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Rechtsprechung
   BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,85
BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 (https://dejure.org/1986,85)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 (https://dejure.org/1986,85)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 (https://dejure.org/1986,85)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - Dauerleiden - Nachweis einer Schädigungsfolge - Versorgung nach dem Bundes-Seuchengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 58
  • MDR 1986, 788
 
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Wird zitiert von ... (494)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.11.1955 - 1 RA 25/55
    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Die Revision hat weder einen entsprechenden Beweiswürdigungsfehler-(S 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) noch die Verletzung der Amtsaufkläruhgspflicht dadurch, daß das LSG kein weiteres' medizinisches Gutachten eingeholt hat ($ 103 SGG), rügen können (5 164 Abs. 2 Satz 3 SGG; BSGE 1, 91 ff, 150 ff; 2, 84 ff;… SozR Nrn 7 und 1" zu 5 103 SGG; Nrn 64 und 81 zu S 162 SGG; Nr. 28 zu 5 164sec).
  • BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Die Revision hat weder einen entsprechenden Beweiswürdigungsfehler-(S 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) noch die Verletzung der Amtsaufkläruhgspflicht dadurch, daß das LSG kein weiteres' medizinisches Gutachten eingeholt hat ($ 103 SGG), rügen können (5 164 Abs. 2 Satz 3 SGG; BSGE 1, 91 ff, 150 ff; 2, 84 ff;… SozR Nrn 7 und 1" zu 5 103 SGG; Nrn 64 und 81 zu S 162 SGG; Nr. 28 zu 5 164sec).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Wahrscheinlichkeit genügen, die ernste, vernünftige Zweifel ausschließt (BSGE 32, 207; 35, 9; 45, 285 f;… 40, 23, 27 : SozR 4100 5 79 Nr. 2).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    spricht, wenn die für den Zusammenhang sprechenden Umstände mindestens deutlich überwiegen (BSGE 32, 203, 209 : SozR Nr. 15 zu $ 1263 RVO aF;… BSGE Ä5, 1, 9 f : SozR 3900 S 40 Nr. 9;… BSGE HS, 285, 286 ff : SozR 2200 5 548 Nr. 39).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse - …

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Sie wird in der Kriegsopferversorgung als "Schädigungsfolge" bezeichnet; diese muß durch eine "gesundheitliche Schädigung" verursacht sein, und diese muß auf eine wéhrdienst- oder sonstwie kriegsbedingte "schädigende EinWirkung" (insbesondere Verletzung oder Infektion) ursächlich zurückzuführen sein (% 1 Abs. 1 bis 3 Satz 1 BVG; vgl auch $5 80 und 81 Soldatenversorgungsgesetz; BSGE 41, 70, 71, 73 : SOZR 3100 % 30 Nr. 11; BSGE 41, 80, 83, 84 : SOZR 3100 S 35 Nr. 2).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Sie wird in der Kriegsopferversorgung als "Schädigungsfolge" bezeichnet; diese muß durch eine "gesundheitliche Schädigung" verursacht sein, und diese muß auf eine wéhrdienst- oder sonstwie kriegsbedingte "schädigende EinWirkung" (insbesondere Verletzung oder Infektion) ursächlich zurückzuführen sein (% 1 Abs. 1 bis 3 Satz 1 BVG; vgl auch $5 80 und 81 Soldatenversorgungsgesetz; BSGE 41, 70, 71, 73 : SOZR 3100 % 30 Nr. 11; BSGE 41, 80, 83, 84 : SOZR 3100 S 35 Nr. 2).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Es geht dabei nicht um die Ablösung der für das Sozialrecht kennzeichnenden individualisierenden und konkretisierenden Kausalitätsbetrachtung durch einen generalisierenden, besondere Umstände des Einzelfalls außer Betracht lassenden Maßstab, sondern um die Bekräftigung des allgemeinen beweisrechtlichen Grundsatzes, dass die Beurteilung medizinischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge auf dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufbauen muss (BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9;… BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31 = SGb 1988, 506 mit Anmerkung von K. Müller;… BSG SozR 3-3850 § 52 Nr. 1;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, III RdNr 47, 57; Rauschelbach, MedSach 2001, 97;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Kap 2.3.4.3, S 146).
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …

