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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 25.06.1984 | BayObLG, 31.07.1984

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.06.1984 - 1 Ws 448/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3098
OLG Koblenz, 15.06.1984 - 1 Ws 448/84 (https://dejure.org/1984,3098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.1984 - 1 Ws 448/84 (https://dejure.org/1984,3098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 1984 - 1 Ws 448/84 (https://dejure.org/1984,3098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 70
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 3 Ws 361/03

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit

    Ein Widerruf darf grundsätzlich auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch ausgesprochen werden (st. Rspr. des Senats vgl. Beschl. v. 8.5.2002 -3 Ws 482-485 und vom 24.7.2001 -3 Ws 705/01 mwN; OLG Koblenz, MDR 1985, 70; OLG Hamm, NJW Hamm, NJW 1972, 500; Horn, in: SK-StGB, § 56f Rn 33, 37;… Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56f Rn 2a;… einschränkend: Stree, in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 56f Rn 13 -jew. mwN), wobei es keine feste zeitliche Grenze gibt, ab der ein Widerruf unzulässig wäre (…vgl. Senat aaO; Tröndle/Fischer ebenda; OLG Hamm, NStZ 1984, 362 [363]; OLG Zweibrücken, NStZ 1988, 501; OLG Stuttgart, StV 1985, 380).

    Ein Widerruf ist danach nur dann unstatthaft, wenn entweder die Widerrufsentscheidung durch das hierfür zuständige Gericht oder aber das Anlassverfahren für den Widerruf ungebührlich verzögert werden (…Senat a.a.O. und Beschl. v. 13.12.1993; OLG Hamm, StV 1985, 198; OLG Stuttgart, StV 1985, 380; OLG Koblenz, MDR 1985, 70) und der Verurteilte darauf vertrauen konnte, seine neuerliche Straffälligkeit werde nicht mehr mit einem Widerruf geahndet (vgl. Senat, NStZ-RR 1997, 254; Stree, § 56f Rn 13).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 3 Ws 685/07
    Es gibt keine feste zeitliche Grenze, ab der ein Widerruf unzulässig wäre (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 58. Aufl., § 56 f Rn 19; Horn, in: SK-StGB, § 56 f Rn 33, 37; KG, Beschl. v. 4.12.2001 - 5 Ws 713/01- Juris mwN; OLG Hamm, NJW 1972, 500; OLG Koblenz, MDR 1985, 70; OLG Zweibrücken, NStZ 1988, 501; sowie st. Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 13.8.1998 - 3 Ws 725 + 726/98 m. w. N.;… einschränkend: Stree, in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 56 f Rn 13).

    Ein Widerruf ist danach nur unzulässig, wenn entweder die Widerrufsentscheidung aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen verzögert wird (vgl. Senatsbeschl. v. 2.10.2006 - 3 Ws 952/06 und v. 13.12.1993 -3 Ws 730/95 -jew. mwN.; OLG Hamm, StV 1985, 198; OLG Stuttgart, StV 1985, 380; OLG Koblenz, MDR 1985, 70), oder aber das Verfahren über die Anlasstaten für den Widerruf ungebührlich.

  • OLG Köln, 25.06.1999 - 2 Ws 335/99
    Vereinzelt wird auch auf einen Zeitraum von 1 1/2 bis 2 Jahren nach Rechtskraft des neuen Urteils abgestellt (vgl. OLG Bremen StV 86, 166; OLG Koblenz MDR 85, 70).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2000 - 2 Ws 257/00

    Widerruf der Strafaussetzung; Zulässigkeit ; Unangemessene Verzögerung ; …

    Eine unangemessene Verzögerung bei der Entscheidung über den Widerruf oder im Verfahren über die Anlasstat(en) kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit unzulässig wird, weil der Verurteilte nicht zu lange im Ungewissen über die Widerrufsentscheidung gelassen werden darf (vgl. OLG Koblenz MDR 1985, 70; OLG Zweibrücken NStE StGB § 56 f Nr. 16;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 56 f Rdnr. 47 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.1988 - 1 Ws 245/88

