Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.11.1982 - 17 W 51/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 233
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung
OLG Frankfurt, st. Rspr.: MDR 1983, 233 und 1999, 186 sowie OLGR 2004, 221. - OLG Hamm, 29.11.2007 - 8 W 40/07
Anwaltszwang im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht
Nach anderer Auffassung ändert demgegenüber die nur für den Arrest- oder Verfügungsantrag als einzelne Prozesshandlung geltende Befreiung vom Anwaltszwang gemäß §§ 936, 920 Abs. 3 ZPO nichts daran, dass das Verfahren über den Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wenn es vor dem Landgericht anhängig sei, gemäß § 78 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ein Anwaltsprozess sei und deshalb von § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO nicht erfasst werde (so etwa: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 611; OLG Frankfurt a.M. (17. ZS), MDR 1983, 233; OLG Hamm (6. ZS), NJW 1982, 1711, OLG Düsseldorf (9. ZS), OLGZ 1983, 358;… Zöller/Gummer, 26. Aufl., § 569 Rn.14;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. II, 3. Aufl., § 569 ZPO Rn.20; Bergerfurth NJW 1981, 353). - KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur …
Der Wortlaut der Vorschrift für sich betrachtet ist nach Auffassung des Senats nicht geeignet, einer der beiden Meinungen den Vorrang einzuräumen, denn wenn in § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Frage des Anwaltszwanges davon abhängig gemacht wird, ob "der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen ist oder war", gibt dies keine klare Auskunft darüber, ob damit der gesamte Rechtsstreit einschließlich der im Verfügungsverfahren grundsätzlich gemäß § 937 Abs. 2 ZPO erforderlichen mündlichen Verhandlung angesprochen ist (so z.B. OLG Düsseldorf OLGZ 83, 358; OLG Frankfurt MDR 1983, 233; OLG Hamm NJW 1982, 1711), oder ob lediglich die im konkreten Verfahren bereits erfolgten Handlungen gemeint sind, also darauf abzustellen ist, ob bereits eine mündliche Verhandlung angeordnet worden war (so z.B. OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; OLG München, NJW 1984, 2414; OLG Hamburg … - OLG München, 12.07.1995 - 28 W 1948/95
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung
Die Gegenauffassung (vgl. OLG Hamm NJW 1982, 1711; OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358; OLG Frankfurt MDR 1983, 233;… Zöller/Volkommer, 19. Aufl., Rdn. 13 zu § 922 ZPO ;… MK-Heinze, Anm. 8 zu § 922 ZPO und Wieczorek, 2. Aufl. D III 1a zu § 922 ZPO ), die darauf abstellt, daß lediglich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden kann, im übrigen aber das Verfahren vor dem Landgericht grundsätzlich dem Anwaltsprozeß unterliegt, berücksichtigt die Neufassung zu § 93i Abs. 2 ZPO seit 01.04.1991 nicht ausreichend. - KG, 21.07.1994 - 12 W 1789/94
Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde nur durch einen postulationsfähigen …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 01.11.1982 - 8 W 228/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 233
- VersR 1983, 547
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren
Da der Gesetzeswortlaut eindeutig auf den Antrag "einer Partei" abstellt, ist nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens, sondern auch der Antragsgegner berechtigt, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu stellen (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234; MDR 1994, 520; OLG München, MDR 1997, 890, 891; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 704;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rn. 1).Denn die im Mahnverfahren in Anspruch genommene Partei ist nicht gehalten, ihre Rechtsverteidigung auf die Erhebung des Widerspruchs zu beschränken (OLG Hamburg, MDR 1983, 233, 234).
- OLG München, 05.07.1999 - 11 W 1889/99
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
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Rechtsprechung
| OLG München, 01.07.1982 - 11 W 1537/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 233
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2387/98
Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs ; Erhebung einer Abmahngebühr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Wuppertal, 25.05.2000 - 2 O 32/00
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Dokumentenpauschale
Es ist vielmehr der Auffassung, dass dem Rechtsanwalt, für die Ablichtungen, die als Anlagen der bei Gericht eingereichten Schriftsätze und der für den Gegner bestimmten Ausfertigungen beigefügt sind, grundsätzlich besondere Schreibgebühren zustehen und diese Leistungen nicht durch die allgemeine Prozessgebühr abgegolten werden (vgl. auch Beschl. des OLG München v. 1.7.1982 11 W 1537/82).
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