Rechtsprechung
| BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.01.1982 - 1 BV 10/81
- ArbG Berlin, 14.01.1982 - 1 BY 10/81
- LAG Berlin, 17.08.1982 - 8 Ta BY 1/82
- BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82
Papierfundstellen
- BAGE 42, 26
- NJW 1983, 1510
- MDR 1983, 611
- JR 1984, 440
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90
Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift
Ein abstrakter Rechtssatz in diesem Sinne muß nicht notwendig nach Art eines Leitsatzes in den Gründen des angefochtenen Urteils formuliert sein; er kann sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG ergeben (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 4. August 1981 3 AZN 107/81, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Nr. 9); auch in diesem Fall muß sich jedoch der vom FG konkludent aufgestellte Rechtssatz deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen lassen (BAG-Beschlüsse vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, und vom 10. Juli 1984 2 AZN 337/84, AP, § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Nrn. 13 und 15). - BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Grundsatz und Divergenz
Läßt das Landesarbeitsgericht bei der Anwendung eines tariflichen Rechtsbegriffs einen Gesichtspunkt unerwähnt, der nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dabei zu beachten ist, kann dann nicht im Wege eines Umkehrschlusses auf einen divergierenden Rechtssatz des Landesarbeitsgerichts geschlossen werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Begründung ausdrücklich den zutreffenden Rechtssatz vorangestellt hat (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
- BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96
Streitwert bei Eingruppierungsstreitigkeiten
Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde legt, nicht aber, wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
- BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
Rechtsmittel - Rechtssatz - Divergenz - Rechtliche Würdigung
Sie ändert nichts daran, daß auch nach dem neuen Recht (§§ 72 ff. ArbGG 1979) nach wie vor zwischen der Divergenz und der möglicherweise unrichtigen Rechtsanwendung zu unterscheiden ist (Beschluß des erkennenden Senates vom 16 . Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und Beschluß des Ersten Senates vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 20.09.1993 - 9 AZN 400/93
Divergenzbeschwerde; verspätete Urteilsabsetzung
Die Gleichstellung einer scheinbar nur fallbezogenen Formulierung des Landesarbeitsgerichts mit einem abstrakten Rechtssatz ist nur dann geboten, wenn sich der Rechtssatz, auf dem das anzufechtende Urteil beruht, aus seiner Begründung zwingend ergibt ( BAG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - AP Nr. 13 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz). - BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92 Deshalb ist dem angefochtenen Urteil jedenfalls nicht zwingend der Rechtssatz zu entnehmen, es komme nicht auf eine Gesamtwürdigung und nicht auf die im Wesentlichen freie oder fremdbestimmende Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen an (vgl. dazu auch BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
- BFH, 14.06.1995 - II B 106/94
Hinreichende Bezeichnung einer behaupteten Divergenz oder eines geltend gemachten …
Das ist der Fall, wenn das FG seiner Würdigung einen -- nach der Rechtsprechung des BFH -- unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber, wenn der -- richtige -- Rechtssatz vom FG unrichtig angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1510). - BFH, 10.08.1987 - V B 70/87
Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides
Es ist aus der Beschwerdeschrift nicht ersichtlich, ob die Klageabweisung auf einer Abweichung von dem genannten BFH-Urteil oder auf einer ggf. unrichtigen Anwendung der vom FG beachteten Rechtssätze des BFH-Urteils beruht (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1510; BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211). - BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 74/84 Wenn ein Berufungsgericht einen Rechtssatz, von dem es bei seiner Begründung ausgeht, ausdrücklich nennt, ist auch bei dessen fallbezogener unrichtigen Anwendung nicht anzunehmen, das Landesarbeitsgericht habe einen davon abweichenden anderen abstrakten Rechtssatz aufstellen wollen (BAG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 -).
