Rechtsprechung
| KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- mansui.eu
ZPO §§ 577, 578, 850d
Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Bemessung des dem Schuldner zu belassenden notwendigen Unterhalts bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen; Unzulässigkeit einer Anschlußbeschwerde im Verfahren der weiteren Beschwerde bei übereinstimmenden Vorentscheidungen. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 132
- MDR 1987, 152
- Rpfleger 1987, 73
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Eine solche unselbständige Anschlußbeschwerde wird in Verfahren nach der Zivilprozeßordnung mit Recht allgemein als zulässig erachtet (BGHZ 1986, 51, 53; Fenn, Die Anschlußbeschwerde S. 169 ff, 210;… Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 577 Anm. 1 B;… Grunsky in Stein/Jonas, aaO § 573 Anm. II 2;… Schneider in Zöller, aaO § 567 Rdn. 45; vgl. auch BGHZ 71, 314, und Senat NJW 1972, 2307 für bestimmte FG-Verfahren).Die unselbständige Anschlußberufung wird allerdings ebenso wie die Anschlußrevision mit Recht nicht als Rechtsmittel, sondern als angriffsweise wirkender Antrag des Rechtsmittelbeklagten innerhalb des von dem Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels angesehen, der es dem Rechtsmittelbeklagten ermöglicht, auch von sich aus durch Anträge die Grenzen der neuen Verhandlung zu bestimmen, die sonst durch das zugunsten des Rechtsmittelführers geltende Verbot der reformatio in peius begrenzt wäre (BGHZ 4, 229, 233 f; vgl. auch BGHZ 71, 314, 317 f, und BGHZ 86, 51, 53 f;… Albers, aaO § 521 Anm. 1;… Fenn aaO S. 77 ff).
Diese Folgerung rechtfertigt sich auch daraus, daß die Zulässigkeit der Anschlußbeschwerde allgemein damit begründet wird, der Beschwerdegegner sei der Gefahr ausgesetzt, daß es im Zuge der nochmaligen Überprüfung der Sach- und Rechtslage bei der ihm ungünstigen Entscheidung verbleibt, selbst wenn das Rechtsmittelgericht sie als falsch erkennt; durch die Zulassung der Anschlußbeschwerde werde eine Benachteiligung der Partei verhindert, die sich mit dem ihr ungünstigen Teil der Entscheidung zufriedengeben will, solange nur der ihr günstige Teil von dem Gegner nicht angefochten wird (vgl. BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
Es entspreche daher der Waffengleichheit der Parteien und der Verfahrensökonomie, die Anschließung etwa auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzulassen (BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
- BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81
Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Die unselbständige Anschlußberufung wird allerdings ebenso wie die Anschlußrevision mit Recht nicht als Rechtsmittel, sondern als angriffsweise wirkender Antrag des Rechtsmittelbeklagten innerhalb des von dem Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels angesehen, der es dem Rechtsmittelbeklagten ermöglicht, auch von sich aus durch Anträge die Grenzen der neuen Verhandlung zu bestimmen, die sonst durch das zugunsten des Rechtsmittelführers geltende Verbot der reformatio in peius begrenzt wäre (BGHZ 4, 229, 233 f; vgl. auch BGHZ 71, 314, 317 f, und BGHZ 86, 51, 53 f;… Albers, aaO § 521 Anm. 1;… Fenn aaO S. 77 ff).Diese Folgerung rechtfertigt sich auch daraus, daß die Zulässigkeit der Anschlußbeschwerde allgemein damit begründet wird, der Beschwerdegegner sei der Gefahr ausgesetzt, daß es im Zuge der nochmaligen Überprüfung der Sach- und Rechtslage bei der ihm ungünstigen Entscheidung verbleibt, selbst wenn das Rechtsmittelgericht sie als falsch erkennt; durch die Zulassung der Anschlußbeschwerde werde eine Benachteiligung der Partei verhindert, die sich mit dem ihr ungünstigen Teil der Entscheidung zufriedengeben will, solange nur der ihr günstige Teil von dem Gegner nicht angefochten wird (vgl. BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
Es entspreche daher der Waffengleichheit der Parteien und der Verfahrensökonomie, die Anschließung etwa auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzulassen (BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Die unselbständige Anschlußberufung wird allerdings ebenso wie die Anschlußrevision mit Recht nicht als Rechtsmittel, sondern als angriffsweise wirkender Antrag des Rechtsmittelbeklagten innerhalb des von dem Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels angesehen, der es dem Rechtsmittelbeklagten ermöglicht, auch von sich aus durch Anträge die Grenzen der neuen Verhandlung zu bestimmen, die sonst durch das zugunsten des Rechtsmittelführers geltende Verbot der reformatio in peius begrenzt wäre (BGHZ 4, 229, 233 f; vgl. auch BGHZ 71, 314, 317 f, und BGHZ 86, 51, 53 f;… Albers, aaO § 521 Anm. 1;… Fenn aaO S. 77 ff).Ist die Anschließung kein Rechtsmittel, sondern nur das dem Rechtsmittelgegner eingeräumte Recht, selbst Anträge zu stellen, und damit den Umfang der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bestimmen, so gelten für die Anschlußbeschwerde ebenso wie für die Anschlußberufung nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Rechtsmittel, was insbesondere für die Rechtsmittelfrist, die Beschwer und die Mindestbeschwerdesumme gilt (vgl. RGZ 156, 240, 242, und BGHZ 4, 229, 234 für die Anschlußberufung und -revision;… für die Anschlußbeschwerde s. Fenn, aaO S. 228 f;… Albers, aaO § 577 Anm. 1 B;… Schneider, aaO § 567 Rdn. 45, jeweils mwN).
