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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 29.04.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1151
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78 (https://dejure.org/1982,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1982 - 1 C 20.78 (https://dejure.org/1982,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 1 C 20.78 (https://dejure.org/1982,1151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 781
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.09.1976 - I C 32.74

    Gewerbetreibender - Vorstand einer Aktiengesellschaft - Gesellschafter einer GmbH …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78
    Ein Strohmann-Verhältnis mit den sich daraus ergebenden weitgehenden Durchgriffskonsequenzen ist nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, daß ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 32.74 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 32 = NJW 1977, 1250 = Gew.Arch. 1977, 14, 15).
  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Ein Strohmannverhältnis ist nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2, S. 5 = GewArch 1982, 200 ).

    Dabei liegt der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses darin, den Hintermann in den gewerblichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht darin, den Strohmann daraus zu entlassen (Urteile vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - und - BVerwG 1 C 3.81 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04

    Spielhalleneigenschaft von Internetcafes

    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungsentscheidung (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2 = GewArch 1982, 200) haben die Kläger ein zulassungsbedürftiges Gewerbe ohne Zulassung betrieben.
  • BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

    Rn. 11 Im Gewerberecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solches Strohmannverhältnis gegeben, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, daß eine natürliche oder juristische Person nur vorgeschoben wird, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit als Marionette am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwGE 65, 12, 13; BVerwG GewArch 1982, 200, 201/202; NVwZ 1982, 557).

    Nur bei einer solchen Sachlage, bei der der vorgeschobenen Person kein autonom bestimmter Handlungsspielraum im gewerblichen Bereich verbleibt (…vgl. Heß aaO), kann ein Strohmannverhältnis mit den sich daraus für den Hintermann ergebenden Durchgriffskonsequenzen angenommen werden (vgl. BVerwG GewArch 1982, 200, 201).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.1982 - 2 ObOWi 53/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,14074
BayObLG, 29.04.1982 - 2 ObOWi 53/82 (https://dejure.org/1982,14074)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 2 ObOWi 53/82 (https://dejure.org/1982,14074)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 2 ObOWi 53/82 (https://dejure.org/1982,14074)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 781
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 24.06.2021 - 5 RBs 107/21

    Bußgeldbescheid; formelle Anforderungen; Nebenbeteiligte; Verfahrensgrundlage; …

    Rn. 34 Bei Dauerordnungswidrigkeiten beginnt die Verjährung nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich mit Beendigung des ordnungswidrigen Zustandes (OLG Celle BeckRS 2014, 16546; Gertler, in: Beck´…scher OK, a.a.O., § 31 OWiG Rn. 27), also mit Vornahme der gebotenen Handlung (BayObLG VRS 63, 221; OLG Rostock…, Beschluss vom 16.12.2014 - 21 Ss OWi 208/14 (Z) -, Rn. 7, juris).
  • OLG Rostock, 16.12.2014 - 21 Ss OWi 208/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Weiterbenutzung eines verspätet vorgeführten Kfz nach …

    Rn. 7 a) Bei dem bußgeldbewehrten Verstoß gegen das Gebot, ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen (§ 29 Abs. 1 Satz 1, § 69a Abs. 2 Nr. 14 StVZO, § 24 StVG), handelt es sich um eine Dauerordnungswidrigkeit durch Unterlassen (OLG Frankfurt NStZ 1983, 224), die mit Ablauf der Vorführfrist beginnt und deren Beendigung eintritt, wenn der Handlungspflicht nachgekommen und damit der rechtswidrige Zustand beseitigt wird (…KK-Graf, OWiG, 4. Aufl., § 31 Rdz. 25 f. m.w.N.;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 29 StVZO, Rdz. 35 m.w.N.; OLG Hamm, VRS 48, 344 f.: "bis die Anmeldung nachgeholt wird";… OLG Frankfurt a.a.O; OLG Stuttgart, VRS 57, 462: "bis zur gültigen Anmeldung"; BayObLG, VRS 63, 221: "Vornahme der gebotenen Handlung").
  • KG, 12.03.2020 - 3 Ws (B) 55/20

    Sich selbst verteidigender Rechtsanwalt als Betroffener; Verfahrenshindernis der …

