Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.08.1985 - 1 Ws 554/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Führungsaufsicht; Entlassung aus der Strafhaft; Mündliche Anhörung des Verurteilten
Papierfundstellen
- MDR 1986, 255
- StV 1986, 26
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 23.06.1983 - 1 Ws 396/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1985 - 1 Ws 554/85
verspäteten Vorlage der Akten (§ 54 a Abs. 2 StVollstrO ) auch noch nach der Entlassung nachgeholt werden (.. OLG Koblenz, NStZ 1984, 189 ).
- KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05
Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S …
Die Einhaltung der Frist ist aber keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1986, 26 = MDR 1986, 255; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2000 - 5 Ws 208/00 und 4. Dezember 1992 - 5 Ws 375/92 - letztere den Beschwerdeführer betreffend). - OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 496/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
Die Einhaltung der Frist ist aber keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1986, 26 = MDR 1986, 255). - KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04
Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung …
waltungsvorschrift - keine zwingende Verfahrensvoraussetzung ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1986, 255; NStZ 1984, 428; OLG Hamm JMBl NRW 1982, 131; std. - OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 498/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
Die Einhaltung der Frist ist aber keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1986, 26 = MDR 1986, 255). - OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95 Ein solcher setzt aber voraus, daß der Verurteilte ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (vgl. Senatsbeschluß vom 11.8.1993 - 3 Ws 469/93; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 243 ; MDR 1986, 255 ; MDR 1981, 1039; OLG Hamm MDR 1975, 775; MDR 1978, 693 ; MDR 1980, 870;… Loewe-Rosenberg-Wendisch a.a.O. § 453 Rdn. 49;… KMR-Müller, StPO § 453 Rdn. 14 - jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.10.1985 - 4 Ws 383/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 68 e Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 255
- JR 1987, 121
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51
Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1985 - 4 Ws 383/85
Mit Beginn des Vollzuges dieser Maßregel, die zwar auch der Resozialisierung dient, jedoch in erster Linie Sicherungsfunktionen hat (vgl. BVerfGE 2, 118; BGHSt 1, 100) erscheint kein Raum mehr für die Ausübung von Führungsaufsicht. - LG Regensburg, 21.12.1982 - 1 StVK 16/82
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1985 - 4 Ws 383/85
Entgegen der Auffassung, daß eine bestehende Führungsaufsicht bei Beginn aller freiheitsentziehenden Maßregeln in entsprechender Anwendung des § 68 e Abs. 3 StGB endet (…vgl. Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., § 68 e Rdn. 30; LG Regensburg, MDR 1983, 423; LG Paderborn, Beschluß vom 18.3.1985 Ä 12 StVK 231/81 Ä), schließt sich der Senat der Auffassung an, daß aus der Beschränkung des Gesetzes auf den Fall der Sicherungsverwahrung zu schließen sei, daß bei anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen die ursprüngliche Führungsaufsicht weiterläuft (…vgl. Schönke/Schröder, StGB , 20. Aufl., § 68 e Rdn. 9;… wohl auch Dreher/Tröndle, StGB , 42. Aufl., § 68 e Rdn. 6).
- OLG Nürnberg, 26.01.1990 - Ws 1449/89 Für die von den Landgerichten R e g e n s b u r g und B o n n befürwortete entsprechende Anwendung des § 68 e Abs. 3 StGB ist kein Raum, weil sich der Gesetzgeber bewußt dafür entschieden hat, die Beendigung der Führungsaufsicht nur für den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen (…LG Hamburg, LG Köln und LG Kiel jeweils a.a.O.;… Dreher/Tröndle, § 68 e Rdnr. 6;… Stree in: Schönke-Schröder, § 68 e Rdnr. 9; Lackner, § 68 e Anm. 3; ebenso für freiheitsentziehende Maßregeln: OLG Hamm, MDR 86, 255).
- LG Bonn, 01.12.1987 - 52 StVK 138/87 Zwischen der in § 68 e Abs. 3 StGB zugrunde gelegten Konstellation und der im vorl. Fall gegebenen Lage besteht allerdings ein Unterschied darin, daß die Anordnung der Führungsaufsicht gem. § 68 f Abs. 1 [Satz 1] StGB nicht auf den gleichen kriminologischen Zielvorstellungen beruht wie der Eintritt der Führungsaufsicht gem. § 67 d Abs. 2 Satz 2 StGB (s. OLG Hamm, JR 1987, 121 mit Anmerkung Ranft).
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