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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,181
BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 (https://dejure.org/1982,181)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 (https://dejure.org/1982,181)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80 (https://dejure.org/1982,181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    ZPO § 114 S. 1, § 118 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - Beurteilung der Erfolgsaussicht beim Prozesskostenhilfegesuch wenn während des Verfahrens eine erhebliche Rechtslage entschieden wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1104 (Ls.)
  • MDR 1982, 564
  • FamRZ 1982, 367
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80

    Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen …

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Nach einem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den strittigen Fragen, insbesondere auf den Beschluß des Senats vom 3. Juni 1981 (BGHZ 81, 196), hat die Ehefrau die weitere Beschwerde zurückgenommen.

    Gleiches gilt für die Nichteinbeziehung der Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich, die nach der Erhebung der Scheidungsklage durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1981 aaO).

    Allerdings war die Rechtsfrage, ob Rentenanwartschaften, die mittels nach der Ehezeit (und der Erhebung der Scheidungsklage) entrichteter freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind, in den Versorgungsausgleich fallen, komplexer Natur und in Rechtsprechung und Literatur umstritten (Nachweise im Beschluß vom 3. Juni 1981 aaO).

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Wie der Senat mit Beschluß vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 = FamRZ 1982, 58 - entschieden hat, kann Prozeßkostenhilfe rückwirkend und auch noch nach Abschluß des Verfahrens bewilligt werden, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt worden ist.
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts, daß die Ehezeit gemäß § 1587 Abs. 2 BGB auch dann mit dem Ende des Monats endet, der der Erhebung des Scheidungsantrags (oder der Scheidungsklage nach früherem Recht) vorausgeht, wenn das Scheidungsverfahren über längere Zeit ausgesetzt war oder geruht hat, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ZB 7/79 = FamRZ 1980, 552 ff.; Urteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 = FamRZ 1981, 944, 945).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 7/79
    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts, daß die Ehezeit gemäß § 1587 Abs. 2 BGB auch dann mit dem Ende des Monats endet, der der Erhebung des Scheidungsantrags (oder der Scheidungsklage nach früherem Recht) vorausgeht, wenn das Scheidungsverfahren über längere Zeit ausgesetzt war oder geruht hat, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ZB 7/79 = FamRZ 1980, 552 ff.; Urteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 = FamRZ 1981, 944, 945).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1979 - 15 W 53/79
    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Es ist in der Rechtspraxis, auch derjenigen des Bundesgerichtshofes, anerkannt, daß die hinreichende Erfolgsaussicht eines Rechtsbegehrens bejaht werden kann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger ungeklärter Rechtsfragen abhängt, ohne daß diese Fragen bereits im Prozeßkostenhilfeverfahren entschieden werden müßten (BFH BB 1981, 1387; OLG Schleswig MDR 1979, 942; OLG Bamberg FamRZ 1979, 1059, 1060; OLG Frankfurt NJW 1979, 2214; Berkemann NJW 1980, 2027;… aus der Kommentarliteratur, jeweils zu § 114 ZPO: Baumbach/Lauterbach/Hartmann 40. Aufl. Anm. 2 B a;… Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. Rdn. 30;… Thomas/Putzo 11. Aufl. Anm. 3 a;… Wieczorek 2. Aufl. Anm. B III b 1;… Zöller/Schneider 13. Aufl. Anm. VI 2 d).
  • OLG Schleswig, 23.05.1979 - 11 W 13/79
    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Es ist in der Rechtspraxis, auch derjenigen des Bundesgerichtshofes, anerkannt, daß die hinreichende Erfolgsaussicht eines Rechtsbegehrens bejaht werden kann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger ungeklärter Rechtsfragen abhängt, ohne daß diese Fragen bereits im Prozeßkostenhilfeverfahren entschieden werden müßten (BFH BB 1981, 1387; OLG Schleswig MDR 1979, 942; OLG Bamberg FamRZ 1979, 1059, 1060; OLG Frankfurt NJW 1979, 2214; Berkemann NJW 1980, 2027;… aus der Kommentarliteratur, jeweils zu § 114 ZPO: Baumbach/Lauterbach/Hartmann 40. Aufl. Anm. 2 B a;… Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. Rdn. 30;… Thomas/Putzo 11. Aufl. Anm. 3 a;… Wieczorek 2. Aufl. Anm. B III b 1;… Zöller/Schneider 13. Aufl. Anm. VI 2 d).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 4 WF 145/18

    Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt keine Vorenthaltung gegenüber …

