Rechtsprechung
| KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 2093
- MDR 1973, 145
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters …
Ein entsprechendes Urteil sei daher nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken (KG, NJW 1972, 2093 f.; OLG Köln, WuM 1997, 245, 246; OLG Köln, WuM 1998, 375, 376 f.; LG Dessau-Roßlau, ZWE 2012, 283;… Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Kutz, IMR 2012, 342). - ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten …
etwa OLG Hamm 18.2.1998 (Fn. 47) [Leitsatz 2 a)]: "Der Schuldner muss im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlungsvornahme ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise dargelegten"; dass. 10.2.1997 (Fn. 47) [Orientierungssatz 2.]: "Wenn der Schuldner im Vollstreckungsverfahren geltend macht, er sei zur Erfüllung nicht imstande, hat er sich nicht nur pauschal, sondern substantiiert unter Benennung der Beweismittel zu erklären, so dass der Gläubiger dieses Vorbringen überprüfen kann"; OLG Celle 26.11.1997 (Fn. 24) [Orientierungssatz 2.]: "Der Schuldner hat auch im Vollstreckungsverfahren die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlung ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darzulegen"; LAG Köln 24.10.1995 (Fn. 48) [II.]: "Allerdings muss der Schuldner im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit ergeben soll, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darlegen"; LAG Düsseldorf 8.10.1998 (Fn. 48) [B.]: "Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung ... von ihr nicht schlüssig vorgetragen worden"; LAG Schleswig-Holstein 2.6.2005 - 2 Ta 133/05 - EzA-SD 2005 Nr. 17 S. 12 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [II.]: "Die Unmöglichkeit der Leistungserbringung stellt einen Einwand dar, für dessen tatsächliche Voraussetzungen der Schuldner in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig ist"; a.A. wohl noch KG 30.6.1972 - 1 W 1386/71 - NJW 1972, 2093 = MDR 1973, 145 [Orientierungssatz 2.]: "Da die Möglichkeit der Handlungsvornahme durch den Schuldner Voraussetzung für den Vollstreckungszwang nach § 888 ZPO ist, trifft den Gläubiger hierfür die Beweislast".S. etwa OLG Hamm 18.2.1998 (Fn. 47) [Leitsatz 2 a)]: "Der Schuldner muss im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlungsvornahme ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise dargelegten"; dass. 10.2.1997 (Fn. 47) [Orientierungssatz 2.]: "Wenn der Schuldner im Vollstreckungsverfahren geltend macht, er sei zur Erfüllung nicht imstande, hat er sich nicht nur pauschal, sondern substantiiert unter Benennung der Beweismittel zu erklären, so dass der Gläubiger dieses Vorbringen überprüfen kann"; OLG Celle 26.11.1997 (Fn. 24) [Orientierungssatz 2.]: "Der Schuldner hat auch im Vollstreckungsverfahren die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlung ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darzulegen"; LAG Köln 24.10.1995 (Fn. 48) [II.]: "Allerdings muss der Schuldner im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit ergeben soll, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darlegen"; LAG Düsseldorf 8.10.1998 (Fn. 48) [B.]: "Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung ... von ihr nicht schlüssig vorgetragen worden"; LAG Schleswig-Holstein 2.6.2005 - 2 Ta 133/05 - EzA-SD 2005 Nr. 17 S. 12 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [II.]: "Die Unmöglichkeit der Leistungserbringung stellt einen Einwand dar, für dessen tatsächliche Voraussetzungen der Schuldner in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig ist"; a.A. wohl noch KG 30.6.1972 - 1 W 1386/71 - NJW 1972, 2093 = MDR 1973, 145 [Orientierungssatz 2.]: "Da die Möglichkeit der Handlungsvornahme durch den Schuldner Voraussetzung für den Vollstreckungszwang nach § 888 ZPO ist, trifft den Gläubiger hierfür die Beweislast".49) S. etwa OLG Hamm 18.2.1998 (Fn. 47) [Leitsatz 2 a)]: "Der Schuldner muss im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlungsvornahme ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise dargelegten"; dass. 10.2.1997 (Fn. 47) [Orientierungssatz 2.]: "Wenn der Schuldner im Vollstreckungsverfahren