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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.1984

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1088
BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82 (https://dejure.org/1984,1088)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - I ZR 93/82 (https://dejure.org/1984,1088)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - I ZR 93/82 (https://dejure.org/1984,1088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Sachverständigen für das Kraftfahrzeugmechanikerhandwerk durch die Handwerkskammer - Irreführung des Verkehrs durch den Hinweis auf die Sachverständigentätigkeit beim Angebot und bei der Erstattung von Gutachten über Kraftfahrzeugunfallschaden - Treffen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HandwO § 91 Abs. 1 Nr. 8

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 30
  • NJW 1984, 2883
  • MDR 1985, 27
  • GRUR 1985, 56
  • VersR 1984, 1043
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82
    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt ausgeführt, daß der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine Institution - sei sie auch nur privatrechtlicher Natur - ergibt, regelmäßig entnehmen werde, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (Urteile vom 23. Januar 1978 - I ZR 104/76, GRUR 1978, 368, 370 = WRP 1978, 362, 363, 364 - Gemmologe DGemG - und vom 23. Mai 1984 - I ZR 140/82 - Anerkannter Kfz-Sachverständiger, Urteilsabdruck S. 6).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82
    Schließlich hat das Berufungsgericht auch nicht hinreichend beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes klarstellende Zusätze selten und nur unter engen Voraussetzungen geeignet sein können, die Irreführung durch unrichtige Angaben aufzuheben, und zwar um so weniger, je auffälliger letztere hervorgehoben sind (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1958 - I ZR 185/56 - GRUR 1958, 485, 487 = WRP 1958, 237 - Odol;… Urt. v. 19.6.1970-I ZR 72/68 = GRUR 1971, 29, 33 = WRP 1970, 357 - Deutscher Sekt;… Urt. v. 24.5.1975 - I ZR 43/74 = GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof;… Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79 = GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82
    Schließlich hat das Berufungsgericht auch nicht hinreichend beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes klarstellende Zusätze selten und nur unter engen Voraussetzungen geeignet sein können, die Irreführung durch unrichtige Angaben aufzuheben, und zwar um so weniger, je auffälliger letztere hervorgehoben sind (…vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1958 - I ZR 185/56 - GRUR 1958, 485, 487 = WRP 1958, 237 - Odol; Urt. v. 19.6.1970-I ZR 72/68 = GRUR 1971, 29, 33 = WRP 1970, 357 - Deutscher Sekt;… Urt. v. 24.5.1975 - I ZR 43/74 = GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof;… Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79 = GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 198/79

    Unlauterer Wettbewerb - Anforderungsscheck - Irreführung des Verkehrs - …

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82
    Schließlich hat das Berufungsgericht auch nicht hinreichend beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes klarstellende Zusätze selten und nur unter engen Voraussetzungen geeignet sein können, die Irreführung durch unrichtige Angaben aufzuheben, und zwar um so weniger, je auffälliger letztere hervorgehoben sind (…vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1958 - I ZR 185/56 - GRUR 1958, 485, 487 = WRP 1958, 237 - Odol;… Urt. v. 19.6.1970-I ZR 72/68 = GRUR 1971, 29, 33 = WRP 1970, 357 - Deutscher Sekt;… Urt. v. 24.5.1975 - I ZR 43/74 = GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof; Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79 = GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen).
  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76

    Verwendung von Abkürzungen im Rahmen der Werbung eines Juweliers - Abgekürzte …

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82
    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt ausgeführt, daß der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine Institution - sei sie auch nur privatrechtlicher Natur - ergibt, regelmäßig entnehmen werde, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (Urteile vom 23. Januar 1978 - I ZR 104/76, GRUR 1978, 368, 370 = WRP 1978, 362, 363, 364 - Gemmologe DGemG - und vom 23. Mai 1984 - I ZR 140/82 - Anerkannter Kfz-Sachverständiger, Urteilsabdruck S. 6).
  • BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74

    Sonnenhof

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82
    Schließlich hat das Berufungsgericht auch nicht hinreichend beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes klarstellende Zusätze selten und nur unter engen Voraussetzungen geeignet sein können, die Irreführung durch unrichtige Angaben aufzuheben, und zwar um so weniger, je auffälliger letztere hervorgehoben sind (…vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1958 - I ZR 185/56 - GRUR 1958, 485, 487 = WRP 1958, 237 - Odol;… Urt. v. 19.6.1970-I ZR 72/68 = GRUR 1971, 29, 33 = WRP 1970, 357 - Deutscher Sekt; Urt. v. 24.5.1975 - I ZR 43/74 = GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof;… Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79 = GRUR 1982, 242, 244 = WRP 1982, 270 - Anforderungsscheck für Barauszahlungen).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Dies wird zwar nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Antrags und der ihm folgenden Urteilsformel, wohl aber in Verbindung mit dieser aus dem Sachvortrag des Klägers und den Gründen des Berufungsurteils deutlich, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags bzw. Tenorwortlauts heranzuziehen sind (…vgl. zur Antragsauslegung z.B. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürst-Quelle; Urt. v. 28.6.1984 - I ZR 93/82, GRUR 1985, 56, 57 = WRP 1984, 684 - Bestellter Kfz.-Sachverständiger, insoweit nicht in BGHZ 92, 30;… ferner zur Auslegung der Urteilsformel zuletzt BGH, Urt. v. 9.10.1986 - I ZR 138/84, GRUR 1987, 172, 174, insoweit nicht in BGHZ 98, 330 [BGH 09.10.1986 - I ZR 138/84]).
  • OLG Köln, 08.08.1997 - 6 U 208/96

