Rechtsprechung
| BayObLG, 29.12.1986 - RReg. 1 St 313/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 2, Abs. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrverbot; Anrechnung
Papierfundstellen
- MDR 1987, 691
- Rpfleger 1987, 212
- BayObLGSt 1986, 155
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79
Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus BayObLG, 29.12.1986 - RReg. 1 St 313/86
ähnlich wie bei der Untersuchungshaft geregelt werden (BGHSt 29, 58/62 f.).Eine Auswirkung dieses Grundsatzes ist auch, daß bei der Festsetzung des Fahrverbots die Frage der Anrechenbarkeit vorläufiger Maßnahmen unberücksichtigt bleiben muß und daher auch nicht von der Verhängung eines Fahrverbots im Hinblick auf die Anrechnung derartiger vorläufiger Maßnahmen abgesehen werden darf (BGHSt 29, 58/63).«.
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BayObLG, 29.12.1986 - RReg. 1 St 313/86
Daraus ergibt sich, daß die Anrechnung auf das Fahrverbot ebenso wie die Strafzeitberechnung durch Anrechnung der Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zum Erkenntnisverfahren gehört, sondern Aufgabe der Strafvollstreckungsbehörde ist mit der Folge, daß etwaige Feststellungen im Erkenntnisverfahren nur deklaratorische Bedeutung haben (BGHSt 27, 287/288). - BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70
Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer …
Auszug aus BayObLG, 29.12.1986 - RReg. 1 St 313/86
Ein Ausspruch im Urteil Ä mit konstitutiver Wirkung Ä sei aber nicht nur dann erforderlich, wenn das Gesetz dem Richter ausdrücklich eine Entscheidungsbefugnis belasse, sondern auch dann, wenn Zweifel über die Art der Anrechnung bestehen könnten (u. a. BGHSt 24, 29/30).
- OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
Anrechnung der Dauer der (rechtswidrigen) Entziehung der Fahrerlaubnis auf …
Der Senat hat diese im Tenor ausgesprochen, weil mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung von einer (sonst üblichen) Anrechnung im Vollstreckungsverfahren nicht ausgegangen werden kann (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen, in denen § 25 Abs. 6 StVG nicht unmittelbar anwendbar war, BayOblG, Beschluss vom 15. Juli 1994 - 2 ObOWi 180/94; BayObLGSt 1986, 155). - BayObLG, 15.07.1994 - 2 ObOWi 180/94
Führerscheinabgabe bei Behörde - Anrechnung im Erkenntnisverfahren
Die Anrechnung nach dieser Vorschrift ist grundsätzlich Aufgabe der Vollstreckungsbehörde (vgl. BGHSt 27, 287 f.; BayObLGSt 1986, 155 f.).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 06.02.1987 - RReg. 1 St 292/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 142 Abs. 1 Nr. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wartezeit; Verlängerung UnfallVerkehrsteilnehmerFeststellungenPolizei; Angebot; Ablehnung
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1712
- MDR 1987, 691
- NStZ 1987, 270
- JR 1988, 296
- BayObLGSt 1987, 15
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Rechtsprechung
| LG Heilbronn, 10.03.1987 - StVK 16/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 691
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02
Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung einer …
Der Senat sieht auch unter Berücksichtigung der insoweit abweichenden neueren Rechtsprechung u.a. des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 18. Juli 2001 - 4 Ws 229 - 230/01 - ebenso OLG Bamberg NStZ-RR 2000, 81; OLG Celle StV 1982, 227; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 31; NStZ 1996, 407; NStZ-RR 1998, 61 [zur Führungsaufsicht bei Einheitsjugendstrafe]; KG NStZ-RR 1999, 138; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 182; OLG Koblenz MDR 1980, 72; OLG Köln NStZ-RR 1997, 4; OLG Schleswig JR 1982, 339; OLG Stuttgart NStZ 1992, 101; OLG Zweibrücken StV 1986, 541; LG Heilbronn MDR 1987, 691; LG Osnabrück StV 1986, 26; LG Regensburg MDR 1983, 423 [424];… Schönke/Schröder/Stree, 26. Auflage, § 68 f Rn. 4;… LK-Hanack, 11. Auflage, § 68 f Rn. 14) keinen Anlass, von seiner Auffassung abzugehen.
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