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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.04.1986

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,183
BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,183)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,183)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,183)
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Schadhafter Bodenbelag im Großmarkt

Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 282 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 823 BGB, Indiz oder Anscheinsbeweis für Verletzung der "inneren" Sorgfalt bei feststehender Verletzung der "äußeren" Sorgfalt;

Haftungsausschluß in AGB, § 5 AGBG, "Betreten auf eigene Gefahr", § 9 AGBG (Hinweis: nunmehr ist ein Haftungsausschluß durch AGB gegenüber Verbrauchern für Personenschäden generell ausgeschlossen: § 309 Nr. 7 a BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Sorgfaltsanforderungen - Beweiserleichterung zugunsten des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2757
  • NJW-RR 1986, 1284 (Ls.)
  • MDR 1986, 924
  • VersR 1986, 765
  • BB 1986, 1185
  • DB 1986, 1771
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), …

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Dies ergibt sich aus § 282 BGB, der sowohl auf Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (BGHZ 23, 288 (290) = NJW 1967, 746; BGHZ 28, 251 (254) = NJW 1959, 34) als auch auf die hier in Betracht kommenden Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß entsprechend anzuwenden ist (BGHZ 66, 51 (54) = NJW 1976, 712).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Zwar findet die Beweisregel des § 282 BGB grundsätzlich keine entsprechende Anwendung auf Ansprüche aus § 823 ff. BGB (zu Ausnahmen vgl. BGHZ 51, 91 (106) = NJW 1969, 269).
  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Abgesehen davon, daß Freizeichnungsklauseln grundsätzlich eng auszulegen sind, ist hier zusätzlich zu berücksichtigen, daß nach der sogenannten "Unklarheitenregel" (§ 5 AGB-Gesetz) verbleibende Zweifel an der Reichweite der in AGB enthaltenen Bestimmungen zu Lasten des Verwenders gehen (vgl. schon BGHZ 67, 359 (366) = NJW 1977, 379).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Sie hatte nämlich im Hinblick darauf, daß weder die Kl. noch das LG und das BerGer. den objektiv pflichtwidrigen Zustand erkannt und angesprochen hatten, und daß sie im ersten Rechtszug obsiegt hatte, ohne Hinweis des Gerichts keine Veranlassung, im Berufungsrechtszug zum etwa fehlenden Verschulden etwas vorzutragen (vgl. BGH, NJW 1981, 1378; NJW 1985, 484 = VersR 1985, 243 (345)).
  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Sollte die Kl. bei Unterzeichnung der Bedingungen darauf hingewiesen worden sein, daß die Bekl. eine weitergehende Freizeichnung damit beabsichtigte, dann wäre diese Klausel nach § 9 Nr. 1 AGB-Gesetz unbeachtlich, weil sie die Kl. in einer gegen Treu- und Glauben verstoßenden Weise unangemessen benachteiligen würde (vgl. Senat, NJW 1984, 801 = VersR 1984, 164; NJW 1985, 620 = VersR 1985, 54).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Rechtskraftwirkung der Abweisung der Klage gegen den Kfz-Halter

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Daß eine geltungserhaltende Reduktion derartiger unzulässiger Klauseln auf einen zulässigen Restbestand in der Regel nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits in BGHZ 96, 18 = NJW 1986, 1611 eingehend dargelegt, worauf verwiesen wird.
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 92/61
    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Danach wäre es Aufgabe der Bekl. gewesen zu beweisen, daß von ihr und ihrem Personal alle Sorgfalt aufgewendet wurde, um den objektiv verkehrswidrigen Zustand in ihrem Markt zu vermeiden (vgl. Senat, NJW 1962, 31 = VersR 1961, 1078).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Sollte die Kl. bei Unterzeichnung der Bedingungen darauf hingewiesen worden sein, daß die Bekl. eine weitergehende Freizeichnung damit beabsichtigte, dann wäre diese Klausel nach § 9 Nr. 1 AGB-Gesetz unbeachtlich, weil sie die Kl. in einer gegen Treu- und Glauben verstoßenden Weise unangemessen benachteiligen würde (vgl. Senat, NJW 1984, 801 = VersR 1984, 164; NJW 1985, 620 = VersR 1985, 54).
  • BGH, 16.02.1982 - VI ZR 149/80