    Kfz-Sachverständiger

    Soweit der Begriff des Sachverständigen darüberhinaus verwendet wird, liegt nämlich mangels dieser erwarteten Qualifikation eine Irreführung des Verkehrs vor (vgl. BGH GRUR 85, 56,57 - "Bestellter Kfz-Sachverständiger"; OLG Hamm GRUR 83, 673 - "Kfz-Meister"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19.Aufl., § 3 UWG, RZ 417).
  • OLG Dresden, 04.09.1996 - 12 U 564/96

    Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen des Wettbewerbsverletzer …

    Es ist anerkannt, daß der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche oder privatrechtliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH, GRUR 1978, 368ff., 369; GRUR 1984, 740f., 740; GRUR 1985, 56ff., 57).

    Dabei sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes klarstellende Zusätze selten und nur unter engen Voraussetzungen geeignet, die Irreführung aufzuheben, und zwar um so weniger je auffälliger die irreführenden Angaben hervorgehoben werden (BGH, GRUR 1985, 56ff, 58 in. w. Nw.).

  • LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HKO 12/16

    Irreführende Werbung eines Sachverständigen mit der Aussage "anerkannter und …

    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368 f. GRUR 1984, 740 f. GRUR 1985, 56 f.).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Tätigkeit als …

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der nach der HandwO zum Sachverständigen für das Kraftfahrzeugmechanikerhandwerk bestellt ist, beim Angebot und bei der Erstattung von Gutachten über Kfz-Unfallschäden nicht hierauf hinweisen darf, wenn er in den Gutachten - über den Umfang seiner öffentlichen Bestellung hinaus - auch Feststellungen über die Art und die Unfallbedingtheit der Schäden und/oder über den Minder- oder Restwert des Fahrzeugs trifft (BGH, GRUR 1985, 56, 57 - [Bestellter Kfz-Sachverständiger]).
  • LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines für das Maurer- und Betonbauerhandwerk …

    Vielmehr muss der Beklagte bei Entgegennahme und Bearbeitung eines (Gutachten-, Beratungs- oder Überwachungs-) Auftrags dafür sorgen, dass ein Zusammenhang mit seiner Stellung als öffentlich bestellter und Vereidigter Gutachter nur bei den Leistungen hergestellt werden kann, die sein Sachgebiet betreffen (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.1984, Az. I ZR 93/82 = GRUR 1985, 56).
  • LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12

    Hervorrufen des Eindrucks einer Bestellung zum Sachverständigen durch eine …

    Rn. 30 Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • LG Bonn, 07.09.2011 - 16 O 15/11

    Rechtmäßigkeit der Bezeichnung als "Bau-Sachverständiger" bei geschäftlichen …

    Rn. 31 Die für die Werbung als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1984 - I ZR 93/82, MDR 1985, 27 - bestellter Kfz-Sachverständiger;… OLG Hamm, Urt. v. 7.12.1982 - 4 U 178/82, GRUR 1983, 673;… OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151) rechtfertigen keine abweichende Bewertung.
  • OLG Dresden, 14.03.2001 - 14 U 2585/00

    Irreführung durch gleichzeitige Werbung für Sachverständigen- und gewerbliche …

    Der Gesamteindruck der Werbung vermittelt den angesprochenen Verkehrskreisen die Aussage, der Beklagte sei ein Fachmann, dessen von dritter Seite anerkanntes Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (vgl. zu dieser Problematik: BGH WRP 1984, 684 f.).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1282
BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83 (https://dejure.org/1984,1282)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1984 - KVR 12/83 (https://dejure.org/1984,1282)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1984 - KVR 12/83 (https://dejure.org/1984,1282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Untersagungsverfügung - Entscheidungssatz - Inhalt - Umfang - Verbotenes Verhalten - Einkaufspreis

  • rechtsportal.de

    GWB § 37a Abs. 3
    Anforderungen an den Entscheidungssatz einer Untersagungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersagungsverfügung - Entscheidungssatz - Verbotenes Verhalten

