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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.06.1973 | BGH, 05.02.1973

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,862
BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72 (https://dejure.org/1973,862)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1973 - IV ZR 122/72 (https://dejure.org/1973,862)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - IV ZR 122/72 (https://dejure.org/1973,862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision - Verzögerung einer Sachbehandlung durch den gesetzlichen Vertreter eines Klägers - Rechtskräftige Feststellung des Nichtbestehens einer nichtehelichen Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 186
  • NJW 1973, 1927
  • MDR 1973, 1006
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden …

    Auszug aus BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72
    Vielmehr trat die Rechtshängigkeit erst ein, als die Parteien im Termin vom 11. Juni 1971 zur Sache verhandelten, ohne daß der Beklagte die Rüge mangelnder Klagezustellung erhob (vgl. BGH NJW 1972, 1373 = LM ZPO § 253 Nr. 47).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche …

    Anders als in dem von der Revision angezogenen Fall der in BGHZ 61, 186 = NJW 1973, 1924 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats sind nach der Feststellung des Berufungsgerichts irgendwelche Anhaltspunkte für die Abstammung des Klägers von einem anderen Mann nicht hervorgetreten.
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als …

    d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194;… BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.
  • BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01

    Prüfungsumfang im Wiederaufnahmeverfahren; Zulässigkeit und Begründetheit einer …

    Nichts anderes gilt, wenn das neue Gutachten - wie hier - Fehler eines früheren Gutachtens aufzeigt, indem es die Befunde eines bereits im Ausgangsverfahren eingeholten oder erneut verwerteten Blutgruppengutachtens eigenständig neu und anders (etwa: umfassender, nämlich unter Einbeziehung weiterer, vom Vorgutachter nicht untersuchter Blutgruppensysteme) auswertet und beurteilt oder auch nur darlegt, daß das Vorgutachten mangelhaft sei, weil es die damals bereits vorliegenden Befunde über diese weiteren Blutgruppensysteme auch schon nach dem damaligen Stand der Wissenschaft habe berücksichtigen können und müssen (vgl. BGHZ 61, 186;… Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO; BGH…, Urteil vom 5. April 1984 aaO S. 682;… Wieczorek/ Schlüter ZPO 3. Aufl. § 641 i Rdn. 8).

    Für die Zulässigkeit der Restitutionsklage genügt nämlich die Behauptung des Restitutionsklägers, das neue Gutachten hätte in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80 - FamRZ 1980, 880, 881; BGHZ 61, 186, 194).

  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Sie setzt eine rechtskräftige Entscheidung über die Abstammung eines nichtehelich geborenen (vgl. BGH FamRZ 1975, 483 = NJW 1975, 1465) oder die erfolgreiche Anfechtung der Ehelichkeit eines dadurch nichtehelich gewordenen (BGHZ 61, 186) Kindes voraus.

    Sein eigenes Verhalten rechtfertigt es dann, dem Rechts- und Familienfrieden den Vorrang einzuräumen, selbst wenn dies auf Kosten der Klärung des wahren Abstammungsverhältnisses geht (vgl. BGHZ 61, 186, 191).

  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92

    Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen …

    Zwar wird entgegen dem Wortlaut des § 641 ZPO, der die Restitutionsklage nach § 641i ZPO auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der nichtehelichen Vaterschaft sowie der Vaterschaft zu einem durch nachfolgende Ehe legitimierten oder für ehelich erklärten Kind beschränkt, zum Teil eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere im Kindschaftsprozeß mögliche Statusurteile vertreten (BGHZ 61, 186, jedoch nur für die Restitutionsklage eines nach erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung nichtehelich gewordenen Kindes;… Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 641i Rdn. 2, allerdings nunmehr mit Ausnahme der Ehelichkeitsanfechtung;… ohne Einschränkung: Münch-Komm/Braun aaO § 641i Rdn. 5;… Thomas/Putzo aaO § 641i Rdn. 2;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 15. Aufl. S. 1057;… Zöller/Philippi aaO § 641i Rdn. 2, 2 a;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl., S. 664; Braun FamRZ 1989, 1129, 1132).

