Rechtsprechung
| BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag des Vollstreckungsschuldners im Berufungsrechtszug - Ausnahmen von der Notwendigkeit der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrags - Erreichung von Vollstreckungsschutz durch Hinweis des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 19.01.1978 - 2 U 28/77
- BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1208 (Ls.)
- MDR 1979, 138
- GRUR 1978, 726
Wird zitiert von ... (52)
- BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz
Vollstreckungsschutz ist deshalb regelmäßig dann verweigert worden, wenn es der Schuldner - wie hier - versäumt hatte, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen (BGH, Beschl. v. 25.08.1978 - X ZR 17/87, LM ZPO § 712 Nr. 1 = GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; st. Rspr., zuletzt BGH, Beschl. v. 28.03.1990 - XII ZR 3/90, WM 1990, 998).Anderes könnte gelten, wenn der Nachteil, der die Einstellung oder die Beschränkung der Vollstreckung rechtfertigt, im Berufungsrechtszug noch nicht erkennbar oder nicht nachweisbar war, während er nunmehr hervorgetreten ist und glaubhaft gemacht werden kann (BGH, Beschl. v. 25.08.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung).
- OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des …
Hinsichtlich des Rechnungslegungsanspruchs ist ein nicht zu ersetzender Nachteil nicht erkennbar, weil die Verurteilung unter Wirtschaftsprüfervorbehalt erfolgt ist und daher ein Bekanntwerden von Geschäftsgeheimnissen nicht droht (BGH GRUR 1978, 726). - BGH, 08.03.2006 - X ZR 34/05
Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz
Hierfür ist auch die Erwägung maßgebend, dass über den Antrag nach § 712 ZPO regelmäßig aufgrund mündlicher Verhandlung und somit nach zuverlässiger Sicherung rechtlichen Gehörs des Vollstreckungsgläubigers entschieden wird, so dass auch dessen Interessen angemessen berücksichtigt werden können, was im Verfahren nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht in gleicher Weise möglich ist (Sen.Beschl. v. 24.08.1978 - X ZR 17/78, LM ZPO § 712 Nr. 1; BGH, Beschl. v. 18.02.1982 - VIII ZR 39/82, NJW 1982, 1821; Sen.Beschl. v. 14.07.1982 - X ZR 10/82, NJW 1983, 455; BGH, Beschl. v. 28.03.1996 - I ZR 14/96, ZIP 1996, 885 m.w.N.).
- OLG Bremen, 21.09.2010 - 4 UF 94/10
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel; Begriff des nicht …
Sie beruhen auf der spezifisch revisionsrechtlichen Erwägung, dass ein Vollstreckungsschutzantrag bei einem Revisionsgericht nur als letztes Hilfsmittel in Betracht kommen darf (so bereits BGH, Beschluss vom 25.08.1978, NJW 1979, 1208; daran anschließend BGH, Beschluss vom 28.03.1990, FamRZ 1990, 996; BGH, Beschluss vom 03.07.1991, FamRZ 1991, 1176, 1177; BGH, Beschluss vom 31.10.2000, NJW 2001, 375). - BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 130/96
Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
Hierfür ist auch die Erwägung maßgebend, daß über den Antrag nach § 712 ZPO regelmäßig aufgrund mündlicher Verhandlung und somit nach zuverlässiger Sicherung rechtlichen Gehörs des Vollstreckungsgläubigers entschieden wird, so daß auch dessen Interessen angemessen berücksichtigt werden können, was im Verfahren nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht in gleicher Weise möglich ist (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 24. August 1978 - X ZR 17/78 - LM ZPO § 712 Nr. 1, vom 18. Februar 1982 - VIII ZR 39/82 - NJW 1982, 1821, vom 14. Juli 1982 - X ZR 10/82 - NJW 1983, 455, vom 21. Juli 1998 - VIII ZR 63/88 - WM 1988, 1458, vom 28. März 1990 - XII ZR 3/90 - NJW 1990, 2756 - WM 1990, 998, vom 8. August 1991 - I ZR 141/91 - NJW 1992, 376 - BB 1991, 2114, vom 26. September 1991 - I ZR 189/91 - NJW-RR 1992, 189 - MDR 1992, 300, vom 3. Februar 1993 - IV ZR 229/92 - RuS 1993, 237 = BGHR ZPO § 719 Abs. 2 S. 1 "Nachteil" Nr. 3 und vom 28. März 1996 - I ZR 14/96 - ZIP 1996, 885 - sämtl. - OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21 Hinsichtlich des Rechnungslegungsanspruchs ist ein nicht zu ersetzender Nachteil ebenfalls nicht erkennbar, weil die Verurteilung unter Wirtschaftsprüfervorbehalt erfolgt ist und daher ein Bekanntwerden von Geschäftsgeheimnissen nicht droht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1978, Az.: X ZR 17/78, GRUR 1978, 726 - 727).