- BAG, 04.01.1984 - 1 ABN 22/83 Selbst wenn es diese Rechtsprechung falsch verstanden und deren Grundsätze unrichtig angewendet haben sollte, kann aus der unrichtigen Anwendung eines ausdrücklich genannten Rechtssatzes nicht hergeleitet werden, damit habe die anzufechtende Entscheidung einen von diesen Rechtssätzen ab weichenden anderen abstrakten Rechtssatz aufstellen wollen (BAG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 13.02.1984 - 2 AZN 1/84
- BAG, 23.01.1984 - 2 AZN 658/83
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Rechtsprechung
| BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Auslegung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 24.09.1980 - 3 Ca 2174/80
- BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82
Papierfundstellen
- BAGE 41, 367
- MDR 1983, 611
- JR 1984, 440
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten …
Diesen Kriterien kann also allenfalls die Bedeutung von Anhaltspunkten für die zutreffende tarifliche Zuordnung beigemessen werden (vgl. das Urteil des Senats BAGE 35, 133, 138 [BAG 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78] = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe sowie dessen Beschluß BAGE 41, 367, 371 [BAG 09.02.1983 - 4 AZN 526/82] = AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung). - BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Eingruppierung: Kirchenmusiker; Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz …
Danach kann der Rechtsbehelf nicht einmal mit der Verletzung staatlichen Gesetzes- und Verordnungsrechts ohne Rücksicht auf seine Art und Bedeutung begründet werden (vgl. BAGE 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen). - BAG, 19.12.1991 - 2 AZN 466/91
Kündigungsfristen für Arbeiter
Dementsprechend kann die Nichtzulassungsbeschwerde auch nicht allein damit begründet werden, daß das Landesarbeitsgericht das Gesetz falsch ausgelegt hat oder der Tarifvertrag wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht, insbesondere auch gegen Verfassungsrecht, als unwirksam angesehen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 72; 35, 94 = AP Nr. 7 und 14 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 AZN 84/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 23. Januar 1980 - 4 AZN 95/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 36, 241 = AP Nr. 21 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 17. Oktober 1986 - 4 AZN 537/86 - n. v.: Senatsbeschluß vom 23. Januar 1991 - 2 AZN 491/90 - n. v.).
- BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
Abreitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionszulassung - …
Angesichts des erschöpfenden Charakters der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG ist es - anders als nach anderen Verfahrensordnungen - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht möglich, diesen Rechtsbehelf auf Verstöße des Berufungsgerichts gegen Bestimmungen des gesetzlichen Verfahrensrechts zu stützen, wobei es weder auf deren Art noch auf deren Gewicht ankommt (vgl. die Beschlüsse des Senats BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen). - BAG, 16.12.1993 - 6 AZN 346/93
Zulassung der Revision und Art. 119 EWG -Vertrag
Es genügt nämlich für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht, wenn der in einem Rechtsstreit geltend gemachte Anspruch aus einer tariflichen Vorschrift hergeleitet wird, die Auslegung der Tarifnorm selbst zwischen den Parteien unstreitig ist (BAGE 32, 203, 208 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz), und nur gerügt wird, daß die Tarifnorm gegen zwingendes, höherrangiges Recht, insbesondere auch Verfassungsrecht, verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 72; 35, 94 = AP Nr. 7 und 14 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 2 AZN 466/91 - AP Nr. 27 zu § 72a ArbGG 1979). - BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 651/88 Dabei übersieht die Beklagte jedoch, daß der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des ArbGG unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aufgrund der einschränkenden Regelung in § 72 a Abs. 1 ArbGG auf die Verletzung staatlichen Gesetzes rechts ohne Rücksicht auf seine Art und Bedeutung nicht gestützt werden kann (vgl. BAGE 41, 367, 372 s AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 16.12.1987 - 4 AZN 545/87 Daraus folgt zugleich, daß außerhalb der von § 72 a Abs. 1 ArbGG erfaßten Rechtsraäterie - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG der entsprechende Rechtsbehelf auf die Verletzung staatlichen Gesetzesrechts gleich welcher Art und ohne Rücksicht auf die behauptete Schwere der Gesetzesverletzung nicht gestützt werden kann (vgl. die Beschlüsse des Senats BAGE 41, 367, 372 s AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, BAGE 34, 72, 73 -= AP Nr. 7 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 26. November 1980 - 4 AZN 225/80 - AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
- BAG, 05.08.1986 - 3 AZN 9/86
Zulassung der Revision - Arbeitsgerichtsverfahren - Verfahrensgrundrecht - …