    Stellt sich dabei entgegen früherer Annahme anhand eines neuen Gutachtens die wahre Abstammung vom Ehemann der Mutter heraus, kann das Kind im Wege der Restitutionsklage gemäß § 641i ZPO gegen das frühere rechtskräftige Urteil, das seinen Status als eheliches Kind beseitigt hat, vorgehen (BGHZ 61, 186 f).

  • OLG München, 25.11.1980 - 4 U 359/80
    Danach ist die Restitutionsklage nach § 641i ZPO gegen ein rechtskräftiges Urteil über die Vaterschaft dann zulässig, wenn die Partei ein neues Gutachten über die Vaterschaft vorlegt, das allein oder in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186; BGH FamRZ 1980, 880 = BGHF 2, 174).

    Ein "neues« Gutachten liegt auch vor, wenn - wie in dem vorliegenden Fall - der Erstprozeß ohne Einholung eines Gutachtens entschieden worden ist (BGHZ 61, 186): Ausreichend ist, daß das neue Gutachten in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186).

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92

    Restitutionsklage bei unzureichender Begutachtung und Amtsaufklärung

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Gericht im Vorprozeß überhaupt kein Gutachten eingeholt hat und ein besonders eklatanter Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz in Betracht kommt, die Wiederaufnahme gemäß § 641i ZPO möglich sein muß (vgl. BGHZ 61, 186, 193; OLG München DAVorm 1981, 139).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 1/88

    Restitutionsklage - Tragezeitgutachten - Blutgruppengutachten - Erbbiologisches …

    Nach § 641 i ZPO begründet ein neues Gutachten über die Vaterschaft die Restitutionsklage, wenn es in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186, 194;… Senatsurteil vom 25. Juni 1980 aaO;… BGH Urteil vom 29. April 1982 aaO).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 37/81

    Vorlage eines neuen Gutachtens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem …

    Entgegen seiner Auffassung genügt es, daß das neue Gutachten mit den im früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (BGHZ 61, 186, 194;… BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80 = FamRZ 1980, 880, bestätigt OLG Stuttgart DAV 1979, 174).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 55/81

    Beiladung im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Das Gesetz räumt der Ermittlung der wahren Abstammungsverhältnisse des nichtehelichen Kindes weithin den Vorrang vor dem Gedanken der Rechtsbeständigkeit gerichtlicher Erkenntnisse ein (§ 641 i ZPO); das gilt auch, wenn das Kind auf Grund erfolgreicher Anfechtungsklage die rechtliche Stellung eines nichtehelichen Kindes erlangt hat (BGHZ 61, 186).
  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 60/74

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kinds - Versäumung der Anfechtungsfrist - …

  • BGH, 05.04.1984 - IX ZR 78/83

    Begriff des neuen Gutachtens

  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 38/81

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts - …

  • OLG Hamm, 03.07.1986 - 15 W 251/86

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; Ehelichkeitsanfechtung; Zuständigkeit des …

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 520/80

    Restitutionsklage - Bezug um Vorprozeß - Beweise im Vorprozeß

  • OLG München, 24.09.1986 - 20 U 3714/86
  • OLG München, 29.09.1986 - 20 U 3714/86

    Verzicht; Verfahren; Anfechtung; Vaterschaftsanfechtung; Beschwer; Vaterschaft

  • OLG Hamm, 23.01.1981 - 19 U 34/80
  • OLG Braunschweig, 27.11.1981 - 3 W 29/81
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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,4375
BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71 (https://dejure.org/1973,4375)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1973 - III ZR 122/71 (https://dejure.org/1973,4375)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1973 - III ZR 122/71 (https://dejure.org/1973,4375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 1006
  • DVBl 1974, 430
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70

    Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Wie der Senat in seinem Urteil in BGHZ 57, 278, 282 f zu § 12 SchutzbereichG dargelegt hat, setzen derartige allgemeine Verfügungsbeschränkungen der Ausübung der Rechte aus dem Eigentum keine materiell-rechtliche "repressive" Schranke; es handelt sich vielmehr um Verbote mit Erlaubnisvorbehalt, die im Einzelfall einen Rechtsanspruch auf Genehmigung (Zustimmung) gewähren, wenn keiner der gesetzlichen Versagungsgründe vorliegt.

