Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80 |
Lockspitzel Rauschgiftgeschäft
Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anstiftung - Agent provocateur - Strafverfolgung - Polizeispitzel
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1626
- MDR 1981, 683
- NStZ 1981, 394 (Ls.)
- StV 1981, 382
- StV 1981, 392
- StV 1981, 599
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80
Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
- BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80
Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
- BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
- BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -). - BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80
Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig (… BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ). - BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74
Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -). - BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
- BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt …
Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (…vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286;… Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257;… s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet. - BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
§ 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 (1983), 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor. - BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur …
Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305;… GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10;… vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.;… kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff;… Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
- BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF
Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe. - KG, 09.09.1981 - Ss 32/81 Ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das durch den Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels begründet sein könnte (BGH NJW 1981, 1626 ), liegt nicht vor.
Der Einsatz polizeilicher Lockspitzel kann zur Bekämpfung des Rauschgifthandels, wie zur Bekämpfung jeder besonders gefährlichen und schwer aufzuklärenden Kriminalität, geboten und gerechtfertigt sein (…BGH GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626; NStZ 1981, 70 ).
Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des Tatverdachtes, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels und eigene, nicht fremd gesteuerte Aktivitäten des Angeklagten (BGH NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626).
Ergibt die Wertung ein solches Gewicht des provozierenden Verhaltens des Lockspitzels, daß dadurch der Tatbeitrag des Angeklagten in den Hintergrund tritt und er so zum "Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt" (Franzheim NJW 1979, 2015) erscheint, entsteht daraus ein auf den angestifteten Täter beschränktes Strafverfolgungsverbot, das die Wirkung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses entfaltet (BGH NJW 1981, 1626 ).
- BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu …
Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 mit Nachweisen). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85
Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines …
Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe. - BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines …
Demgegenüber vertreten Nack in KK 4. Aufl. § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 [1983], 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor. - BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution
Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (…vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407). - BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83
Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist, …
Eine erhebliche Einwirkung durch die V-Leute auf die Angeklagten im Sinne einer intensiven und hartnäckigen Beeinflussung, die nach gefestigter Rechtsprechung ein Verfahrenshindernis begründen konnte (BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 156),ist weder im Beweisantrag behauptet noch von der Revision vorgetragen.Daß die Angeklagten Erst- oder Gelegenheitstäter waren, kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht ausreichen, sie bei einem polizeilichen Anstoß zur Tat außer Strafverfolgung zu stellen (vgl. BGH NJW 1981, 1626).
- BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81
Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit …
- OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83
Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation
- LG Stuttgart, 30.11.1983 - 16 KLs 187/83
Beweiswürdigung bei Aussagen eines gesperrten V-Mannes; Tatprovokation als …
- BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche …
- BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81
Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots
- BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft - …
- BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83
Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers - …
- BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge - …
- BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81
Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel
- BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
- BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und …
- BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82
Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung …
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches …
- BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84
Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die …
- BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und …
- VG Berlin, 22.01.2026 - 1 K 270.22
- OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 22/85
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Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1981 - 3 StR 126/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Strafverschärfungsgrund des "unmittelbaren" Vorsatzes beim Totschlag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafschärfungsgrund - Absicht des Täters - Tod des Opfers
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2204
- MDR 1981, 683
- NStZ 1981, 435 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15
Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht …
Dabei hat er - auch hierin der Rechtsprechung des 3. und 4. Strafsenats folgend (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204) folgend - die Anerkennung einer strafzumessungsrelevanten Schuldabstufung innerhalb des direkten Vorsatzes und eine Schuldabstufung zwischen Absicht und Wissentlichkeit abgelehnt.c) Zwar wird die Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von Tötungsabsicht auch damit begründet, dass es sich in beiden Spielarten des dolus directus Absicht und Wissentlichkeit um den "Regelfall' des Totschlags im Sinne des § 212 StGB handele, der dem Gesetzgeber bei Schaffung des Strafrahmens für die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen vor Augen gestanden habe (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8: "normativer Regelfall'; Senat…, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, 565; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72; Senat…, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, EzSt StGB § 212 Nr. 7; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris).
- BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15
Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene …
1. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde es überwiegend als ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB verankerte Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen und damit als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn der Tatrichter das subjektive Tatbestandsmerkmal direkten Tötungsvorsatzes strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171 (Ls.);… Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7, vom 21. Januar 2004 - 2 StR 449/03, vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 …und vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 und vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68;… Beschlüsse vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88, NStE Nr. 41 zu § 46 StGB, vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23, vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8). - BGH, 07.03.2017 - 3 ARs 21/16
Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht …
"Beim vorsätzlichen Tötungsdelikt kann die Feststellung von Tötungsabsicht zu Lasten des Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden.' Hieran sieht sich der 2. Strafsenat gehindert durch Rechtsprechung der anderen Strafsenate, darunter auch Entscheidungen des Senats (tragend: Beschlüsse vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, Ez StGB § 212 Nr. 7;… vom 29. August 1984 - 3 StR 353/84, juris Rn. 2;… vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4;… nichttragend: Urteil vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 180/89, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Strafzumessung 1;… Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris Rn. 6;… vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris Rn. 3).Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass das außertatbestandliche Ziel des "nur' wissentlich Tötenden ebenso verwerflich wie das tatbestandliche Ziel des absichtlich Tötenden sein kann (so aber Senat, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204).
- BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als …
Sie bedürfen stets einer Würdigung im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Februar 1992 - 1 StR 708/91, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 5;… Beschluss vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4; Beschluss vom 15. Februar 1984 - 4 StR 51/84; Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204;… Theune in: Leipziger Kommentar z. StGB, 12. Aufl., § 46 Rn. 102;… Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2. Aufl., S. 214). - BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit
Bei Tatmehrheit kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Aufhebung eines Einzelstrafausspruchs zur Aufhebung weiterer, für sich genommen rechtsfehlerfreier Strafaussprüche führen, wenn nicht auszuschließen ist, daß diese durch den Rechtsfehler im Ergebnis beeinflußt sind (BGH NJW 1979, 378; 1981, 2204, 2206 [BGH 13.05.1981 - 3 StR 126/81]; StV 1984, 204). - BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00
Berechnung der Tilgungsfrist nach dem BZRG; Aspekte der Strafzumessung
Eine Strafmilderung allein deshalb, weil der Angeklagte nicht mit direktem, sondern nur mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat, mußte das Landgericht nicht vornehmen, da die Vorsatzform nur im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters eine taugliche Beurteilungsgrundlage bildet und eine bedingt vorsätzliche Tötung aus nichtigem Anlaß schwerer wiegen kann, als eine mit direktem Vorsatz verübte Tat (vgl. BGH NJW 1981, 2204;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 86;… Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 33). - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89
Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Heranziehung des direkten Tötungsvorsatzes als Strafschärfungsgrund gegen das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoßen kann (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 - Tötungsvorsatz 1; BGH NStZ 1984, 116; BGH NJW 1981, 2204). - BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83
Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen - …
Auch läßt sich nicht allgemein sagen, daß sie eine unbedingt vorsätzliche Tötung schon deswegen vom Durchschnitt der mit direktem Vorsatz begangenen Verbrechen nach § 212 StGB abhebt, weil sie - wie im vorliegenden Fall (vgl. UA S. 17, 29) - zugleich ein vom Täter erstrebtes Ziel seines Handelns ist (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 115/116; BGH NJW 1981, 2204).
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