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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.09.1982 | BGH, 05.10.1982

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,598
BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82 (https://dejure.org/1982,598)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1982 - X ZB 4/82 (https://dejure.org/1982,598)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - X ZB 4/82 (https://dejure.org/1982,598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch Auszeichnung einer Patentanmeldung mit einer Patentklasse durch das Patentamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch Auszeichnung einer Patentanmeldung mit einer Patentklasse durch das Patentamt

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch Auszeichnung einer Patentanmeldung mit einer Patentklasse durch das Patentamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 116
  • NJW 1983, 671
  • MDR 1983, 312
  • GRUR 1983, 114
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG …

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Für die Frage, ob ein Spruchkörper seine Zuständigkeit nach der Geschäftsverteilung willkürlich angenommen hat, kommt es nicht auf die von dem Spruchkörper zur Rechtfertigung seiner Zuständigkeit gegebene Begründung an, sondern darauf, ob sich die Annahme seiner Zuständigkeit bei objektiver Betrachtung als unverständlich und offensichtlich unhaltbar erweist (Ergänzung zu BGH GRUR 1976, 719 - Elektroschmelzverfahren).

    Anders als in dem von dem beschließenden Senat entschiedenen Fall "Elektroschmelzverfahren" (GRUR 1976, 719) fehle es an jeder verständlichen Begründung der auch sachlich unhaltbaren Übernahme der Sache durch den 9. Senat.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der beschließende Senat in der angeführten "Elektroschmelzverfahren"-Entscheidung (GRUR 1976, 719) auch für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht angeschlossen; an dieser Auffassung hält er fest.

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Von Willkür kann indes nicht schon im Falle eines Irrtums über die Zuständigkeit gesprochen werden, sondern nur dann, wenn sich die Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm so weit von dem Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, das heißt, wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG NJW 1967, 2151, 2152 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 489/66]; BVerwG MDR 1974, 779, 780).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den …

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Von Willkür kann indes nicht schon im Falle eines Irrtums über die Zuständigkeit gesprochen werden, sondern nur dann, wenn sich die Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm so weit von dem Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, das heißt, wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG NJW 1967, 2151, 2152 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 489/66]; BVerwG MDR 1974, 779, 780).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …

    Sie war offensichtlich unvertretbar und lag außerhalb der Gesetzlichkeit, so daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 29, 45, 48 f; 29, 166, 172 f; 76, 93, 96; 87, 282, 285; 96, 68, 77; ferner BGHZ 85, 116, 118 f).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …

    In dieser - vom Gesetzgeber nicht bedachten - besonderen Situation erweist sich das Vorgehen des Einzelrichters bei objektiver Betrachtung nicht als unverständlich und offensichtlich unhaltbar (vgl. BGHZ 85, 116).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21

    Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung

    Sie war damit objektiv willkürlich (vgl. BVerfG, NJW 2014, 3147; BVerfGE 3, 359 ff.; BGHZ 85, 116 ff.;… vgl. hierzu insgesamt Zöller/Lückemann, a.a.O., § 16 GVG, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat, BGHZ 85, 116, 118 f.; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl. 1992, 82).
  • BGH, 09.12.2010 - Xa ARZ 283/10

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige: …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.).
  • BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen …

    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat BGHZ 85, 116, 118 f. - Auflaufbremse; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl 1992, 82).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2000 - 1 U 6/99

    Beweisrechtliche Auswirkungen von Dokumentationsmängeln bei der Arzt-Haftung

    Solche Verfassungsverstöße ergeben sich aber nicht schon aus einem einfachen - auf Rechtsirrtum zurückgehenden - Zuständigkeitsfehler, sondern sind nur dann gegeben, wenn eine objektiv willkürliche oder offensichtliche Gesetzesverletzung vorliegt (…s. BVerfGE 29, S. 45, 48;… Bd. 58, S. 1, 45; BGH NJW 1983, S. 671;… OLG Schleswig, NJW 1988, S. 69 [OLG Schleswig 11.07.1986 - 14 U 263/85];… OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, S. 573 [OLG Nürnberg 17.09.1992 - 8 U 297/92];… Zöller/Greger, a.a.O., § 348 Rdn. 15;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 512 Rdn. 1;… Baumbach/Albers, a.a.O., § 512 Rdn. 3).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97

    Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

    Gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) wird durch Irrtümer über die gesetzliche oder geschäftsplanmäßige Zuständigkeit des Gerichts im allgemeinen nicht verstoßen; anders läge es nur bei willkürlicher Zuständigkeitsleugnung oder Zuständigkeitsanmaßung (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 95, 322, 333; BGHZ 6, 178, 182; BGHSt 11, 106, 110; BGH, Beschl. v. 9.3.1976 - X ZB 17/74, NJW 1976, 1688; BGHZ 85, 116, 118 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Damit hat er sich in einer Weise vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, die unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGHZ 85, 116, 119).
  • BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11

    Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BGH, 29.08.2017 - X ZB 3/15

    Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts …

  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem …

  • BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95

    "Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen …

  • BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10

    Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 AV 1.11

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgericht und einem anderem Gericht

  • BFH, 18.06.2008 - I S 13/07

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters

  • BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18

    Klage auf Nichtigerklärung eines Patents betreffend einen einen …

  • BGH, 25.09.2007 - X ARZ 256/07

    Bindungswirkung einer rechtswidrigen Rechtswegverweisung

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZB 42/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Bestandsschutzverfahrens im …

  • AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15

    Fehlerhafte Rechtswegverweisung vom Arbeits- zum Amtsgericht

  • BSG, 21.11.1989 - 11 BAr 121/88

    Verfahrensmangelund Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 231/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Berufungsgerichts - …

  • KG, 11.08.2003 - 2 AR 26/03

    Rechtsweg: Voraussetzung für eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung …

  • BPatG, 12.11.1998 - 23 W (pat) 57/97

    Patentanmeldung - Offensichtlichkeitsprüfung

  • BGH, 18.11.1986 - X ZB 9/86

    Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Anordnung zum Fassen von Edelsteinen in …

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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5773
BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82 (https://dejure.org/1982,5773)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82 (https://dejure.org/1982,5773)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82 (https://dejure.org/1982,5773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 312
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 10/75

    Keine Rechtsanwaltszulassung für Organ eines Rechtsbeistandes

    Auszug aus BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82
    Allerdings hätten sich die Arbeitgeber des Antragstellers zu einem rechtlich nicht gebilligten Verhalten verpflichtet, wenn weiterhin gemäß der bisherigen Rechtsprechung nicht nur von einem Verbot einer Sozietät zwischen einem Rechtsanwalt und einem Rechtsbeistand (BGHZ 65, 276, 279) [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 10/75], sondern auch davon auszugehen wäre, daß ein Rechtsanwalt standeswidrig handelt, wenn er einen Rechtsbeistand in seiner Anwaltskanzlei beschäftigt (BGHSt 26, 343, 345).

    Dieses Verbot geht davon aus, daß der Beruf des Rechtsbeistandes gegenüber dem des Rechtsanwalts seiner Art nach wesensfremd ist (BGHZ 65, 276, 279, 280) [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 10/75].

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78

    Angestellter einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82
    Dieser ist gegeben, wenn der Bewerber als Angestellter in einem ständigen Dienstverhältnis eine nicht gehobene Stellung innehat (BGHZ 72, 278, 280 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78], zuletzt BGH, Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 27/81).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 7/77

    Anwaltliches Standesrecht

    Auszug aus BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82
    Die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer aufgestellten Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufs, die eine wichtige Erkenntnisquelle dafür sind, welches Verhalten dem Berufsbild des Rechtsanwalts entspricht (BGHSt 26, 343, 344; 27, 390 [BGH 27.02.1978 - AnwSt R 7/77]; vgl. auch 28, 199, 201 für Steuerberater), berücksichtigen in der zum 1. März 1982 bekanntgemachten Neufassung die neue Rechtslage.
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 27/81

    Möglichkeit der Ausübung des Anwaltsberufes durch wissenschaftlichen Mitarbeiter …