    Hiernach erlangen die im Bauschutzbereich des Flughafens bestehenden allgemeinen Verfügungsbeschränkungen erst dann das Gewicht eines das Einzeleigentum belastenden Eingriffs, wenn der Eigentümer durch Versagung der Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben daran gehindert wird, sein Grundstück in der vor Errichtung des Bauschutzbereichs möglich gewesenen Weise zu verwerten (Urteile des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 und vom 29. Mai 1972 - III ZR 188/70 = WM 1972, 1030, 1031; BGHZ 57, 278, 285; Hofmann, Luftverkehrsgesetz, § 19 Rdnrn. 3-5; Beine/Lohmann, Luftverkehrsrecht, § 19 LuftVG Anm. 2;… ähnlich Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 3. Aufl. Band 2, § 12 LuftVG Anm. 15).

    Ob ein für den Eigentümer "fühlbares" Opfer, das zur Entschädigung berechtigt, auch darin bestehen kann, daß die bloße Einbeziehung seines Grundstücks in einen Schutzbereich Kaufwillige davon abhält, das vom Eigentümer zum Verkauf angebotene Grundstück zu erwerben, ist vom Senat bisher nicht abschließend erörtert worden (BGHZ 57, 278, 286; Urteil vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 S. 10).

    Zu demselben Ergebnis führt die Anwendung der Rechtsgrundsätze, die nach der Rechtsprechung des Senats für hoheitliche Eingriffe gelten, die sich nicht als endgültiges Bauverbot auswirken, sondern, was hier der Fall ist (BGHZ 57, 278, 284), nach Zweck und Wirkung weitgehend anderen aus dem Baurecht bekannten Bausperren, d.h. vorübergehenden Bauverboten entsprechen.

    Bei einem noch nicht erschlossenen Grundstück scheidet also eine Entschädigungspflicht wegen vorübergehender Bausperre aus (Urteile des Senats in BGHZ 58, 124, 129 = NJW 1972, 727, 729; WM 1972, 1030, 1031 und 1160, 1162; s. hierzu bereits auch Hußla, NJW 1968, 631; weitere Nachweise in BGHZ 57, 278, 285).

  • BGH, 10.01.1972 - III ZR 61/68
    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Erst wenn und soweit der Eigentümer aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt im Einzelfall daran gehindert wird, sein Grundstück in einer bestimmten, den Vorschriften des allgemeinen materiellen Baurechts nicht widersprechenden Weise zu nutzen oder sonst zu verwerten, aktualisieren sich für ihn die im Bauschutzbereich bestehenden Beschränkungsmöglichkeiten (Urteil des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68; vgl. dazu auch BVerfGE 31, 364 = DVBl 1971, 740; BVerwGE 30, 287, 290).

    Ist hiernach auch von der flugtechnischen Seite her der Umfang der den betroffenen Grundeigentümern im Interesse der Sicherheit des Flugbetriebs aufzuerlegenden Baubeschränkungen nicht im einzelnen vorbestimmt, so kann den mit der Bildung des Bauschutzbereichs verbundenen allgemeinen Verfügungsbeschränkungen regelmäßig die einem (endgültigen) Bauverbot gleichkommende Wirkung nicht beigemessen werden (…ähnlich bereits BGH a.a.O.; Urteile des Senats vom 29. April 1968 - III ZR 117/65 = WM 1968, 702 und vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68).

    Hiernach erlangen die im Bauschutzbereich des Flughafens bestehenden allgemeinen Verfügungsbeschränkungen erst dann das Gewicht eines das Einzeleigentum belastenden Eingriffs, wenn der Eigentümer durch Versagung der Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben daran gehindert wird, sein Grundstück in der vor Errichtung des Bauschutzbereichs möglich gewesenen Weise zu verwerten (Urteile des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 und vom 29. Mai 1972 - III ZR 188/70 = WM 1972, 1030, 1031; BGHZ 57, 278, 285; Hofmann, Luftverkehrsgesetz, § 19 Rdnrn. 3-5; Beine/Lohmann, Luftverkehrsrecht, § 19 LuftVG Anm. 2;… ähnlich Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 3. Aufl. Band 2, § 12 LuftVG Anm. 15).

