Rechtsprechung
| BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen der Beurteilung eines schweren Falls - Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Voraussetzungen des Handeltreibens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 883
- NStZ 1981, 483
- StV 1981, 620
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81
Gegenüber dem Erwerb von Betäubungsmitteln und dem Handeltreiben mit solchen tritt die Begehungsform des Besitzes zurück, da § 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG eine Art Auffangtatbestand enthält, der die Schwierigkeiten ausräumen soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (BGHSt 25, 385). - BGH, 10.03.1980 - 3 StR 56/80
Abgabe Geringer Mengen Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …
Auszug aus BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81
Wie der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80 - entschieden hat, können drei Gramm qualitativ gutes, besonders reines Heroin als eine "nicht geringe Menge" angesehen werden.
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Zur Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F. hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, daß 3 g qualitativ gutes, besonders reines Heroin als eine nicht geringe Menge angesehen werden können, aber 15 g eines Gemische mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (BGH NStZ 1981, 483; 1983, 322, 323;… Körner, BetMG § 29 Rdn. 352 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts bedarf es jedoch deshalb einer Zurückverweisung der Sache nicht; der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH NStE Nr. 1 zu § 33 BtMG;… Dreher/Tröndle aaO), wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 434/78; BGH b. Schmidt, MDR 1981, 883). - BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei …
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347).
- BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall
Denn drei Gramm qualitativ gutes besonders reines Heroin können schon als "nicht geringe Menge" angesehen werden, während 15 g einer Heroinzubereitung mit einem Heroinanteil von nur zehn Prozent nicht geeignet zu sein brauchen, diesen Begriff zu erfüllen (BGH NStZ 1981, 483). - BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83
Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …
So hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, daß drei Gramm besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen könnten (Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80; vgl. dazu Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83), aber 15 Gramm eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bildeten (BGH NStZ 1981, 483; vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83). - BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82
Betäubungsmittel - Nicht Geringe Menge - Handeltreiben - Voraussetzungen
Der Wirkstoffgehalt lag damit in einem Bereich, in dem die Annahme einer "nicht geringen Menge" zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1981, 483 sowie die bei Schoreit in NStZ 1982, 63, 65 unter IX. wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs) und deshalb besonderer Begründung bedarf. - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81
Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung …
Da auch Heroinzubereitungen mit wesentlich geringeren Heroinanteilen gehandelt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 26. August 1981 - 2 StR 467/81), muß der Tatrichter entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemischs treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81). - OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
Rauschgift; Nicht geringe Menge; Rauschzustände; Wirkstoffgehalt; Gefährlichkeit; …
Die Feststellung des Wirkstoffgehalts des jeweiligen Rauschmittels ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Abgrenzung der nicht geringen von der geringen bzw. normalen Menge unabdingbar (vgl. StV 1982, 73 ; 1981, 337; NStZ 1981, 483 ; vgl. auch Körner, StV 1982, 92 und 93). - BGH, 01.07.1982 - 2 StR 319/82
Betäubungsmittel: Konkurrenzverhältnisse bei Besitz, Erwerb und Handeltreiben
Denn diese Bestimmung stellt nur eine Art Auffangtatbestand dar, der die Schwierigkeiten ausräumen soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschlüsse vom 2. August 1981 - 2 StR 467/81 - und vom 19. März 1982 - 2 StR 677/81 -). - BGH, 10.03.1982 - 3 StR 62/82
Abgabe eines Gemisches mit niedrigem Heroinanteil von insgesamt drei Gramm - …
Die Abgabe eines Gemisches mit niedrigem Heroinanteil von insgesamt drei Gramm erfüllt die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF aber nicht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; Beschlüsse vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 und vom 26. August 1981 - 2 StR 467/81; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1981 - 5 StR 5/81). - LG Aachen, 30.09.1982 - 14 KLs 10 Js 207/82
- LG Hamburg, 09.09.1982 - 54/82
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