    Widerruf; Strafaussetzung; Strafrestaussetzung; Verurteilter; Dauer des …

    Vielmehr müsse der Grundsatz der Rechtssicherheit gewahrt bleiben; der Verurteilte dürfe nicht zu lange im ungewissen über die Widerrufsentscheidung gelassen werden (vgl. OLG Koblenz, MDR 1985, 70 ).
  • OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung auch davon abhängig ist, ob der Verurteilte noch mit einer gerichtlichen Reaktion auf ein bestimmtes Bewährungsversagen rechnen muß oder angesichts des Verfahrens- und Zeitablaufs darauf vertrauen durfte, daß dieses Versagen nicht mehr zum Anlaß des Widerrufs genommen werde (OLG Saarbrücken NStZ 88, 501; OLG Koblenz MDR 85, 70; OLG Hamm StV 85, 198, 199).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1999 - 1 Ws 171/99
    Dem stimmt der Senat zu und verweist hinsichtlich der Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung nach Ablauf der Bewährungszeit auf seine ständige Rechtsprechung (…vgl. Beschluß, a.a.O.; ferner Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 1983 OLGSt StGB § 56 f Nr. 3, sowie vom 6. Oktober 1981, MDR 1983, 509, jeweils m.w.N.; vgl. ferner OLG Koblenz, OLGSt StGB § 56 f Nr. 1 und MDR 1985, 70 ;… Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 56 f Rdnr. 2 a, ebenfalls m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.06.1984 - 3 Ws 200/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2121
OLG Stuttgart, 25.06.1984 - 3 Ws 200/84 (https://dejure.org/1984,2121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.1984 - 3 Ws 200/84 (https://dejure.org/1984,2121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 1984 - 3 Ws 200/84 (https://dejure.org/1984,2121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Entscheidung; Vollstreckung von Freiheitsstrafen; Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1041 (Ls.)
  • MDR 1985, 70
  • NStZ 1985, 187
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 11.10.1983 - 3 Ws 270/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1984 - 3 Ws 200/84
    Wird eine freiheitsentziehende Maßregel vor der Strafe vollzogen, darf sie nach Erledigung von mindestens der Hälfte der Strafzeit auch dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die verbüßte Zeit unter einem Jahr liegt (Ergänzung von OLG Stuttgart, NStZ 1984, 77 ).
  • OLG Stuttgart, 21.03.1984 - 1 Ws 78/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1984 - 3 Ws 200/84
    Das Gericht kann in einem nach der StPO geregelten Verfahren weder die von der Strafvollstreckungsbehörde verfügte Reihenfolge der Anrechnung überprüfen noch nachträglich - rein rechnerisch - abändern (Ergänzung von OLG Stuttgart, Beschluß vom 21.3.1984 - 1 Ws 78/84 - und Beschluß vom 26.4.984 - 3 Ws 160/84).«.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.07.1984 - RReg. 2 St 174/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3040
BayObLG, 31.07.1984 - RReg. 2 St 174/84 (https://dejure.org/1984,3040)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.1984 - RReg. 2 St 174/84 (https://dejure.org/1984,3040)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 1984 - RReg. 2 St 174/84 (https://dejure.org/1984,3040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 70
  • Rpfleger 1984, 431
  • BayObLGSt 1984, 79
  • BayObLGSt 1985, 79
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Es sieht aber einen auf die allein erhobene Sachrüge zu beachtenden sachlich-rechtlichen Darlegungsmangel (BayObLGSt 1984, 79) darin, daß das angefochtene Urteil keine Feststellungen dazu enthält, ob dem Angeklagten im Zusammenhang mit der in der einbezogenen Verurteilung gewährten Strafaussetzung die Erbringung von Leistungen auferlegt worden ist und ob der Angeklagte solche Leistungen erbracht hat, die gemäß § 56 f Abs. 3 Satz 2 i. Verb.
  • OLG Frankfurt, 21.07.2006 - 3 Ws 685/06

    Widerruf der Strafaussetzung: Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage …

    Zum gleichen Ergebnis kommen diejenigen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG, VRS 67, 426, 427; OLG Celle, NdsRpfl 1988, 142; LG Saarbrücken, MDR 1989, 763;… Eser, in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. § 56f Rn 19; Fischer, § 453 Rn 17; Neumann, NJW 1977, 1185), die auf den Gesetzeswortlaut und den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 2 Ws 340/00

    Anrechnung erbrachter Leistungen; Anfechtbarkeit

    Dies ergibt sich bereits daraus, daß das Gesetz von einer Gleichzeitigkeit der Widerrufsentscheidung und der Entscheidung über die Anrechnung ausgeht und eine nachträgliche Anrechnung ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG VRS 67, 426, 427; OLG Celle, NdsRpfl 1988, 142; LG Saarbrücken, MDR 1989, 763;… Schönke/Schröder/Stree, StGB, 25. Aufl. 1997, Rz. 19 zu § 56f).
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