    Ob ein für den Eigentümer "fühlbares" Opfer, das zur Entschädigung berechtigt, auch darin bestehen kann, daß die bloße Einbeziehung seines Grundstücks in einen Schutzbereich Kaufwillige davon abhält, das vom Eigentümer zum Verkauf angebotene Grundstück zu erwerben, ist vom Senat bisher nicht abschließend erörtert worden (BGHZ 57, 278, 286; Urteil vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 S. 10).

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der …

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Verbote dieser Art unterwerfen die Ausübung bestimmter Eigentümerbefugnisse zunächst nur einer vorherigen behördlichen Kontrolle, ohne damit auch die erlaubnispflichtige Tätigkeit als solche grundsätzlich zu untersagen (BVerfGE 20, 150, 155; BVerwGE 21, 354, 360).

    Dieser wiederum unterliegt schon wegen der technischen Entwicklung im Flugwesen ständigen Veränderungen, die sich auf die Bedürfnisse der Flugsicherheit auswirken müssen (BVerwGE 21, 354, 360; BGH WM 1968, 747).

  • BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65

    Klage auf Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch Betrieb …

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Die Entschädigung, die der durch die Genehmigung des Flughafens Begünstigte dem Betroffenen für die Beschränkung seines Eigentums zu gewähren hat, ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 (WM 1968, 747) zu § 10 g LuftVG a.F. ausgesprochen hat, ihrem Wesen nach Enteignungsentschädigung, nämlich der Ausgleich für ein den Betroffenen im Verhältnis zu anderen ungleich belastendes Sonderopfer, das ihm zur Sicherung der Luftfahrt durch einen Eingriff in seine verfassungsrechtlich geschützte Eigentümerstellung abverlangt wird.

    Dieser wiederum unterliegt schon wegen der technischen Entwicklung im Flugwesen ständigen Veränderungen, die sich auf die Bedürfnisse der Flugsicherheit auswirken müssen (BVerwGE 21, 354, 360; BGH WM 1968, 747).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Verbote dieser Art unterwerfen die Ausübung bestimmter Eigentümerbefugnisse zunächst nur einer vorherigen behördlichen Kontrolle, ohne damit auch die erlaubnispflichtige Tätigkeit als solche grundsätzlich zu untersagen (BVerfGE 20, 150, 155; BVerwGE 21, 354, 360).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist für die Bebauungserwartung abzustellen auf die Lage und Beschaffenheit des Geländes, auf die natürlichen Bedürfnisse und die natürliche Entwicklung, sowie auf die vorhandene und künftig zu erwartende Planung (BGHZ 39, 198, 214).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Erst wenn und soweit der Eigentümer aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt im Einzelfall daran gehindert wird, sein Grundstück in einer bestimmten, den Vorschriften des allgemeinen materiellen Baurechts nicht widersprechenden Weise zu nutzen oder sonst zu verwerten, aktualisieren sich für ihn die im Bauschutzbereich bestehenden Beschränkungsmöglichkeiten (Urteil des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68; vgl. dazu auch BVerfGE 31, 364 = DVBl 1971, 740; BVerwGE 30, 287, 290).
  • BGH, 10.02.1972 - III ZR 188/69

    Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Bei einem noch nicht erschlossenen Grundstück scheidet also eine Entschädigungspflicht wegen vorübergehender Bausperre aus (Urteile des Senats in BGHZ 58, 124, 129 = NJW 1972, 727, 729; WM 1972, 1030, 1031 und 1160, 1162; s. hierzu bereits auch Hußla, NJW 1968, 631; weitere Nachweise in BGHZ 57, 278, 285).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 101.67

    Rechtsnatur der Schutzbereichsanordnung - Beschränkung von Grundeigentum für die …

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Erst wenn und soweit der Eigentümer aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt im Einzelfall daran gehindert wird, sein Grundstück in einer bestimmten, den Vorschriften des allgemeinen materiellen Baurechts nicht widersprechenden Weise zu nutzen oder sonst zu verwerten, aktualisieren sich für ihn die im Bauschutzbereich bestehenden Beschränkungsmöglichkeiten (Urteil des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68; vgl. dazu auch BVerfGE 31, 364 = DVBl 1971, 740; BVerwGE 30, 287, 290).
  • BGH, 29.05.1972 - III ZR 188/70