    Der Antrag auf einstweilige Anordnung der Herausgabe des betroffenen Kindes an die Beschwerdeführerin hat in dem für die Verfahrenskostenhilfeprüfung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl. BGH, FamRZ 1982, 367) nicht die für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 Abs. 1 FamFG; 114 ZPO erforderliche Aussicht auf Erfolg.
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: …

    Rn. 15 Anders liegt der vom Senat entschiedene Fall, dass eine zunächst zweifelhafte Rechtsfrage während des Prozesskostenhilfeverfahrens höchstrichterlich geklärt worden ist (Senatsbeschluss vom 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80 - FamRZ 1982, 367; zur ähnlichen Fragestellung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH Beschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02 - NJW-RR 2005, 438 mwN).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Rn. 27 (1) Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in einer früheren Entscheidung (vgl. BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80, MDR 1982, 564) ist für die rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussicht der Erkenntnisstand des Gerichts im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich.

    Schon dies schließt es generell aus, auf den Kenntnisstand des Gerichts zum tatsächlichen Zeitpunkt seiner Entscheidung abzustellen (unzutreffend daher BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80, MDR 1982, 564).

    Das Gericht dürfe die Erfolgsaussicht nicht wider besseres Wissen bejahen (vgl. BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80, MDR 1982, 564).

    Rn. 56 (3) Die bedürftige Partei kann nicht generell darauf verwiesen werden, zunächst das Prozesskostenhilfeverfahren durchzuführen, bevor sie das Hauptsacheverfahren einleitet, um dadurch das Risiko einer Belastung mit bereits entstandenen Kosten zu vermeiden (so für die Rechtsmitteleinlegung BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80;… allgemein Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 428).

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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1313
BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81 (https://dejure.org/1982,1313)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1982 - IVb ZB 544/81 (https://dejure.org/1982,1313)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 (https://dejure.org/1982,1313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich nach Ehescheidung bei gesetzlicher Rentenanwartschaft der Ehefrau und Berufstätigkeit des Ehemannes als Zeitsoldat, Lehramtsanwärter, Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und schließlich Beamter auf Probe - Ausgleichsform des Quasi-Splittings ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587a
    Rechtsnatur und Bewertung der Versorgungsaussichten von Widerrufsbeamten

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1754
  • MDR 1982, 564
  • FamRZ 1982, 362
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Gleichwohl ist der Senat in dem Beschluß BGHZ 81, 100 (103) davon ausgegangen, daß nach der allgemeinen Regel des § 1587 Abs. 1 Satz 1 BGB den Versorgungsanwartschaften auch im Rahmen des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB die - schwächeren - Aussichten auf eine Versorgung gleichgestellt sind (ebenso die im Schrifttum herrschende Meinung: Klinkhardt bei Bastian / Roth-Stielow / Schmeiduch, 1. EheRG 1978 BGB § 1587a Rdn. 23 ff.; MünchKomm / Maier, BGB § 1587a Rdn. 29 f.; Voskuhl / Pappai / Niemeyer, Versorgungsausgleich in der Praxis 1976 § 1587a BGB Anm. III 1 a cc = S. 23).

    Allerdings wird der Anteil späterer Lebenszeitbeamter hier erheblich höher liegen als bei den Soldaten auf Zeit, für die er mit allenfalls 5 % beziffert worden ist (vgl. BGHZ 81, 100, 104).

    Die damit gebotene Beurteilung, daß der Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst eine Aussicht auf Versorgung im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht erlangt, entspricht der im Schrifttum herrschenden Auffassung (Schmalhofer DÖD 1977, 97, 98; Soergel / Minz, BGB 11. Aufl. § 1587a Rdn. 13;… Voskuhl / Pappai / Niemeyer a.a.O.;… MünchKomm / Maier a.a.O. § 1587a Rdn. 30 und Ergänzung zu § 1587a Rdn. 29, 30; siehe auch die weiteren Nachweise dort und in dem Senatsbeschluß BGHZ 81, 100 104;… a.A. Klinkhardt bei Bastian / Roth-Stielow / Schmeiduch a.a.O. BGB § 1587a Rdn. 27).

    Ihre versorgungsrechtliche Stellung gleicht damit der von Soldaten auf Zeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 6, § 9 Abs. 3 AVG, §§ 1229 Abs. 1 Nr. 5, 1232 Abs. 3 RVO , § 8 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG; ebenso schon Senatsbeschluß BGHZ 81, 100, 104).