    Unterlässt der Betroffene auch danach die vorgeschriebene Handlung, so beginnt eine neue Tat, die wiederum - selbständig - geahndet werden kann (…OLG Dresden, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 699/80 I -, juris; BayObLG VRS 63, 221; OLG Hamm, 1973-04-27, 5 Ss OWi 19/73, NJW 1973, 1851; OLG Saarbrücken, 1973-04-12, Ss (B) 12/73, VRS 45, 453 (1973); Seitz/Bauer a.a.O., § 84 Rn. 8a).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 3 SsRs 518/12

    Bußgeldverfahren: Beendigung einer Dauerordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung …

    Rn. 6 Die Beendigung einer Dauer(unterlassungs)ordnungswidrigkeit tritt ein, wenn der Handlungspflicht nachgekommen wird, d.h. der rechtswidrige Zustand beseitigt wird (…KK-Weller, OWiG, 3. Aufl., Rdn. 25 und 26 zu § 31 OWiG;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., Rdn. 35 zu § 29 StVZO; OLG Hamm, VRS 48, 344 f.:"bis die Anmeldung nachgeholt wird"; OLG Frankfurt, NStZ 1983, 224 und OLG Stuttgart, VRS 57, 462: "bis zur gültigen Anmeldung"; BayObLG, VRS 63, 221: "Vornahme der gebotenen Handlung").
  • OLG Bamberg, 30.01.2014 - 3 Ss OWi 284/13

    Bußgeldverfahren wegen grenzüberschreitendem Verstoß gegen die Einhaltung der …

    Liegt dem Betroffenen zur Last, nicht für die Einhaltung der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen oder Ruhezeiten von (mehreren) Fahrern und/oder die richtige Verwendung von EG-Kontrollgeräten Sorge getragen zu haben, wird allein durch einen zwischenzeitlichen Wechsel der Schuldform bei ununterbrochener Aufrechterhaltung des bußgeldbewehrten Verhaltens die Einheitlichkeit der Tat nicht unterbrochen (u.a. Anschluss an BayObLGSt 1980, 13 ff. = VRS 59 [1980], 195 ff. = DAR 1980, 279 f. = MDR 1980, 867 f. = VerkMitt. 1980, Nr. 109; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1982 - 2 Ob OWi 53/82 = MDR 1982, 781 = VRS 63 [1982], 221 f.; OLG Koblenz VRS 102 [2002], 291 ff.).

    12 bb) Allein ein Wechsel der Schuldform bei zeitlich ununterbrochener Aufrechterhaltung des bußgeldbewehrten rechtswidrigen Verhaltens vermag jedoch bei einer hier gegebenen Dauerordnungswidrigkeit an der Einheitlichkeit der Tat als solcher mangels entsprechender 'Zäsur' nichts zu ändern, weshalb das Amtsgericht schon im Rahmen des Schuldspruchs nur von einer Tat des Betroffenen hätte ausgehen dürfen (BayObLGSt 1980, 13 ff. = VRS 59 [1980], 195 ff. = DAR 1980, 279 f. = MDR 1980, 867 f. = VerkMitt. 1980, Nr. 109; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1982 - 2 Ob OWi 53/82 = MDR 1982, 781 = VRS 63 [1982], 221 f.; OLG Koblenz VRS 102 [2002], 291 ff.;… vgl. auch Göhler/Gürtler OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 18 und KK/Bohnert OWiG 3. Aufl. § 19 Rn. 39, jeweils m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen …

    Auch im Ordnungswidrigkeiten recht mißt die Rechtsprechung dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid bzw. dem tatrichterlichen Urteil eine die Ahndung der danach fortgeführten Dauer- oder Fortsetzungsordnungswidrigkeit ermöglichende Zäsurwirkung bei (BayObLG VRS 41, 443; vgl. auch VRS 63, 221; OLG Düsseldorf VRS 61, 301; GewA 1981, 305; OLG Frankfurt NJW 1992, 2777 [2778]; OLG Hamm NJW 1973, 1851 [1852]; OLG Oldenburg NdsRpfl 1992, 200; OLG Saarbrücken VRS 45, 453 [455]).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …

    Das ist rechtlich möglich (vgl. BayObLG VRS 59 [1980], 195; VRS 63 [1982], 221), bleibt aber bloße Spekulation, solange nicht festgestellt ist, dass der Angeklagte - etwa als regelmäßiger oder geübter Radfahrer - den Unterschied bei der "Anstrengung und Herausforderung" in nüchternem und in betrunkenem Zustand überhaupt erkennen konnte.
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