    Anspruch auf Entschädigung für Baubeschränkungen von Grundstücken - Entschädigung …

    Auszug aus BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71
    Hiernach erlangen die im Bauschutzbereich des Flughafens bestehenden allgemeinen Verfügungsbeschränkungen erst dann das Gewicht eines das Einzeleigentum belastenden Eingriffs, wenn der Eigentümer durch Versagung der Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben daran gehindert wird, sein Grundstück in der vor Errichtung des Bauschutzbereichs möglich gewesenen Weise zu verwerten (Urteile des Senats vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 und vom 29. Mai 1972 - III ZR 188/70 = WM 1972, 1030, 1031; BGHZ 57, 278, 285; Hofmann, Luftverkehrsgesetz, § 19 Rdnrn. 3-5; Beine/Lohmann, Luftverkehrsrecht, § 19 LuftVG Anm. 2;… ähnlich Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 3. Aufl. Band 2, § 12 LuftVG Anm. 15).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …

    Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 LuftVG ist nur für Vermögensnachteile zu entschädigen, die der Betroffene erleidet, weil zur Sicherung der Luftfahrt in seine verfassungsrechtlich geschützte Eigentümerstellung eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1973 - III ZR 122/71 - BRS 26 Nr. 130).
  • BGH, 02.02.1978 - III ZR 15/76

    Entschädigung für eine Enteignung und entgangene Vorteile durch Gipsabbau - …

    In Fällen sog. Gebietserklärungen hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß der Eigentümer wegen der Beschränkungen, denen er infolge der Gebietserklärung unterliegt, eine Entschädigung nur verlangen kann, wenn ihm dadurch eine fühlbare ("spürbare") wirtschaftliche Beeinträchtigung auferlegt worden ist (so für einen militärischen Schutzbereich: BGHZ 57, 278, 285; für den Bauschutzbereich eines Flughafens: Urteile vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 - BRS Bd. 26 Nr. 16 und vom 18. Juni 1973 - III ZR 122/71 = BRS Bd. 26 Nr. 130; für den Schutzstreifen einer Bundesautobahn: BGHZ 64, 382, 390 f und Urteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 127/72 = WM 1975, 956, 957, insoweit in BGHZ 64, 361 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2869
BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71 (https://dejure.org/1973,2869)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1973 - III ZR 15/71 (https://dejure.org/1973,2869)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1973 - III ZR 15/71 (https://dejure.org/1973,2869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Jagdausübung - Anforderungen an die Verschaffung eines Jagdausübungsrechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Eigenjagdbezirks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 1006
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung einer vorläufigen …

    Auszug aus BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71
    Ob auch ohne eine ausdrückliche Überleitungsregelung zumindest das Fortbestehen solcher Jagdbezirke (und damit solcher jagdbehördlicher Einzelmaßnahmen, welche die Bildung dieser Bezirke angeordnet haben) durch das Bundesjagdgesetz ausgeschlossen ist, deren Zustand bei Inkrafttreten des Gesetzes ohne Rücksicht auf die Art ihrer Entstehung den Vorschriften in den §§ 7 und 8 sowie § 5 Abs. 2 BJG über Größe, Form und Beschaffenheit der Jagdbezirke nicht entspricht (BVerwG RdL 1967, 219, 220; Mitzschke/Schäfer, BJG § 5 Anm. 16 a), kann offenbleiben.

    So hat in einem ähnlich gelagerten Fall das Bundesverwaltungsgericht in RdL 1967, 219, 220 ausgeführt: "Das Ergebnis einer Angliederung verstößt auch nicht schon deswegen gegen §§ 8 Abs. 1, 5 Abs. 2 BJG, weil nach dieser Vorschrift die angegliederten Grundflächen ohne die Angliederung kraft Gesetzes einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden würden.