- KG, 11.02.1972 - 1 W 1672/71
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Eine solche unselbständige Anschlußbeschwerde wird in Verfahren nach der Zivilprozeßordnung mit Recht allgemein als zulässig erachtet (BGHZ 1986, 51, 53; Fenn, Die Anschlußbeschwerde S. 169 ff, 210;… Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 577 Anm. 1 B;… Grunsky in Stein/Jonas, aaO § 573 Anm. II 2;… Schneider in Zöller, aaO § 567 Rdn. 45; vgl. auch BGHZ 71, 314, und Senat NJW 1972, 2307 für bestimmte FG-Verfahren). - RG, 25.11.1937 - IV 183/37
1. Kann die innerhalb der Berufungsfrist erfolgte Anschließung nach Wegfall der …
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Ist die Anschließung kein Rechtsmittel, sondern nur das dem Rechtsmittelgegner eingeräumte Recht, selbst Anträge zu stellen, und damit den Umfang der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bestimmen, so gelten für die Anschlußbeschwerde ebenso wie für die Anschlußberufung nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Rechtsmittel, was insbesondere für die Rechtsmittelfrist, die Beschwer und die Mindestbeschwerdesumme gilt (vgl. RGZ 156, 240, 242, und BGHZ 4, 229, 234 für die Anschlußberufung und -revision;… für die Anschlußbeschwerde s. Fenn, aaO S. 228 f;… Albers, aaO § 577 Anm. 1 B;… Schneider, aaO § 567 Rdn. 45, jeweils mwN). - BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81
Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur …
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Die Ehe der Parteien war ohne Rücksicht darauf, ob die Parteien seit dem Jahre 1973 oder entsprechend der Behauptung der Gläubigerin erst seit dem Jahre 1976 getrennt lebten, von langer Dauer iSd § 1582 Abs. 1 S. 2 BGB, weil für die Ehedauer die Zeit von der Eheschließung (29. August 1967) bis zu der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (23. Januar 1984) maßgebend ist (BGH FamRZ 1983, 886, 887 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 7 = BGHF 3, 1111), und eine somit mehr als 16 Jahre bestehende Ehe im allgemeinen als das Unterhaltsvorrecht des geschiedenen Ehegatten begründende Ehe von langer Dauer anzusehen ist (vgl. BGH FamRZ 1983, 886, 887, 888 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 7 = BGHF 3, 1111;… Richter in MünchKomm, BGB § 1582 Rdn. 19;… Häberle in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1582 Rdn. 5).
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung
Die Miet- und Heizkosten des Vollstreckungsschuldners innerhalb seines notwendigen Unterhalts müssen deshalb - wie für den Sozialhilfeanspruch gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 RegelsatzVO - grundsätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt werden, soweit er nicht im Einzelfall unangemessen hoch ist (ebenso etwa KG NJW-RR 1987, 132, 133; Rpfleger 1994, 373 = JurBüro 1994, 403; LG Hamburg JurBüro 1991, 1566, 1568; zur Sozialhilfe vgl. BVerwGE 75, 168, 170 f; 77, 232, 235; 92, 1, 3; 97, 110, 111 f; 101, 194, 197; 107, 239, 242 f). - BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
Gewährung von Prozesskostenhilfe
Die angegebenen Beträge sollten vielmehr in jedem Falle dem - nunmehr durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich abgesicherten - Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums dienen (BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - <MDR 1987, 152>).Hiernach hat sich der Begriff des notwendigen Unterhalts, der dem Beamten bzw. Ruhestandsbeamten für sich und die ihm gegenüber kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten von seinen Dienst- bzw. Versorgungsbezügen und seinen sonstigen laufenden Bezügen auf Grund seines Dienst- oder Versorgungsverhältnisses stets zu verbleiben hat, an dem Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11 ff. Bundessozialhilfegesetz als unterster Grenze zu orientieren (vgl. auch BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - ).
- LAG Hamm, 29.08.1995 - 6 Sa 8/92
Betriebliche Altersversorgung: Berufung auf Aufrechnungsverbot - Rechtsmissbrauch
- OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BPatG, 12.04.2000 - 32 W (pat) 241/99 So kann mit der Anschließung an ein Rechtsmittel gegen eine zweitinstanzliche Entscheidung nicht gegen einen erstinstanzlichen Beschluß vorgegangen werden, soweit dieser mangels Rechtsmitteleinlegung rechtskräftig geworden ist (BGH NJW 1983, 1858; OLG München NJW 1971, 763, 764; KG NJW-RR 1987, 132, 134).
- OLG Frankfurt, 01.03.1991 - 20 W 44/91
Billigkeit einer Pfändung; Pfändbarkeit von Rentenansprüchen wie …
Üblicherweise werden hierfür Zuschläge zwischen 10-20% gemacht (…Kohte, aaO; Rpfleger 1990, 9 ff, 11;… Brühl, aaO, JurBüro 1987, 801 ff, 803; OLG Köln, Rpfleger 1990, 429 ff; OLG Hamm, Rpfleger 1985, 154; OLG Hamm, JurBüro 1984, 1904 ff; OLG Hamm, JurBüro 1979, 925; KG, NJW-RR 1987, 132 ff, 133 = MDR 1987, 152 = JurBüro 1987, 301 - Rpfleger 1987, 73; Senatsbeschluß vom 12.2.1988, 20 W 22/88).
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