    Denn es ist ein allgemeiner Grundsatz des Beweisrechts, dass die Beurteilung medizinischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge auf dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufbauen muss (vgl BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 17 unter Hinweis ua auf BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9 = BSGE 60, 58;… BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31;… BSG SozR 3-3850 § 52 Nr. 1)..
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie …

    Es müssen eine unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG - ua zB öffentliche Empfehlung durch eine zuständige Landesbehörde - erfolgte Schutzimpfung, der Eintritt einer über eine übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, also eine Impfkomplikation, sowie eine - dauerhafte - gesundheitliche Schädigung, also ein Impfschaden, vorliegen (s zur abweichenden Terminologie in der Rechtsprechung des BSG nach dem BSeuchG, wonach als Impfschaden die über die übliche Impfreaktion hinausgehende Schädigung, also das zweite Glied der Kausalkette, bezeichnet wurde: BSG Urteile vom 19.3.1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58, 59 = SozR 3850 § 51 Nr. 9 S 46 und - 9a RVi 4/84 - SozR 3850 § 51 Nr. 10 S 49; ebenso auch Nr. 57 AHP 1983 bis 2005).

    Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (s BSGE 60, 58 = SozR 3850 § 51 Nr. 9;… Rohr/Sträßer/Dahm, aaO Anm 11 mwN).

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.06.1986 - 8 Ta 83/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7041
LAG Hamm, 19.06.1986 - 8 Ta 83/86 (https://dejure.org/1986,7041)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1986 - 8 Ta 83/86 (https://dejure.org/1986,7041)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 8 Ta 83/86 (https://dejure.org/1986,7041)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsgebühr; Prozeßvergleich; Mehrvergleiche; Prozeßgebühr; Differenzprozeßgebühr

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 788
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Düsseldorf, 30.12.2003 - 16 Ta 667/03

    Differenzprozessgebühr bei Mehrvergleich über anderweitig rechtshängige Ansprüche

    Demgegenüber wird von dem (wohl) überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im Wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks für die zusätzliche Entstehung der halben Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO dann kein Raum mehr bestehe, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte in dem anderweitig rechtshängigen und nunmehr mitverglichenen Rechtsstreit dort bereits die volle Prozessgebühr ins Verdienen gebracht habe (so u. a. LAG Hamm vom 19.06.1986, MDR 1986, 788; LAG Sachsen-Anhalt vom 12.03.1996, JurBüro 1987, 191 [192] m. Anm. Enders; LAG Thüringen vom 10.06.1997, MDR 1997, 1167; KG vom 20.04.1998, Rpfleger 1998, 373; OVG Berlin vom 10.11.1999, JurBüro 2000, 303; OLG München vom 18.01.2000, MDR 2000, 544; LAG Nürnberg vom 07.05.2001, MDR 2001, 1079; OLG Zweibrücken vom 06.01.2003, Rpfleger 2003, 323).

    a) Wie bereits das Landesarbeitsgericht Hamm (MDR 1986, 788) und insbesondere Mümmler (JurBüro 1988, 703) zutreffend ausgeführt haben, sollte mit der durch das Kostenrechts-ÄnderungsG 1957 eingeführten Regelung in § 32 Abs. 2 BRAGO dem Rechtsanwalt - neben der Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO- dann eine weitere Gebühr in Form einer halben Prozessgebühr zustehen, wenn und soweit Ansprüche in einen Prozessvergleich einbezogen werden, die bis dahin nicht rechtshängig waren und für die eine Prozessgebühr aus § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO noch nicht entstanden war.