geltend macht, er sei zur Erfüllung nicht imstande, hat er sich nicht nur pauschal, sondern substantiiert unter Benennung der Beweismittel zu erklären, so dass der Gläubiger dieses Vorbringen überprüfen kann"; OLG Celle 26.11.1997 (Fn. 24) [Orientierungssatz 2.]: "Der Schuldner hat auch im Vollstreckungsverfahren die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlung ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darzulegen"; LAG Köln 24.10.1995 (Fn. 48) [II.]: "Allerdings muss der Schuldner im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit ergeben soll, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darlegen"; LAG Düsseldorf 8.10.1998 (Fn. 48) [B.]: "Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung ... von ihr nicht schlüssig vorgetragen worden"; LAG Schleswig-Holstein 2.6.2005 - 2 Ta 133/05 - EzA-SD 2005 Nr. 17 S. 12 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [II.]: "Die Unmöglichkeit der Leistungserbringung stellt einen Einwand dar, für dessen tatsächliche Voraussetzungen der Schuldner in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig ist"; a.A. wohl noch KG 30.6.1972 - 1 W 1386/71 - NJW 1972, 2093 = MDR 1973, 145 [Orientierungssatz 2.]: "Da die Möglichkeit der Handlungsvornahme durch den Schuldner Voraussetzung für den Vollstreckungszwang nach § 888 ZPO ist, trifft den Gläubiger hierfür die Beweislast".
- BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber …
cc) Nach anderer Ansicht ist die Rechnungslegung nach § 28 Abs. 4 WEG eine nicht vertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird (KG NJW 1972, 2093; OLG Stuttgart Rpfleger 1973, 311; siehe auch OLG Köln WuM 1998, 375;… Weitnauer/ Hauger § 28 Rn. 38;… Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 28 Rn. 74;… Belz Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 251; Nieß NZM 1999, 832).
- OLG Frankfurt, 28.02.1977 - 20 W 105/77
Vollstreckung eines Anspruchs auf Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses; …
Nach inzwischen gesicherter Erkenntnis im Rechtsprechung und Schrifttum stellt sich die Erteilung einer Auskunft als eine unvertretbare Handlung dar, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann (OLG München, HER, 1960, 404 und NJW 1969, 436; KG, MDR 1973, 145;… Stein-Jonas-Münzberg, ZPO, 19. Aufl., § 887 Anm. II 2 c und § 888 Anm. I 1;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 33. Aufl., § 887 Anm. 6 Stichwort "Auskunft";… Thomas-Putzo, ZPO, 7. Aufl., § 888 Anm. 1;… Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts, 2. Aufl., S. 342).Weitere Voraussetzung für die Vollstreckung nach § 888 ZPO ist, daß dem Schuldnerin die Vornahme der begehrten Handlung möglich ist (OLG Hamm, NJW 1974, 653; KG, MDR 1973, 145;… Zöller-Scherübl, ZPO, 11. Aufl., § 888 Anm. 1;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., § 888 Anm. 1 A).
Ob die Behauptungslast dafür den Gläubiger trifft (…so OLG Hamm, NJW 1974, 653 und Mohrbutter, a.a.O., S. 344; anscheinend auch KG, MDR 1973, 145, 146) oder den Schuldner (so Schilken, JR 1976, 320, 322), kann hier offenbleiben.
- OLG Brandenburg, 11.02.1997 - 10 W 5/96
Zwangsvollstreckung bezüglich einer im Vergleich übernommenen Verpflichtung, …
Die von der Schuldnerin durch den Vergleich vom 14.07.1994 übernommene Verpflichtung, Auskunft über Umfang und Wert des Nachlasses des Herrn Friedrich K. zu erteilen, unterliegt als unvertretbare Handlung der Zwangsvollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO (KG, NJW 1972, 2093;… Zöller/Stöber, ZPO, 20. Aufl., § 888, Rz. 3).Dabei kann dahinstehen, ob im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO der Erfüllungseinwand grundsätzlich (so OLG Bamberg, FamRZ 1993, 581 [OLG Bamberg 06.07.1992 - 7 WF 101/92];… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., Rz. 8) oder nur, wenn die vom Schuldner als Erfüllung angesehene Handlung unstreitig ist (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 63, 64 [OLG Düsseldorf 19.06.1987 - 9 W 43/87]; KG, NJW 1972, 2093, 2094;… Zöller/Stöber, a.a.O., Rz. 11) zu berücksichtigen ist und der Schuldner insoweit nicht auf den Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zu verweisen ist.
- KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein …
Die Unmöglichkeit der Erfüllung hat nach § 282 BGB aber der Schuldner darzulegen und zu beweisen (KG, 1. ZS, MDR 1973, 145, 146; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088). - OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
Zwangsvollstreckung: Beweislast des Gläubigers hinsichtlich der Möglichkeit der …
Rn. 31 Nach anderer Ansicht hat zunächst der Schuldner substantiiert und nachprüfbar darzulegen, aus welchem Grund ihm die geschuldete Leistung unmöglich ist; die Beweislast dafür, dass die Darlegungen des Schuldners unzutreffend sind, hat dagegen der Gläubiger zu tragen (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087; OLG Celle, MDR 1998, 923; vgl. auch KG, NJW 1972, 2093, 2094 f.;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 888 Rdnr. 11;… Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 888 Rdnr. 6;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rdnr. 9 f.). - OLG Hamm, 08.09.2009 - 2 WF 84/09
Vollstreckung eines Anspruchs auf Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Hinzu kommt, dass der mit der Wertermittlung befasste Dritte in der Regel auf die aktive Mitwirkung des Auskunftsschuldners angewiesen ist, wenn für die Wertermittlung Unterlagen benötigt werden, die sich im Besitz des Auskunftsschuldners befinden (vgl. KG NJW 1972, 2093, 2094; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1472). - BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Auskunft; Auskunftsrecht des …
Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.).Jedenfalls liegt die Sache hier nicht so, daß dieses mit der Antragsgegnerin in einem Konzern (Glöggler-Konzern, Bl. 5 d.A.) verbundene Unternehmen Einwirkungen nicht unterläge, die Antragsgegnerin zur Erfüllung der Leistung also allein auf die Willenstätigkeit eines Dritten angewiesen und damit § 888 ZPO nicht anwendbar wäre (vgl. dazu: KG NJW 1972, 2093 f.; OLG Hamm OLGZ 1966, 443 und NJW 1973, 1135 [OLG Hamm 10.10.1972 - 14 W 72/72] ; OLG Köln OLGZ 1969, 377; OLG München ZZP 54, 361).
- OLG Düsseldorf, 08.03.1999 - 3 Wx 33/99
Rechnungslegungsanspruch gegen den abberufenen Verwalter - Vollstreckung
Das Landgericht, das sich insoweit zu Unrecht mit der herrschenden Meinung in Einklang sieht, ist der u.a. vom KG (NJW 1972, 2093 ) und dem OLG Stuttgart (Rpfleger 1973, 311) geteilten Auffassung, einem zu Auskunft und Rechnungslegung verpflichteten Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage obliege die Vollbringung einer nach § 888 ZPO durchzusetzenden unvertretbaren Handlung, gefolgt. - OLG Köln, 21.11.1988 - 20 W 76/88
Anspruch auf Auskunftspflicht und Rechenschaftspflicht bei einem Bauherrenmodell; …
- OLG Frankfurt, 02.09.1998 - 20 W 49/97
Nichtdurchführung der mündlichen Verhandlung als Verfahrensrüge; Erfordernis der …
- OLG Koblenz, 27.11.1996 - 5 W 648/96
Kein Androhungsbeschluß bei unvertretbarer Handlung
- AG Halle/Saale, 11.01.2012 - 120 C 121/11
Zwangsvollstreckung: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldantrages bei Vollstreckung …
- BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- LAG Köln, 21.08.1995 - 10 Ta 176/95
Zwangsvollstreckung: keine Unterbrechung durch Konkursverfahren - Titel auf …
- LG Düsseldorf, 29.01.2007 - 4b O 192/92
Vollstreckung von Ansprüchen auf Rechnungslegung als nicht vertretbare Handlungen …
- OLG Zweibrücken, 03.08.1998 - 5 WF 69/98
Hinreichende Bestimmung eines Teilurteils zur Ermöglichung einer Vollstreckung
- KG, 08.12.1986 - 8 W 5971/86
- OLG Karlsruhe, 09.03.1973 - 8 W 24/72
Unvollständiger Buchauszug, Vollstreckung, Anspruch auf Ergänzung eines …
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