Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Qualifizierung des Verteidigungsvorbringens als "dummdreiste Lüge" - Beanstandung einer Verfahrensaussage und Auswirkungen auf den Verlauf des Verfahrens - Ermittlung des Sachverhalts bei Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 70, 1
- NJW 1978, 824
- MDR 1978, 574
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich; …
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Das Dienstgericht des Bundes vertritt folgenden Standpunkt (vgl. BGHZ 67, 184, 187):.In einem solchen Falle kommt eine Maßnahme der Dienstaufsicht nur bei offensichtlich fehlerhafter Amtsausübung in Betracht (BGHZ 67, 184, 187/188).
Es ist aber nicht zweifelhaft, daß er mit diesem Begriff auch die ihm erteilte Ermahnung (vgl. dazu BGHZ 67, 184, 190) meinte.
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Aus dem Grundsatz der freien Würdigung auch von Einlassungen (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH…, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77) folgt, daß dem Richter nicht vorgeschrieben werden kann, welche Wertung er im Einzelfall auf Grund welcher Sachlage als tatsachenadäquat ansehen darf. - BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Die Abgrenzung der beiden Bereiche hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen (BGHZ 42, 163, 170). - BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation - …
Auszug aus BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Aus dem Grundsatz der freien Würdigung auch von Einlassungen (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77) folgt, daß dem Richter nicht vorgeschrieben werden kann, welche Wertung er im Einzelfall auf Grund welcher Sachlage als tatsachenadäquat ansehen darf.
- BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der …
Wenn sie den sachlichen Inhalt einer Entscheidung nicht mitbestimmen, können "verbale Exzesse" deshalb der Dienstaufsicht unterfallen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 5; Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72).Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf verschiedene Entscheidungen des Senats (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1 ff.; Urteil vom 24. Juni 1991 - RiZ(R) 3/91, DRiZ 1991, 410 f.).
- BGH, 24.06.1991 - RiZ(R) 3/91
Überprüfung von Formulierungen in schriftlichen Urteilsgründen im Wege der …
Zur Abgrenzung zwischen einem der Dienstaufsicht zugänglichen verbalen Exzeß (vgl. BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] = MDR 1978, 574) und dem der Dienstaufsicht entzogenen Argumentations- und Formulierungsspielraum des Richters in den schriftlichen Entscheidungsgründen eines Urteils.Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist eine den Inhalt einer richterlichen Entscheidung betreffende dienstaufsichtliche Maßnahme grundsätzlich unzulässig, soweit es nicht lediglich um Fragen geht, die dem Bereich der äußeren Ordnung angehören, d.h. dem Kernbereich der Rechtsfindung so weit entrückt sind, daß für sie die Unabhängigkeitsgarantie des Art. 97 Abs. 1 GG vernünftigerweise nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (s. Senatsurteile BGHZ 42, 163, 169 f., 172; 47, 275, 286 f.; 51, 280, 285, 287; 67, 184, 187 [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4).
Auf diesem Wege können "verbale Exzesse" der Beanstandung im Wege der Dienstaufsicht zugänglich sein (Senatsurteil BGHZ 70, 1, 5) [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77].
Ansonsten kommt eine den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung angehende dienstaufsichtliche Maßnahme nur für den Fall einer offensichtlich fehlerhaften Amtsausübung in Betracht; im Zweifelsfalle ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (s. Senatsurteile BGHZ 46, 147, 149 f.; 47, 275, 287 f.; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 76, 288, 291).
Vielmehr verbietet sich ein dienstaufsichtliches Einschreiten gegen die Fassung der Urteilsbegründung bereits dann, wenn sie den Inhalt der Entscheidung mitbestimmt (Senatsurteil BGHZ 70, 1, 5) [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] und in diesem Sinne Sachbezug hat.
Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob Formulierungen in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung, falls sie sich als "verbaler Exzeß" (s. abermals BGHZ 70, 1, 5) [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] darstellen, im Einzelfall trotz inneren Zusammenhangs mit dem Inhalt der Entscheidung Gegenstand einer dienstaufsichtlichen Maßnahme sein können, was dem erkennenden Senat etwa bei einem unangebrachten pauschalen Unwerturteil über einen Prozeßbeteiligten, mag es auch mit der Einzelfallbewertung gekoppelt oder für sie bestimmend sein, nicht von vornherein undenkbar erscheint.
- BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 4/20
Richter darf in Urteil keine eigenen politischen Auffassungen bekunden (hier: …
Insoweit ist es zwar nicht unmöglich, auch bei richterlichen Entscheidungen in der Ausdruckweise ein Formelement zu sehen, das sich vielfach vom Inhalt abheben lässt, und auf der Grundlage dieser Unterscheidung "verbale Exzesse" dem äußeren Ordnungsbereich mit der Folge zuzuweisen, dass sie der Dienstaufsicht unterfallen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, NJW 1978, 824 unter II 3 a [juris Rn. 26 m.w.N.]).In einem solchen Fall sind Maßnahmen der Dienstaufsicht nur bei einer offensichtlich fehlerhaften Amtsausübung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77 aaO).
- BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80
Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit
Wie der Senat in der Entscheidung BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] ausgeführt hat, ist es zwar nicht unmöglich, auch bei Äußerungen, die an sich zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit gehören, in der Art und Weise des Ausdrucks ein Formelement zu sehen, das sich vom Inhalt abheben läßt und deshalb dem äußeren Ordnungsbereich zuzuweisen ist, mit der Folge, daß die Äußerungen der Dienstaufsicht unterfallen.Die Stellungnahme hätte zwar in einer vorsichtigeren Wortwahl Ausdruck finden können, ist aber nach Auffassung des Senats im Gegensatz zur Ansicht des Dienstgerichtshofs noch vertretbar (tatsachenadäquate Wertung prozessualen Verhaltens, vgl. BGHZ 70, 1 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77]) und deshalb einer Beanstandung durch die Dienstaufsicht entzogen.
- BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45). - BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 3/20
Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht in Form eines Vorhalts wegen …
Insoweit ist es zwar nicht unmöglich, auch bei richterlichen Entscheidungen in der Ausdrucksweise ein Formelement zu sehen, das sich vielfach vom Inhalt abheben lässt, und auf der Grundlage dieser Unterscheidung "verbale Exzesse" dem äußeren Ordnungsbereich mit der Folge zuzuweisen, dass sie der Dienstaufsicht unterfallen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, NJW 1978, 824 unter II 3 a [juris Rn. 26 m.w.N.]).In einem solchen Fall sind Maßnahmen der Dienstaufsicht nur bei einer offensichtlich fehlerhaften Amtsausübung möglich (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77 aaO).
- DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
Im Zweifelsfalle ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (BGHZ 46, 147 [149 f.]; 47, 275 [287 f.]; 67, 184 [188 f.]; 70, 1 [4]; 76, 288 [291]; BGH DRiZ 1991, 410).Auf diesem Wege können "verbale Exzesse" der Beanstandung im Wege der Dienstaufsicht zugänglich sein (BGHZ 70, 1 [5]; BGH DRiZ 1991, 410 [411]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07
Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines …
Rn. 90 LSG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, NJW 2003, 2933; OLG Hamb., Beschluss vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; Gehrlein, a. a. O., § 42 Rdn. 18; Czybulka, a. a. O., § 54 Rdn. 67 und 70; Günther, Persönliche Spannungen als Ablehnungsgrund, ZZP 105 (1992), 20 ff., insbesondere 40 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 -, NJW 1996, 2022, sowie BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ (R) 2/77 -, BGHZ 70, 1 (6). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2004 - 10 A 10133/04
Richter, mündliche Verhandlung, richterliche Unabhängigkeit, Dienstaufsicht, …
Dabei reicht eine formelle Entgleisung aus, sie muss nicht die Art einer Ehrbeeinträchtigung erreichen (vgl. Wolf, in Anm. zu: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 17. Oktober 1977, NJW 1978, S. 824 [826 m.w.N.]).Denn sie enthält auch nicht ansatzweise, wie etwa die richterliche Wertung, ein Beteiligter versuche, eine "klare Aussage in das Gegenteil zu pervertieren" (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1991, MDR 1991, S. 1002) oder die Qualifizierung von Beteiligtenvorbringen als "dummdreiste Lüge" (vgl. BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 17. Oktober 1977, NJW 1978, S. 824), eine "tatsachenadäquate Wertung prozessualen Verhaltens", die als "bloßer Reflex" der Würdigung "eine persönlichkeitsbezogene Komponente" aufweist.
