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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,511
BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79 (https://dejure.org/1979,511)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1979 - 3 StR 89/79 (https://dejure.org/1979,511)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1979 - 3 StR 89/79 (https://dejure.org/1979,511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - Hakenkreuz als Hoheitsabzeichen der Deutschen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg - Herstellung und Auslieferung von Flugzeugmodelle mit nationalsozialistischen Zeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 394
  • NJW 1979, 1555
  • MDR 1979, 686
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Es hat auch zutreffend dargetan, daß einer der nach der Rechtsprechung des Senats möglichen Fälle einer Verwendung von NS-Kennzeichen, die dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderlaufen (vgl. BGHSt 25, 30 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]), nicht gegeben ist.

    In seiner Rechtsprechung seit BGHSt 25, 30 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71] ist der Senat zwar vom Schutzzweck der Vorschrift her zu einer Einschränkung des Tatbestands - und damit dieses Grundsatzes - gekommen.

    Vielmehr ist er davon ausgegangen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers solche Kennzeichen allgemein aus dem öffentlichen Erscheinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland verbannt sein sollen, und hat eine Ausnahme nur anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die naheliegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 25, 30, 32 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]/33; 25, 133, 136/137).

    Eine Duldung des mit der Herstellung und Auslieferung der Flugzeugmodelle erstrebten massenhaften öffentlichen Verkaufs würde vielmehr dem Zweck des § 86 a StGB, die Verwendung solcher Kennzeichen in der Öffentlichkeit grundsätzlich auszuschließen (BGHSt 25, 30, 32) [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71], zuwiderlaufen.

    Diese bezieht ihre praktische Bedeutung daraus, daß der Tatbestand, um seinem Schutzzweck in jedem Falle gerecht zu werden, in formalisierender Weise und daher in Einzelfällen über diesen Zweck hinaus grundsätzlich jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen erfaßt und lediglich solche Fälle der Verwendung beiseiteläßt, die dem Schutzzweck ersichtlich, das heißt ohne weiteres erkennbar, nicht zuwiderlaufen (BGHSt 25, 30, 33 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]/34).

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens - …

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Darauf, daß die Wehrmacht (BGHSt 23, 64, 76) und damit auch die Luftwaffe keine nationalsozialistische Organisation war, kommt es nicht an.

    So hat der Senat das Hakenkreuz in oder auf Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und militärischen Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen deutschen Wehrmacht als Kennzeichen in diesem Sinne gewertet (BGHSt 23, 64, 65, 78; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I).

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Vielmehr ist er davon ausgegangen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers solche Kennzeichen allgemein aus dem öffentlichen Erscheinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland verbannt sein sollen, und hat eine Ausnahme nur anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die naheliegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 25, 30, 32 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]/33; 25, 133, 136/137).
  • BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65

    Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer …

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Senat auch das Kopfbild Hitlers als ein solches Kennzeichen angesehen hat, ohne danach zu unterscheiden, ob Hitler als Führer der NSDAP oder als Reichskanzler oder Staatsoberhaupt dargestellt sein könnte (BGH LM Nr. 1 zu § 96 a StGB = BGH MDR 1965, 923).
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik …

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    Der Grundsatz, wonach jedes (die weiteren Merkmale des § 86 a StGB erfüllende) irgendwie geartete Gebrauchmachen von einem NS-Kennzeichen den Tatbestand erfüllt (BGHSt 23, 267), gilt als solcher nach wie vor.
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71

    Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen - …

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
    So hat der Senat das Hakenkreuz in oder auf Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und militärischen Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen deutschen Wehrmacht als Kennzeichen in diesem Sinne gewertet (BGHSt 23, 64, 65, 78; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I).
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