Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abänderung des Schuldausspruchs durch Verringerung des Schuldumfangs - Anforderungen an betrügerische Absicht bei Gebäudeversicherungsbetrug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 265
Papierfundstellen
- MDR 1987, 979
- NStZ 1987, 505
- StV 1988, 65
- StV 1989, 298
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.01.1986 - 2 StR 700/85
Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge des Freispruchs wegen einer Brandlegung - …
Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Es wird dabei jedoch zu beachten sein, daß der Tatbestand des § 265 StGB bereits dann vollendet ist, wenn der Täter bei der Brandlegung irrig annimmt, der Versicherte habe keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung (RGSt 68, 430; BGH NStZ 1986, 314). - RG, 06.12.1934 - 3 D 1208/34
1. Wann wird durch das Versenken eines Schiffes "Gefahr für das Leben eines …
Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Es wird dabei jedoch zu beachten sein, daß der Tatbestand des § 265 StGB bereits dann vollendet ist, wenn der Täter bei der Brandlegung irrig annimmt, der Versicherte habe keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung (RGSt 68, 430; BGH NStZ 1986, 314). - BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Ihr Entschädigungsanspruch wird durch die vorsätzliche Herbeiführung des Brandes durch den Angeklagten grundsätzlich nicht berührt (vgl. RGZ 157, 314; BGHZ 24, 378; 26, 282).
- BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56
Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung
Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Ihr Entschädigungsanspruch wird durch die vorsätzliche Herbeiführung des Brandes durch den Angeklagten grundsätzlich nicht berührt (vgl. RGZ 157, 314; BGHZ 24, 378; 26, 282). - BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …
Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Erforderlich ist vielmehr, daß der Versicherte dem Ehegatten die Obhut für seinen Miteigentumsanteil in der Weise übertragen hat, daß dieser hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis auf Dauer an seine Stelle getreten ist (BGH VersR 1965, 429; BGH NJW 1976, 2271;… Bruck-Möller, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. § 61 Anm. 67 c;… Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 23. Aufl. § 6 Anm. 8 B; Stürmer VersR 1983, 310). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Insoweit kann er aber nur dann in betrügerischer Absicht gehandelt haben, wenn diese darauf gerichtet war, seiner Frau durch Täuschung über den Eintritt des Versicherungsfalles einen Vermögensvorteil in Gestalt der ihr von Rechts wegen nicht zustehenden Entschädigungssumme zu verschaffen (vgl. BGHSt 1, 209). - RG, 13.05.1938 - VII 6/38
1. Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um …
Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Ihr Entschädigungsanspruch wird durch die vorsätzliche Herbeiführung des Brandes durch den Angeklagten grundsätzlich nicht berührt (vgl. RGZ 157, 314; BGHZ 24, 378; 26, 282).
- BGH, 22.04.2008 - 3 StR 74/08
Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Begründung; …
Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich somit wesentlich von demjenigen, welcher der von der Revision angeführten Entscheidung BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1 zu Grunde lag. - BGH, 03.04.1992 - 1 StR 125/92
Schuldumfang bei Versicherungsbetrug
B r u c h t e i l im Eigentum eines nicht tatbeteiligten Miteigentümers steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1) - die Versicherung eine Leistung erbringen sollte, zu der sie nicht einmal teilweise verpflichtet war. - BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88
Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug - …
Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal der betrügerischen Absicht ist allein die Vorstellung des Täters (BGH NStZ 1986, 314 f.; BGHR StGB § 265 I Betrugsabsicht 1;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 14). - BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten - …
Andererseits schließen die Feststellungen des Landgerichts die Möglichkeit nicht aus, daß der Ehemann der Angeklagten an dem Vorfall nicht beteiligt war und daß sie deshalb nicht "in betrügerischer Absicht" im Sinne des § 265 Abs. 1 StGB bandelte (vgl. dazu BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1). - BGH, 19.05.1988 - 1 StR 158/88
Aufhebung eines Urteils in der Revision
Wäre das so gewesen, so hätte Frau St. Ansprüche aus der Versicherung gehabt, § 265 StGB hätte nicht vorgelegen (BGHR StGB § 265 Betrugsabsicht 1).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen an Gesamtvorsatz
- rechtsportal.de
StGB § 52
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 979
- NStZ 1987, 551
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58
Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87
Richtig ist, daß eine allgemeine, in ihren Einzelheiten noch unbestimmte Tatbereitschaft die Merkmale des Gesamtvorsatzes nicht erfüllt (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408 m.w.N.).Dabei wird je nach der Art des geschützten Rechtsguts dem einen oder anderen Gesichtspunkt unterschiedliches Gewicht zukommen (BGHSt 12, 148, 155).
