Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Mordes, sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Verwirklichung des Mordmerkmales "grausam"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 172 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 212
- NJW 1982, 59
- MDR 1982, 68
- NStZ 1982, 169
- StV 1981, 595
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Die entsprechende Anwendung der Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für die Begutachtung einer ganz ungewöhnlichen, nahezu einmaligen sexuellen Triebanomalie aufgestellt hat (BGHSt 23, 176), kommt hier nicht in Betracht. - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Soweit damit mangelnde Sachaufklärung beanstandet wird, scheitert die Rüge schon daran, daß mit der Revision grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 -). - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Soweit damit mangelnde Sachaufklärung beanstandet wird, scheitert die Rüge schon daran, daß mit der Revision grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 -).
- BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76
Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Diese Bezeichnung genügt (BGHSt 27, 117; 27, 187). - BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77
Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit - …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Diese Bezeichnung genügt (BGHSt 27, 117; 27, 187). - BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitsstrafe - Erwachsenenstrafrecht - …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Soweit damit mangelnde Sachaufklärung beanstandet wird, scheitert die Rüge schon daran, daß mit der Revision grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 -). - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Zu den "Umständen aus dem persönlichen Lebensbereich" gehören auch Tatsachen aus dem Familienleben eines Beteiligten (…Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 172 GVG Rdn. 23;… Kissel, GVG § 172 Rdn. 35), Freilich kann dies nicht für alle Tatsachen gelten, die in irgendeiner Beziehung zum Familienleben stehen; damit würde die Geltung des übergeordneten Öffentlichkeitsgrundsatzes allzusehr eingeschränkt (vgl. BGHSt 23, 82, 83;… Kissel a.a.O. Rdn. 36). - BGH, 21.08.1975 - 4 StR 238/75
Änderung eines Schuldspruchs nach Kenntnis vom Beisichführen einer Waffe - …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
Was die subjektiven Mordmerkmale angeht, so ist die Feststellung der Tatmotive Aufgabe des Richters, der dazu in der Regel nicht der Hilfe eines Sachverständigen bedarf (BGH, Urteil vom 21. August 1975 - 4 StR 238/75 -).
- BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20
Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen …
§ 55 VwGO i.V.m. § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG stellt diesen Ausschluss in das Ermessen des Gerichts, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten konkret absehbar (BGH, Urteil vom 18. September 1981 - 2 StR 370/81 - NJW 1982, 59) zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.Ein schutzwürdiges Diskretionsinteresse ist etwa anzuerkennen bei Angelegenheiten aus dem privaten Lebensbereich, die außenstehenden Dritten nicht ohne Weiteres zugänglich sind und durch deren öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen des Klägers verletzt würden (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1981 - 2 StR 370/81 - NJW 1982, 59).
- BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Für die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit kommt es allein darauf an, daß im Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlußfassung mit der Erörterung solcher Tatsachen zu rechnen war (vgl. BGHSt 30, 212, 214 f.) [BGH 18.09.1981 - 2 StR 370/81]. - BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06
Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per …
Schließlich wird das Verfahren auch dann nicht fehlerhaft, wenn sich die Prognose des Gerichts nicht bestätigt und es zu einer Erörterung der genannten Umstände nicht kommt (vgl. BGHSt 30, 212, 215 zu § 172 GVG).
- BGH, 10.05.1995 - 3 StR 145/95
Anforderungen an die Begründung eines die Öffentlichkeit ausschließenden …
Dem Begründungsgebot des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG wird dagegen dann Genüge getan, wenn der Beschluß auf eine Gesetzesbestimmung verweist, die nur einen einzigen Ausschließungsgrund enthält (vgl. BGHSt 27, 117, 119 zu § 172 Nr. 4 GVG - Vernehmung einer Person unter 16 Jahren) oder die in Bezug genommene Alternative zweifelsfrei erkennen läßt (BGHSt 30, 298, 299 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der Staatssicherheit; BGH NStZ 1986, 179 mit Anmerkung Gössel zu § 172 Nr. 1 - Gefährdung der Sittlichkeit; BGHSt 3, 344, 345; BGHSt 30, 193, 194 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der öffentlichen Ordnung; BGHSt 30, 212, 213 zu § 172 Nr. 2 GVG - schutzwürdige Interessen).Rn. 11 Das Erfordernis eines einheitlichen Tatbestandes der Personengefährdung ergibt sich auch daraus, daß aus Schutzgründen in dem Ausschließungsbeschluß keine Hinweise aufzunehmen sind, die die Gefahr besorgen lassen, daß gerade Umstände offenbart werden müßten, die der öffentlichen Erörterung entzogen sein sollen (vgl. BGHSt 30, 212, 213).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98
Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von …
Rn. 108 Vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1981 - 2 StR 370/81 -, NJW 1982, S. 59; vgl. zum Schutz der Privatsphäre allgemein auch: BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 35, 202 (220 f.). - BGH, 24.08.1995 - 4 StR 470/95
Ausschließungsgrund - Geheimnisoffenbarung - Geheimhaltungsgebot - Angabe des …
Dem Begründungsgebot des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG wird somit zwar dann Genüge getan, wenn der Beschluß lediglich auf eine Gesetzesbestimmung verweist, die nur einen einzigen Ausschließungsgrund enthält (vgl. BGHSt 27, 117, 119 zu § 172 Nr. 4 GVG - Vernehmung einer Person unter 16 Jahren) oder die in Bezug genommene Alternative zweifelsfrei erkennen läßt (BGHSt 30, 298, 299 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der Staatssicherheit; BGH NStZ 186, 179 mit Anm. Gössel zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der Sittlichkeit; BGHSt 3, 344, 345; 30, 193, 194 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der öffentlichen Ordnung; BGHSt 30, 212, 213 zu § 172 Nr. 2 GVG - schutzwürdige Interessen; BGH MDR 1995, 942 zu § 172 Nr. 1 a GVG - Schutz gefährdeter Zeugen). - BGH, 09.07.1985 - 1 StR 216/85
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Inhaltliche …
Eine derart weitreichende Begründungspflicht kann schon deshalb nicht anerkannt werden, weil sie die Gefahr heraufbeschwören würde, daß gerade jene Umstände offenbart werden müßten, die der öffentlichen Erörterung entzogen sein solle (BGHSt 30, 212, 213; Gössel NStZ 1982, 141, 143). - BGH, 08.10.1986 - 3 StR 382/86
Ausschließung der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen
Maßgebend für die Berechtigung des Ausschlusses der Öffentlichkeit ist gemäß § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG allein der Inhalt des Ausschließungsbeschlusses (vgl. dazu ferner BGHSt 27, 187 f.; 30, 298, 301; BGH NStZ 1982, 169, 170; 1983, 324; 1986, 179 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung
- rechtsportal.de
AO § 370; StGB (1975) vor § 52
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 207
- NJW 1982, 247
- MDR 1982, 64
- MDR 1982, 68
- NStZ 1982, 33 (Ls.)
- StV 1982, 16
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (12)
- RG, 04.10.1934 - 3 D 543/34
In welchem Verhältnis stehen zueinander Verletzung der Anbietungspflicht (§ 36 …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
Diese Auffassung wird nicht näher begründet, sondern stützt sich lediglich auf Entscheidungen des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Bremen (RGSt 68, 315, 317;… BGH GA 1955, 211; OLG Bremen NJW 1955, 1606 [OLG Bremen 25.05.1955 - Ss 27/55]).Das Urteil in RGSt 68, 315, 317 befaßt sich nicht mit der Fortsetzungstat, sondern mit dem Problem der Tateinheit.
Die Entscheidung BGH GA 1955, 211 geht in einem Falle der schweren Kuppelei ohne nähere Begründung lediglich unter Hinweis auf RGSt 68, 315, 317 und BGH in LM Nr. 4 zu § 73 StGB davon aus, daß "zwischen der Tatbestandsverwirklichung durch ein Tun und einer solchen durch Unterlassen kein Fortsetzungszusammenhang bestehen kann".
Eine Auseinandersetzung mit der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, Fortsetzungszusammenhang zwischen positivem Tun und Unterlassen sei wegen der Verschiedenartigkeit der beiden Begehungsformen nicht möglich, muß sich daher auf die Erörterung der in RGSt 68, 315, 317 enthaltenen Gesichtspunkte beschränken.
- BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
- BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
Jedoch können auch solche Einzelhandlungen Bestandteil einer fortgesetzten Handlung sein, die der Täter zwar nicht von vornherein, aber doch noch vor Beendigung des letzten ursprünglich geplanten Teilaktes einer fortgesetzten Tat in sein Vorhaben mit einbezieht (BGHSt 23, 33). - BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78
Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78). - BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78). - BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80
Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81). - BGH, 14.02.1980 - 2 StR 864/79
Zur Annahme eines Fortsetzungszusammenhang zwischen § 283b Abs. 1 Nr. 1 …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
Es stellt nämlich keinen wesentlichen Unterschied im Tathergang dar, ob ein Steuerpflichtiger unvollständige Angaben macht und damit notwendig einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen verschweigt oder ob er überhaupt keine Angaben macht und damit alles verschweigt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Februar 1980 - 2 StR 864/79 -, in dem Fortsetzungszusammenhang zwischen nicht ordnungsgemäßer und unterlassener Buchführung gemäß § 283 b Abs. 1 Nr. 1 und 3 b StGB bejaht wird). - BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81). - BGH, 24.09.1963 - 1 StR 339/61
Rüge des sachlichen Rechts bezüglich einer Verurteilung wegen bereits verjährter …
- OLG Bremen, 25.05.1955 - Ss 27/55
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7;… BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5;… BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3;… BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .
- BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83
Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung
Die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg kann - wie anerkannt ist - eine fortgesetzte Handlung sein, wenn den Einzelakten ein Gesamtvorsatz des Täters zugrunde liegt, der die geplante Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt (BGHSt 30, 207, 209 [BGH 18.09.1981 - 2 StR 358/81] mit weiteren Nachweisen; zuletzt: BGH, Urteil vom 13. März 1984 - 1 StR 883/83). - BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
Beide Begehungsweisen sind im Rahmen des vorgegebenen Besteuerungssystems so ähnlich und in ihrem Unrechtsgehalt so weit angenähert, daß sie auch bei wechselndem Verhalten des Täters der Annahme einer gleichartigen Begehungsweise nicht entgegenstehen (BGHSt 30, 207;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 6).
- OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
Einheitliche Steuerhinterziehung
Der Schuldumfang der durch ungerechtfertigte Erlangung dieses Vorteils begangenen Steuerhinterziehung bestimmt sich nach der Beeinträchtigung des staatlichen Steueranspruchs, der durch § 370 AO geschützt wird (vgl. BGHSt 30, 207, 212;… Kohlmann aaO § 370 AO Rdn. 9;… Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 a, b). - BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89
Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum …
Denn bei der Umsatzsteuerhinterziehung sind die Begehungsweisen durch positives Tun und Unterlassen infolge des vorgegebenen Besteuerungssystems so ähnlich und in ihrem Unrechtsgehalt so weit angenähert, daß sie im Rahmen einer fortgesetzten Handlung gleichzustellen sind (BGHSt 30, 207;… zustimmend Samson in SK-StGB vor § 52 Rdn. 39 a). - BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …
Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen. - BGH, 31.08.1984 - 2 StR 452/84
Voraussetzungen der Annahme von Tatmehrheit
Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei den anderen Einzelakten um Unterlassungen handelt (BGHSt 30, 207). - BGH, 01.04.1992 - 5 StR 115/92
Fortsetzungszusammenhang bei nachgereichten Umsatzsteuervoranmeldungen
Daß sich der Gesamtvorsatz zunächst auf ein Unterlassen gerichtet hatte, während der Angeklagte bei der nachträglichen Abgabe der Erklärungen aktiv gehandelt hat, steht der Annahme des Fortsetzungszusammenhanges hier nicht entgegen (vgl. BGHSt 30, 207, 212). - BFH, 27.05.1986 - VII S 5/86
Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Zahlungsanmeldungen über Entnahmen aus …
Die Unterlassungen stehen für jede Steuerart in Fortsetzungszusammenhang (zur fortgesetzten Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen und - auch - unrichtige Steuererklärungen vgl. BGH-Urteil vom 18. September 1981 2 StR 358/81, BGHSt 30, 207, 209). - BGH, 13.03.1984 - 1 StR 883/83
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und wegen Urkundenfälschung - …
- BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87
Erweiterung des Gesamtvorsatzes vor Beendigung der letzten ursprünglich geplanten …
- BGH, 23.09.1982 - 1 StR 566/82
Anforderungen an eine fortgesetze Steuerhinterziehung - Feststellung eines …
- BGH, 05.09.1984 - 2 StR 377/84
Hinterziehung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer …
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Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Steuerhehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Möglichkeit der unschädlichen Verwendung eines Betäubungsmittels
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
EG-Recht und Steuerhinterziehung bei Heroin-Schmuggel
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 237
- NJW 1982, 1237
- MDR 1982, 68
- NStZ 1982, 32
- StV 1982, 23
- StV 1982, 24
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.02.1981 - 50/80
Horvath / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
Das Recht der EWG (vgl. AufenthGH, NStZ 1981, 185) steht in Fällen der unerlaubten Einfuhr von Heroin der Entstehung von Einfuhrumsatzsteuerschuld gem. § 1 Nr. 4 UStG und damit insoweit der Verurteilung eines Täters wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei nicht entgegen.Mit diesem Ergebnis stimmt es überein, daß sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 50/80 (NStZ 1981, 185) auf die Prüfung der Zulässigkeit der Zoll erhebung nach dem Gemeinsamen Zolltarif beschränkt und sich nicht mit der (nationalen) Einfuhrumsatzsteuer befaßt.
