Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1973 - IV ZR 5/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung einer die Scheidung erleichternden Vereinbarung vor Erhebung einer Scheidungsklage - Begründung der Gültigkeit einer Vereinbarung des Verzicht auf Zugewinnausgleich durch Durchführung des Ehescheidungsverfahrens auf Grundlage dieser Abrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1367
- MDR 1973, 748
- DB 1973, 1502
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.1970 - IV ZR 97/69
Gültigkeit von Vereinbarungen im Hinblick auf die bevorstehende Liquidation eines …
Auszug aus BGH, 25.05.1973 - IV ZR 5/72
In dem in BGHZ 54, 38 veröffentlichten Urteil hat der erkennende Senat entschieden, daß die Parteien im Verlaufe eines anhängigen Ehescheidungsverfahrens zur Erleichterung der Scheidung formlos eine Vereinbarung treffen können, durch die der Ausgleich des Zugewinns für den Fall geregelt wird, daß die Ehe in diesem Verfahren entsprechend der getroffenen Vereinbarung geschieden wird.
- BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81
Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des …
In einer weiteren Entscheidung hat derselbe Senat mündliche Abreden vor Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens für unwirksam erklärt, ohne dies allerdings zu begründen; derartige Abreden könnten aber dadurch Geltung erlangen, daß später das Scheidungsverfahren auf der Grundlage der getroffenen Abreden durchgeführt werde (NJW 1973, 1367 Nr. 5 = LM BGB § 1378 Nr. 4; FamRZ 1977, 37). - BGH, 16.12.1982 - IX ZR 52/81
Verfügung über den Zugewinnausgleichsanspruch vor Beendigung des Güterstandes
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 54, 38; FamRZ 1972, 128; NJW 1973, 1367; FamRZ 1976, 1255), die noch zu der bis 30. Juni 1977 geltenden Fassung des § 1378 Abs. 3 BGB ergangen waren, hatten eine formlose die Ehescheidung erleichternde Vereinbarung über den Zugewinnausgleich zugelassen. - BGH, 25.06.1980 - IVb ARZ 505/80
Besonderheiten im ehelichen Güterrecht bei Scheidung - Auswirkung von …
Ebenso kann es dahingestellt bleiben, ob der ursprüngliche, vor dem Anhängigwerden des Scheidungsverfahrens geschlossene Vertrag nach § 1378 Abs. 3 BGB a.F. überhaupt wirksam war, wenn er nur eine Auseinandersetzungsvereinbarung für den Fall der Ehescheidung enthielt (vgl. BGHZ 54, 38 = LM BGB § 1378 Nr. 3 mit Anm. Johannsen; BGH LM BGB § 1378 Nr. 4 = NJW 1973, 1367). - BGH, 06.10.1976 - IV ZR 188/74
Vertrag über den Ausschluss des Zugewinnausgleichs nach Scheidung der Ehe - …
In seiner ergänzenden Entscheidung vom 25. Mai 1973 = NJW 1973, 1367 - FamRZ 1973, 449 hat er ausgeführt, daß ein vor Erhebung der Scheidungsklage ausgesprochener Verzicht auf Ausgleich des Zugewinns dadurch Geltung erlangen kann, daß die Ehegatten das Ehescheidungsverfahren auf der Grundlage der getroffenen Abreden durchführen, weil hierin entweder eine Bestätigung der früheren unwirksamen Abrede zu erblicken ist, mindestens aber ein Verstoß gegen Treu und Glauben des Ehegatten, der die Vereinbarung nicht mehr gelten lassen und seine Rechte ungeschmälert geltend machen will, nachdem der andere Ehegatte sich an diese Vereinbarung gehalten hat und die Ehe, so wie es erstrebt war, geschieden worden ist. - KG, 04.11.1981 - 18 UF 3809/81
Unwirksamkeit des Verzichts auf Zugewinnausgleichvor Rechtshängigkeit des …
Er hat sich indessen anders entschieden, wobei möglicherweise sogar die vorzitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. Mai 1973 (NJW 1973, 1367) den Ausschlag gegeben hat.
