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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.02.1973

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,11
BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72 (https://dejure.org/1972,11)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1972 - VIII C 46.72 (https://dejure.org/1972,11)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1972 - VIII C 46.72 (https://dejure.org/1972,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3 ; WpflG § 25

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 53
  • NJW 1973, 1093 (Ls.)
  • NJW 1973, 1294 (Ls.)
  • NJW 1973, 635
  • MDR 1973, 435
 
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Wird zitiert von ... (281)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    1969, 118] und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26 = DVBl. 1969, 748]).

    Kann sich aber das Verwaltungsgericht auch bei wohlwollender Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der ihm allein obliegenden Beweiswürdigung nicht dazu entschließen, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der erforderlichen Gewissensentscheidung abschließend zu bejahen, so muß dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu Lasten des seine Anerkennung begehrenden Wehrpflichtigen gehen (vgl. BVerwGE 9, 97; Urteil vom 24. April 1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Keinesfalls aber können sie dem Verwaltungsgericht eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der anspruchsbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen ersparen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360 f.]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt bei dem Wehrpflichtigen eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann - aber auch nur dann - vor, wenn bei ihm die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. z.B. die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24 = DVBl. 1970, 464 = BWV 1969, 115 = NZWehrr.
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Hierbei wird der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sein (Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234 = NZWehrr. 1968, 230]).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht dahin entschieden (vgl. insbesondere das Urteil vom 18. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 19]): Die Frage, ob der Wehrpflichtige eine solche Gewissensentscheidung getroffen hat, ist vom Verwaltungsgericht gemäß § 86 VwGO von Amts wegen durch eine möglichst eingehende Beweisaufnahme aufzuklären, wobei es sich im Falle eines Zweifels in aller Regel nicht mit der - in ihrem Beweiswert wohlwollend zu beurteilenden - persönlichen Vernehmung des Wehrpflichtigen wird begnügen können.
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Kann sich aber das Verwaltungsgericht auch bei wohlwollender Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der ihm allein obliegenden Beweiswürdigung nicht dazu entschließen, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der erforderlichen Gewissensentscheidung abschließend zu bejahen, so muß dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu Lasten des seine Anerkennung begehrenden Wehrpflichtigen gehen (vgl. BVerwGE 9, 97;… Urteil vom 24. April 1969, a.a.O.).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 43.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Denn auch ein Grundrecht kann nur ausgeübt werden, wenn im jeweiligen Einzelfalle dessen gesetzliche Voraussetzungen gegeben sind (vgl. das Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 43.69 -).
  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen …

    Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).
  • BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17

    Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei

    Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 = juris Rn. 9 …und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 = juris Rn. 11 f.).

    Abgesehen davon, dass dies den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg zu stellenden Anforderungen nicht genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 = juris Rn. 12), wird diese Behauptung auch durch die auf den beschlagnahmten Datenträgern vorgefundenen zahlreichen Aufnahmen, insbesondere von Maschinengewehren und Pistolen, Hinrichtungen und getöteten Kämpfern, sowie die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung und bei Verkehrskontrollen beim Antragsteller sichergestellten Waffen widerlegt.

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung …

    Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).

    Dies genügt den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73   

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https://dejure.org/1973,25
BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73 (https://dejure.org/1973,25)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1973 - VI CB 133.73 (https://dejure.org/1973,25)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1973 - VI CB 133.73 (https://dejure.org/1973,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst - Angriff gegen die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts - Zweifel an der Echtheit einer behaupteten Gewissensentscheidung - Prinzip der materiellen Beweislast des Wehrpflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 435
 
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Wird zitiert von ... (117)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
    Beweisanforderungen und Beweislast in Kriegsdienstverweigerungssachen - präzisierende Anknüpfung an das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des VIII. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72.

    Daß eine negative Feststellung der erstgenannten Art zu treffen dem Gericht entgegen dem in der Beschwerde geäußerten Zweifel in aller Regel möglich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung klargestellt, zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil des VIII. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 -.

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
    Der zweifellos vielfach bestehenden Schwierigkeit jedes Außenstehenden einschließlich der Gerichte, gerade bei der Berufung eines Menschen auf sein Gewissen sich hierüber eine der Gewißheit gleichkommende Meinung zu bilden, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - an Sinn und Zweck des Art. 4 Abs. 3 GG orientiert - dadurch Rechnung getragen, daß es den "Beweiswert seiner (des Wehrpflichtigen) förmlichen Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" gefordert hat (so z.B. bereits Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Darauf hat der nunmehr für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige erkennende Senat schon wiederholt hingewiesen (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435] und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

    Ebenso stimmt die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, aus dem Gesamteindruck, den das Gericht von der Persönlichkeit des Klägers gewinne, seien Schlüsse auf seine Glaubwürdigkeit in bezug auf die behauptete Gewissensentscheidung erlaubt, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. auch dazu die genannten Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Dies hat der erkennende Senat im Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - bereits dahin präzisiert, daß bei der Eigentümlichkeit dieser Streitsachen die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.

    Auch die Vernehmung der Eltern des Klägers wird - nicht zuletzt im Hinblick auf die anscheinend zwischen ihnen und ihrem Sohn in der Frage der Motivierung seiner Kriegsdienstverweigerung bestehenden Meinungsverschiedenheiten - in Erwägung zu ziehen sein, Erst nach dem Ergebnis einer nach Lage des Falles gebotenen weiteren Sachaufklärung wird sich dann die Frage stellen, ob dem Kläger die Erleichterungen bei der Beweiswürdigung zugute kommen können, deren Berechtigung in diesem Rechtsbereich der VIII. Senat in seinem oben angeführten Urteil vom 18. Oktober 1972 anerkannt hatte und die der erkennende Senat inzwischen - wie bereits ausgeführt - in seinem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - noch näher präzisiert hat.

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe

    Der Eindruck, den das Gericht in der Verhandlung von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen gewinnt, wirkt bestimmend auf seine abschließende Meinungsbildung ein (Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45] und vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20]; Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
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