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2007 - 15 Sa 1630/07
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unterlassenem Antrag …
Der Bundesgerichtshof begründet sein Vorgehen damit, dass § 719 ZPO als ein letztes Mittel des Vollstreckungsschuldners anzusehen ist (BGH vom 25.8.1978 - X ZR 17/78 - NJW 1979, 1208). - OLG Düsseldorf, 28.01.2013 - 7 UF 230/12
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel in der …
Rn. 10 Soweit der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertritt, ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz sei unzulässig, wenn in II. Instanz kein Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO gestellt worden sei (vgl. nur BGH NJW 1979, 1208, ständige Rechtsprechung), gibt dies für die vorliegende Fragestellung keine Veranlassung zu einer anderen Entscheidung. - BGH, 26.03.1980 - I ZR 1/80
Einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Abwendung einer …
Nach der Rspr. der Zivilsenate des BGH ist einem Vollstreckungsschutzantrag in der Revisionsinstanz regelmäßig der Erfolg zu versagen, wenn es der Vollstreckungsschuldner versäumt hat, im zweiten Rechtszuge die ihm aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile mittels eines Vollstreckungsschutzantrags nach § 712 ZPO geltend zu machen (BGH Beschluß des II. Ferienzivilsenats vom 25.8.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726; Beschluß des Kartellsenats vom 11.12.1979 - KZR 25/79).Nach dem angeführten Beschluß des Kartellsenats bleibt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO auch in diesen Fällen, in denen von der Möglichkeit des § 712 ZPO kein Gebrauch gemacht worden ist, jedenfalls dann zulässig, wenn einer solchen Antragstellung nach § 712 ZPO erhebliche Hindernisse entgegenstanden, Solche Hindernisse können nach Auffassung des Kartellsenats, wie dieser auf Antrage verdeutlicht hat, nicht nur darin bestehen, daß der nicht zu ersetzende Nachteil erst nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz hervorgetreten ist oder früher nicht glaubhaft gemacht werden konnte; darauf hat, wie die Verwendung des Wortes "insbesondere" zeigt, auch der II. Ferienzivilsenat in seinem Beschluß vom 25.8.1978 (aaO) die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht beschränkt.
- BGH, 26.09.1991 - I ZR 189/91
Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlendem Antrag auf …
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist deshalb regelmäßig dann abgelehnt worden, wenn es der Schuldner - wie hier - versäumt hatte, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zuzumuten gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 25.8.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; Beschl. v. 11.12.1979 - KZR 25/79, GRUR 1980, 329 - Rote Liste; st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 7.9.1990 - I ZR 220/90I ZR 220/90, GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; Beschl. v. 8.8.1991 - I ZR 141/91 - Einstellungsbegründung). - BGH, 28.03.1996 - I ZR 14/96
"Fehlender Vollstreckungsschutzantrag II"; Einstellung der Zwangsvollstreckung in …
- BGH, 18.02.1982 - VIII ZR 39/82
Beginn der Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung
- BGH, 08.08.1991 - I ZR 141/91
"Einstellungsbegründung"; Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der …
- LAG Düsseldorf, 03.01.2008 - 13 Sa 1895/07
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90
Anordnung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen ein für …
- BGH, 28.03.1990 - XII ZR 3/90
Antrag auf Vollstreckungsschutz - Abwenden der Vollstreckung durch …
- BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter …
- BGH, 11.09.1997 - BLw 19/97
Vollstreckungsschutz im Rechtsbeschwerdeverfahren im Rahmen von …
- LG Düsseldorf, 10.11.2011 - 4a O 143/10
Erfindung eines Verfahrens zur Herstellung von spezifischen Bindungspaargliedern …
- BGH, 24.09.1990 - III ZR 141/90
Vollstreckung eines ergangenen Schiedsspruchs - Antrag auf Vollstreckungsschutz - …
- BGH, 14.07.1982 - X ZR 10/82
Zwangsvollstreckung - Einstellung - Vollstreckungsschutz - Revision - Berufung
- BGH, 11.09.1997 - BLw 18/97
Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit im Verfahren vor den …
- BGH, 06.08.1991 - XII ZR 17/91
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei vorläufig …
- BGH, 11.12.1979 - KZR 25/79
Voraussetzungen für die Beantragung von Vollstreckungsschutz - Rechtmäßigkeit …