    Verkehrssicherungspflichtiger - Haftungsausschluß - Schild - Einseitiger Aushang …

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Derartige Freizeichnungen erstrecken sich im allgemeinen nicht auf die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung grundlegender Verpflichtungen herrühren, weil der Freizeichnungsgegner bei Abschluß eines solchen Haftungsausschließungsvertrages davon ausgeht, daß der Aussteller solcher Bedingungen zunächst alles getan hat, was für die Sicherheit der Benutzer des Marktes erforderlich ist (vgl. Senat, NJW 1982, 1144 = VersR 1982, 492).
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56

    Positive Vertragsverletzung. Beweislast

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
    Dies ergibt sich aus § 282 BGB, der sowohl auf Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (BGHZ 23, 288 (290) = NJW 1967, 746; BGHZ 28, 251 (254) = NJW 1959, 34) als auch auf die hier in Betracht kommenden Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß entsprechend anzuwenden ist (BGHZ 66, 51 (54) = NJW 1976, 712).
  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58

    Beweislast bei Dienstvertragsverletzung

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 147/80

    Berufung - Prozeßförderungspflicht - Verspätetes Vorbringen

  • BGH, 25.10.2022 - VI ZR 1283/20

    Schadensersatz nach Sturz in Geschäftsräumen: Beweislastverteilung nach Gefahren- …

    Denn die Zuordnung dieser Gefahrenquelle zum Bereich der Beklagten beruht vorliegend maßgeblich darauf, dass die Beklagte durch die Verkehrseröffnung eine Situation geschaffen hat, in der die Kunden häufig abgelenkt und daher durch eine Glätte des Fußbodens oder durch auf dem Boden liegende Gegenstände in besonderer Weise gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1961 - VI ZR 92/61, NJW 1962, 31, 32; vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85, VersR 1986, 765, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der …

    Steht der objektive Sorgfaltsverstoß und damit die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht fest, so wird damit die Verletzung der inneren Sorgfalt indiziert oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11.07.1986 - VI ZR 22/85 -, NJW 1986, 2757 m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1981 - 13 U 153/81 -, VersR 1983, 43; OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97 -, OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861, 862).

    Der Beklagte hatte danach darzulegen und zu beweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat und es dessen ungeachtet zum Sturz der Klägerin gekommen ist (vgl. nur BGH , Urteil vom 26.09.1961 - VI ZR 92/61 -, NJW 1962, 31; BGH, a. a. O, NJW 1986, 2757; BGH; Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 271/92 -, VersR 1994, 324, 325; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urteil vom 22.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 5…, Beschluss vom 02.11.2000 - 7 W 25/00 - OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861;… RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 520).

  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte …

    An die Sorgfaltspflichten der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte sind sogar hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986, 765 zu einem Verbrauchermarkt).

    Daraus allein ergibt sich jedoch noch nicht, daß infolge der Feuchtigkeit bereits ein objektiv verkehrswidriger Zustand bestand, was der Klägerin zu Beweiserleichterungen bezüglich des von ihr zu erbringenden Verschuldensnachweises hätte verhelfen können (vgl. zu den Beweiserleichterungen Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    Die Sicherungspflicht eines Kaufhausinhabers wird entscheidend auch dadurch bestimmt, daß es in der Nähe von Ein- und Ausgängen zu Gedränge kommen kann, und daß Kunden, die ihr Augenmerk auf die Auslagen und Verkaufsstände richten, nicht ständig auch auf die Bodenbeschaffenheit achten (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    An die Sorgfaltspflichten des Betreibers eines großen Kaufhauses oder Großmarktes sind daher auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,734
BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85 (https://dejure.org/1986,734)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1986 - VI ZR 227/85 (https://dejure.org/1986,734)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1986 - VI ZR 227/85 (https://dejure.org/1986,734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Veranstalters eines Straßenradrennens, Leitplanken in einer Kurve abzupolstern - Einwilligung in den Verletzungserfolg durch die Teilnahme an einem Radrennen - Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer Sportveranstaltung gegenüber den Zuschauern - ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflciht des Veranstalters eines Straßenradrennens

