Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 20.11.1986 - 1 Ws 160/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 172 Abs. 1 StPO; § 172 Abs. 2 StPO
Anforderungen an die Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrages; Notwendigkeit der Äußerung des Verlanges nach Strafverfolgung gegenüber der Staatsanwaltschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 172 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrages; Notwendigkeit der Äußerung des Verlanges nach Strafverfolgung gegenüber der Staatsanwaltschaft
Papierfundstellen
- MDR 1987, 431
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Ws 271/12
Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren
Rn. 4 Die Befugnis, den Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO zu stellen, steht demjenigen, der sich durch eine strafbare Handlung verletzt fühlt, nur dann zu, wenn er sich schon mit dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage nach § 171 StPO unmittelbar oder über eine andere Stelle, etwa die Polizei, an die Staatsanwaltschaft gewandt hat (OLG Karlsruhe Justiz 1992, 187; OLG Oldenburg MDR 1987, 431; OLG Hamm JZ 1962, 171;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 172 Rn. 5a). - OLG Hamm, 06.04.2000 - 2 Ws 41/00
Begriff des Verletzten bei Unterhaltspflichtverletzung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO setzt aber voraus, dass der Verletzte zuvor bereits den Antrag nach § 171 StPO auf Strafverfolgung wegen derjenigen Tat, die Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens sein soll, gestellt und er gegen den dann ergangenen Bescheid der örtlichen Staatsanwaltschaft die Vorschaltbeschwerde eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 1997 in 2 Ws 337/97; den o.g. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 7. Oktober 1999; ferner OLG Hamm JZ 1962, 171; OLG Oldenburg, MDR 1987, 431; OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 5 a;… Rieß in LR, a.a.O., Rdnr. 4-7;… KK-Schmid, StPO, 4. Aufl., § 172 Rdnr. 3 und 17). - OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 2 Ws 17/92
Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ; Legitimation …
§ 172 Abs. 1 StPO und dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO Identität bestehen muß, und zwar bei gleichzeitigem Vorliegen der Verletzteneigenschaft (OLG Hamm JZ 1962, 171 [OLG Hamm 01.12.1961 - 2 Ws 433/61] ; OLG Braunschweig NJW 1965, 598 [OLG Braunschweig 29.10.1964 - Ws 123/64] ; OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276 [OLG Karlsruhe 10.02.1986 - 1 Ws 7/86] ; OLG Oldenburg NdsRpfl 1987, 16 = MDR 1987, 431; OLG Düsseldorf NStE Nr. 32 zu § 172 StPO).
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 24.11.1986 - 12 Qs 38/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 431
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines …
Insoweit sind die entsprechenden Kriterien in § 140 StPO aufgeführt, (vgl. zutreffend LG Koblenz MDR 1987, 431). - OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen …
In Einklang damit unterscheidet auch die MRK deutlich zwischen dem Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Überwindung der sprachlichen Verständigungsbarriere, das in Art. 6 Abs. 3 lit. e) MRK ohne Einschränkung gewährt wird, und der Bestellung eines Verteidigers zum Ausgleich von Defiziten in der Verteidigungsfähigkeit gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. c) 3. Alt. MRK (vgl. OLG Hamm MDR 1990, 461 [OLG Hamm 23.11.1989 - 2 Ws 626/89] ; LG Koblenz MDR 1987, 431 [LG Koblenz 24.11.1986 - 12 Qs 38/86] ). - OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage
Diese Bestimmung unterscheidet im Gegenteil und gewährt in Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e ein Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers ohne jede Einschränkung, dagegen in Buchstabe c ein Recht auf Bestellung eines Verteidigers nur für den Fall, daß dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist (so zutreffend Landgericht Koblenz, MDR 1987, 431 ).
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