- BGH, 11.09.1997 - BLw 16/97
Vorläufige Vollstreckbarkeit einer Entscheidung im Verfahren vor den …
- BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 240/80
Voraussetzungen für die Einstellung der Zwangsvollstreckung - Abwendung der …
- LG Düsseldorf, 10.11.2011 - 4a O 464/05
Verputzplatte
- BGH, 10.12.1991 - X ARZ 85/91
Voraussetzung der Gewährung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 21.07.1988 - VIII ZR 63/88
Berufung - Vollstreckungsschutzantrag - Zwangsvollstreckung - Einstweilige …
- BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 85/83
Klagebegehren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem …
- BGH, 19.08.1993 - XI ZR 148/93
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Drohender Verlust …
- BGH, 06.09.1990 - X ZR 85/90
- BGH, 05.12.1986 - IVa ZR 247/86
Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil - …
- BGH, 21.04.1980 - I ZR 34/80
Begründetheit eines Vollstreckungsschutzantrags
- BGH, 27.02.1997 - LwZR 4/97
Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei …
- BGH, 19.08.1993 - V ZR 153/93
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsrechtszug - …
- OLG Frankfurt, 18.09.1991 - 23 U 101/91
Vollstreckbarkeit eines Teilurteils gegen Sicherheitsleistung; Abwendung der …
- BGH, 02.09.1988 - VII ZR 352/87
Einstellungsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- BGH, 14.07.1995 - XII ZR 145/95
Räumung und Herausgabe eines Pachtgrundstückes - Vollstreckungsschutzantrag wegen …
- BGH, 18.04.1984 - IVa ZR 32/84
Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs gem. § 719 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) …
- BGH, 10.02.1983 - III ZR 173/82
Abwendung der aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile - …
- BGH, 19.12.1978 - X ZR 83/78
Voraussetzungen für die Einstellung einer Zwangsvollstreckung
- BGH, 09.02.1995 - I ZR 247/94
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Nicht zu …
- BGH, 21.08.1990 - IV ZB 7/90
- BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 277/89
Einstellung der Zwangsvollstreckung bei nicht vom Vollstreckungsschuldner im …
- BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88
Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der …
- BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 208/84
Entstehung von nicht zu ersetzender Nachteilen durch die Offenbarungsversicherung …
- BGH, 24.01.1979 - IV ZR 205/78
Verhältnis zwischen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und …
- BGH, 20.03.1986 - I ZR 239/85
Voraussetzung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der …
- BGH, 11.08.1983 - VIII ZR 180/83
Versäumnis des Vollstreckungsschuldners drohende Nachteile einer möglichen …
- BGH, 13.10.1982 - IVa ZR 55/82
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 20.08.1982 - VII ZR 204/82
Einstellung einer Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung im Rahmen eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs in Gestalt der rechtswidrigen Benutzung des Klagepatents - Vollständiger Ersatz des durch die Patentbenutzung entstandenen Schadens - Feststellung der Entschädigungspflicht des beklagten Landes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 101
- MDR 1979, 138
- GRUR 1979, 48
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65
Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Da es sich jedoch um einen Bestandteil der sogenannten schlichten Hoheitsverwaltung handelt (BGH DVBl 1972, 115), kann sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch privater Mittel bedienen und die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben in die Ebene des Privatrechts verlegen (BGHZ 48, 98, 103). - BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72
Kunststoffhohlprofil
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Nicht zu beanstanden ist ferner, daß das Berufungsgericht auf die von ihm als erwiesen angesehene schuldlos-rechtswidrige Patentbenutzung im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 68, 90, 99 - Kunststoffhohlprofil) Bereicherungsrecht angewandt hat. - BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69
Straßenrecht, Folgenbeseitigung
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Herstellung der Verkehrswege ein Teil der öffentlichen Verwaltung ist und eine hoheitliche Tätigkeit darstellt (vgl. BGH NJW 1970, 1877; BVerwG NJW 1972, 269).