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1029
  • MDR 1986, 924
  • VersR 1986, 705
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64).
  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Da eine Verkehrssicherung, die jede Unfallverletzung ausschließt, nicht erreichbar ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nur solcher (zumutbarer) Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (vgl. Urteile vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812 und vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 - VersR 1976, 149, 150 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64).
  • BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74

    Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Da eine Verkehrssicherung, die jede Unfallverletzung ausschließt, nicht erreichbar ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nur solcher (zumutbarer) Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (vgl. Urteile vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812 und vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 - VersR 1976, 149, 150 m.w.N.).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Zwar kann es, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1985 (VI ZR 235/83 - VersR 1985, 839, 840 f) ausgesprochen hat, verfahrensfehlerhaft sein, wenn der zweitinstanzliche Richter von der aufgrund einer Augenscheinseinnahme gewonnenen Überzeugung der ersten Instanz ohne eigene Beweiserhebung abweicht.
  • OLG Stuttgart, 26.09.1983 - 1 U 52/83

    Amateur-Radrennen; Gefährdung der Radrennfahrer; Überquerender Fußgänger; …

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Zwar habe ihm nicht nur gegenüber den Zuschauern, sondern auch gegenüber den Teilnehmern des von ihm veranstalteten Straßenrennens die (Verkehrssicherungs-) Pflicht oblegen, im erforderlichen und zumutbaren Umfang für einen Unfälle möglichst ausschließenden Ablauf der sportlichen Veranstaltung zu sorgen (siehe dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 168/53 - VersR 1954, 596; OLG Stuttgart VersR 1984, 1098 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 22. Mai 1984 - VI ZR 175/83).
  • BGH, 27.10.1954 - VI ZR 168/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
    Zwar habe ihm nicht nur gegenüber den Zuschauern, sondern auch gegenüber den Teilnehmern des von ihm veranstalteten Straßenrennens die (Verkehrssicherungs-) Pflicht oblegen, im erforderlichen und zumutbaren Umfang für einen Unfälle möglichst ausschließenden Ablauf der sportlichen Veranstaltung zu sorgen (siehe dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 168/53 - VersR 1954, 596; OLG Stuttgart VersR 1984, 1098 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 22. Mai 1984 - VI ZR 175/83).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    Hält das Berufungsgericht den Rechtsstreit für entscheidungsreif, ist eine eigene Sachentscheidung nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1986 - VI ZR 227/85 - VersR 1986, 705 und BGH, Urteil vom 30. März 2001 - V ZR 461/99 - WM 2001, 1155 f.;… Zöller/Schneider ZPO 22. Aufl. § 539 Rdn. 1;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 539 Rdn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2005 - 4 U 212/04

    Fußgängerunfall bei einer winterlichen Volkswanderung: Grenzen der …

    Es sind nur solche Sicherungsmaßnahmen erforderlich und zumutbar, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Menschen vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH, VersR 1986, 705 f; OLG München, VersR 1992, 1534 f).
  • OLG Köln, 14.06.2017 - 19 U 23/17

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines sogenanntes Maskottchen-Rennens …

    Selbst wenn damit keine Einwilligung im Rechtssinne verbunden war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.4.1986 - VI ZR 227/85, in: NJW-RR 1986, 1029 f.), konnten der Kläger und die weiteren Teilnehmer des Maskottchen-Rennens von der Beklagten keine Sicherheitsvorkehrungen erwarten, wie er sie nunmehr für erforderlich erachtet.
  • LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bei einem Triathlon-Radrennen

    Rn. 40 So ist beispielsweise der Veranstalter eines Straßenradrennens verpflichtet, an ungewöhnlich gefährlichen Stellen die Leitplanken in einer Kurve abzupolstern (BGH VI ZR 227/85 vom 29.04.1986, juris).