- BGH, 22.01.1980 - 5 StR 12/80
Zuständigkeit einer Jugendkammer bei gleichzeitigem Verfahren gegen …
Auszug aus BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
Das gilt auch für den Verfahrensabschnitt ab Zurückverweisung aus der Revision (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1981 - 5 StR 12/80).
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Zwar hat der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 = NJW 1982, 1237 und vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82, sowie das Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 117/84 = StV 1984, 409, 410) angenommen, die Zurückverweisung müsse auch dann an eine Jugendkammer erfolgen, wenn sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richte, wobei zur Begründung auf § 47 a JGG verwiesen wird.Diese Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - begründet worden.
- LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Dies kann bei einer folgenschweren Pflichtverletzung schon bei einer einmaligen Handlung möglich sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1982, Az.: 1 StR 50/82, NStZ 1982, 32). - BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen mache es keinen Unterschied, ob ein Vermögensvorteil durch ein rechtmäßiges oder durch ein strafbares Verhalten erworben werde (unter Hinweis auf BFH, BStBl 1957 III S. 415; BFH, BStBl 1970 II S. 620; BGH, NJW 1982, S. 1237 ;… Fischer in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , 9. Aufl., Losebl., Stand: 1992, § 40 AO Rz. 15;… Tipke/Lang, Steuerrecht, 13. Aufl., 1991, S. 110).
- BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht - …
Aus diesen Gründen muß auch die Zurückverweisung an die Jugendkammer erfolgen (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81). - BGH, 01.06.1983 - 2 StR 182/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb teils zum Eigenverbrauch und teils zum …
Wohl kann Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen worden sein (vgl. BGHSt 30, 237 [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81]; BFH ZfZ 1982, 306).Wenn der neue Tatrichter die Verfolgung nicht nach § 154 a Abs. 2 StPO auf die Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes beschränkt, muß er bei erneuter Annahme einer tateinheitlich begangenen Steuerhehlerei mitteilen, welche Umstände er unter diesem Gesichtspunkt zum Nachteil des Angeklagten gewertet hat (vgl. BGHSt 30, 237, 243 f) [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81].
- BFH, 23.03.1982 - VII R 68/81 Dieser hat mit Beschluß vom 16. Oktober 1981 2 StR 408/81 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZFZ-- 1981, 370) entschieden, daß das genannte Urteil des EUGH in den Fällen der unerlaubten Einfuhr von Heroin der Entstehung von EUSt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1980 (und damit insoweit der Verurteilung eines Täters wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei) nicht entgegensteht.
- BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82
Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit …
Da das Verfahren gegen den Angeklagten mit einer Jugendsache verbunden war und die Jugendkammer das Hauptverfahren eröffnet hatte, bleibt für die neue Hauptverhandlung die Zuständigkeit der Jugendkammer bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. und Beschluß vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81 - sowie Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 m.w.Nachw., insoweit in MDR 1982, 68, NStZ 1982, 32 und JZ 1982, 31 nicht abgedruckt). - BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83
Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos - …
Der neu entscheidende Tatrichter wird allerdings die von der Revision vermißte Prüfung vorzunehmen haben, ob und in welchem Umfang der Angeklagte auch gegen die Abgabenordnung verstoßen hat, sofern die Verfolgung nicht auf das Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschränkt werden sollte (vgl. BGHSt 30, 237, 243) [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81]. - BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84
Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles
Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückgewiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -). - BGH, 13.03.1984 - 3 StR 82/84
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Bei Annahme einer Beihilfe zur Steuerhehlerei ist zu berücksichtigen, daß bei unerlaubter Einfuhr von Heroin zwar eine Einfuhrumsatzsteuerschuld, nicht aber eine Zollschuld entsteht (vgl. EuGH NStZ 1981, 185; BGHSt 30, 237 [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81]). - BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83
Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz - …
- BGH, 18.03.1983 - 3 StR 455/82
Einlegung einer Revision wegen einer Schuldspruchänderung
- BGH, 29.01.1985 - 1 StR 6/85
Unzureichende Feststellungen zum Körperverletzungsvorsatz
- BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84
Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte …
- BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83
- BGH, 07.09.1982 - 5 StR 497/82
Zurückweisung eines Beweisantrags bezüglich der Vorlage des Fahrtenbuchs
- BGH, 25.03.1982 - 1 StR 45/82
Einziehung von Geldscheinen - Entziehung des durch eine rechtswidrige Tat …
- BGH, 12.01.1982 - 1 StR 320/81
Berücksichtigung einer strafschwerenden Tatbestandsverwirklichung gegenüber …
- BGH, 04.01.1982 - 4 StR 674/81
Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrügen - Vorliegen der …
- BGH, 16.04.1982 - 2 StR 104/82
- BGH, 13.05.1987 - 2 StR 65/87
Durchbrechung einer Verjährungsfrist für einen Betrug
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