Rechtsprechung
| OLG München, 04.12.1985 - 2 Ws 1145/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 3153 (Ls.)
- MDR 1986, 426
- NStZ 1986, 376
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ws 227/98 Rn. 24 Soweit der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluß vom 27. August 1997 in 3 Ws 506/97) im Anschluß an die Entscheidung des OLG München (NStZ 1986, 376, 377) in ähnlicher Situation eine Aussetzung des Verfahrens für geboten angesehen hat, betrifft dies andere Sachverhalte.
- OLG München, 29.07.2011 - 2 Ws 913/10
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger: Ursächlichkeit des …
Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (OLG München, NStZ 1986, 376).9Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Klageerzwingungsantrag im Sinne des § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO dann erfolgreich war, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund des darin enthaltenen Vorbringens die Ermittlungen wieder aufgenommen und wegen des angezeigten Sachverhalts Anklage erhoben hat (Senatsbeschluss vom 04.12.1985 - 2 Ws 1145/84 = NStZ 86, 376).
- OLG Köln, 07.01.2011 - 51 Zs 606/06
Anschluss an eine öffentlich erhobene Klage nach Erfolg des …
Durch diese Feststellung eröffnet sich dem Antragsteller die Möglichkeit, sich der erhobenen öffentlichen Klage gemäß § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO anzuschließen (vgl. zu allem: OLG München NStZ 1986, 376).
- OLG München, 29.07.2011 - 2 Ws 689/11
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger: Ursächlichkeit des …
Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (OLG München, NStZ 1986, 376).9 Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Klageerzwingungsantrag im Sinne des § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO dann erfolgreich war, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund des darin enthaltenen Vorbringens die Ermittlungen wieder aufgenommen und wegen des angezeigten Sachverhalts Anklage erhoben hat (Senatsbeschluss vom 04.12.1985 - 2 Ws 1145/84 = NStZ 86, 376).
- OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97
Beabsichtigte Anklageerhebung, Aussetzung der Entscheidung
Der Senat folgt insoweit der Ansicht des OLG München (NStZ 1986, 376, 377), die ihm im Hinblick auf die Bestimmung des _175 StPO folgerichtiger erscheint als die gegenteilige Ansicht der Oberlandesgerichte Koblenz (NStZ 1990, 48) und Zweibrücken (MDR 1987, 341), wonach sich der Klageerzwingungsantrag bereits mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft erledigen soll.Sollte im vorliegenden Falle die Staatsanwaltschaft aufgrund der von ihr wieder aufgenommenen Ermittlungen die öffentliche Klage gegen den Beschuldigten erheben, beabsichtigt der Senat im Hinblick auf § 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch Beschluss festzustellen, dass der Klageerzwingungsantrag erfolgreich war (vgl. auch insoweit OLG München, NStZ 1986, 376, 377).
- OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96 Ob die Vorschrift darüber hinaus auch dann anwendbar ist, wenn bereits der Generalstaatsanwalt auf die Beschwerde die Erhebung der Anklage angeordnet und das Oberlandesgericht lediglich den Erfolg des Klageerzwingungsantrags festgestellt hat (so OLG München NStZ 86, 376;… Pelchen a.a.O., § 395, Rdn. 7; a. A. OLG Frankfurt NJW 79, 994, 995;… Wendisch a.a.O, § 395, Rdn. 14., Meyer-Goßner a.a.O., § 395, Rdn. 6), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil der Senat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluß vom 23. April 1992 (…a.a.O.) als unzulässig verworfen hat.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 25.10.1985 - 1 Ws 687/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pornographie; Untersuchungsgefangener; Aushändigung; Gefangener
Papierfundstellen
- MDR 1986, 426
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 14.12.1973 - 1 Ws 388/73
Sind Sex-Zeitschriften für Häftlinge bedenklich? Richter entscheiden: Was ist …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1985 - 1 Ws 687/85
Zu dieser gesetzl. Pflicht gehört auch die Einwirkung auf die sittliche Entwicklung der jungen Gefangenen und damit auch die Auswahl des ihnen zu überlassenden Lesestoffes (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 759).
- OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97 Das Anhalten eines solchen Schreibens kann nur gerechtfertigt sein, wenn in der Person des Beschwerdeführers bestimmte - nicht nur mutmaßliche - Anhaltspunkte entweder für eine mißbräuchliche Verwendung des Briefinhalts und einer deshalb bestehenden Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder für eine Gefährdung des Vollzugsziels - hier: des Hinwirkens auf eine künftig straffreie Lebensführung des Beschwerdeführers - vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 320 ; OLG Stuttgart NJW 74, 759; OLG Koblenz MDR 1986, 426 ; Boujong in KK- StPO , 3. Auflage, § 119 Rdnr. 46.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.11.1985 - 3 Ws 252/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO §114 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Haftbefels; Haftbefehl; Haftgrund; Dringender Tatverdacht
Papierfundstellen
- MDR 1986, 426
- NStZ 1986, 134
Wird zitiert von ... (3)
- EGMR, 09.07.2009 - 11364/03
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf …
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu dieser Frage (insbesondere auf zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az. 3 Ws 196/00 und 3 Ws 252/85, sowie eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, Az. 5 Ws 344/93, siehe Randnr. 48 unten) hat es den Haftbefehl des Amtsgerichts für rechtsfehlerhaft, aber nicht unwirksam erachtet.Bestimmte Formmängel, insbesondere die unzureichende Darstellung der Tatsachen, aus denen sich nach § 114 Abs. 2 Nr. 4 StPO der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergeben sollen, machen den Haftbefehl zwar rechtsfehlerhaft jedoch nicht unwirksam (siehe u. a. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. November 1985, Az: 3 Ws 252/85, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1986, S. 134-35, und Kammergericht Berlin…, Beschluss vom 5. Oktober 1993, Az: 5 Ws 344/93, StV 1994, S. 318).
Diese Mängel können daher durch Aufhebung des fehlerhaften Haftbefehls oder durch Erlass eines neuen Haftbefehls von den Beschwerdegerichten im Haftprüfungsverfahren geheilt werden (vgl. u. a. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. November 1985, Az: 3 Ws 252/85, NStZ 1986, S. 134-135 mit weiteren Verweisen; Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 23. März 1992, Az: 2 Ws 124/92, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1992, S. 694; Kammergericht Berlin…, Beschluss vom 5. Oktober 1993, Az: 5 Ws 344/93, StV 1994, S. 318-319; sowie Oberlandesgericht Karlsruhe…, Beschluss vom 26. September 2000, Az: 3 Ws 196/00, StV 2001, S. 118).
- OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …
Die Einwendungen des Angeklagten gegen die Wirksamkeit des Haftbefehls vom 15.02.2000 gehen fehl, da die Haftgrundlage den Beschuldigten, die Tat, deren er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat, die angewendeten Strafvorschriften, den Haftgrund sowie die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergibt, in einer der Vorschrift des § 114 Abs. 2 StPO noch genügenden Weise bezeichnet (zu den Anforderungen vgl. näher Senat NStZ 1986, 134 f.). - KG, 05.10.1993 - 5 Ws 344/93
Haftbefehl; Dringender Tatverdacht; Akte; Gründe; Umstände; Staatsanwaltschaft; …
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