    Dies setzt aber neben der tatsächlichen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer solchen Sicherungsmaßnahme voraus, dass es sich um besonders unfallträchtige Gefahrenpunkte handelt (BGH VI ZR 227/85 vom 29.04.1986, juris Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2025 - 6 U 61/24

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen Sportverein aus einem …

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters gegenüber den Sportausübenden ist es generell nicht, sie vor typischerweise entstehenden Gefahren zu schützen (BGH, Urteil vom 29.04.1986 - VI ZR 227/85, VersR 1986, 705, juris Rn. 15), vielmehr ist all das zu unterlassen, was zu einer über die ohnehin immanenten Risiken hinausgehenden zusätzlichen Gefährdung der Unversehrtheit der Sportler beiträgt.

    Welche Pflichten danach im Einzelnen bestehen, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, wobei als maßgebliche Kriterien Ausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit und Beherrschbarkeit der jeweiligen Gefahr, die berechtigten Schutzerwartungen des betroffenen Verkehrskreises, sowie die Sportart, die gegenständliche Übung, das Alter, die Erfahrung und der Leistungs- und Trainingsstand des Sportlers heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.1986 - VI ZR 227/85, VersR 1986, 705, juris Rn. 15; OLG Hamm…, Urteil vom 08.05.2002 - 13 U 228/01, VersR 2003, 77, juris Rn. 22).

  • OLG Rostock, 19.11.2004 - 8 U 239/03

    Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Moto-Cross-Rennens

    So ist beispielsweise auch der Veranstalter eines Straßenradrennens verpflichtet, Leitplanken in Kurven an ungewöhnlich gefährlichen Stellen abzupolstern (vgl. BGH, VersR 1986, 705).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 1 U 184/07

    Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines Skiliftbetreibers zur Abpolsterung von …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich die Verantwortung des Sicherungspflichtigen zwar in erster Linie auf verdeckte und atypische Gefahren bezieht, dass sie sich aber nicht ausnahmslos auf diesbezügliche Vorsorgemaßnahmen reduzieren lässt (vgl. BGH NJW 1985, 620 f.; NJW-RR 1986, 1029, 1030).
  • OLG Hamm, 12.01.2021 - 7 U 75/19

    Verkehrssicherungspflicht; Halbmarathon

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters gegenüber den Sportausübenden ist es deshalb in erster Linie, den ihnen etwa drohenden verdeckten und atypischen Gefahren zu begegnen (BGH Urt. v. 29.4.1986 - VI ZR 227/85, r+s 1986, 206 = juris Rn. 11).
  • LG Offenburg, 23.12.2004 - 1 S 65/04

    Haftung bei Verletzung eines Zuschauers bei einem Seifenkistenrennen

    Grundsätzlich besteht auch gegenüber den Zuschauern die Pflicht, im erforderlichen und zumutbaren Umfang für einen Unfälle möglichst ausschließenden Ablauf der sportlichen Veranstaltungen zu sorgen (BGH, NJW-RR 1986, 1029).
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges

    Da eine Verkehrssicherung, die jede mögliche Verletzung von Rechtsgütern ausschließt, nicht erreichbar ist, bedurfte es solcher zumutbarer Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten durfte, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (BGH, VersR 1986, 705, 707).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 5 U 48/16

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Ausrichters eines Fußballturniers

  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06

    Sportwettbewerb -Kindermotorradrennen: Verkehrssicherungspflichten des …

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