Rechtsprechung
| BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer Dauerverhinderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 21e
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 209
- NJW 1977, 1696
- NJW 1978, 899 (Ls.)
- MDR 1977, 858
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
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Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77
Im Interesse einer sachgerechten und raschen Durchführung des Verfahrens hat der Senat keine Bedenken, eine zeitweilige Vertreterbestimmung durch das Präsidium im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG zuzulassen (vgl. BVerfGE 31, 145 (163/164)).
- BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines …
a) Gemäß § 21e Abs. 3 GVG kann die Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres u.a. wegen dauernder Verhinderung einzelner Richter geändert werden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81, NStZ 1981, 489;… Löwe/Rosenberg/ Breidling, StPO, 26. Aufl., § 21e GVG, Rn. 44). - BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip; …
Rn. 6 Die nach § 21e Abs. 3 GVG getroffene Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen, von denen abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht.Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (…vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.).
- BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung …
Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).Er hat vielmehr im Urteil BGHSt 27, 209 die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters" durch das Präsidium für zulässig erachtet.
- BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als …
Daß durch eine voraussehbare Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter die gesetzmäßige Besetzung der Strafkammern in Frage gestellt worden sei, behauptet die Revision nicht und ist auch sonst nicht ersichtlich (vgl. BGHSt 27, 209 ff). - BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; strenger Maßstab; Bestellung eines …
Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398). - BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im …
Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514;… BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1988 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht B. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht B. bestimmen (BGHSt 27, 209;… BGH, Urt. v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85 - vgl. auch BGH StV 1987, 514).
- BGH, 19.09.1978 - 5 StR 402/78
Voraussetzungen für die Abweichung vom Grundsatz der Stetigkeit des …
Das hat so zu geschehen, daß für die voraussehbaren Verhinderungsfälle die Besetzung der Spruchkörper gewährleistet ist (BGHSt 7, 205, 209, 210; 27, 209, 210, 211).Ausnahmsweise kann auch eine Bestellung zeitweiliger Vertreter in Betracht kommen (BGHSt 27, 209).
- BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung …
Diese Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen. - BGH, 07.10.2005 - 2 StR 363/05
Besetzungsrüge (Darlegung); gesetzlicher Richter; Vertretungsregelung …
Bei ausreichender Vertretungsregelung und Verhinderung aller in der Vertretungsregelung bestimmter Richter, kann eine zeitweilige Vertreterbestimmung durch das Präsidium - wie hier - in Betracht kommen (BGHSt 27, 209; BGH StV 93, 398; BGH NStZ 2002, 400). - BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90
Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan
Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1990 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht M. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil ausnahmsweise alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht M. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urteil v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85; vgl. auch BGH StV 1987, 514). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85
Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das …
- BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88
Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden …
- OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
- BGH, 07.04.1987 - 4 StR 166/87
Gerichtsverfassungsrecht: Außerplanmäßiger Vertreter in einer Strafkammer
- BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86
Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den …
- BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81
Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte hinsichtlich der Anordnung auf …
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Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen versuchter Körperschaftssteuerhinterziehung in Tateinheit mit versuchter Gewerbesteuerhinterziehung - Voraussetzungen der Strafausetzung zur Bewährung - Verhängung einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Außenwirtschaftsgesetz - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1890 (Ls.)
- MDR 1977, 858
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64
Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für …
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1965 (NJW 1965, 769 - insoweit in BGHSt 20, 150 nicht abgedruckt) für die Strafvorschriften des § 34 AWG a.F., § 5 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Nr. 1 AWVO a.F. ausgeführt, diese Vorschriften entsprächen dem Erfordernis, daß der Gesetzgeber mit hinreichender Deutlichkeit selbst umreißen müsse, was strafbar sein solle, und nur die Umschreibung von Einzelheiten des Tatbestandes dem Verordnungsgeber überlassen dürfe (vgl. BVerfGE 14, 174, 185; 14, 254, 258).Das Landgericht hat auf den hier gegebenen Sachverhalt ohne Rechtsirrtum die Grundsätze angewendet, die der Senat im Urteil vom 19. Januar 1965 (BGHSt 20, 150) für den Versuch der ungenehmigten Ausfuhr angestellt hat.
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Damit hat der Angeklagte objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung auf das geschützte Rechtsgut angesetzt und hat auch subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" (BGHSt 26, 201, 203) überschritten. - BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
Gesetzesgebundenheit im Strafrecht
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1965 (NJW 1965, 769 - insoweit in BGHSt 20, 150 nicht abgedruckt) für die Strafvorschriften des § 34 AWG a.F., § 5 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Nr. 1 AWVO a.F. ausgeführt, diese Vorschriften entsprächen dem Erfordernis, daß der Gesetzgeber mit hinreichender Deutlichkeit selbst umreißen müsse, was strafbar sein solle, und nur die Umschreibung von Einzelheiten des Tatbestandes dem Verordnungsgeber überlassen dürfe (vgl. BVerfGE 14, 174, 185; 14, 254, 258). - BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Ist das der Fall, dann stellt sich die Frage, ob nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 10. Juli 1975 (BGHSt 26, 167) die Kontinuität des Unrechtstyps zu bejahen ist, die Straftatbestände des alten und des neuen Rechts also zueinander derart in Beziehung gesetzt werden können, daß kein tiefgreifender Wesensunterschied zwischen der alten und der neuen Vorschrift festgestellt werden kann (…BGH a.a.O. S. 173) mit der Folge, daß der Täter, der den neuen Straftatbestand erfüllt, wegen der Straftat verurteilt werden kann. - BGH, 03.03.1971 - 2 StR 531/70
Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags - Unterscheidung zwischen einem …
Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76
Daraus ergibt sich aber, daß das Landgericht ohne Rechtsirrtum den Antrag als Beweisermittlungsantrag und nicht als zulässigen Beweisantrag behandelt hat (BGH, Urteil vom 3. März 1971 - 2 StR 531/70); gegen seine Auffassung, es ergebe sich kein Anhalt dafür, daß noch weitere Zeugen hätten sachdienliche Angaben machen können, vermag die Revision zudem nichts Konkretes vorzutragen.
- BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Diesen Antrag durfte die Strafkammer ohne Bindung an die in § 244 Abs. 3 StPO aufgeführten Ablehnungsgründe zurückweisen (vgl. BGHSt 6, 128; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 784/76;… Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 57 f;… Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 82 ff).
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