Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.04.1983 - 2 U 153/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1983, 869
- MDR 1983, 760
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82
Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten
Diese Rüge ist unbegründet, denn die Revision vermag nicht aufzuzeigen, daß die Verhandlung vor dem Berufungsgericht lückenhaft gewesen ist und bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur weiteren Ausübung des Fragerechts bestanden hat (vgl. dazu BGHZ 30, 60, 65 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58]; 53, 245, 262 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67]; BGH WM 1979, 587, 588; OLG Köln MDR 1983, 760, 761) [OLG Köln 27.04.1983 - 2 U 153/82]. - OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06
Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf …
Hierzu gehört insbesondere auch, dass gemäß § 12 FGG von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchgeführt und die geeignet erscheinenden Beweise erhoben werden und dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beachtet wird (…vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 5. Aufl., § 25, Anm. 1 d, m.w.N.; s. auch BGH, NJW 1993, 538; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 - 9 UF 125/05; OLG Köln, ZIP 1983, 869). - OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
Hemmung der Verjährung, Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler
Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869). - OLG Saarbrücken, 23.04.2002 - 6 UF 157/01
Schwerwiegender Verfahrensmangel im familiengerichtlichen Verfahren
Ein Verfahrensmangel liegt dann vor, wenn gegen eine Verfahrensnorm verstoßen wurde, die den Weg zum Beschluss oder die Art und Weise seines Erlasses betrifft; hierzu gehört es insbesondere auch, dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beachtet wird und dass gemäß § 12 FGG von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchgeführt und die geeignet erscheinenden Beweise erhoben werden (…vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 5. Aufl., § 25, Anm. 1 d m.w.N.; s. auch BGH, NJW 1993, 538; OLG Köln, ZIP 1983, 869;… Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rz. 2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 11 W 35/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1610; ZPO § 114
Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit; Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegenüber dem Scheinvater im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für Ehelichkeitsanfechtungsklage; Kein Verweis auf den Anspruch auf Prozeßkostenvorschuss gegen den Scheinvater
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 01.02.1983 - 34 C 366/82
- OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 11 W 35/83
Papierfundstellen
- MDR 1983, 760
- FamRZ 1983, 827
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.11.1971 - IV ZR 86/70
Ansprüche des Ehemanns wegen der Kosten eines Ehelichkeitsanfechtungsprozesses
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 11 W 35/83
Mit erfolgreicher Anfechtung wirkt die damit verbundene Feststellung der Nichtehelichkeit derart zurück, daß nicht der Scheinvater, sondern der wahre Vater von Anfang an als der Unterhaltspflichtige anzusehen ist (vgl. BGHZ 57, 229, 235). - OLG Koblenz, 15.05.1975 - 6 W 279/75
Ehelich; Kind; Anspruch; Vater; Prozeßkosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 11 W 35/83
Daran wird nach erneuter Überprüfung festgehalten: Bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in Ehelichkeitsanfechtungsverfahren kann das Kind für seine Klage nicht auf einen Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegen den Beklagten verwiesen werden (ebenso KG FamRZ 1970, 141; OLG Koblenz FamRZ 1976, 359). - OLG Düsseldorf, 24.09.1970 - 13 U 71/70
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 11 W 35/83
Wenn man dem dadurch begegnen will, daß bei Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Prozeßkostenvorschusses doch die Kostenarmut bejaht wird (vgl. zum Beispiel KG MDR 1971, 55, und generell die Nachweise bei Baumbach/Lauterbach, ZPO 42. Aufl. § 114 Anm. 2 Ac), so gelangt man zu dem Ergebnis, daß die Vorschußpflicht faktisch in das Belieben des Scheinvaters gestellt wird: Er muß sich nur entschieden genug gegen die Zahlung wehren, dann erhält das Kind doch Prozeßkostenhilfe, und die Frage des Vorschusses hat sich damit erledigt.
- OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Prozeßkostenvorschußpflicht des Scheinvaters für Ehelichkeitsanfechtungsprozeß
Es sei unbillig, von dem Mann, der an der Ehelichkeitsanfechtung "unschuldig" sei, die Übernahme der Kosten des Kindes zu verlangen und ihn nach erfolgter Anfechtung auf einen Rechtsstreit mit dem wirklichen Vater zu verweisen (OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 827; OLG Koblenz, FamRZ 1976, 359 ;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 53. Aufl., § 114 Rn. 61). - KG, 05.11.1986 - 3 W 5811/86 Dem Kläger ist zuzugeben, daß die Ansicht, ein Kind könne in Ehelichkeitsanfechtungsverfahren nicht auf einen Prozeßkostenvorschußanspruch gegen den Beklagten verwiesen werden, vertreten worden ist und vertreten wird (so OLG Frankfurt FamRZ 1983, 827 mit Darstellung des Meinungsstandes); der herrschenden Ansicht entspricht das jedoch nicht (vgl. dazu auch BGHZ 57, 229, 234).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.05.1983 - 20 W 254/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 760
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