Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.07.1977 - 5 U 188/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 502
- MDR 1977, 1024
- VersR 1978, 159
- DB 1978, 92
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09
Haftung des Luftfrachtführers bei Zerstörung von Transportgut durch einen …
Aber selbst dann, wenn man grundsätzlich eine alleinige Anspruchsberechtigung des Empfängers nach Ablieferung der Waren bejahen wollte, bliebe der Absender zumindest dann, wenn der Empfänger deutlich gemacht hat, dass er Ansprüche gegen den Frachtführer nicht geltend machen will, weiterhin anspruchsberechtigt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1978, 502 unter Verweis auf eine Entscheidung des BGH zum CMR in NJW 1974, 1614).Zum anderen folgt aus Art. 14 WA 1955, dass der Absender ggf. zur Schadensliquidation des Drittinteresses befugt ist (vgl. OLG Frankfurt NJW 1978, 502, 503;… Koller, aaO, Art. 14 WA 1955, Rn.1).
- OLG Frankfurt, 15.09.1999 - 21 U 259/98 29 WA/HP statuiert eine (gesetzliche) Ausschlußfrist (BGH, NJW 1963, 1405 = MDR 1963, 668 = LM Nr. 2 zu WA; OLG Frankfurt, NJW 1978, 502, 503 = MDR 1977, 1024; BGHZ 84, 101 = NJW 1983, 516 = VersR 1982, 896 = MDR 1982, 904).
Beruft er sich dann dennoch auf diese Frist, verstößt er damit gegen Treu und Glauben und ist ihm der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenzuhalten (BGH, NJW 1963, 1405; OLG Frankfurt5. Zivilsenat, NJW 1978, 502 und 5 W 75/82).
- BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/80
Schadensersatz nach Warschauer Abkommen
Der Zweck der Vorschrift hindert demnach nicht, gewisse Einreden und Einwendungen zuzulassen: dies ist bereits anerkannt worden bei Versäumung der Frist, wenn der Luftfrachtführer den Geschädigten von der rechtzeitigen Erhebung der Schadensersatzklage abgehalten hat - Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (BGH, NJW 1963, 1405; ebenso OLG Frankfurt, NJW 1978, 502). - OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 5 U 30/97
Haftung des Luftfrachtführers im Luftverkehr zwischen den USA und der …
Rn. 34 Die ... GmbH kann als Drittschaden gemäß Art. 14 WA 1929 den Güterschaden der ... GmbH liquidieren (…vgl. Müller-Rostin in Giemulla/Schmid, wie oben, Art. 14 WA Rz. 2 m.w.N.; Senat NJW 1978, 502, 503).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.06.1977 - 5 U 69/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 170 (Ls.)
- MDR 1977, 1024
- DB 1977, 2374
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 138/87
Bewirken der Versendung durch den Spediteur aufgrund eines für seine Rechnung …
Die gegenteilige Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLGZ 1978, 208, 210) wird dem Sinn und Zweck des § 413 Abs. 2 HGB nicht gerecht. - BGH, 02.12.1982 - I ZR 176/80
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen nur teilweiser Auslieferung …
Die Schwierigkeiten liegen in der Tat in dem Umstand, daß es im HGB an einem genauen Zeitpunkt für die Annahme des Verlustes (wie z.B. in Art. 13 Abs. 1 Satz 2 CMR; Art. 16 § 4 Satz 2 CIM; § 75 Abs. 3 Satz 2 EVO) und es damit an der Möglichkeit der Festlegung des Zeitpunktes fehlt, von dem ab jedenfalls bei Totalverlust der Sendung der Empfänger die vertraglichen Ansprüche geltend machen kann; doch kann die Frage der Klageberechtigung bei Totalverlust der Sendung im Streitfall offenbleiben; jedenfalls bei Teilverlust einer Sendung kann davon ausgegangen werden, daß der Empfänger im Zeitpunkt der Ablieferung des nicht in Verlust geratenen Teils der Sendung sämtliche nach § 435 HGB bestehenden vertraglichen Ansprüche, also auch solche wegen des Teilverlustes der Sendung geltend machen kann (OLG Frankfurt, MDR 1977, 1024;… Baumbach-Duden, 24. Aufl., Anm. 1 A zu §§ 435-436).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.07.1977 - 3 W 47/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 1024
- DNotZ 1978, 249
- DB 1977, 2091
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 12.11.1987 - BReg. 3 Z 130/87
Firmenzeichnung der GmbH & Co. KG
Unter Firmenzeichnung (vgl. für die KG: § 161 Abs. 2 , § 108 Abs. 2 HGB ), die das Amtsgericht zunächst auch hinsichtlich der Firma der Komplementär-GmbH verlangt hat, versteht man die handschriftliche Darstellung des Firmennamens, die den Erfordernissen einer Namensunterschrift genügen muß (vgl. z.B. KG RJA 6, 47; OLG Frankfurt NJW 1974, 192 ; OLG Düsseldorf OLGZ 1977, 443/445; OLG Saarbrücken OLGZ 1977, 294/295; Beck 88 1962, 1265; Schlegelberger/Hildebrandt HGB 5.Aufl. § 12 RdNr.17; Staub/Hüffer HGB Großkomm. 4.Aufl. § 29 RdNr.6). - LG Aachen, 21.02.1983 - 3 T 22/82
Kennzeichnung des Verlaufs einer Leitung in der Eintragungsbewilligung einer …
4. Aus § 53 Abs. 2 HGB ist auch die Verpflichtung des Prokuristen abzuleiten, eine geänderte Firma nebst seiner Namensunterschrift zur Aufbewahrung bei dem Gericht zu zeichnen (gegen OLG Düsseldorf BB 1978, 728 = DNotZ 1978, 249 ).
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