Rechtsprechung
| OLG München, 31.05.1990 - 11 W 932/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Drittschuldnerprozeß; Absetzen der Kosten; Zwangsvollstreckungskosten
Papierfundstellen
- MDR 1990, 931
- Rpfleger 1990, 528
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.12.2005 - VII ZB 57/05
Kosten eines Drittschuldnerprozesses als Kosten der Zwangsvollstreckung
Die Gegenmeinung wird vor allem vom Oberlandesgericht München (JurBüro 1990, 1355) und ihm folgend von den Oberlandesgerichten Schleswig (JurBüro 1992, 500) und Bamberg (JurBüro 1994, 612) vertreten. - OLG Karlsruhe, 02.08.1993 - 13 W 12/93 Die Gegenmeinung (so insbesondere OLG München Jur. Büro 1990, 1355 = MDR 1990, 931= …
- LG Traunstein, 03.03.2005 - 4 T 117/05
Pfändung von Gehaltsansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung; Festsetzung von …
Ein Teil der Rechtsprechung, auf welche sich auch das Amtsgericht stützt, vertritt die Auffassung, dass die dem Gläubiger entstandenen Kosten eines Drittschuldnerprozesses nicht gemäß § 788 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden können (OLG München MDR 1990, 931 [OLG München 31.05.1990 - 11 W 932/90] ; OLG Bamberg JurBüro 1994, 612).
- OLG Köln, 03.03.1998 - 25 WF 35/98 Rn. 12 Teilweise wird die Festsetzungsfähigkeit derartiger Kosten mit der Begründung verneint, daß der Drittschuldner prozeßgemäß § 840 Abs. 2 ZPO ein eigenständiger Rechtsstreit sei und als solcher, ebenso wie die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO die Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO, ein vom ursprünglichen Verfahren losgelöstes, verselbständigtes Prozeßrechtsverhältnis verkörpere, während § 788 ZPO die Kostenfestsetzung nur zwischen den Parteien der Zwangsvollstreckung des Ausgangsverfahrens gestatte, zu dem der Prozeß des Vollstreckungsgläubigers gegen den Drittschuldner nicht gehöre (vgl. OLG München JurBüro 1990, 1355; SchlHOLG JurBüro 1992, 500; OLG Bamberg JurBüro 1994, 612; LG Berlin JurBüro 1990, 1678).
- OLG Bamberg, 20.09.1993 - 6 W 11/93
Sofortige Beschwerde; Kostenfestsetzung eines anderen Prozesses nach § 788 der …
Az. 11 W 932/90 (abgedruckt in JurBüro 1990, S. 1355), Bezug genommen. - LG Leipzig, 21.01.2003 - 12 T 8009/02
Erstattungsfähigkeit der einem Gläubiger im Rechtsstreit mit dem Drittschuldner …
Die Gegenmeinung (so insbesondere OLG München in MDR 1990, 931 ; OLG Bamberg, JurBüro 1994/612; LG Berlin, DGVZ 1990, 138) verneint die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten nach § 788 I ZPO mit der Begründung, jeder Gläubiger trage grundsätzlich das Prozess- und Beitreibungsrisiko.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.06.1990 - 5 U 101/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 718
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit des Senats; Unzuständigkeit des Einzelrichters
Papierfundstellen
- MDR 1990, 931
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 29.05.1990 - 10 U 19/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 931
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 08.09.2017 - 1 U 56/17
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Dies gilt erst recht, wenn die Einstellung gegen Sicherheitsleistung aus einem Urteil begehrt wird, welches - wie hier - dem Gläubiger die Vollstreckung seinerseits nur gegen Sicherheitsleistung gestattet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90 MDR 1990, 931; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 2 U 185/93, ZIP 1994, 1053), Denn ist dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung gestattet, ist der Schuldner vor wirtschaftlichen Nachteilen, die durch eine im Nachhinein möglicherweise materiell ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung drohen, in aller Regel hinreichend abgesichert. - KG, 26.04.2022 - 4 U 18/22
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung einer Fluglinie zur Erteilung einer …
In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung zulässig ist bzw. aus einem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf (§ 709 Satz 3 ZPO ), ist dem Einstellungsantrag des Schuldners nur stattzugeben, wenn der Schuldner über die Wirkung einer jeden Vollstreckung hinausgehende, schutzwürdige Interessen dartut und glaubhaft macht, insbesondere darlegt, dass ihm ein Schaden drohe, der über die allgemeine Vollstreckungswirkung hinausgehe und durch die angeordnete Sicherheitsleistung nicht hinreichend abgedeckt sei (OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 UH 664/05, OLGR 2006, 413 - 414, Rn. 11; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. November 1992 - 26 U 94/92, OLGR 1993, 137, Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90, MDR 1990, 931 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576 ;… Zöller/Herget, ZPO , 34. Auflage 2022, § 719 Rn. 3 und 6 mwN.).
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