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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.03.1992 - 2 Ws 124/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5253
OLG Hamburg, 23.03.1992 - 2 Ws 124/92 (https://dejure.org/1992,5253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.1992 - 2 Ws 124/92 (https://dejure.org/1992,5253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 1992 - 2 Ws 124/92 (https://dejure.org/1992,5253)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 114 Abs. 2 Nr. 4, § 147 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdung des Untersuchungszwecks; Haftbefehl; Dringender Tatverdacht; Beweismittel; Nachholung in Beschwerdentscheidung

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 693
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf …

    Der Rechtsmangel könne im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens geheilt werden (siehe Oberlandesgericht Hamburg, Az. 2 Ws 124/92, und Kammergericht Berlin, Az. 5 Ws 344/93, Randnr. 48 unten).

    Diese Mängel können daher durch Aufhebung des fehlerhaften Haftbefehls oder durch Erlass eines neuen Haftbefehls von den Beschwerdegerichten im Haftprüfungsverfahren geheilt werden (vgl. u. a. Oberlandesgericht Karlsruhe…, Beschluss vom 28. November 1985, Az: 3 Ws 252/85, NStZ 1986, S. 134-135 mit weiteren Verweisen; Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 23. März 1992, Az: 2 Ws 124/92, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1992, S. 694; Kammergericht Berlin…, Beschluss vom 5. Oktober 1993, Az: 5 Ws 344/93, StV 1994, S. 318-319; sowie Oberlandesgericht Karlsruhe…, Beschluss vom 26. September 2000, Az: 3 Ws 196/00, StV 2001, S. 118).

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …

    Fehlen entsprechende Darlegungen in der Haftfortdauerentscheidung, so führt dies entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers aber nicht zur Aufhebung des Haftbefehls durch das Beschwerdegericht, denn ein Verstoß gegen Begründungspflichten genügt hierfür grundsätzlich nicht (OLG Hamburg MDR 1992, 693 f.;… Löwe/Rosenberg-Hilger, a.a.O., § 114 Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.06.2003 - 2 Ws 164/03

    Beteiligung von Schöffen an einem richterlichen Beschluss über die Haftfortdauer; …

    Der Haftbefehl hat aber Bestand, da die Angabe der Verdachtstatsachen auch ergänzt oder nachgeholt werden kann, gegebenenfalls noch durch das Beschwerdegericht (vgl. HansOLG Hamburg in MDR 1992, 693; KG in StV 1994, 318).
  • OLG Hamburg, 15.04.2003 - 2 Ws 114/03

    Bei Erweiterung des Haftbefehls auf zusätzliche Taten vorgeschriebene Sonderform …

    cc) Damit ist eine den formellen Begründungsanforderungen entsprechende Erweiterung des Haftbefehls auf die vier Taten zum Nachteil K. in der besonderen Haftprüfung nach § 268 b StPO erfolgt, sodass die Begründung nicht durch das Beschwerdegericht nachzuholen ist (hierzu vgl. Senat in MDR 1992, 693;… Hilger, a.a.O., § 114 Rdn. 21 m.w.N.).
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