Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 242 BGB; § 460 BGB; § 463 S. 2 BGB
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 24.09.1985 - 9 O 313/84
- OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 744
- MDR 1987, 407
- MDR 1987, 407 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1987, 786
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …
Auszug aus OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85
Rn. 23 Nach der ständigen Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 2461) gibt es auch eine arglistige Täuschung durch eine Behauptung ins Blaue.Der Senat sieht keine Veranlassung, die Revision zuzulassen, weil seine Entscheidung entgegen der Auffassung der Beklagten, nicht von der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1980, 2461) abweicht und das Urteil auch nicht die Grenzen zwischen Leichtfertigkeit und Vorsatz verwischt.
- BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80
Begriff der arglistigen Täuschung
Auszug aus OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1979, 655; NJW 1979, 2243, NJW 1980, 2460) ist es grundsätzlich Sache jeder Partei, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. - BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77
Nichtgenehmigte Bauarbeiten
Auszug aus OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1979, 655; NJW 1979, 2243, NJW 1980, 2460) ist es grundsätzlich Sache jeder Partei, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. - RG, 30.09.1921 - II 171/21
Arglistiges Verschweigen eines Fehlers der Kaufsache
Auszug aus OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85
Rn. 31 Da bei arglistiger Täuschung eine Haftung lediglich ausgeschlossen ist, sofern der Getäuschte den Mangel positiv kannte (§ 460 BGB), haften die Beklagten, weil der Verkäufer die Beweislast für die Kenntnis des Käufers trägt (RGZ 102, 394 und Palandt-Putzo, Rdn. 1 f zu § 460 BGB).
- OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07
Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins …
(OLG Celle, NJW-RR 1987, S. 744;… Heinrichs in: Palandt, BGB, 66. Auflage, § 123 Rn. 11). - OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99
Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des …
Nach ständiger Rechtsprechung ist arglistiges Verschweigen eines Mangels auch dann zu bejahen, wenn ein Verkäufer auf Fragen des Käufers ohne tatsächliche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben über Mängelfreiheit macht (BGH NJW 1980, 2461; BGH NJW 1981, 864, 865; OLG Celle NJW-RR 1987, 744, s.a. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 123 Rn. 11): Arglistig handelt danach grundsätzlich zwar nicht, wer gutgläubig unrichtige Angaben macht, mag auch der gute Glaube selbst auf Leichtfertigkeit beruhen (BGH NJW-RR 1986, 700; BGH NJW 1980, 2460 [2461]).Arglistig handelt vielmehr auch derjenige, der tatsächliche Behauptungen ohne jede zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis aufstellt und diesen Umstand, d. h. die fehlende Sachkenntnis, dem anderen Teil verschweigt (BGH NJW 1980, 2460 [2461]; OLG Celle NJW-RR 1987, 744; OLG Köln OLGR 1997, 57).
- LG Frankfurt/Oder, 22.01.2016 - 12 O 236/14
Maklervertrag: Provisionsanspruch bei Rücktritt einer Partei vom Hauptvertrag
Dieser ist bereits gegeben, wenn der Täuschende unrichtige Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH NJW 1998, 302 f; NJW 1981, 1441 f; BGHZ 74, 383, 392; 63, 382, 388) bzw. unzutreffende Angaben macht, zu deren sachgemäßer Beurteilung ihm die erforderlichen Kenntnisse fehlen (BGH NJW 1981, 1441, 1442; OLG Celle NJW-RR 1987, 744).
- BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
Arglistig kann zwar auch derjenige täuschen, dem - wie er weiß - entgegen der offensichtlichen Erwartung des Erklärungsempfängers jegliche zur sachgemäßen Beurteilung des Erklärungsgegenstandes erforderliche Kenntnis fehlt und der dies verschweigt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80 = NJW 1980, 2460 unter 2 b; s.a. OLG Celle NJW-RR 1987, 744 f; OLG München NJW 1988, 3271 f [OLG München 10.06.1987 - 7 U 4599/86]). - OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer …
Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407). - LG Düsseldorf, 16.11.2020 - 3 O 19/19
Rückabwicklung Kaufvertrag über ein Kunstwerk
Allerdings handelt nicht arglistig, wer gutgläubig unrichtige Angaben macht, mag auch der gute Glaube selbst auf Leichtfertigkeit beruhen (BGH NJW 1980, 2461; OLG Celle NJW-RR 1987, 744). - LG Stuttgart, 06.03.2020 - 19 O 123/19
Zulässige Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf ein Jahr im …
Dem steht es gleich (bedingter Vorsatz), wenn der Täuschende unrichtige Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" aufstellt ( BGH , Urt . v. 29.01.1975 - VIII ZR 101/73 ; Urt . v. 11.06.1979 - VIII ZR 224/78 ; Urt . v. 18.03.1981 - VIII ZR 44/80 ; Urt . v. 26.09.1997 - V ZR 29/96 ) bzw. unzutreffende Angaben macht, zu deren sachgemäßer Beurteilung ihm die erforderlichen Kenntnisse fehlen, und er dem anderen Teil seine fehlende Sachkenntnis verschweigt ( BGH , Urt . v. 18.03.1981 - VIII ZR 44/80 ; OLG Celle, Urt . v. 19.12.1986 - 4 U 284/85).Hierbei handelt nicht arglistig, wer gutgläubig unrichtige Angaben macht, mag auch der gute Glaube selbst auf Leichtfertigkeit beruhen ( BGH , Urt . v. 03.07.1980 - IVa ZR 38/80 ; OLG Celle, Urt . v. 19.12.1986 - 4 U 284/85).
- KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
Dafür können zwar auch sog. Erklärungen "ins Blaue hinein" ausreichen (vgl. BGH NJW 1980, 2460; BGHZ 63, 382; BGH NJW 1981, 1441; BGH NJW-RR 1987, 436; BGH NJW 1995, 955; OLG Celle NJW-RR 1987, 744; KG WM 1996, 356). - OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 5 U 76/02
Streit um Ansprüche aus Baumängelgewährleistung
Ebenfalls kann auch derjenige arglistig täuschen, dem - wie er weiß - entgegen der offensichtlichen Erwartung des Erklärungsempfängers jegliche zur sachgemäßen Beurteilung des Erklärungsgegenstandes erforderliche Kenntnis fehlt und der dies verschweigt (…BGH Urteil v. 8.5.1980 - IVa ZR 1/80 -, NJW 1980, S. 2460 ff, zitiert nach juris, Leitsatz 1; OLG Celle, Urteil vom 19.12.1986, 4 U 284/85, MDR 1987, S. 407).
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Rechtsprechung
| OLG München, 16.01.1987 - 23 U 3869/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 598
- MDR 1987, 407
- VersR 1987, 1048
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer …
- OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 190/03
Werkvertrag: Werklohnanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines …
Darauf, dass Frau B... die Schlussrechnung nur mit i.A. unterzeichnet hat, kommt es schon deshalb nicht an, weil die Rechnungsaufstellung und die Rechnungserteilung als solche im Falle einer vereinbarten Vergütung keine Willenserklärung im rechtsgeschäftlichen Sinn enthalten (…vgl. nur Ingenstau/Korbion, 16. Aufl., VOB/B § 14 Nr. 1 Rn. 17; OLG München NJW-RR 1987, 598). - OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 363/05
Schätzung des auf erbrachte Teilleistungen entfallenden Werklohns durch das …
Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen wird die Grenze der eine Vertragsanpassung rechtfertigenden Unzumutbarkeit erst dann überschritten, wenn die Veränderung 20% der Gesamtauftragssumme übersteigt (…Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 Nr. 7 Rdnr. 33;… BGH, Urt. v. 2.11.1995 - VII ZR 29/95; OLG Stuttgart, IBR 2000, 593; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 286; OLG München, NJW-RR 1987, 598). - OLG Hamburg, 20.08.1993 - 11 U 82/92
Gerüstbauer: Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek; Anwendbarkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 26.01.1989 - 6 U 8/88
Änderung der Vergütung beim Pauschalvertrag
Da der Mehrpreis von 3.562,50 DM für diese Position gegenüber der vereinbarten Summe von 12.381,99 DM einem prozentualen Mehraufwand von fast 29 % entspricht, liegt eine so, erhebliche Abweichung im Sinne dieser Vorschrift vor, daß der Klägerin ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf BauR 76, 363; OLG Frankfurt NJW-RR 86, 572; OLG München NJW-RR 87, 598).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.12.1986 - 21 U 41/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Totalunternehmer: Vereinbarkeit der VOB/B auch für Planungsleistungen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2092
- NJW-RR 1987, 1047 (Ls.)
- MDR 1987, 407
- VersR 1987, 1020
- BauR 1987, 560
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B
Ähnlich ist es im vorliegenden Fall, in dem Architekten- und Ingenieurleistungen gemeinsam mit Bauleistungen Gegenstand eines einheitlichen Vertrags sind (…ebenso Ingenstau/Korbion aaO Anh. zu A Rdn. 51 b;… Locher, Das private Baurecht 3. Aufl. Rdn. 391; a. A. OLG Hamm NJW 1987, 2092 [OLG Hamm 16.12.1986 - 21 U 41/86]). - OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 1 U 97/04
Fertighausvertrag als Werkvertrag; mangelhafte Planungsleistung hinsichtlich …
Das gilt auch für die von der Beklagten übernommenen Planungsleistungen, da die Errichtungsverpflichtung weitaus das Schwergewicht bildet und die VOB/B auch derartigen begleitenden Planungsaufgaben zugänglich ist (…Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB/A, § 1 Rdn. 35; OLG Hamm MDR 1987, 407). - LG Dortmund, 26.06.2003 - 7 O 42/03
Einbeziehung der VOB/B durch vertragliche Vereinbarung?
Die Vereinbarung der VOB/B für den Bauvertrag ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn ein Generalunternehmer wie hier neben Bauleistungen auch Planungsleistungen schuldet (Hamm MDR 1987, 407). - BGH, 17.09.1987 - VII ZR 177/86
Zum Umfang der Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes" in einen …
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