Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 76/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Vereinbarung deutschen Rechts für eine Bürgschaft - Notwendigkeit der Zustimmung eines Ehegatten zur Übernahme einer Bürgschaft nach dem Heimatrecht des Bürgen - Wirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung nach niederländischem Recht - Anwendung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1011
- MDR 1977, 221
- WM 1976, 1330
- DB 1977, 253
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.1959 - VII ZR 198/58
Interzonales Recht. Klagerecht des Zessionars
Auszug aus BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 76/75
Auch im internationalen Schuldrecht gilt nämlich das Prinzip der Parteiautonomie, d.h. die Vereinbarung der Parteien bestimmt in erster Linie, welches Recht auf ein Schuldverhältnis zur Anwendung kommt (BGHZ 52, 239, 241;… Reithmann, Internationales Vertragsrecht, 2. Aufl. Rdn. 2 und 3;… Soergel/Siebert/Kegel, BGB 10. Aufl. Rdn. 221 vor Art. 7 EG; vgl. hierzu BGHZ 31, 367, 370). - BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66
Verkauf eines ausländischen Grundstücks
Auszug aus BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 76/75
Auch im internationalen Schuldrecht gilt nämlich das Prinzip der Parteiautonomie, d.h. die Vereinbarung der Parteien bestimmt in erster Linie, welches Recht auf ein Schuldverhältnis zur Anwendung kommt (BGHZ 52, 239, 241;… Reithmann, Internationales Vertragsrecht, 2. Aufl. Rdn. 2 und 3;… Soergel/Siebert/Kegel, BGB 10. Aufl. Rdn. 221 vor Art. 7 EG; vgl. hierzu BGHZ 31, 367, 370). - BGH, 11.03.1970 - VIII ZR 147/68
Bürgschaft nach niederländischem Devisenrecht - Beachtung des ursprünglichen …
Auszug aus BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 76/75
Die deutsche Rechtsordnung bestimmt demnach hier, ob der Beklagte als Bürge zu leisten hat (Senatsurteil vom 11. März 1970 - VIII ZR 147/68 = NJW 1970, 1002 = WM 1970, 551; RGZ 54, 311, 315). - RG, 23.04.1903 - VI 449/02
Feststellungskl. nach § 134 K. O. a. F. Zahlung aus Bürgschaft.; Örtl. Recht.
Auszug aus BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 76/75
Die deutsche Rechtsordnung bestimmt demnach hier, ob der Beklagte als Bürge zu leisten hat (Senatsurteil vom 11. März 1970 - VIII ZR 147/68 = NJW 1970, 1002 = WM 1970, 551; RGZ 54, 311, 315). - RG, 03.10.1923 - V 886/22
Unter welchen Umständen können Angehörige eines fremden Staates in einem im …
Auszug aus BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 76/75
Ein solches Verhalten ist im allgemeinen für den deutschen Richter kein Grund, einer Vereinbarung, die zur Anwendung deutschen Rechts führt, die Wirkung zu versagen (RGZ 108, 241, 243).
- BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09
Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast …
Zur Führung eines solchen Gegenbeweises genügt aber bereits die Erschütterung der Überzeugung des Tatrichters, seine Überzeugung vom Gegenteil ist hingegen nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 247/75, WM 1976, 1330, 1331 …und vom 13. Juni 2008 - V ZR 114/07, NJW 2008, 2852 Rn. 16). - BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
Anders als hinsichtlich des Fortbestandes einmal entstandener Rechte besteht keine Vermutung für die Fortdauer eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes - hier das Wissen des Bekl. zu 2 von dem Hausschwammbefall 1958 - mit der Wirkung einer Umkehr der Beweislast (Senat, WM 1976, 1330 (1331) ). - OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 180/96
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen …
Die Vereinbarung deutschen materiellen Schuldrechts für die Erklärung des Schuldbeitritts eines Niederländers zu einer im Inland begründeten Kaufpreisschuld entspricht dem auch im internationalen Schuldrecht geltenden Prinzip der Privatautonomie; die zur Bürgschaftsübernahme eines Niederländers entwickelten Grundsätze des BGH (NJW 1977, 1011, 1012) gelten hier entsprechend.Der Bundesgerichtshof (NJW 1977, 1011, 1012) hat entschieden, daß die Vereinbarung deutschen Rechts bei der Übernahme einer Bürgschaft durch einen Niederländer dazu führt, daß für die Beurteilung aller sich aus der Bürgschaft ergebenden Verpflichtungen allein deutsches Recht anwendbar ist, auch wenn der Bürge nach seinem Heimatrecht zu Übernahme der Bürgschaft der Zustimmung des Ehegattens bedarf.
- KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
Den Ausführungen des für den objektiven und subjektiven Tatbestand der arglistigen Täuschung uneingeschränkt darlegungs- und beweisbelasteten Klägers (BGH WM 1976, 1330; BGH NJW-RR 1987, 1415) ist zunächst nichts dazu zu entnehmen, auf welcher konkreten Grundlage der Vermittler die im Besuchsbericht angegebene Mieteinnahme kalkuliert hat und inwieweit die dabei zugrunde gelegten, einem Beweis zugänglichen Daten und Berechnungen falsch waren. - BGH, 23.10.1980 - III ZR 62/79
Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung des Baus von …
Demgegenüber ist die Haftungsübernahmeerklärung, auf die sich die Unterwerfungserklärung bezieht, materiellrechtlicher (schuldrechtlicher) Art, so daß sich die Frage, nach welchem Recht sie zu beurteilen ist, in erster Linie nach dem Parteiwillen entscheidet (BGHZ 52, 239, 241 m.w.Nachw.; BGH Urteil vom 15. November 1976 - VIII ZR 76/75 - NJW 1977, 1011 = WM 1976, 1330;… Staudinger/Firsching, BGB, 10./11. Aufl., vor Art. 12 EGBGB, Rdn. 286, 310;… Soergel/Kegel, BGB, 10. Aufl., vor Art. 7 EGBGB, Rdn. 220;… Palandt/Heldrich, aaO, Vorbem. zu Art. 12 EGBGB, Anm. a 2 a). - BGH, 06.04.1978 - III ZR 43/76
Unrichtige Darstellung der Aussichten für die Übernahme einer Landesbürgschaft - …
Nach ständiger Rechtsprechung hängt der von der Revision gemeinte Vorteilsausgleich nicht nur von der Adäquanz zwischen Schaden und Vorteil ab, sondern weiter auch davon, ob die Anrechnung des Vorteils dem Geschädigten zugemutet werden kann (BGHZ 49, 56, 61 f; BGH Urt. vom 15. November 1976 - VIII ZR 76/75 = WM 1976, 1330, 1332;… Palandt/Heinrichs, BGB 37. Aufl. Vorbem. vor § 249 Anm. 7 a; m.w.Nachw.). - OLG Frankfurt, 30.11.1994 - 13 U 180/93
Geltendmachung eines Anspruchs im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft ; …
- BGH, 23.10.1980 - III ZR 70/79
Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen wegen der Gefahr für wirtschaftliche …
Zu Recht wendet das Berufungsgericht auf die Darlehensverträge schweizerisches Recht an, weil die Parteien in Nr. 16 b der Darlehensbedingungen die Anwendung schweizerischen Rechts vereinbart haben, "soweit nicht deutsches Recht zwingend vorgeschrieben ist", und sich die Frage, nach welchem Recht ein Schuldverhältnis zu beurteilen ist, in erster Linie nach dem Parteiwillen entscheidet (BGHZ 52, 239, 241 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 15. November 1976 - VIII ZR 76/75 = NJW 1977, 1011 = WM 1976, 1330;… Staudinger/Firsching, BGB 10./11. Aufl. vor Art. 12 EGBGB Rdn. 286, 310;… Soergel/Kegel, BGB 10. Aufl. vor Art. 7 EGBGB Rdn. 220;… Palandt/Heldrich, BGB 39. Aufl. vor Art. 12 EGBGB Anm. a 2 a).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 132/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eigenmächtiges Entfernen von Inventar von einem Pachtgrundstück - Ausschluss neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz nach grober Nachlässigkeit - Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits - Pflicht des Berufungsgerichts zu geeigneten prozessleitenden Anordnungen
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 221
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1971 - VIII ZR 25/70
Anforderungen an die zügige Erledigung des Rechtsstreits durch Vorbereitung des …
Auszug aus BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 132/75
Es besteht aber keine Verpflichtung des Vorsitzenden des erkennenden Senats des Berufungsgerichts, einer Partei, die ihre gesamte Einlassung aus grober Nachlässigkeit erstmals im Berufungsrechtszug vorbringt, eine umfangreiche Beweisaufnahme in der ersten mündlichen Verhandlung nur zu dem Zweck zu ermöglichen, um sie davor zu bewahren, daß ihr Vorbringen unberücksichtigt bleibt (vgl. das Senatsurteil vom 9. Juni 1971 - VIII ZR 25/70 = NJW 1971, 1564 = LM ZPO § 529 Nr. 9).
- BGH, 29.05.1979 - VI ZR 137/78
Schadenersatz für Schäden, die während einer Operation durch Fehler eines …
Eine Ausnahme gilt zwar dann, wenn das neue Vorbringen eine umfangreiche Beweisaufnahme erfordern würde und es sich nicht um bestimmte, klar hervortretende Streitpunkte handelt, die voraussichtlich in der mündlichen Verhandlung geklärt werden können (…BGH Urt. v. 9. Juni 1971 a.a.O.; Urt. v. 3. November 1976 - VIII ZR 132/75 - MDR 1977, 221 = Nr. 12 zu LM § 272 b ZPO). - BGH, 09.12.1976 - VII ZR 57/75 Der jetzige Fall liegt anders als der im - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1976 - VIII ZR 132/75 - behandelte Sachverhalt.
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