Die einheitliche Unrechtsvereinbarung zwischen ihm und dem Angeklagten gab den Einzelakten den gemeinsamen Rahmen und konkretisierte weitgehend den Tatplan (vgl. für Wettbewerbsabsprachen BGHSt 12, 148, 155 f.).
Der Bundesgerichtshof hat es insoweit stets als ausreichend angesehen, daß der Täter die Absicht hat, dasselbe Rechtsgut auf dieselbe Art und Weise in engem zeitlichen Zusammenhang immer wieder zu verletzen (BGHSt 12, 148, 156; 26, 4, 7 f.; BGH…, Urt. vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 - bei Holtz MDR 1986, 793).
- BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …
Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt es, daß der Gesamtvorsatz die Einzelakte insoweit vorweg umfaßt, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehung in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; BGH NStZ 1986, 408).Der Bundesgerichtshof hat es insoweit stets als ausreichend angesehen, daß der Täter die Absicht hat, dasselbe Rechtsgut auf dieselbe Art und Weise in engem zeitlichen Zusammenhang immer wieder zu verletzen (BGHSt 12, 148, 156; 26, 4, 7 f.; BGH…, Urt. vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 - bei Holtz MDR 1986, 793).
Die notwendige Gleichartigkeit der Begehungsweise (BGHSt 26, 4, 8; BGH MDR 1986, 1039) wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß je nach den Wünschen des Betroffenen Schecks gegeben, Überweisungen vorgenommen oder Sachwerte zugewendet wurden.
- BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86
Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87
Richtig ist, daß eine allgemeine, in ihren Einzelheiten noch unbestimmte Tatbereitschaft die Merkmale des Gesamtvorsatzes nicht erfüllt (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408 m.w.N.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt es, daß der Gesamtvorsatz die Einzelakte insoweit vorweg umfaßt, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehung in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; BGH NStZ 1986, 408).
- BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung - …
Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87
Die notwendige Gleichartigkeit der Begehungsweise (BGHSt 26, 4, 8; BGH MDR 1986, 1039) wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß je nach den Wünschen des Betroffenen Schecks gegeben, Überweisungen vorgenommen oder Sachwerte zugewendet wurden. - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt es, daß der Gesamtvorsatz die Einzelakte insoweit vorweg umfaßt, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehung in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; BGH NStZ 1986, 408). - BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87
Es genügt also, daß Fortsetzungszusammenhang für alle Teilakte der Bestechung rechtsfehlerfrei bejaht worden ist (BGHSt 3, 165, 166) [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]. - BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur …
Auszug aus BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87
Der Bundesgerichtshof hat es insoweit stets als ausreichend angesehen, daß der Täter die Absicht hat, dasselbe Rechtsgut auf dieselbe Art und Weise in engem zeitlichen Zusammenhang immer wieder zu verletzen (BGHSt 12, 148, 156; 26, 4, 7 f.; BGH, Urt. vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 - bei Holtz MDR 1986, 793).
- BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots
Dafür reicht der allgemeine Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 5 bis 14). - BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten …
Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33). - BGH, 20.11.1990 - 4 StR 502/90
Aufhebung eines Strafausspruchs hinsichtlich einer lebenslangen Sperre für die …
Die Schwere der Tatschuld ist insoweit nur von Bedeutung, als sie Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten und auf den Grad seiner Ungeeignetheit zu geben vermag, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt (BGH VRS 7, 301, 303; BGHSt 15, 393, 397;… BGHR StGB § 69 a I Dauer 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85 - bei Holtz MDR 1987, 979 sowie vom 22. Mai 1990 - 1 StR 224/90 -, vom 12. Juni 1990 - 1 StR 209/90 - …und vom 25. September 1990 - 4 StR 417/90, zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 69 a I Dauer 2). - BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87
Voraussetzung für das Vorliegen einer fortgesetzte Handlung - Bestechung, Betrug …
Ist Gegenstand des Verfahrens eine Reihe von Vergehen der Bestechlichkeit oder der Bestechung und stehen Vorteilgeber und Vorteilnehmer als Personen fest, können durch die einheitliche Unrechtsvereinbarung der Tatplan und der gemeinsame Rahmen für die Einzelakte genügend bestimmt sein, zumal wenn der Tatort durch den gemeinsamen Wirkungsbereich der Beteiligten festgelegt und der Zeitfaktor durch einen engen zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Tathandlungen ausreichend konkretisiert wird (BGH, Urteil vom 11. August 1987, - 1 StR 176/87 bei Holtz in MDR 1987, 979). - BGH, 16.03.1989 - 1 StR 96/89
Umfang der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles
Die Schwere der Schuld ist nur insoweit von Bedeutung, als sich aus ihr Hinweise auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Angeklagten ergeben (…BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1; BGH, Urt. vom 11. August 1987 - bei Holtz MDR 1987, 979).
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