Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 6 Ss 444/89 |
Herabsetzung des Tagessatzes
§ 465 StPO, Angeklagter trägt auch dann die Kosten des Verfahrens, wenn er einen in vollem Umfang erfolgreichen Teileinspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte (§ 410 Abs. 2 StPO), Unanwendbarkeit von § 473 Abs. 3, Abs. 4 StPO (Einspruch ist Rechtsbehelf, nicht Rechtsmittel)
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einspruch gegen Strafbefehl; Beschränkung auf den Beschwerdepunkt; Kostenentscheidung
Papierfundstellen
- MDR 1990, 78
- NStZ 1989, 589
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 6 Ss 444/89
Auch die entsprechende Anwendung des § 473 StPO scheidet deshalb aus (ebenso LG München I, NStZ 1988, 474 ; LG Ravensburg, Beschl. v. 4.11.1988, 4 Qs 226/88; AG Braunschweig, MDR 1987, 1049 ..). - OLG München, 03.12.1987 - 2 Ws 1132/87
Staatskasse; Kosten; Beschwerdepunkt; Beschwerde; Entziehung der Fahrerlaubnis; …
- LG Hildesheim, 05.12.1988 - 13 Qs 175/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 6 Ss 444/89
Ebenso LG Hildesheim (Beschluß Ä 13 Qs 175/88 Ä v. 5.12.88, in NiedersRpfl 1989, 41 ) und AG Braunschweig (Urteil Ä 10 Cs 904 Js 31356/88 Ä v. 8.12.88, in MDR 1989, 481). - AG Braunschweig, 08.12.1988 - 10 Cs 904 Js 31356/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 6 Ss 444/89
Ebenso LG Hildesheim (Beschluß Ä 13 Qs 175/88 Ä v. 5.12.88, in NiedersRpfl 1989, 41 ) und AG Braunschweig (Urteil Ä 10 Cs 904 Js 31356/88 Ä v. 8.12.88, in MDR 1989, 481).
- LG Karlsruhe, 16.08.2006 - 4 Qs 64/06
Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe: …
§ 473 Abs. 3 StPO, der die Erstattung von Auslagen des Beteiligten bei Erfolg eines beschränkten Rechtsmittels regelt, ist auf den Einspruch, der kein Rechtsmittel darstellt, nicht - auch nicht analog - anzuwenden (vgl. unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien OLG Stuttgart NStZ 1989, 589). - BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO auf die …
Sie entsprechen der überwiegend in der Rechtsprechung der Fachgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 589 ;… LG Hildesheim, Niedersächsischer Rechtspfleger 1989, S. 41 [42];… LG München I, NStZ 1988, S. 473 [474];… Löwe- Rosenberg/Gössel, StPO , 24. Aufl., 1989, § 410 Rdnr. 1 und Fn. 1;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., 1991, § 473 Rdnr. 1;… Karlsruher Kommentar/Meyer-Goßner, StPO , 2. Aufl., 1987, § 410 Rdnr. 14;… Mertens, NStZ 1988, S. 473 ; a.A. nur OLG München, NStZ 1988, 241 ;… Reisser, MDR 1990, S. 880), die den Wortlaut der in Rede stehenden Vorschriften, die Entstehungsgeschichte des § 410 Abs. 2 StPO sowie die Systematik des Gesetzes für sich hat. - LG Berlin I, 19.03.2024 - (BGW1) 132 StV 16/18
Kosten- und Auslagenentscheidung bei Einstellung des berufsgerichtlichen …
Rn. 17 Zwar soll es bei erfolgreichem, auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktem Einspruch gegen einen Strafbefehl bei der Kostentragungspflicht des Verurteilten nach § 465 Abs. 1 StPO verbleiben und die Anwendbarkeit von § 473 StPO ausgeschlossen sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. August 1989 - 6 Ss 444/89, NStZ 1989, 589;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage 2023, § 473 Rn. 1 m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 3. Dezember 1987 - 2 Ws 1132/87 K, NStZ 1988, 241), weil es sich bei dem Einspruch nicht um ein Rechtsmittel handelt und das Strafverfahren als kostenrechtliche Einheit zu betrachten ist (…OLG München, a. a. O.;… Schmitt, a. a. O., § 465 Rn. 3 m.w.N.), sodass Anfall und Umfang der Verfahrenskosten in der Regel nicht dadurch beeinflusst werden, welches Maß die Rechtsfolge der Verurteilung erreicht.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 78
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur …
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Bindungswirkung einer Abgabe einer Strafsache trotz Fehlens besonderer Gründe zur …
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94
Nachtragsentscheidung über Strafaussetzung; Abgabe bei Wohnsitzwechsel; …
Willkür liegt vor, wenn die Maßnahme auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (BVerfGE 29, 451 49; BGHSt 29, 216 (219); BGH NStZ 1993, 230; Senatsbeschluß in MDR 1990, 78 ). - BGH, 14.10.1992 - 2 ARs 453/92
Annahme von Willkür hinsichtlich einer Verfahrensabgabe
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206, 207) nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Weiterverweisung an ein anderes …
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 367/92
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206, 207) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 03.04.1992 - 2 ARs 126/92
Abgabe der Bewährungsaufsicht an das Wohnsitzgericht
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - OLG Düsseldorf, 03.09.1997 - 1 Ws 532/97 Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn keine besonderen Gründe die Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399 ; 1993, 200 und 230), sondern nur dann, wenn für die Abgabe kein einziger vertretbarer sachlicher Grund angeführt werden kann (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 29. Januar 1997 - 1 Ws 51/97 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in MDR 1990, 78 und NStZ 1992, 206 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 462 a Rdnr. 23;… a.A.: KK-Fischer, StPO , 3. Aufl., 462 a Rdnr. 27; OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - in OLGSt 462 a StPO Nr. 13, zuletzt Beschluß vom 30. April 1997 - 3 Ws 192/97 -).
- BGH, 11.06.1993 - 2 ARs 191/93
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78) nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGH, Beschl. v. 26. August 1992 - 2 ARs 362, 363 und 367/92; Beschl. v. 14. Oktober 1992 - 2 ARs 455/92; st. Rspr.). - BGH, 12.08.1992 - 2 ARs 333/92
Zuständigkeit nach Abgabe an anderes Gericht
- OLG Hamm, 18.04.1996 - 3 (s) Sbd 1-1/96
Abgabe, Bindungswirkung, Willkür
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