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   BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17   

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https://dejure.org/2017,37645
BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17 (https://dejure.org/2017,37645)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2017 - 3 StR 90/17 (https://dejure.org/2017,37645)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 (https://dejure.org/2017,37645)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 30 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 16 S. 2 GVG; § 20 StGB; § 63 StGB
    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher Beziehung zum Geschädigten (Maßgeblichkeit der objektiven Sicht eines verständigen Angeklagten; Willkür; gesetzlicher Richter; Überprüfung in der Revision); Voraussetzungen der Unterbringung in ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 30 StPO, § 338 Nr 3 StPO, § 16 S 2 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Selbstablehnung eines Richters in einer Strafsache: Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters

  • IWW

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § ... 16 Satz 2 GVG, § 30 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, § 24 StPO, § 24 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO, § 63 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige; Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Selbstablehnung eines Richters in einer Strafsache: Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige; Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GVG § 16 S. 2; StPO § 30
    Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige; Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters: Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangen, wenn die Richterin mittags mit dem Geschädigten Essen geht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 720
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204).

    Erst wenn sich ergeben hat, dass der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war, kann sich die Frage nach seiner Steuerungsfähigkeit stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    Zwar ist es für die Befangenheit grundsätzlich unerheblich, ob sich ein Richter für befangen hält, da es maßgeblich nicht auf dessen subjektive Sicht, sondern auf eine objektive Betrachtung der Sachlage ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - BvA 1/96, BVerfGE 32, 288, 290).
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    Vielmehr kann im Falle einer objektiv willkürlichen Verfahrensweise mit der Verletzung von § 16 Satz 2 GVG im Revisionsverfahren eine Nachprüfung unter dem Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG begehrt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1968 - 2 StR 360/67, BGHSt 22, 94, 100; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 30 Rn. 9).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    a) In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluss, durch den die Selbstanzeige eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 127 mwN; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 99).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    a) In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluss, durch den die Selbstanzeige eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 127 mwN; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 99).
  • BGH, 27.10.1993 - 3 StR 512/93

    Ablehnen von Richtern wegen Befangenheit - Pflicht zur Mitteilung der zum

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    Denn durch eine grundlose Selbstablehnung darf ein Angeklagter nicht dem verfassungsrechtlich garantierten gesetzlichen Richter entzogen werden (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 512/93, BGHR StPO § 30 Selbstanzeige 1).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden (BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 f.; vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden (BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 f.; vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
    Erst wenn sich ergeben hat, dass der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war, kann sich die Frage nach seiner Steuerungsfähigkeit stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO betrifft lediglich den Fall der Ablehnung nach § 24 StPO, nicht den der Selbstanzeige nach § 30 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, NStZ 2017, 720; KK-StPO/Heil, 9. Aufl., § 30 Rn. 7).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Dieser absolute Revisionsgrund ist nur nach Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eröffnet, wohingegen in den Fällen des § 30 StPO die Entscheidung, durch welche die Selbstanzeige für begründet oder nicht begründet erklärt wird, für das Revisionsgericht für sich gesehen grundsätzlich nicht überprüfbar ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, NStZ 2017, 720, auch zu den Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtüberprüfbarkeit, vgl. unten zu 3.b).

    Ausnahmen gelten nur, wenn das Vorgehen des Gerichts objektiv willkürlich ist, das heißt das Verfahren nach § 30 StPO missbraucht wird, um den Angeklagten seinem verfassungsrechtlich garantierten gesetzlichen Richter zu entziehen (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, BGHR StPO § 30 Selbstanzeige 3; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 153/2128 Abs. 2 StPO]).

  • BGH, 12.12.2017 - 5 StR 432/17

    Anforderungen an die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Er schließt nicht aus, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die erneute Begutachtung der Angeklagten - womöglich durch einen anderen Sachverständigen -, die auch eine aktuelle Exploration erfordern wird, eine abweichende Beurteilung ihrer Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben wird, zumal die aus den im Urteil wiedergegebenen Darlegungen der Sachverständigen die Inhalte des die Angeklagte treibenden Wahns nur umrisshaft deutlich werden lassen und sich gegebenenfalls Zweifel ergeben könnten, ob diese nicht bereits die Unrechtseinsicht aufgehoben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO betrifft lediglich den Fall der Ablehnung nach § 24 StPO, nicht den der Selbstanzeige nach § 30 StPO (s. - desgleichen zu Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtüberprüfbarkeit - BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, NStZ 2017, 720).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist aber erst dann zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht der Tat eingesehen hat oder einsehen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, NStZ 2017, 720, 721; vom 28. August 2012 - 3 StR 304/12 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit

    Teilt der Richter dem Angeklagten aber mit, dass er ihm gegenüber voreingenommen sei, bekundet er eine innere Einstellung zum Angeklagten, die diesem - jedenfalls wenn sie mit nachvollziehbaren objektiven Umständen begründet wird - bei verständiger Würdigung Grund zur Annahme liefert, der betreffende Richter habe eine Haltung gegen seine Person eingenommen, die seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflusst (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 8).

    Nicht bereits wegen der Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren, aber aufgrund des Sinngehalts des Schreibens der Schöffin war zu besorgen, sie würde ihre ablehnende Haltung gegenüber der Sozietät der Verteidigerin auf den Angeklagten erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 3, 8); jedenfalls musste der Angeklagte befürchten, die Schöffin werde Vorbringen der Verteidigerin von vornherein abwertend beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92 Rn. 5, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8).

  • BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21

    Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss,

    Eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit kann jedoch nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

    Mangels eindeutiger Feststellungen ist dem Revisionsgericht in solchen Fällen die Überprüfung verwehrt, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12; vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16 Rn. 6; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 18; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13 Rn. 5; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86 Rn. 3, BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1).
  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20

    Schuldunfähigkeit; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    a) Die Feststellungen zur Schuldfähigkeit haben, nachdem die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei bejaht wurde, insgesamt keinen Bestand, weil eine Aussage über die Steuerungsfähigkeit nur bei rechtsfehlerfrei festgestellter Einsichtsfähigkeit getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 mwN und vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12 f. mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 20 Rn. 3 und 44b mwN) und die Abgrenzung von fehlender Einsichtsfähigkeit und eingeschränkter oder fehlender Steuerungsfähigkeit auch nicht offenbleiben darf (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12 f. mwN; Fischer, aaO).
  • LG München II, 24.07.2020 - 1 KLs 46 Js 2300/19

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und Gefahrprognose bei paranoider

    Mangels eindeutiger Feststellungen ist dem Revisionsgericht in solchen Fällen die Überprüfung verwehrt, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12; vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16 Rn. 6; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 18; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13 Rn. 5; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86 Rn. 3, BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2018 - 11 Ns 417 Js 67977/16

    Begründete (Selbst-)Ablehnung wegen "negativer innerer Haltung" gegenüber dem

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