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Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1411
- MDR 1973, 748
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52
Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72
Seine hierzu getroffenen Feststellungen können vom Revisionsgericht nur in begrenztem Umfang nachgeprüft werden (BGHZ 12, 22, 25).Falls den BGHZ 2, 6 und 12, 22 veröffentlichten Entscheidungen eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegen sollte, wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50
Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72
Falls den BGHZ 2, 6 und 12, 22 veröffentlichten Entscheidungen eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegen sollte, wird daran nicht festgehalten.
- BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72
Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen …
ten, insbesondere im Hinblick auf ihren Beweiswert und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung, einer revisionsgerichtlichen Kontrolle unterliegen können (vgl. BGHZ 2, 1 /"6J und 12, 22 /"25 7, auch Urteil des BGH vom 14. Februar 1973 - IV ZR 15/72 - JZ 1973, S. 128; RGZ 99, 7o /"7'l 7; Baum bach-Lauterbach, ZPO, 3o. Aufl., Einl. zu §§ 282 ff. 4 D so wie § 55° 2 H; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, Io. Aufl., S. 567 und 757;… Thomas-Putzo, ZPO, 6. Aufl., § 282 4 b und § 55o 2 C; Stein-Jonas, ZPO, 19- Aufl., § 282 II 3 und § 549 H I B 2). - BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73
Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist - …
Wenn nun, wie die Revision vorträgt, ein neuerdings veröffentlichter Bericht über eine Gruppenuntersuchung in einem Britischen Krankenhaus für eine höhere Dichte der auf das Grundleiden zurückgehenden Schwindelerscheinungen spricht, so liegt darin zwar ein dem Sachverständigen zeitlich noch nicht zugänglich gewesenes neues Element der wissenschaftlichen Meinungsbildung, aber kein neuerdings etablierter grundlegender Erfahrungssatz, dessen revisionsrechtliche Gleichstellung mit Sätzen des sachlichen Rechts in Betracht kommen könnte (vgl. dazu allgemein BGH Urt. v. 14. Februar 1973 - IV ZR 15/72 - NJW 1973, 1411 = LM BGB § 1591 Nr. 12). - BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72
Rechtsmittel
Sie sind zu unterscheiden von den "speziellen Erfahrungssätzen", die örtlich und sachlich begrenzt sind oder deren Feststellung besondere Sachkenntnis voraussetzt, und von den "Erfahrungstatsachen", die vom Gericht grundsätzlich in der gleichen Weise festzustellen sind wie sonstige entscheidungserhebliche Tatsachen (…vgl. hierzu BSG a.a.O.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 180.59 - [Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 2 S. 7]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 1973 - IV ZR 15/72 - [MDR 1973, 748]). - BGH, 19.03.1998 - BLw 49/97
Begriff des Abweichungsfalls
Auch in bezug auf die vom Berufungsgericht festgestellte wirksame Hoferklärung vom 18. Dezember 1992 und die daraufhin erfolgte Eintragung des Hofvermerks sieht die Rechtsbeschwerde in der Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts eine Abweichung von der obergerichtlichen Rechtsprechung ("BGH NJW 1963, 114 [OLG Frankfurt am Main 02.08.1962 - 6 U 65/62]; 1973, 1411; 1974, 56; FamRZ 1980, 1104; BGHZ 65, 107") allein darin, daß angeblich bestimmte Grundsätze nicht beachtet worden seien. - BFH, 15.06.1983 - III R 2/81 NV: Den Beweiswert der Lebenserfahrung zu ermitteln und abzuschätzen und gegen andere Beweismittel abzuwägen, die im Einzelfall die Geltung des Erfahrungssatzes einschränken können, ist grundsätzlich Sache der freien Beweiswürdigung des Tatsachenrichters (vgl. BGH-Urteil vom 14.2.1973 IV ZR 15/72).
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