Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.04.1983 - 2 Ws 208/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 862
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird überwiegend die Ansicht vertreten, die besondere Schwere der Schuld sei eine Abweichung vom Mindestschuldumfang (OLG Hamm MDR 1983, 862; NStZ 1993, 452; Beschl. vom 17. Juni 1993 - 1 Ws (L) 7/93; OLG Koblenz NStZ 1984, 167; OLG Karlsruhe JR 1983, 377, 378; JR 1988, 163; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 509 [OLG Düsseldorf 18.05.1990 - VI - 2/90]; OLG Frankfurt am Main NStZ 1987, 329). - OLG Saarbrücken, 25.02.2025 - 1 Ws 2/25
Wirksamkeit der Zustellung eines nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses
Rn. 28 Gleichwohl bedarf es keiner dem Gerichtshof der Europäischen Union im Verfahren nach Art. 267 AEUV vorbehaltenen Entscheidung, ob im Hinblick darauf, dass unionsrechtlich geklärt ist ("acte claire"), dass das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren nach der Richtlinie 2010/64/EU bis zur endgültigen Klärung der Frage gilt, ob die betroffene Person die Straftat begangen hat, gegebenenfalls einschließlich der Festlegung des Strafmaßes und der abschließenden Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16 -, juris Rn. 26), eine nach deutschem Recht gemäß § 460 StPO getroffene Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung, die zwar die Gesamtstrafe in gleicher Weise unabänderlich festsetzt wie ein Urteil nach §§ 53, 55 StGB (vgl. BayObLG HRR 1935 Nr. 1206; JZ 1951 523; OLG Hamm GA 1961 155; OLG Karlsruhe MDR 1976 862; OLG Düsseldorf MDR 1983 862; JR 1984 508;… Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 460 StPO, Rn. 50) und nach Eintritt ihrer Rechtskraft die alleinige Vollstreckungsgrundlage bildet (…vgl. Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 460 StPO, Rn. 50 m.w.N.), die Existenz der Urteile, in denen die in die Gesamtstrafenbildung einbezogenen Strafen rechtskräftig festgesetzt wurden, aber unberührt lässt (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 ARs 376/21 -, juris Rn. 9 m.w.N.), eine "wesentliche Unterlage" i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/64/EU ist und sich die Pflicht zu Übersetzungsleistungen nach § 187 Abs. 1 und 2 Satz 1 GVG daher im Wege unionsrechtskonformer Auslegung auf eine solche gerichtliche Entscheidung erstreckt.
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