- BGH, 01.12.1983 - RiZ(R) 5/83
Beachtung der Ausführungen über die Zuständigkeit des richterlichen Eildienstes - …
Das besagt nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, daß jede den Inhalt einer Entscheidung betreffende Maßnahme der Dienstaufsicht unzulässig ist, wenn sie über den Bereich der äußeren Ordnung hinausgreift (vgl. BGHZ 67, 184, 187 [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4, jeweils m.w.Nachw.).Darüber hinaus sind Maßnahmen der Dienstaufsicht aber auch zulässig im Falle offensichtlich fehlerhafter Amtsausübung (vgl. BGHZ 67, 184, 187 ff. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
Gebot der Sachlichkeit
- BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren
- BGH, 08.08.1986 - RiZ 2/86
- BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99
Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts
- BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem …
- BGH, 08.08.1986 - RiZ(R) 2/86
Beanstandung einer Verfügung und einer Maßnahme der Dienstaufsicht mit der …
- BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95
Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung
- OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16
Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid in melderechtlicher …
- BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.09.2020 - DG 6/19
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 1/18
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 3/18
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 8/17
- DGH Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 1 DGH 1/98
- DG des Landes Brandenburg, 08.07.2022 - DG 3/18
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 9/18
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Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine Patentanmeldung - Voraussetzungen für die Auslegung eines Patents
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 2094
- MDR 1978, 574
- GRUR 1978, 235
- DB 1978, 537
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63
Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des …
Auszug aus BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76
Maßgebend für die Ermittlung der Lösungsmerkmale eines Patents ist dabei in erster Linie dessen Gegenstand, d.h. diejenige technische Lehre, die der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann den Patentansprüchen unter Heranziehung der Patentbeschreibung (und -zeichnung) und des darin mitgeteilten oder sonst zu seinem allgemeinen Fachwissen gehörenden Standes der Technik am Anmelde- oder Prioritätstag ohne besondere Überlegungen entnimmt (vgl. BGH GRUR 1964, 196, 197 - Mischer II;… Benkard, PatG GebrMG 6. Aufl. § 6 PatG Rdn. 84 und 86 mit Rechtsprechungsnachweisen;… ferner Bock in Festschrift für Nastelski, Mitt. 1969, 269, 270). - BGH, 19.02.1970 - X ZR 55/67
Voraussetzungen für die Verneinung einer Patentverletzung - Ermittlung des …
Auszug aus BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76
In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird deshalb nur noch der zum allgemeinen Fachwissen gehörende und der in der Patentschrift mitgeteilte Stand der Technik als Erkenntnismittel für die Ermittlung des Gegenstandes des Patents herangezogen (vgl. die unveröffentlichten Entscheidungen des Senats vom 19. Februar 1970 - X ZR 55/67 - S. 14 und vom 16. November 1971 - X ZR 5/70 - S. 17 f.). - BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
Gewerbsmäßige Herstellung und Vertrieb von fahrbaren Gleisrichtmaschinen - …
Auszug aus BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76
In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird deshalb nur noch der zum allgemeinen Fachwissen gehörende und der in der Patentschrift mitgeteilte Stand der Technik als Erkenntnismittel für die Ermittlung des Gegenstandes des Patents herangezogen (vgl. die unveröffentlichten Entscheidungen des Senats vom 19. Februar 1970 - X ZR 55/67 - S. 14 und vom 16. November 1971 - X ZR 5/70 - S. 17 f.).
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08
Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung …
Ihn heranzuziehen ist nur dann zulässig, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass dieser Stand der Technik zum allgemeinen Fachwissen auf dem betreffenden Gebiet gezählt hat (vgl. BGH, GRUR 1978, 235, 236, 237 - Stromwandler). - OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit …
Auch ohne ausdrückliche Erwähnung in der Patentschrift kann der Stand der Technik aber zur Auslegung herangezogen werden, wenn er zum allgemeinen Fachwissen gezählt hat (BGH, Urteil vom 20.10.1977, X ZR 37/76 - Stromwandler;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Rn. A.75). - OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
Ansprüche wegen Gebrauchsmusterverletzung Lenkungssteuereinrichtung für einen …
In einem solchen Recherchebericht aufgeführte Entgegenhaltungen können - wie nicht im Schutzrecht erwähnter Stand der Technik allgemein - nur dann für die Auslegung relevant werden, soweit sie allgemeines Fachwissen des Durchschnittsfachmanns repräsentieren (BGH, GRUR 1978, 235 - Stromwandler).
- OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08
Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund; Pflichten des Lizenzgebers
Ihn heranzuziehen ist nur dann zulässig, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass dieser Stand der Technik zum allgemeinen Fachwissen auf dem betreffenden Gebiet gezählt hat (BGH, GRUR 1978, 235, 236/237 - Stromwandler). - OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16
Nährungsschalter
Besonders in einem solchen Fall muss das Verletzungsgericht nämlich den Schutzgegenstand unter Rückgriff auf das technische Vorverständnis des Durchschnittsfachmanns, das dieser anlässlich der Lektüre der Patentschrift zu Rate zieht, bewerten (vgl. BGH GRUR 1978, 235, 237 - Stromwandler; BGH GRUR 1987, 280, 283 - Befestigungsvorrichtung), d.h. den üblichen Wissensstand auf dem betreffenden Gebiet der Technik berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, 1025 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85
Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang
Der Grundsatz, daß bei der Auslegung eines Patents der Stand der Technik nur dann als Erkenntnismittel heranzuziehen ist, wenn er in der Patentschrift mitgeteilt ist oder wenn er zum allgemeinen Fachwissen des Durchschnittsfachmanns gehört (BGH, GRUR 1978, 235 - Stromwandler), gilt lediglich bei der Ermittlung der Tragweite von in der Patentschrift gebrachten Begriffen.Der von Schulte (…Patentgesetz, 3. Aufl., § 14 Rdn. 18 a.E.) unter Berufung auf das "Stromwandler"-Urteil des erkennenden Senats (GRUR 1978, 235, 236 f. m.w.Nachw.) vertretenen Auffassung, bei der Ermittlung des Schutzbereiches eines Patents dürfe neben dem allgemeinen Fachwissen nur der in der Patentschrift mitgeteilte Stand der Technik berücksichtigt werden, liegt ein unrichtiges Verständnis dieses Urteils zugrunde.
- OLG Düsseldorf, 04.07.2024 - 2 U 30/20
1. Ebenso wie im Falle einer Patentübertragung der im Register eingetragene …
Das gilt umso mehr, als ohnehin jeglicher Stand der Technik im Rahmen der Patentauslegung herangezogen werden kann, von dem der Nachweis geführt ist, dass er am Prioritätstag zum allgemeinen Fachwissen auf dem betreffenden Gebiet gezählt hat (BGH, GRUR 1978, 235, 236 f. - Stromwandler;… Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 16. Aufl. 2024, Abschn. A Rn. 81). - OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 25/20
Kinderroller
In einem solchen Recherchebericht aufgeführte Entgegenhaltungen können - wie nicht im Schutzrecht erwähnter Stand der Technik allgemein - nur dann für die Auslegung relevant werden, soweit sie allgemeines Fachwissen des Durchschnittsfachmanns repräsentieren (BGH, GRUR 1978, 235 - Stromwandler). - OLG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 U 101/19
Patentrechtliche und geschmackmusterrechtliche Unterlassungsverfügung wegen der …
Ihn heranzuziehen ist nur dann zulässig, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass dieser Stand der Technik zum allgemeinen Fachwissen auf dem betreffenden Gebiet gezählt hat (BGH, GRUR 1978, 235, 236/237 - Stromwandler). - OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der …
Da auch nicht der Nachweis geführt ist, dass dieser Stand der Technik zum allgemeinen Fachwissen auf dem betreffenden Gebiet gezählt hat (BGH, GRUR 1978, 235, 236 f. - Stromwandler;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Rz. 50), handelt es sich dabei bereits um kein zulässiges Auslegungsmaterial. - OLG Düsseldorf, 08.10.2024 - 2 U 58/19
Schutzfähigkeit des Klagepatents "Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz und …
- OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktiv- oder eines Passivprozesses durch …
- OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische …
- OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 29/20
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 15 U 30/20 v. 23.09.2021
- OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
Haftung des Patentanwaltes wegen fehlerhafter Beratung
- LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4b O 82/14
- LG Düsseldorf, 30.10.2012 - 4a O 39/11
Schneidzahnanordnung
- LG Düsseldorf, 25.07.2024 - 4c O 26/23
Druckwellenmassagegerät
- LG Düsseldorf, 13.09.2012 - 4b O 80/11
Patentrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Behältern für die Verwendung in …
- LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4v O 82/14
Cer- und Zirkonium-Mischoxid (1)
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Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendung von § 20 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) beim Wechsel der Zulassung nach § 33 BRAO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 574
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
Das ist nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls die Beschränkung zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377, 405; BGHZ 37, 247, 249 bis 251; BGH EGE VI, 107, 111, 112; VIII, 35, 38; X 65, 66; XI 23, 24). - BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
Beim Geschäftswert konnte der vom Senat sonst in der Regel angenommene Wert von 100.000,- DM (BGHZ 39, 110, 115, 116; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/74 - EGE XII, 39, 41) unterschritten werden, da die Beschwerde nicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als solche, sondern nur die bei einem bestimmten Landgericht zum Gegenstand hat. - BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 4/62
Wartefrist für Zulassung als OLG-Anwalt
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
Das ist nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls die Beschränkung zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377, 405; BGHZ 37, 247, 249 bis 251; BGH EGE VI, 107, 111, 112; VIII, 35, 38; X 65, 66; XI 23, 24).
- BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70
"Abstrakte Gefährdung" nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BFAO
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO erfordern nur eine abstrakte Gefährdung (vgl. Beschlüsse des Senats BGHZ 56, 142 ff sowie vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; 10. November 1960 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII, 15; 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII, 3 und 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76). - BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 16/71
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO erfordern nur eine abstrakte Gefährdung (vgl. Beschlüsse des Senats BGHZ 56, 142 ff sowie vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; 10. November 1960 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII, 15; 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII, 3 und 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76). - BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 6/73
Schutz der Rechtspflege vor Missdeutungen - Zulassung eines Richters als …
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO erfordern nur eine abstrakte Gefährdung (vgl. Beschlüsse des Senats BGHZ 56, 142 ff sowie vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; 10. November 1960 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII, 15; 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII, 3 und 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76). - BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 5/74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
Beim Geschäftswert konnte der vom Senat sonst in der Regel angenommene Wert von 100.000,- DM (BGHZ 39, 110, 115, 116; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/74 - EGE XII, 39, 41) unterschritten werden, da die Beschwerde nicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als solche, sondern nur die bei einem bestimmten Landgericht zum Gegenstand hat. - BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 37/76
Versagung der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Landgericht - Richterliche …
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO erfordern nur eine abstrakte Gefährdung (vgl. Beschlüsse des Senats BGHZ 56, 142 ff sowie vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; 10. November 1960 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII, 15; 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII, 3 und 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76). - BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 10/69
Zulassung als Rechtsanwalt - Anstellung als Beamter auf Lebenszeit im …
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO erfordern nur eine abstrakte Gefährdung (vgl. Beschlüsse des Senats BGHZ 56, 142 ff sowie vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; 10. November 1960 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII, 15; 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII, 3 und 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76). - BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO erfordern nur eine abstrakte Gefährdung (vgl. Beschlüsse des Senats BGHZ 56, 142 ff sowie vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; 10. November 1960 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII, 15; 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII, 3 und 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76).
- BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt - Beurteilung eines …
Auf den Antrag auf Zulassung bei dem Landgericht Frankenthal und dem Amtsgericht Ludwigshafen im Rahmen des § 33 BRAO ist deshalb § 20 BRAO unmittelbar anwendbar (Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83;… Feuerich, BRAO, 2. Aufl., § 33 Rdn. 7 und § 20 Rdn. 1;… Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 6. Aufl., § 33 Rdn. 4).Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 3379/97
Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer: Begriff der Zweigniederlassung
Rn. 47 Beschluss vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 -, AnwBl. 1980, 83,. - BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 22/96
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Ein sachlicher Unterschied zu den Verfahren, in denen ein Zulassungszwang nicht besteht, liegt in Zulassungssachen in der engeren Anbindung des Rechtsanwalts an das Gericht seiner Zulassung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84, …und vom 14. Juni 1993 a.a.O.).
- BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 4/82
Rechtsanwalt - Zulassung - Hauptgeschäftsführer - Berufsgenossenschaft - …
Eine solche Versicherung erzeugt keine Rechtbindung (Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4; vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80). - BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 11/93
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - …
Ein sachlicher Unterschied zu den Verfahren und Verfahrensarten, in denen ein Zulassungszwang nicht besteht, liegt in Zulassungssachen jedenfalls in der engeren Anbindung des Rechtsanwalts an das Gericht seiner Zulassung (vgl. Senatsbeschluß vom 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77, AnwBl 1980, 83, 84). - BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 37/91
Zulässigkeit der Beschränkung der Zulassung eines Rechtsanwalts - Widerruf der …
Dabei kommt es darauf an, ob ein verständiger Rechtsuchender vernünftigerweise auf den Gedanken kommen kann, der Rechtsanwalt werde aufgrund seiner besonderen Beziehungen zu Richtern des Gerichts, bei dem er zugelassen ist, die Möglichkeit nutzen, die Rechtsprechung dieses Gerichts zugunsten seiner Mandanten und zum Nachteil seiner Gegner zu beeinflussen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 20/70, BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70]; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77, LM BRAO § 20 Nr. 4, in EGE XIV 57 und MDR 1978, 574, insoweit nicht mit abgedruckt; vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 7/89; vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 2/90). - BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 7/89
Versagung der Zulassung einer Antragsstellerin ans Landgericht wegen Tätigkeit …
Es soll verhindert werden, daß auch nur der Anschein unsachlicher Einflüsse auf die Rechtsprechung entstehen kann (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = MDR 1978, 574). - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 6/82
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer Ermessensentscheidung
Das ist nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls die Beschränkung zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377, 405 f; BGHZ 37, 247, 249 f; BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1970 - AnwZ (B) 8/70 = EGE XI 23, 24; Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80 und 16/80 - sowie vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80). - BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 33/80
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Eine solche Versicherung erzeugt keine Rechtsbindung (Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4; vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 16/80, jeweils zu dem insofern gleichliegenden Fall des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO). - BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 16/80
Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 6 …
Damit ist zugleich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge getan (BGH EGE XI, 23, 25; vgl. auch BGH Beschl. v. 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 = LM BRAO § 20 Nr. 4). - BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 25/83
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Notwendigkeit zur Versagung einer Zulassung - …
- BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 23/83
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Tätigkeit des Ehegatten am …
- BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 17/80
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
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Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1977 - X ZB 10/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Anforderungen an eine Patentanmeldung - Erfindungshöhe eines atmungsaktiven Klebestreifens für medizinische Zwecke
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 574
- GRUR 1978, 356
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 20.12.1977 - X ZB 10/76
Für die Beurteilung der Frage, ob ein solcher - i. S. des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG beachtlicher - Mangel vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob erkennbar ist, welcher Grund - mag dieser vorgelegen haben oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht - für die Entscheidung über die einzelnen Ansprüche oder Verteidigungsmittel maßgebend gewesen ist (BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen).
- BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81
Asylstreitverfahren - Anforderungen an Urteilsbegründung - Entscheidungsgründe
Die dazu gemachten Ausführungen des Verwaltungsgerichts lassen seine Entscheidung noch um so mehr als "mit Gründen versehen" erscheinen, als sie nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern in Verbindung mit den Erörterungen in dem vorangegangenen Verfahren zu beurteilen sind (vgl. BGHZ 39, 333 [338]; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977 - X ZB 10/76 - MDR 1978, 574). - BGH, 15.05.1990 - X ZB 21/89
Rüge mangelnder Begründung bezüglich eines Hilfsantrags
Die Ausführungen zu einem Hilfsantrag dürfen zwar nicht für sich allein, vielmehr müssen sie im Gesamtzusammenhang der Gründe betrachtet werden (BGH GRUR 1978, 356 - Atmungsaktiver Klebestreifen -). - BGH, 02.03.1993 - X ZB 3/92
Begründungszwang und Begründungsmangel im Rahmen einer Patententscheidung - …
Die Gründe für die negative Entscheidung auch über den Hilfsantrag sind der Verweisung im Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen (vgl. BGH GRUR 1978, 356, 357 - Atmungsaktiver Klebestreifen). - BGH, 11.10.1984 - X ZB 7/84
Rüge der Rechtsbeschwerde der Feststellung des Bundespatentgericht - Gesetzliche …
Diese Ausführungen des Bundespatentgerichts dürfen nicht außer Betracht bleiben, da es für die Frage, ob eine Entscheidung mit Gründen versehen ist, auf den gesamten Inhalt der Entscheidung ankommt (BGH GRUR 1978, 356 - Atmungsaktiver Klebestreifen). - BGH, 13.10.1987 - X ZB 27/86
Notwendigkeit der Begründung von Beschlüssen des Bundespatentgerichtes - …
Zunächst kann sich die Rechtsbeschwerde insoweit nicht auf die Entscheidung des Senats in GRUR 1978, 356 - Atmungsaktiver Klebestreifen - stützen.
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