  • LAG Düsseldorf, 29.12.2003 - 16 Ta 667/03
    Demgegenüber wird von dem (wohl) überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im Wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks für die zusätzliche Entstehung der halben Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO dann kein Raum mehr bestehe, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte in dem anderweitig rechtshängigen und nunmehr mitverglichenen Rechtsstreit dort bereits die volle Prozessgebühr ins Verdienen gebracht habe (so u. a. LAG Hamm vom 19.06.1986, MDR 1986, 788 [LAG Hamm 19.06.1986 - 8 Ta 83/86] ; LAG Sachsen-Anhalt vom 12.03.1996, JurBüro 1987, 191 [192] m. Anm. Enders; LAG Thüringen vom 10.06.1997, MDR 1997, 1167; KG vom 20.04.1998, Rpfleger 1998, 373; OVG Berlin vom 10.11.1999, JurBüro 2000, 303; OLG München vom 18.01.2000, MDR 2000, 544; LAG Nürnberg vom 07.05.2001, MDR 2001, 1079; OLG Zweibrücken vom 06.01.2003, Rpfleger 2003, 323).

    a) Wie bereits das Landesarbeitsgericht Hamm (MDR 1986, 788) und insbesondere Mümmler (JurBüro 1988, 703) zutreffend ausgeführt haben, sollte mit der durch das Kostenrechts-ÄnderungsG 1957 eingeführten Regelung in § 32 Abs. 2 BRAGO dem Rechtsanwalt - neben der Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO - dann eine weitere Gebühr in Form einer halben Prozessgebühr zustehen, wenn und soweit Ansprüche in einen Prozessvergleich einbezogen werden, die bis dahin nicht rechtshängig waren und für die eine Prozessgebühr aus § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO noch nicht entstanden war.

  • LAG Hamm, 22.02.2005 - 13 TaBV 150/04

    Kein wirtschaftliches Interesse des Betriebsrates an Erhöhung des Streitwertes

    Denn im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat kein schützenswertes eigenes wirtschaftliches Interesse daran, mittels einer Anhebung des Gegenstandswerts die Erhöhung der Kosten für die von ihm eingeschalteten Verfahrensbevollmächtigten durchzusetzen (LAG Hamm MDR 1986, 788; LAG München AnwBl. 1997, 679).
  • LAG Thüringen, 10.06.1997 - 8 Ta 31/97

    Zuerkennung einer halben Prozeßgebühr bei Miterledigung eines anderen …

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dejure.org Übersicht LAG Hamm

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.05.1986 - 8 TaBV 52/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,11780
LAG Hamm, 13.05.1986 - 8 TaBV 52/86 (https://dejure.org/1986,11780)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.05.1986 - 8 TaBV 52/86 (https://dejure.org/1986,11780)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 8 TaBV 52/86 (https://dejure.org/1986,11780)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat; Anwaltsgebühren; Streitwertfestsetzung; Erhöhungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 788
  • BB 1986, 1368
  • DB 1986, 1884
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - 2 Ta 111/05

    Beschwerdebefugnis des Betriebsrats

    Wenn der Betriebsrat aber für die Gebühren des von ihm beauftragten Rechtsanwalts nicht einzustehen hat, ist er damit auch nicht befugt, gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss ein Rechtsmittel einzulegen mit dem Ziel, eine höhere Festsetzung des Gegenstandswertes herbeizuführen (LAG Hamm, DB 1986, 1884;… LAG Niedersachsen BB 1987, 1256 GK-Wenzel § 78 Rz 63, Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Auflage, § 78 Rz 7; Schwab/Weth, ArbGG § 78 Rz 9).
  • LAG Hamm, 27.01.1994 - 8 TaBV 147/93

    Streitwert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren hinsichtlich einer …

    Der anwaltlich vertretene Betriebsrat kann eine im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren im Anwaltsgebühreninteresse getroffene Streitwertfestsetzung mangels Beschwer nicht mit einer Erhöhungsbeschwerde eingreifen (LAG Hamm vom 13.05.1986 MDR 1986, 788 = DB 1986, 1884 [LAG Hamm 13.05.1986 - 8 TaBV 52/86] (L) = BB 1986, 1386).
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