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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1443
BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82 (https://dejure.org/1982,1443)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1982 - 2 ARs 18/82 (https://dejure.org/1982,1443)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - 2 ARs 18/82 (https://dejure.org/1982,1443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abgabe eines Verfahrens an das Gericht des Wohnsitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollstreckung - Zuständigkeit - Abgabe - Wohnsitzgericht - Abgabe von Entscheidungsbefugnissen - Erkennendes Gericht - Abgabe von Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 386
  • NJW 1982, 1005
  • MDR 1982, 419
  • NStZ 1982, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1961 - 2 ARs 46/61
    Auszug aus BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82
    Die vom Senat vertretene Auffassung entspricht seiner ständigen Rechtsprechung zu §§ 453, 454, 463 a StPO aF (BGHSt 13, 293, 296; 16, 78, 82; Beschluß vom 10. Mai 1961 - 2 ARs 62/61).
  • BGH, 13.10.1959 - 2 ARs 171/59
    Auszug aus BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82
    Die vom Senat vertretene Auffassung entspricht seiner ständigen Rechtsprechung zu §§ 453, 454, 463 a StPO aF (BGHSt 13, 293, 296; 16, 78, 82; Beschluß vom 10. Mai 1961 - 2 ARs 62/61).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …

    Hingewiesen wird auch zutreffend darauf, dass das Berufungsgericht, wenn im Berufungsurteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, neu nach § 268a StPO zu beschließen hat und insoweit nicht als Rechtsmittelgericht, sondern erstinstanzlich tätig werde (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O.) Nach anderer Meinung soll das Verbot der Schlechterstellung entsprechend dem in §§ 331, 358 Abs. 2 StPO für das Berufungs- und das Revisionsverfahren normierten Rechtsgedanken wegen des repressiven Charakters der Auflagen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, auch für vom Rechtsmittelgericht erlassene Auflagenbeschlüsse nach § 268a StPO gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.1977 - 3 Ws 457/77, NJW 1978, 959 ff, offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82, MDR 1982, 419 ff).
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