Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 02.04.1975 - 1 HEs 54/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 682
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96
Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten; …
Die gesetzliche Regelung des § 121 Abs. 1 StPO erlaubt es nicht, einen Untersuchungsgefangenen nur deshalb weiterhin in Haft zu lassen, weil der Staat es versäumt, der vorgenannten Pflicht Genüge zu tun (vgl. BVerfG in NJW 1974, 307, 309 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] und in NStZ 1994, 553; BGHSt 38, 43, 46 [BGH 23.07.1991 - AK 29/91] ; OLG Karlsruhe in MDR 1975, 682, 683 [OLG Karlsruhe 02.04.1975 - 1 HEs 54/75] ; OLG Schleswig in StV 1985, 115; OLG Düsseldorf in NJW 1991, 3046, 3047 [OLG Düsseldorf 23.08.1991 - 2 Ws 371/91] ; Hans. OLG Bremen in StV 1992, 426, 427).Indessen dürfen angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG auch fehlende bzw. eingeschränkte finanzielle Mittel als im Verantwortungsbereich des Staates liegend jedenfalls nicht dem Untersuchungsgefangenen zum Nachteil gereichen (vgl. BVerfG in NJW 1974, 307, 308 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] ; OLG Karlsruhe in MDR 1975, 682; OLG Düsseldorf in NJW 1991, 3046, 3047) [OLG Düsseldorf 23.08.1991 - 2 Ws 371/91] .
Denn selbst wenn die einem Gericht zur Verfügung stehenden organisatorischen Maßnahmen zur Beseitigung einer nicht nur kurzfristigen Überlastung nicht ausreichen oder sich die gebotenen Maßnahmen nicht oder nicht innerhalb angemessener Fristen realisieren lassen, rechtfertigt die dadurch bedingte, im Verantwortungsbereich der Justiz liegende Verfahrensverzögerung die weitere Inhaftierung eines Untersuchungsgefangenen gleichwohl nicht (…vgl. Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl. 1996, Rdnr. 384; BVerfG in NJW 1974, 307, 308 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] ; OLG Karlsruhe in MDR 1975, 682; OLG Düsseldorf in NJW 1991, 3046, 3047) [OLG Düsseldorf 23.08.1991 - 2 Ws 371/91] .
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