- BGH, 01.06.1970 - III ZR 210/68
Hochwasserschutz
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Herstellung der Verkehrswege ein Teil der öffentlichen Verwaltung ist und eine hoheitliche Tätigkeit darstellt (vgl. BGH NJW 1970, 1877; BVerwG NJW 1972, 269). - BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Verkehrssicherung auf Bundesstraßen
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Zwar bestehen zwischen der gesetzlichen Vertretung einer Kapitalgesellschaft und der Vertretung der Bundesrepublik durch die Bundesländer im Rahmen der Auftragsverwaltung erhebliche rechtliche Unterschiede (vgl. hierzu BGHZ 16, 95, 99). - BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, haften vertretungsberechtigte Personen, die für eine patentverletzende Handlung die Veranwortung tragen, welche sie namens des Vertretenen ausgeführt haben, auch persönlich (RG GRUR 1937, 670, 672 - Rauchfangeinrichtung; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg, Wettbewerbssache; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1963 - Ia ZR 56/63 - Abstandhalter). - BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 56/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, haften vertretungsberechtigte Personen, die für eine patentverletzende Handlung die Veranwortung tragen, welche sie namens des Vertretenen ausgeführt haben, auch persönlich (RG GRUR 1937, 670, 672 - Rauchfangeinrichtung; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg, Wettbewerbssache; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1963 - Ia ZR 56/63 - Abstandhalter). - BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68
Ersatz des Schadens durch den Bau einer Fußgängerpassage - Anforderungen an einen …
Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Da es sich jedoch um einen Bestandteil der sogenannten schlichten Hoheitsverwaltung handelt (BGH DVBl 1972, 115), kann sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch privater Mittel bedienen und die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben in die Ebene des Privatrechts verlegen (BGHZ 48, 98, 103).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
Der Vorbenutzungsberechtigte kann einem Dritten keinerlei Rechte auf eine Benutzung der Erfindung verschaffen (BGH, GRUR 1979, 48, 50 - Straßendecke), es sei denn durch Übertragung mit seinem Betrieb (…Benkard/Scharen, a.a.O., § 12 Rn. 24). - BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des …
Das schließt ein, daß auch hoheitlich handelnde öffentliche Stellen nicht befugt sind, den Gegenstand der geschützten Erfindung ohne Ermächtigung durch den Patentinhaber zu gebrauchen, auch wenn dies in Verfolgung öffentlich-rechtlicher Interessen zum Wohl der Allgemeinheit geschieht (vgl. z. B. BGH GRUR 1979, 48 - Straßendecke).Die Beklagte hat durch ihr Verhalten tätigen Anteil an den Feldversuchen genommen, sei es nach der Art eines Mittäters, sei es, daß sie in sonstiger Weise die Feldversuche veranlaßt oder an ihnen mitgewirkt hat (vgl. BGH GRUR 1979, 48, 49 - Straßendecke).
Der Beklagte zu 2 haftet als Geschäftsführer der Beklagten zu 1 ebenfalls für die Unterlassung der patentverletzenden Feldversuche, die die Beklagte zu 1 mit seinem Wissen und Willen von Pflanzenschutzämtern oder deren Prüfungsstellen hat durchführen lassen (vgl. BGH GRUR 1975, 652, 653 - Flammkaschierverfahren; 1979, 48, 50 - Straßendecke; std. Rspr.).
- BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89
Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für …
Da die Rechtshängigkeit der übergangenen prozessualen Ansprüche mit Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO erlosch (…vgl. BGH, Urt. v. 8.11.1965 - VIII ZR 300/63, LM ZPO § 322 Nr. 54;… Zöller/ Schneider, ZPO, 16. Aufl., § 537 Rdn. 3), hätte im Berufungsrechtszug über diesen Anspruch nur dann entschieden werden können, wenn ihn der Kläger durch Klageerweiterung wieder in den Prozeß eingeführt hätte, weil Ansprüche, über die das angefochtene Urteil nicht entschieden hat, in der Berufungsinstanz nicht anfallen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.9.1978 - X ZR 56/77, GRUR 1979, 48, 49 - Straßendecke;… vgl. weiter Zöller/Schneider aaO m.w.N.).