    Denn als solche kommt nur eine dem Grunde und der Höhe nach gesicherte Aussicht in Betracht, nach Erfüllung aller Voraussetzungen (mit Ausnahme von Wartezeiten und dergl.; vgl. § 1587a Abs. 7 BGB ) einen Anspruch auf Versorgung zu erhalten (Senatsbeschluß BGHZ 81, 100, 102 f.).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Norm festgestellt hat, darf sie - ebenso wie im Falle der Nichtigerklärung - vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an in dem sich aus dem Tenor der Entscheidung ergebenden Ausmaß nicht mehr angewandt werden (vgl. BVerfGE 37, 217).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 129/78 - NJW 1981, 2177 = JZ 1981, 624 = WM 1981, 950 = Betrieb 1981, 2035 steht fest, daß § 32 Abs. 4 Buchst. b AVG mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar ist, soweit nach der Leistungsgruppe 3 der Anlage 2 zu § 32a AVG weiblichen Versicherten ein niedrigeres Bruttojahresarbeitsentgelt zugeordnet wird als männlichen Versicherten.
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Einschlagung eines anderen Berufswegs …

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    b) Der Erwerb einer unter § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB fallenden Versorgungsaussicht in der Zeit zwischen Ehezeitende und tatrichterlichen Entscheidung beeinflußt nach den Grundsätzen des zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschlusses vom 11. November 1981 - IV b ZB 873/80 - die Form des Versorgungsausgleichs.
  • OLG München, 22.01.1981 - 4 UF 155/80
    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Auf die Beschwerde des Ehemanns hat das Oberlandesgericht diese Regelung mit Beschluß vom 22. Januar 1981, abgedruckt in FamRZ 1981, 677, geändert.
  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Begründung von Rentenanwartschaften

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach ausgesprochen, dass die Frage der Verfestigung einer Aussicht auf Erwerb einer beamtenrechtlichen Versorgungsposition grundsätzlich danach zu beurteilen ist, ob das in der Ehezeit eingegangene Dienstverhältnis bei gewöhnlichem Verlauf in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein sonstiges mit Versorgungsanwartschaften ausgestattetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis einmündet (Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 100, 103 und vom 13. Januar 1982 ­ IVb ZB 544/81 ­ FamRZ 1982, 362, 363).

    Dies hat der Senat sowohl bei Zeitsoldaten (…Senatsbeschlüsse BGHZ 81 aaO S. 103 ff.; vom 11. November 1981 ­ IVb ZB 873/80 ­ FamRZ 1982, 154, 155 und vom 2. Oktober 2002 ­ XII ZB 76/98 ­ FamRZ 2003, 29, 30) als auch bei Widerrufsbeamten (Senatsbeschluss vom 13. Januar 1982 aaO) mit der Erwägung verneint, dass die spätere Übernahme in ein Dienstverhältnis als Lebenszeitbeamter oder Berufssoldat von einer Reihe weiterer Voraussetzungen (z.B. Prüfungen) abhängt, die keinen Bezug mehr zur Ehezeit haben, wenn der Ablauf der Dienstzeit als Zeitsoldat oder Widerrufsbeamter in die Zeit nach dem Ehezeitende fällt.

  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 104/14

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit der Anrechte in der gesetzlichen …

    Richtig ist, dass wegen § 44 Abs. 4 VersAusglG für die Bewertung der Versorgung eine spätere Nachversicherung auch dann noch zwingend zu fingieren ist, wenn der frühere Zeitsoldat nach dem Ende der Ehezeit in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen übernommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZB 191/06

    Qualifikation der Versorgungsaussicht eines kommunalen Wahlbeamten (alternativ …

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Frage der Verfestigung einer Aussicht auf Erwerb einer beamtenrechtlichen Versorgungsposition grundsätzlich danach zu beurteilen ist, ob das in der Ehezeit eingegangene Dienstverhältnis bei gewöhnlichem Verlauf in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein sonstiges mit Versorgungsanwartschaften ausgestattetes öffentlichrechtliches Dienstverhältnis einmündet (Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 100, 103 und vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 -FamRZ 1982, 362, 363).

    Dies hat der Senat sowohl bei Zeitsoldaten (…Senatsbeschlüsse BGHZ 81 aaO S. 103 ff.; vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 -FamRZ 1982, 154, 155 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30) als auch bei Widerrufsbeamten (Senatsbeschluss vom 13. Januar 1982 aaO) mit der Erwägung verneint, dass die spätere Übernahme in ein Dienstverhältnis als Lebenszeitbeamter oder Berufssoldat von einer Reihe weiterer Voraussetzungen (z.B. Prüfungen) abhängt, die keinen Bezug mehr zur Ehezeit haben, wenn der Ablauf der Dienstzeit als Zeitsoldat oder Widerrufsbeamter in die Zeit nach dem Ehezeitende fällt.

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