Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.11.1987 - 2 W 185/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 57 Abs. 2 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchsuchungsanordnung; Vollstreckungsgebühr; Zwangsvollstreckung
Papierfundstellen
- MDR 1988, 329
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 12.12.1983 - 14 W 208/83
Richtiger Rechtsbehelf gegen eine ohne vorherige Anhörung des Schuldners erfolgte …
Auszug aus OLG Köln, 16.11.1987 - 2 W 185/87
Das Erwirken eines Durchsuchungsbeschlusses Ä bereits eine Vollstreckungsmaßnahme (OLG Köln, DGVZ 1986, 152; OLG Hamm, NJW 1984, 1972) Ä kann dem Gläubiger lediglich die Möglichkeit verschaffen, sich gegen den Willen des Schuldners über pfändbare Vermögensgegenstände in dessen Wohnung zu informieren.
- OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 59/90 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, MDR 1988, 329 f.) ist der Streitwert für das Verfahren auf Erlaß einer Durchsuchungsanordnung mit einem Bruchteil des Wertes der zu vollstreckenden Geldforderung zu bemessen (…vgl. auch Schneider, Streitwert-Kommentar, 9. Aufl. 1991, Rdn. 1021).
- OLG Köln, 09.02.1994 - 2 W 194/93
Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Durchsuchungsanordnung
Nach der Rechtsprechung des Senats (MDR 1988, 329 ) ist der Wert für das Verfahren auf Erlaß einer Durchsuchungsanordnung nur mit einem Bruchteil des Wertes der zu vollstreckenden Forderung anzusetzen (…ebenso Zöller/Schneider a.a.O. § 3 Rn. 16 "Durchsuchungsanordnung").
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 08.12.1987 - 82 T 588/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BRAGO § 13 Abs. 2 S. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 329
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 13.07.1932 - V B 21/32
Wirkt die Wahrung der Nachweisfrist nach § 519 Abs. 6 ZPO. durch einen …
Auszug aus LG Berlin, 08.12.1987 - 82 T 588/87
Bereits das RG hat die Auffassung vertreten, daß es sich bei nacheinander eingelegten, denselben Streitgegenstand betreffenden Berufungen mehrerer Streitgenossen (gerichts-)gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit handele (RGZ 137, 192 f.).
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Rechtsprechung
| KG, 10.11.1987 - 1 W 2414/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 329
- DNotZ 1988, 454
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01
Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine …
Dies entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur für die Eröffnung des Konkursverfahrens (z.B. BayObLGZ 1978, 209 [211]; BayObLGZ 1978, 278 [280]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332;… Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rdnr. 69;… Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rdnr. 38;… Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rdnr. 79 zum Teil mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur). - OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05
Geschäftswert bei gleichzeitiger Beurkundung von Kaufvertrag und Zustimmung zu …
Bei der der Bestimmung des Geschäftswertes ist für die Beurkundung eines Kaufvertrages mit gleichzeitiger Beurkundung einer Zustimmung zu einer Lastenfreistellung nur der Kaufpreis nach § 44 Abs. 1 KostO maßgeblich (im Anschluss an OLG Celle DNotZ 1964, 571; KG Berlin DNotZ 1988, 454; OLG Dresden NotBZ 2000, 26).Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, wonach für die Berechnung der Gebühren des Notars in Fällen der vorliegenden Art allein der Kaufpreis maßgebend ist und der höhere Gesamtnennwert der vom Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zu löschenden Grundpfandrechte für die Berechnung der Gebühren aufgrund der Vorschrift des § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht in Betracht kommt, wenn Kaufvertrag und Löschungsanträge des Verkäufers zusammen beurkundet werden (OLG Celle DNotZ 1964, 571; KG Berlin DNotZ 1988, 454; OLG Dresden NotBZ 2000, 26).
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines
Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 11. Juli 2001 (2 Wx 13/01) entschieden hat (NZI 2001, 470 = FGPrax 2001, 214), findet § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung (S. hierzu auch für die frühere Konkursordnung z.B.: BayObLGZ 1978, 209 [211]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rn. 69; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rn. 38; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rn. 79; und nunmehr auch für die Insolvenzordnung: BayObLG Rpfleger 2002, 261; Lüke in: Kübler/Prütting, InsO, Stand 12. Lfg.
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02
Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …
Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 11. Juli 2001 (2 Wx 13/01) entschieden hat (NZI 2001, 470 = FGPrax 2001, 214), findet § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung (S. hierzu auch für die frühere Konkursordnung z.B.: BayObLGZ 1978, 209 [211]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rn. 69; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rn. 38; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rn. 79; und nunmehr auch für die Insolvenzordnung: BayObLG Rpfleger 2002, 261; Lüke in: Kübler/Prütting, InsO, Stand 12. Lfg. - OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02
Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …
Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 11. Juli 2001 (2 Wx 13/01) entschieden hat (NZI 2001, 470 = FGPrax 2001, 214), findet § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung (S. hierzu auch für die frühere Konkursordnung z.B.: BayObLGZ 1978, 209 [211]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rn. 69; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rn. 38; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rn. 79; und nunmehr auch für die Insolvenzordnung: BayObLG Rpfleger 2002, 261; Lüke in: Kübler/Prütting, InsO, Stand 12. Lfg. - OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02
Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …
Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 11. Juli 2001 (2 Wx 13/01) entschieden hat (NZI 2001, 470 = FGPrax 2001, 214), findet § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung (S. hierzu auch für die frühere Konkursordnung z.B.: BayObLGZ 1978, 209 [211]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rn. 69; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rn. 38; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rn. 79; und nunmehr auch für die Insolvenzordnung: BayObLG Rpfleger 2002, 261; Lüke in: Kübler/Prütting, InsO, Stand 12. Lfg. - OLG Naumburg, 09.12.2003 - 8 UF 156/03
Keine Unterbrechung eines Hausratsverteilungsverfahrens durch eine …
Zum einen besteht in der Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass Bestimmungen der Zivilprozessordnung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich keine Anwendung finden (KG, MDR 1988, 329 m.w.N.). - LG Bremen, 31.01.2019 - 4 T 667/16
Pachtvertragsentwurf - Vollständigkeit wenn noch Parameter fehlen?
Grundsätzlich tritt in einem Verfahren, in dem, wie vorliegend nach § 130 Abs. 3 GNotKG, das FamFG gilt, im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten keine Unterbrechung ein (…BeckOK ZPO/Jaspersen, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 240 Rn. 2-2.24; übertragbar insoweit auch: KG Berlin, Beschluss vom 10.11.1987, Az.: 1 W 2414/87, Notarkostenbeschwerdeverfahren nach KostenO und FGG).
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