Gerichtsverfassungsgesetz
1. Titel - Gerichtsbarkeit (§§ 1 - 21) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 16 GVG
303 Entscheidungen zu § 16 GVG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21
Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung
- BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21
Besetzungseinwands in der Hauptverhandlung; Eintritt von Besetzungsmängeln erst ...
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20
Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie ...
- BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher ...
- BSG, 26.05.2020 - B 2 U 25/20 B
Verletztenrente nach einer höheren MdE
- OLG Braunschweig, 13.01.2020 - 3 U 91/16
Verjährungshemmung durch unzureichenden Güteantrag
- BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die ...
- BFH, 03.06.2020 - II B 54/19
Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen ...
- BGH, 22.09.2021 - 3 StR 441/20
NSU-Verfahren: BGH verwirft Anhörungsrüge von Zschäpe
- BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21
Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 16 GVG:
- Grundgesetz (GG)
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 101 I