    Die Entscheidung hängt von der Auslegung des § 5 Abs. 2 BJG ab." Dieser von demselben Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt bestätigte Grundsatz (RdL 1967, 219, 220; 1970, 15, 16; 1971, 128) betrifft jedoch, wie einerseits dem Sachverhalt, welcher der dortigen Entscheidung zugrunde lag, und andererseits der Entscheidung des Senats in RdL 1967, 219, 220 zu entnehmen ist, allein die rechtliche Bewertung bestimmter Gebiete oder Grundflächen als Jagdbezirke.

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60

    Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner …

    Auszug aus BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71
    Eine rechtsgestaltende oder klarstellende Verwaltungsmaßnahme ist nicht erforderlich (BVerwGE 21, 11; OLG Koblenz EJS III S. 12 Nr. 7;… Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Bundesjagdgesetz, 3. Aufl., § 7 Anm. 1 a).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der Entscheidung desselben Senats des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 21, 11 = RdL 1965, 218, 219 entnehmen, wo er ausgeführt hat: "§§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des BJG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 und 9 Abs., 3 des BayJG vom 15. Dezember 1949, nunmehr Art. 8 Abs. 1 des BayJG vom 12. November 1958 regeln die Gliederung der Jagdbezirke, soweit hier von Interesse, als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände und mangels einschlägiger Übergangsbestimmungen unabhängig von der vorherigen Rechtslage und etwaigen früheren rechtsgestaltenden Maßnahmen.

  • BVerwG, 13.03.1969 - I B 9.69

    Ungerechtfertigte Aufhebung einer im Jahre 1934 mit Zustimmung des …

    Auszug aus BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71
    Das entspricht der ganz allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Rechtslehre (vgl. etwa BayVwGH EJS III S. 5 Nr. 10; OVG Rheinland-Pfalz RdL 1955, 341; OVG Münster DÖV 1958, 181; Mitzschke/Schäfer, BJG § 5 Anm. 16 b und d cc;… Lorz, Naturschutz-, Tierschutz- und Jagdrecht, 2. Aufl., BJG § 5 Anm. 2; Nachtwey, Niedersächsisches Jagdrecht, 1970, § 5 BJG S. 14 und 15; Herminghausen in RdL 1957, 172; vgl. auch BVerwG RdL 1969, 187).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens - …

    Überschreiten die bei der Anlage einer bestehenden Straße nicht vorhersehbaren Geräuschbeeinträchtigungen das Maß des nach Art. 14 Abs. 3 GG entschädigungslos Zumutbaren und sind sie deshalb von enteignender Wirkung, so kommt für die dadurch Betroffenen ein Ausgleich durch einen (vor den Zivil gerechten zu verfolgenden) Anspruch auf Enteignungsentschädigung nach den vom Bundesgerichtshof dazu entwickelten Grundsätzen in Betracht (vgl. dazuUrteil vom 20. März 1975 - III ZR 15/71 in BGHZ 64, 221 [BGH 20.03.1975 - III ZR 215/71] = DÖV 1975 S. 601).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 4.95

    Jagdrecht: Irrevisibilität und Wirksamkein von vor Inkrafttreten des BJagdG …

    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973 BJagdG Nr. 9).

    Der Senat teilt im übrigen die Auffassung des Bundesgerichtshofs, daß eine Angliederungsverfügung aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes selbst dann fortgilt, wenn die Verfügung ein Gebiet in der Größe eines Eigenjagdbezirks nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BJagdG erfaßt (BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung - …

    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973 BJagdG Nr. 9).

    Der Senat teilt im übrigen die Auffassung des Bundesgerichtshofs, daß eine Angliederungsverfügung aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes selbst dann fortgilt, wenn die Verfügung ein Gebiet in der Größe eines Eigenjagdbezirks nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BJagdG erfaßt (BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    Diese Gesetzesfolge führt aber nicht dazu, daß Verwaltungsakte, die bestimmte Grundflächen einem anderen Jagdbezirk zuordnen, dadurch aufgehoben oder auf sonstige Weise unwirksam werden (ebenso BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 - in LM 1973, BJagdG Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 16 A 1510/09

    Annahme der Existenz und Fortgeltung einer Angliederungsverfügung eines …

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995- 3 C 15.94 -, a. a. O. Rdnr. 24, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - III ZR 15/71 -, juris (= MDR 1973, 1006).
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