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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.03.1971

Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,926
BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70 (https://dejure.org/1971,926)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1971 - 4 AZR 249/70 (https://dejure.org/1971,926)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - 4 AZR 249/70 (https://dejure.org/1971,926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 356
  • MDR 1971, 874
  • DB 1971, 1726
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 28, 144) ist davon auszugehen, daß regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB solche Verbindlichkeiten sind, die in nach Gesetz oder Parteivereinbarung an von vornherein bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu erbringenden Leistungen bestehen.

    Es ist auch nicht notwendig, daß die regelmäßig wiederkehrende Leistung ständig gleichbleibend oder in ihrer Höhe bestimmt ist; vielmehr können auch solche Leistungen regelmäßig wiederkehrend sein, die in der Höhe wechseln, zeitwöise auf ein Minimum absinken und gelegentlich sogar ganz ausfallen (BGHZ 28, 144 4 8 bis 150?; RGZ 153, 575 zj787; HG RK (Johannsen) BGB, II.Aufl., 1. Band, Teil 1, 1959" § 197 Anm. 11;… Soergel-Siebert- Augustin, BGB, 10. Aufl., 1967, Band 1, § 197 Anm. 4;… Staudinger-Coing, BGB, 11. Aufl., 1957, Band 1, § 197 Anm. 1).

  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66

    Gerichte für Arbeitssachen - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - …

    Auszug aus BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70
    Die Forderungen der Klägerin auf Beiträge bestehen ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfange die einzelnen Arbeitnehmer aus ihren konkreten Arbeitsverhältnissen Ansprüche gegen den jeweiligen Arbeitgeber haben (BAG 20, 1 ß x T = AP Nr. 5 zu § 61 KO).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren; …

    Es bestand für sie kein Anlaß, hieran zu zweifeln und etwa noch weitere Maßnahmen - Rückfragen oder Anträge - zu ergreifen, um ihre als regelmäßig wiederkehrende Leistungen nach § 197 BGB in vier Jahren verjährenden Beitragsansprüche (vgl. BAGE 23, 356) rechtlich zu sichern.
  • BAG, 25.01.2006 - 10 AZR 238/05

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Sie haben mit den Lohnansprüchen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber nichts zu tun; sie bestehen ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang die einzelnen Arbeitnehmer aus ihren konkreten Arbeitsverhältnissen Ansprüche gegen den Arbeitgeber haben (BAG 26. Mai 1971 - 4 AZR 249/70 -BAGE 23, 356).
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung

    Beitragsansprüche der ZVK verjähren nach § 197 BGB in vier Jahren (BAG Urteile vom 26. Mai 1971 - 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB; vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von …

    Für sie gilt die vierjährige Verjäh rungsfrist des § 197 BGB (Bestätigung von BAG 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB).

    Damit verbleibt es allein bei der insoweit geltenden vieljährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB (vgl. BAG 23, 356, 359 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB).

  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …

    So beträgt die Verjährungsfrist der Beitragsansprüche nach § 197 BGB ebenfalls vier Jahre (BAG Urteile vom 18. Mai 1994 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - BAGE 40, 262 = AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau? vom 26. Mai 1971- 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB).
  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter …

    Die eingeklagten Beitragsansprüche verjähren gemäß § 197 BGB in vier Jahren (vgl. BAG 23, 356, 359 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB).
  • LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89

    Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen …

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  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 408/81
    Die mit der Klage geltend gemachten Beitragsforderungen der Klägerin verjähren gemäß § 197 BGB nach vier Jahren (BAG 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 138.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1493
BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 138.69 (https://dejure.org/1971,1493)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1971 - VIII C 138.69 (https://dejure.org/1971,1493)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1971 - VIII C 138.69 (https://dejure.org/1971,1493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Subjektive Anspruchsberechtigung mit Blick auf Wohngeld - Nutzung mehrerer räumlich zusammenhängender Wohnungen durch eine Familie - Anspruch eines nicht in der elterlichen Wohnung wohnenden Studenten auf Wohngeld - Nutzung mehrerer zusammenhängender Wohnungen auf Grund ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 873
  • MDR 1971, 874
  • ZMR 1971, 327
  • WM 1971, 137
  • DÖV 1972, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 77.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 138.69
    Eine vergleichbare Frage nach der Wehrpflichtrechtlich bedeutsamen Begründung eines ständigen Aufenthalts hat der erkennende Senat im Urteil BVerwGE 27, 123 (129) [BVerwG 24.05.1967 - VIII C 77/67] mit den Worten beantwortet, "daß einerseits ... junge Leute dadurch, daß sie an einem Orte eine Ausbildung beginnen, dort nicht ihren ständigen Aufenthalt ... begründen, und zwar auch dann nicht, wenn sie die Absicht hegen, nach Abschluß der Ausbildung dort ihrem Beruf nachzugehen, daß aber andererseits die Aufnahme einer Berufsausbildung nicht ausschließt, daß sich aus anderen Umständen dennoch die Begründung eines ständigen Aufenthaltes ... ergibt".
  • BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 138.69
    Zwar ist die Gewährung von Wohngeld von einem Antrag abhängig und wird Wohngeld jeweils nur für einen begrenzten Bewilligungszeitraum gewährt (§ 34 I. WoGG); wird aber ein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, so bleibt er bis zur Unanfechtbarkeit der Ablehnung im Streit, ohne daß er nach bestimmten Zeitabschnitten jeweils von neuem gestellt werden müßte (BVerwGE 23, 331).
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Es wird dann so behandelt wie jedes andere zum Haushalt zu rechnende Familienmitglied; Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft, die in einem Familienverband leben, haben keine eigenen Wohngeldansprüche, auch wenn sie Wohnraum auf Grund eigenen Rechts benutzen (Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG VIII C 138.69 - [Buchholz 454.7 § 7 WoGG Nr. 2 - DÖV 1972, 388 = MDR 1971, 874 = ZMR 1971, 327]).

    Es hat dabei - entgegen der Ansicht der Revision - den Rechtsbegriff "vorübergehend abwesend" nicht verkannt, vielmehr dieses Tatbestandsmerkmal übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 38, 18 und das genannte Urteil BVerwG VIII C 138.69) zutreffend ausgelegt: Es gibt heute keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts mehr, daß sich Studenten während ihrer Ausbildung nur vorübergehend aus dem Familienhaushalt lösen, um später - jedenfalls zeitweise - zurückzukehren; es gibt aber auch keinen Erfahrungssatz, der das Gegenteil besagt.

    In diesem Sinne hat es das Berufungsgericht zutreffend auf die materielle Beweislast bei Anwendung von § 26 des 1. WoGG, § 22 Nr. 2 des 2. WoGG abgestellt; diese Frage ist in dem Urteil BVerwGE 38, 18 [28] und auch in dem genannten Urteil BVerwG VIII C 138.69 offengeblieben und bedarf hier der Entscheidung.

  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93

    Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

    Da der in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familie von Rechts wegen nur ein einziges Wohngeld zu gewähren ist, ist der Haushaltsvorstand auch allein der Antragberechtigte, sofern er zu den Mietern gehört (vgl. Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG VIII C 138.69 - Buchholz 454.7 § 7 WoGG Nr. 2 S. 5 ).
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