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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 14.03.1991 | BGH, 26.03.1992

Rechtsprechung
   BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90   

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https://dejure.org/1991,607
BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 (https://dejure.org/1991,607)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 (https://dejure.org/1991,607)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 (https://dejure.org/1991,607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Entstehungszeitpunkt krankheitsbedingt keine Arbeitsleistung erbringen konnte - Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus dem Auflösungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 279
  • MDR 1992, 78
  • NZA 1991, 685
  • BB 1991, 1200
  • DB 1992, 97
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89

    Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit; …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 1989 - 11 Sa 973/89 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58

    Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 590/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenem Urlaub - …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Die Auslegung betrifft nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. dazu BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f. mwN).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Der Senat konnte die Erklärungen jedoch selbst auslegen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    cc) Der Senat kann die Auslegung der im Schreiben vom 22. Dezember 2004 enthaltenen Erklärung selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - BAGE 104, 103 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 1 b bb der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 -BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe).
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   OLG Hamm, 14.03.1991 - 4 U 17/91   

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https://dejure.org/1991,2835
OLG Hamm, 14.03.1991 - 4 U 17/91 (https://dejure.org/1991,2835)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.1991 - 4 U 17/91 (https://dejure.org/1991,2835)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 1991 - 4 U 17/91 (https://dejure.org/1991,2835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 78
  • GRUR 1991, 638
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 24.11.1988 - 4 U 225/88
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1991 - 4 U 17/91
    Ob einer solchen Amtszustellung überhaupt Heilungskraft zukommen kann, braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden (vgl. zu dieser Frage auch Senatsurteil vom 24. November 1988 - 4 U 225/88 - WRP 1989, 262).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals; …

    Rn. 22 (1) Nach einer Ansicht ist der Zugang des zuzustellenden Dokuments selbst erforderlich (OLG Hamm, OLGZ 1991, 450, 451 [juris Rn. 3];… BayObLGZ 1995, 61, 72 [juris Rn. 39];… OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128, 129 [juris Rn. 7];… OLG Karlsruhe, NZG 2008, 714, 715 [juris Rn. 15];… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 4).
  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Wohnungseigentumssache: Zustellung einer Klageschrift an den nicht mehr …

    Rn. 19 aa) Nach einer Ansicht ist der Zugang des zuzustellenden Dokuments selbst erforderlich (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128, 129; BayObLGZ 1995, 61, 72; OLG Hamm, OLGZ 1991, 450, 451;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 189 Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Sportzubehör - Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer …

    Rn. 61 Demgegenüber wird die Ansicht vertreten, dass der Zugang eines inhaltsgleichen Dokuments (als Fotokopie per Telefax oder per E-Mail) nicht ausreichend ist, sondern dass Wesentliches und unverzichtbares Erfordernis einer Heilung ist, dass der Adressat der einstweiligen Verfügung das Dokument auch tatsächlich erhält, mithin "es in die Hand bekommt" " (…BGH, 15.03.2007, 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605, 1606, juris Rn. 14;… BFH, 06.05.2014, GrS 2/13, NJW 2014, 2524, Rn. 68;… BGH, NJW-RR 2011, 1011, Rn. 11;… OLG München, WRP 2017, 1538, Rn. 34; OLG Jena, MD 2011, 755; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 50, 54; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128; OLG Karlsruhe, DGVZ 2014, 127, 129; OLG Karlsruhe, BeckRS 2004, 09651; BayObLGZ 1995, 61, 72 und OLG Hamm, OLGZ 1991, 450 f.;… Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Auflage, 2018, § 189 Rn. 4;… Stein/Jonas/ Roth, ZPO, 22. Auflage, 2005, § 189 Rn. 7;… MüKo/Schlingloff, UWG, 2. Auflage, 2014, § 12 Rn. 514).

    Prüfungsmöglichkeiten, ob das Schriftstück authentisch und die Vollziehung im Übrigen in Ordnung ist, werden dem Prozessbevollmächtigten als dem richtigen Zustellungsempfänger damit jedoch nicht eingeräumt (OLG Hamm, OLGZ 1991, 450, 451).