Soweit die Beklagte auf eine angebliche Abweichung "von der allgemeinen Rechtsprechung der Obergerichte und der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes" abhebt, liegt hierin schon deshalb nicht die Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, weil die angezogenen Spruchkörper, deren Entscheidungen nur teilweise benannt sind, nicht zu den im Ge setz abschließend aufgezählten Gerichten gehören, deren abstrakte Rechtssätze eine Divergenzbeschwerde rechtfertigen können (vgl. nur BAG 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz). - BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 650/88
Revision: Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssache von grundsätzlicher …
Dabei übersieht die Beklagte jedoch, dass der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des ArbGG unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aufgrund der einschränkenden Regelung in § 72 a Abs. 1 ArbGG auf die Verletzung staatlichen Gesetzesrechts ohne Rücksicht auf seine Art und Bedeutung nicht gestützt werden kann (vgl. BAGE 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen). - BAG, 03.12.1986 - 4 AZN 103/86 Verstöße gegen staatliches Gesetzes recht und damit auch gegen das Verfahrensrecht der ZPO können jedoch im Hinblick auf den erschöpfenden Charakter der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG 1979 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht geltend gemacht werden (vgl. BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZN 154/86
- BAG, 09.10.1985 - 4 AZN 418/85
- BAG, 20.12.1984 - 4 AZN 668/84
- BAG, 10.08.1987 - 4 AZN 36/87
- BAG, 23.12.1986 - 4 AZN 517/86
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Rechtsprechung
| BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zwangsvollstreckungskosten - Zuständigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 13.01.1983 - 10 Ca 6297/81
- BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
Papierfundstellen
- BAGE 42, 62
- NJW 1983, 1448 (Ls.)
- MDR 1983, 611
- BB 1984, 216
- JR 1984, 308
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.02.1982 - I ARZ 495/81
Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung
Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
Für die - vom Gläubiger anstelle der Kosten beitreibung gemäß § 788 ZPO gewählte - Fest setzung von Zwangsvollstreckungskosten ist nicht das Vollstreckungsgericht sondern das Prozeßgericht des ersten Rechtszuges zustän dig (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - I ARZ 495/81 -, Rpfleger 1982, 235) .Der Senat schließt sich in der Frage, welches Gericht für die vom Gläubiger beantragte Festsetzung von Kosten der Zwangsvollstreckung sachlich zuständig ist, das Vollstreckungsgericht oder das Prozeßgericht des ersten Rechtszuges, der Auffassung des Bundesgerichtshofs an (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - I ARZ 495/81 -, Rpfleger 1982, 235).
- OLG Frankfurt, 03.09.1980 - 20 W 140/80
Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
Das Oberlandesgericht München schließ lieh meint, das Vollstreckungsgericht sei zuständig, wenn ein Vollstreckungsorgan schon mit der Zwangsvollstreckung befaßt worden sei (Rpfleger 1980, 440).Zudem sprechen praktische Grün de für die Zuständigkeit des Prozeßgerichts: Die Festsetzung von Kosten der Zwangsvollstreckung wird regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn der Gläubiger noch kein Organ der Zwangsvollstreckung eingeschaltet hatte (so OLG München, Rpfleger 1980, 440, 441).
- BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57
Verweisung an Verwaltungsgericht
Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
Diese Bestimmung will unnötige und zu Lasten der rechtssuchenden Parteien gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermeiden (BAG AP Nr. 20 zu § 36 ZPO mit weiteren Nachweisen; BGHZ 17, 168 und 28, 349, 350).
- BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76
Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit
Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
2. Das Bundesarbeitsgericht ist für die beantragte Bestimmung zuständig; es wurde in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Arbeitsgericht zu erst um die Bestimmung angegangen (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BGHZ 44, 14, 15). - BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54
Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht
Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
Diese Bestimmung will unnötige und zu Lasten der rechtssuchenden Parteien gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermeiden (BAG AP Nr. 20 zu § 36 ZPO mit weiteren Nachweisen; BGHZ 17, 168 und 28, 349, 350). - BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64
Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht
Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
2. Das Bundesarbeitsgericht ist für die beantragte Bestimmung zuständig; es wurde in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Arbeitsgericht zu erst um die Bestimmung angegangen (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BGHZ 44, 14, 15). - BGH, 23.01.1976 - I ARZ 7/76
Zuständigkeit eines Gerichts - Zulässigkeit eines Einspruchs
- OLG Köln, 31.10.1975 - 17 W 308/75
Forderung aus Lieferung von Baumaterial; Erwirkung eines Vollstreckungsbefehls; …
Auszug aus BAG, 24.02.1983 - 5 AS 4/83
Es überwiegt die Auffassung, sachlich zuständig sei das Prozeßgericht des ersten Rechtszuges (RGZ 85, 132; OLG München, Rpfleger 1952, 435; OLG Köln, JurBüro 1972, 1003; 1975, 1660, 1662; NJW 1976, 975; OLG Bamberg, JurBüro 1973, 1202; 1977, 505; KG Rpfleger 1973, 181; AnwBl. 1977, 258; OLG Celle, NdsRpfl.