- BGH, 16.01.1992 - I ZR 36/90
Lehrtätigkeit eines beamteten Hochschulprofessors einschließlich der Beschaffung …
Ein etwaiger Bereicherungsanspruch des Urheberberechtigten richtet sich gegen die Beklagte zu 1, die durch einen vom Beklagten zu 2 veranlaßten Rechtseingriff, der zur Erfüllung ihrer Lehraufgabe vorgenommen wurde, bereichert wäre (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 21.09.1978 - X ZR 56/77, GRUR 1979, 48, 50 - Straßendecke;… Benkard/Rogge, Patentgesetz, 8. Aufl., § 139 PatG Rdn. 83). - OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.
Denn Ansprüche, über die das angefochtene Urteil nicht entschieden hat, fallen in der Berufungsinstanz nicht an (BGH NJW 1979, 101). - OLG Düsseldorf, 24.05.2024 - 2 U 67/23
Patentrechtliche Klage auf Unterlassung, Offenlegung und Schadensersatz wegen …
Rn. 256 Im Falle der Benutzung eines fremden Patents setzt die Anwendung des Bereicherungsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rechtswidrigkeit der Benutzungshandlung voraus (BGHZ 68, 90, 99 = GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil I; BGH, GRUR 1979, 48, 50 - Straßendecke;… vgl. ferner BeckOK PatR/Hofmeister, 31. Ed. 15.10.2023, PatG § 123 Rn. 41.1;… Staudinger/Lorenz (2007) Vorbem. zu §§ 812 ff, Rn. 65;… BeckOK PatR/Pitz, 31. Ed. 15.01.2024, PatG § 139 Rn. 91). - VGH Bayern, 21.04.2015 - 8 BV 12.2488
Bundesauftragsverwaltung, Rechtsgeschäftliche Vertretung, Eisenbahnkreuzung, …
In einer älteren Entscheidung des 10. Zivilsenats (Patentverletzung beim Bau öffentlicher Straßen) finden sich demgegenüber keine Bedenken gegen eine Vertretung der Bundesrepublik durch ein Bundesland im Rahmen der Auftragsverwaltung nach Art. 85 GG (vgl. BGH, U.v. 21.9.1978 - X ZR 56/77 - NJW 1979, 101). - OLG Brandenburg, 18.01.2005 - 2 U 66/03
Arbeiten an Versorgungsleitungen: Kostentragungspflicht
Dies bedeutet, dass dem Land im Bereich der Bundesauftragsverwaltung eine unentziehbare Wahrnehmungskompetenz zusteht, die das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten umfasst (vgl. BGH E 1955 S. 298, 299; OVG Rheinland-Pfalz AS RP-LSL 10 S. 401, 402; BGH NJW 1979 S. 101; BVERWG vom 21. Januar 1983 Az. 4 C 42/80; VG Koblenz Urteil vom 16. September 2002, Az. 8 K 2774/01.KO;… Bundesverfassungsgericht NVwZ 2002, S. 585, 586).Daraus folgt, dass grundsätzlich bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Bundesauftragsverwaltung die Länder aktiv bzw. passiv legitimiert wären, es sei denn die sogenannte Vermögensverwaltung wäre betroffen, die aber, da der Bund als Träger der Straßenbaulast auch für diese Straßen stets die finanzielle Verantwortung trägt (Art. 104 a Abs. 2 GG), dem Bund obliegt. - OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 67/01
Zur hinreichenden Bestimmbarkeit eines Klageantrages bei Unterlassungsklagen …
In der BGH-Entscheidung "Straßendecke" (BGH GRUR 1979, 48) ging es um Ansprüche auf Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht im Hinblick auf die Herstellung von "einschichtigen Unterbauten der ... gemäß Patent 1 170438 geschützten Art nach dem ebenfalls durch dieses Patent ... geschützten Verfahren" und damit nicht um eine durch Abbildungen konkret beschriebene Vorrichtung. - LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 67/19 Rn. 179 "Denn das beklagte Land hat dem Bauunternehmer nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Herstellung eines Unterbaus bindend vorgeschrieben, der die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufwies, und dadurch sowie durch die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Materialien, welches zur Herstellung des patentverletzenden Unterbaus bestimmungsgemäß verwendet worden ist, jedenfalls tätigen Anteil an der Patentbenutzung nach der Art eines Mittäters." (BGH, GRUR 1979, 48 (49) - Straßendecke).
- LG Düsseldorf, 20.08.2002 - 4a O 315/01
Garagentorfernbedienung
- LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4b O 67/19
- OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 2 U 18/02
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