    Auszug aus BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82
    Dieser ist gegeben, wenn der Bewerber als Angestellter in einem ständigen Dienstverhältnis eine nicht gehobene Stellung innehat (BGHZ 72, 278, 280 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78], zuletzt BGH, Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 27/81).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 32/81

    Bestimmung der Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Aufnahme in die …

    Auszug aus BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82
    Gemäß § 209 Satz 2 BRAO gelten die Versagungsgründe des § 7 BRAO, die der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entgegenstehen, sinngemäß auch bei der Prüfung der Frage, ob natürliche Personen, die - wie der Antragsteller - die formellen Voraussetzungen des § 209 Satz 1 BRAO erfüllen, in die Rechtsanwaltskammer aufzunehmen sind (Senatsbeschlüsse vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 33 und 35/81, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie AnwZ (B) 32/81).
  • BGH, 15.05.1961 - AnwZ (B) 5/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82
    Der Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 BRAO ist nämlich dann nicht gegeben, wenn der Bewerber eine mit dem Rechtsanwaltsberuf unvereinbare Tätigkeit mit der Zulassung aufgeben will (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61, S. 12).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwSt (R) 15/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Die Richtlinien stellen selbst zwar keine ausreichende normative Grundlage für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit dar, sind aber wesentliche Erkenntnisquelle dafür, was im Einzelfall nach Auffassung angesehener und erfahrener Standesmitglieder der Meinung aller anständig und gerecht denkender Anwälte und der Würde des Anwalt Standes entspricht (BGHSt 26, 343, 344; BGH, Beschluß vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82; BVerfGE 57, 121, 132, 133).
  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 4/87

    Zulässigkeit der Sozietät eines Anwaltsnotars mit einem Rechtsbeistand

    Es ist deshalb folgerichtig, daß der Rechtsanwalt - anders als früher (§ 84 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts - RARichtl - vom 21. Juni 197 3) - nunmehr einen Rechtsbeistand bei sich beschäftigen darf, falls es sich um ein Kammermitglied handelt (BGH, Beschluß vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82 = MDR 1983, 312; § 84 RARichtl -Ausgaben 1982 und 1987); auch ist eine Sozietät beider nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH MDR 1983, 312, 313; Beschluß vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 17/86 = BRAK-Mitt. 1986, 223).
  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 21/82

    Bestellung eines Rechtsbeistandes als Notarvertreter - Erforderliches …

    Er hat ferner entschieden, daß ein Rechtsanwalt einen Rechtsbeistand, der Kammermitglied ist, bei sich beschäftigen darf (Beschluß vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 17/86

    Rechtsmittel

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß ein Rechtsanwalt einen Rechtsbeistand bei sich beschäftigen darf, wenn dieser Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist (BGH, Beschluß vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82 = AnwBl 1983, 479; vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 21/82 = MDR 1983, 750).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf …

    Solche Richtlinien sind lediglich eine - allerdings wesentliche - Erkenntnisguelle für den Inhalt anwaltlicher Standespflichten (vgl. Senatsbeschluß vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82; vgl. ferner BVerfGE 66, 337, 338, 356 m.w.N.); die Anwendung des § 43 BRAO auf einen bestimmten Tatbestand hängt aber nicht davon ab, daß dieser Tatbestand in den Richtlinien seine Würdigung gefunden hat.
  • BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 25/87

    Vereinbarkeit der Tätigkeit als Immobilienmakler mit dem Beruf des Rechtsanwalts

    Dieser Versagungsgrund ist nämlich dann nicht gegeben, wenn der Bewerber eine mit dem Rechtsanwaltsberuf unvereinbare Tätigkeit mit der Zulassung aufgeben will (Senatsbeschlüsse v. 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61 und v. 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82, AnwBl 1983, 479).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1982 - X ZB 26/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5751
BGH, 05.10.1982 - X ZB 26/81 (https://dejure.org/1982,5751)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1982 - X ZB 26/81 (https://dejure.org/1982,5751)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - X ZB 26/81 (https://dejure.org/1982,5751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 312
  • GRUR 1983, 63
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    ee) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Beschluss des Senats vom 5. Oktober 1982 (X ZB 26/81, GRUR 1983, 63 - Streckenvortrieb).
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