- LAG Hamm, 21.04.2017 - 1 SHa 3/17
Negativer Kompetenzstreit; beteiligte Gerichte; Unzuständigkeitserklärung; …
Letztlich sollen damit im Interesse der rechtssuchenden Parteien unnötige und zu deren Lasten gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermieden werden (vgl. bereits zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO).Die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wirkt auch im Bestimmungsverfahren fort und ist dort zu beachten (…Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage § 36 Rn 28;… G-M-P-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage § 48 Rn 101; vgl. zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO; LAG Hamm, Beschlüsse vom 26.11.2015 - 1 SHa 22/15; 27.11.2013 - 1 SHa 17/13, juris, Rn 15; 15.08.2007 - 1 SHa 22/07, NRWE).
- ArbG Hamm, 21.04.2017 - 1 SHa 3/17 Letztlich sollen damit im Interesse der rechtssuchenden Parteien unnötige und zu deren Lasten gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten vermieden werden (vgl. bereits zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO).
Die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wirkt auch im Bestimmungsverfahren fort und ist dort zu beachten (…Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage § 36 Rn 28;… G-M-P-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage § 48 Rn 101; vgl. zu § 281 ZPO BAG, Beschluss vom 24.02.1983 - 5 AS 4/83 AP Nr. 31 zu § 36 ZPO; LAG Hamm, Beschlüsse vom 26.11.2015 - 1 SHa 22/15; 27.11.2013 - 1 SHa 17/13, juris, Rn 15; 15.08.2007 - 1 SHa 22/07, NRWE).
- BGH, 06.02.1986 - I ARZ 746/85
Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten
Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß für die Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht das Vollstreckungsgericht, sondern gemäß § 103 Abs. 2 ZPO das Prozeßgericht des ersten Rechtszugs zuständig ist (BGH NJW 1982, 2070 m.w.N.; BGHZ 90, 207, 210 [BGH 23.02.1984 - IX ZR 26/83]; ebenso BArbG MDR 1983, 611 = NJW 1983, 1448 (L); OLG Koblenz …
- BAG, 25.03.1985 - 5 AS 3/85
Voraussetzungen und Folgen (Bindungswirkung) eines Verweisungsbeschlusses eines …
Das Gesuch um die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO kann auch durch ein Gericht gestellt werden; der Antrag einer Partei ist nicht erforderlich (BAG 42, 62, 63 = AP Nr. 31 zu § 36 ZPO m. w. N.). - LAG Nürnberg, 28.04.1997 - 8 Ta 56/97
Erstattung von Vollstreckungskosten; Bestimmen des Zeitpunktes der Zahlung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.1986 - 1 Ta 102/86
Kosten der Zwangsvollstreckung; Prozeßgericht ; Gericht des ersten Rechtszuges; …
Für die Festsetzung von Kosten der Zwangsvollstreckung ist, entgegen der Auffassung des OLG Hamm (21.3.1983, 23 W 83/83 = MDR 1983, 674) und des OLG München (4.3.1983, 11 W 855/83 = MDR 1983, 586), grundsätzlich das Prozeßgericht als Gericht des ersten Rechtszuges sachlich zuständig; ausnahmsweise besteht aber eine sachliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes für die Festsetzung jener Kosten, welche aufgrund der Vollstreckung einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes im Rahmen eines echten Streitfalles des 8. Buches der ZPO entstanden sind (Bestätigung von BAG vom 24.2.1983, 5 AS 4/83 = MDR 1983, 611; BGH vom 25.2.1982, I ARZ 495/81 = NJW 1982, 2070).
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