  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung

    Demgegenüber hält der Senat an seiner bereits mit Urteil vom 19.01.2017 (Az.: 6 U 3038/16) vertretenen Ansicht fest, wonach der Zugang eines inhaltsgleichen Dokuments (als Fotokopie per Telefax oder per E-Mail) nicht ausreichend ist, sondern gerade das zugestellte Dokument selbst "in die Hände" des Adressaten gelangen muss (ebenso OLG Jena MD 2011, 755; OLG Hamburg Magazindienst 2007, 370; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128; OLG Hamburg, Urteil vom 30.06.2006 - 3 U 221/04, BeckRS 2006, 06553; OLG Karlsruhe RPfleger 2004, 641, 642; BayObLGZ 1995, 61, 72 und OLG Hamm MDR 1992, 78 - jeweils zu § 187 ZPO a.F.;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 189 Rn. 4;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 189 Rn. 7;… MüKo UWG/Schlingloff, 2. Aufl., § 12 Rn. 514).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische …

    Soweit demgegenüber teilweise die Auffassung vertreten wird, nur der Zugang des zuzustellenden Schriftstücks als solches könne die Heilung nach § 189 ZPO bewirken (so OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128, 129; BayObLGZ 1995, 61, 72; OLG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 U 221/04, Juris Rn 39 für die Heilung eines Vollziehungsmangels; OLG Hamm, MDR 1992, 78; Nietsch, GmbHR 2004, 1518, 1522), vermag sich der Senat dieser Ansicht genau so wenig anzuschließen wie der Meinung, das zugegangene Schriftstück müsse zumindest der in § 253 Abs. 5 ZPO vorgesehenen Form einer beglaubigten Abschrift genügen (so OLG Karlsruhe, RPfleger 2004, 641 - für Telefax;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 189 Rn 4).
  • LG Hagen, 16.03.2022 - 23 O 57/21

    Zur Zustellung einer einstweiligen Verfügung per beA / Ersatzzustellung gem. § …

    Rn. 38 Nach einer Ansicht ist der Zugang des zuzustellenden Dokuments selbst erforderlich (OLG Hamm OLGZ 1991, 450 [451]; BayObLGZ 1995, 61 [72]; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128 [129]; OLG Karlsruhe NZG 2008, 714 [715];… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 19 U 190/16

    Heilung eines Zustellungsmangels: Übermittlung einer Urteilskopie vom unrichtigen …

    Hieraus wird von einer verbreiteten Ansicht geschlossen, es genüge nicht, wenn den Zustellungsempfänger ein anderes, dem zuzustellenden lediglich inhaltsgleiches Schriftstück erreiche (vgl. etwa OLG Hamm, OLGZ 1991, 450; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128; BayObLGZ 1995, 61;… Zöller-Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 189 Rn. 4;… Stein/Jonas-Roth, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rn. 7).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/91

    Internationale Zuständigkeit bei Werklohnklage nach Einheitskaufrecht

    Dieses Urteil ist auszugsweise in MDR 1992, 78 veröffentlicht.
  • OLG Dresden, 16.08.2000 - 6 U 839/00

    Zustellung

    In der Rechtsprechung wird damit übereinstimmend auch in Fällen, in denen zwar Kenntnisnahme vom Inhalt erfolgt war, für eine Heilung nach § 187 ZPO regelmäßig die physische Übergabe des Schriftstückes an den Adressaten verlangt (BGH, Urteil vom 13.04.1992, II ZR 105/91, WM 1992, 984, "Exemplar der Klageschrift übergeben"; OLG Hamm, Urteil vom 14.03.1991, Az.: 6 H 17/91 [richtig: 4 U 17/91 - d. Red.] , MDR 1992, 78, "Schriftstücke selbst in die Hand bekommt").
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 19 U 36/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Heilung eines Zustellungsmangels durch …

    Für den erforderlichen tatsächlichen Zugang des Schriftstücks reicht die Kenntnis bzw. Kenntnisnahme von dessen Inhalt nicht aus, so etwa durch Unterrichtung über dessen Inhalt oder Akteneinsicht (…Hartmann in B/L/H/A, ZPO, 62. Aufl., § 189 Rz. 5;… Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 189 Rz. 3), ebenso wenig der Zugang eines inhaltsgleichen anderen Schriftstücks (OLG Hamm MDR 1992, 78;… Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 189 Rz. 3).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07

    Zur Doppelvertretung der AG durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der …

  • OLG Zweibrücken, 29.07.2005 - 6 UF 58/04

    Ehescheidung: Zustellung des Scheidungsantrags an die Prozessbevollmächtigten der …

  • KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10

    Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung …

  • OLG Schleswig, 18.08.2000 - 1 U 164/99

    Einstweilige Verfügung - Urteilszustellung an Anwalt

  • LAG Hamm, 09.03.1995 - 12 Sa 2036/94

    Einstweilige Verfügung: Zustellung der auf Weiterbeschäftigung lautenden …

  • OLG Dresden, 16.08.2000 - 6 U 839/99

    Zustellungen in die Wohngemeinschaft

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   BGH, 26.03.1992 - VII ZR 158/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17257
BGH, 26.03.1992 - VII ZR 158/90 (https://dejure.org/1992,17257)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1992 - VII ZR 158/90 (https://dejure.org/1992,17257)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1992 - VII ZR 158/90 (https://dejure.org/1992,17257)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 486
    Darlegungspflicht bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 78
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