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 27
  • GRUR 1984, 680
  • BB 1985, 416
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83
    Es verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Justiziabilität, wenn ein Gesetz unbestimmte, der Auslegung und Konkretisierung bedürftige Begriffe verwendet (BVerfGE 21, 73, 79; 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]; 37, 132, 142).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83
    Es verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Justiziabilität, wenn ein Gesetz unbestimmte, der Auslegung und Konkretisierung bedürftige Begriffe verwendet (BVerfGE 21, 73, 79; 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]; 37, 132, 142).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83
    Es verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Justiziabilität, wenn ein Gesetz unbestimmte, der Auslegung und Konkretisierung bedürftige Begriffe verwendet (BVerfGE 21, 73, 79; 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]; 37, 132, 142).
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83
    Der Rechtsbeschwerdeführer wollte nicht etwa den Verkauf unter Einkaufspreis schlechthin verbieten, sondern er wollte ihn nur unter den Voraussetzungen des § 37 a Abs. 3 GWB untersagen; das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der es abgelehnt hat, bei einem Verkauf unter Einstandspreis schlechthin eine Verletzung des § 1 UWG zu sehen (WuW/E BGH 1579 = GRUR 1979, 321 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. des I. ZS vom 6.10.1983 - I ZR 39/83 - GRUR 1984, 204 - Verkauf unter Einstandspreis II).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83
    Der Rechtsbeschwerdeführer wollte nicht etwa den Verkauf unter Einkaufspreis schlechthin verbieten, sondern er wollte ihn nur unter den Voraussetzungen des § 37 a Abs. 3 GWB untersagen; das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der es abgelehnt hat, bei einem Verkauf unter Einstandspreis schlechthin eine Verletzung des § 1 UWG zu sehen (WuW/E BGH 1579 = GRUR 1979, 321 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. des I. ZS vom 6.10.1983 - I ZR 39/83 - GRUR 1984, 204 - Verkauf unter Einstandspreis II).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung …

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83
    Gerade im Bereich des Wirtschaftsrechts kommt der Gesetzgeber nicht ohne sie aus (BVerfGE 31, 33, 42) [BVerfG 27.04.1971 - 2 BvR 708/65].
  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83
    Es ist dann Aufgabe der Rechtsprechung, eine Auslegung vorzunehmen, die dem Gesetzeswortlaut nach dem ihm innewohnenden Sinn gerecht wird (BVerfGE 19, 166, 176) Von diesen Grundsätzen ausgehend bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift; denn eine weitergehende Beschreibung der Eingriffsvoraussetzungen für die Kartellbehörden hinsichtlich des Gegenstands des Eingriffs, des Inhalts der zu treffenden Verfügung oder des Zwecks ist nicht geboten, sondern kann im Wege der Auslegung dem Gesetz entnommen werden.
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Angesichts der Möglichkeit der Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit, die im vorliegenden Fall aus § 81 Abs. 1 Nr. 2 GWB folgt, muss aber jedermann voraussehen können, welches Handeln mit staatlichen Sanktionen bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (vgl. BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt; BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; 128, 17, 24 - Gasdurchleitung).
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 20. März 1984 (KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt, m.w.N.) dargelegt hat, ist es danach nicht erforderlich, daß der Inhalt der Regelung im Entscheidungssatz so zusammengefaßt wird, daß er alle Punkte aus sich heraus verständlich darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge …

    Es genügt vielmehr, dass sich der Regelungsinhalt aus der Verfügung insgesamt einschließlich ihrer Begründung ergibt (vgl. BGHZ 128, 17, 24 - Durchleitung von Importerdgas; BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074, Kaufmarkt; BGHZ 152, 84, 92 - Fährhafen Puttgarden II).
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine …

    Es genügt vielmehr, daß sich der Regelungsgehalt aus der Verfügung insgesamt einschließlich ihrer Begründung ergibt (vgl. BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt).
  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

    Da der Inhalt einer kartellbehördlichen Verfügung nicht nur durch ihren Tenor, sondern auch durch die sie tragenden Gründe bestimmt wird (vgl. BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt), würde aber die angefochtene Verfügung in ihrem Wesen verändert, wenn ihr im Beschwerdeverfahren dadurch ein anderer Regelungsgehalt gegeben würde, daß sie statt auf § 18 GWB nunmehr auf Art. 85 oder 86 EWG-Vertrag gestützt würde.
  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

    Es genügt vielmehr, daß sich der Regelungsgehalt aus der Verfügung insgesamt einschließlich ihrer Begründung ergibt (vgl. BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; 110, 371, 377 - Sportübertragungen; BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt).
  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 11/92

    Überprüfbarkeit von Wettbewerbsverboten in den Agenturverträgen durch die …

    Da der Inhalt einer kartellbehördlichen Verfügung nicht nur durch ihren Tenor, sondern auch durch die sie tragenden Gründe bestimmt wird (vgl. BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; BGH, Beschl. v. 20.03.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt), würde aber die angefochtene Verfügung in ihrem Wesen verändert, wenn ihr im Beschwerdeverfahren dadurch ein anderer Regelungsgehalt gegeben würde, daß sie statt auf § 18 GWB nunmehr auf Art. 85 oder 86 EWG-Vertrag gestützt würde.
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