Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.01.1982 - 1 Ws 936/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 600
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 30.10.1978 - 1 Ws 535/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1982 - 1 Ws 936/81
Einheit von Ordnungsgeld und Säumniskosten | 1. Eine Einstellung erfaßt nicht lediglich das verhängte Ordnungsgeld, sondern das gesamte Ordnungsmittelverfahren, also auch die Auferlegung der Säumniskosten (Entgegen OLG Hamm, 1971-04-29, 5 Ws 76/71, VRS 41, 283 (1971); Anschluß OLG Koblenz, 1978-10-30, 1 Ws 535/78, VRS 56, 463 (1979).
- BFH, 01.06.1988 - X B 41/88
Zeugenbeweis - Ordnungsgeld
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Nebenverfahrens betreffend die Ordnungsmaßnahme entsprechend § 153 der Strafprozeßordnung (StPO), § 47 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 2. Januar 1975 (BGBl I 1975, 80) in Betracht kommt (…vgl. Rosenberg/Schwab, a.a.O.; Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluß vom 21. Januar 1982 1 Ws 936/81, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1982, 600, jeweils mit Nachweisen; grundsätzlich verneinend OLG Frankfurt, Beschluß vom 18. April 1983 17 W 14/83, Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen - OLGZ - 1983, 458), ist hier nicht entscheidungserheblich. - OLG Düsseldorf, 14.02.2002 - 2 Ws 41/02
Ausbleiben des Zeugen; Verlegung des Termins; Terminsverlegung; Abbestellung …
Eine Einstellung des Ordnungsmittelverfahrens in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 153 StPO (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 1.9.1993 = wistra 1994, 77, 78; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1982, 600; 3. Strafsenat, JMBl NW 1990, 58, 59 mwN = OLGSt Nr. 3 zu § 51 StPO mwN), scheidet aus.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 28.01.1982 - 1 ObOWi 476/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 600
- StV 1982, 215
- BayObLGSt 1982, 12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 30.04.2003 - 2 Ss 155/03
Berichtigung des Strafurteils: Berichtigung der unrichtigen Angabe einer …
Sie hatte vielmehr bereits mit der Zustellung des noch nicht berichtigten Urteils begonnen, denn die (sich ausschließlich zugunsten des Angeklagten auswirkende) Berichtigung betrifft einen für die Anfechtung in jeder Hinsicht bedeutungslosen Urteilsinhalt (BGHSt 12, 374 ff. -375 f.-; BayObLG, MDR 1982, 600). - BGH, 08.09.1987 - 5 StR 438/87
Verspätet eingelegte Begründung einer Rechtsmittelschrift
Daran ändert nichts, daß im zugestellten Urteil entsprechend Urteilsurschrift der dritte der vier Verhandlungstage unrichtig angegeben war und insoweit durch Beschluß vom 20. Mai 1987 (Bd. II Bl. 240 d.A.), der dem Angeklagten und seiner Verteidigerin am 25. Mai 1987 formlos übersandt worden ist (Bd. II Bl. 241 d.A.), eine Berichtigung dahingehend vorgenommen worden ist, daß der dritte Verhandlungstag nicht der 8., sondern der 6. März 1987 gewesen sei - die übrigen Verhandlungstage waren der 25. und 27. Februar sowie der 17. März 1987 -, denn insoweit handelte es sich um einen unwesentlichen Nebenpunkt (…Hanack in LR, StPO, 24. Aufl., § 345 Rdnr. 6;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., § 345 Rdnr. 6; OLG Hamm NJW 1956, 923 [OLG Hamm 27.01.1956 - 3 Ss 1566/55]; BayObLGSt 1982, 12 = MDR 1982, 600).
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