Rechtsprechung
| BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370; StPO § 154 Abs. 2, 5 §§ 200 207
Anklagesatz bei Steuerhinterziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen; Anklagesatz; Steuerhinterziehung; Vergleichsberechnung; Geschuldet; Tatsächlich; Steuer
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerstrafrecht; Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses bei Angaben nur zur Höhe der verkürzten Steuer in der Anklageschrift
Papierfundstellen
- MDR 1992, 889
- NStZ 1992, 402
- NStZ 1992, 403
- BayObLGSt 1991, 6
- BayObLGSt 1992, 32
- BayObLGSt 1993, 32
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 3 Ws 85/87
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Unter Berufung auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW 1989, 2145 = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 mit Anm. Rieß und in NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32 hat es für erforderlich gehalten, dass eine Anklageschrift wegen Steuerhinterziehung, wenn diese ihre Umgrenzungsfunktion erfüllen soll, folgende Angaben enthalten muss:.Durch die unrichtige Jahreserklärung wird der durch die unrichtigen Voranmeldungen bewirkte Erfolg der Umsatzsteuerverkürzung lediglich bekräftigt, so dass in ihr nur eine mitbestrafte Nachtat erblickt werden kann (OLG Düsseldorf, wistra 1988, 365, 366 m.w.N.).
Es fehlt auch die Angabe ihrer Mindestzahl und - mangels Zuordnung der hinterzogenen Steuerbeträge zu den Einzelakten - auch an der Möglichkeit, diese gegeneinander abzugrenzen (vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1988, 365, 369).".
In den Beschlüssen vom 261.5.1988 (NJW 1989, 2145) und 23.12.1981 (NStZ 1982, 335 ) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über sofortige Beschwerden entschieden.
- OLG Düsseldorf, 30.10.1990 - 5 Ss 203/90
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Unter Berufung auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW 1989, 2145 = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 mit Anm. Rieß und in NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32 hat es für erforderlich gehalten, dass eine Anklageschrift wegen Steuerhinterziehung, wenn diese ihre Umgrenzungsfunktion erfüllen soll, folgende Angaben enthalten muss:.In dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.10.1990 (NStZ 1991, 99 ) war die Rechtsansicht nicht entscheidungserheblich, denn der Senat sah die Darstellung der steuerrechtlichen Seite in den Strafbefehlen als hinreichend konkretisiert ab.
- BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82
Verschweigen des erzielten Umsatzes einer GmbH sowie der sich daraus ergebenden …
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Es sei nur am Rande bemerkt, dass die Auffassung, die falsche Angaben in den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung sei eine mitbestrafte Nachtat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung nicht übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 335 ; wistra 1992, 93/94).In den Beschlüssen vom 261.5.1988 (NJW 1989, 2145) und 23.12.1981 (NStZ 1982, 335 ) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über sofortige Beschwerden entschieden.
- BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80
Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des …
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Der Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO muss nach Auffassung des Senats ausdrücklich ergehen (ebenso SchlHOLG SchlHA 1990, 117;… KK/Schoreit StPO 2.Aufl. § 154 Rn. 36; Schoreit NStZ 1985, 219;… Kleinknecht/Meyer § 154 Rn. 22; Rieß GA 1981, 37 ; a.M. in einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung OLG Celle NStZ 1985, 218; Beulke JR 1986, 50/51).Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.3.1980 - 2 StR 5/80 (zitiert bei Rieß GA 1981, 37 ) nicht angenommen, in dem entgegen der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erlassenen Sachurteil sei ein stillschweigender Wiederaufnahmebeschluss zu sehen.
- BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80
Aufhebung eines Urteils und teilweise Verfahrenseinstellung
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.3.1980 - 2 StR 5/80 (…zitiert bei Rieß GA 1981, 37 ) nicht angenommen, in dem entgegen der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erlassenen Sachurteil sei ein stillschweigender Wiederaufnahmebeschluss zu sehen.Bei einer die Einstellung missachtenden Sachentscheidung ist dies selbstverständlich (BGH Beschluss vom 20.3.1980 2 StR 5/80 [s.o.]).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Es sei nur am Rande bemerkt, dass die Auffassung, die falsche Angaben in den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung sei eine mitbestrafte Nachtat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung nicht übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 335 ; wistra 1992, 93/94). - BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84
Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
"Die Anklageschrift schildert im Anklagesatz lediglich unterlassene Buchungen zum Zwecke der Steuerhinterziehung, die als Vorbereitungshandlungen völlig unerheblich sind, solange sie nicht ihren Niederschlag in den Steuererklärungen gefunden haben (BGHSt 21 [richtig: 31], 225, 226 und BGH MDR 85, 684, 685). - BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage und schafft insoweit ein Verfahrenshindernis, solange ein Wiederaufnahmebeschluss (§ 154 Abs. 5 StPO ).nicht ergangen ist (BGHSt 10, 88; 30, 197/198;… BGH GA 1981, 36;… Kleinknecht/Meyer StPO . 40.Aufl. § 154 Rn. 17 m. w. Nachw.). - BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach …
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage und schafft insoweit ein Verfahrenshindernis, solange ein Wiederaufnahmebeschluss (§ 154 Abs. 5 StPO ).nicht ergangen ist (BGHSt 10, 88; 30, 197/198;… BGH GA 1981, 36;… Kleinknecht/Meyer StPO . 40.Aufl. § 154 Rn. 17 m. w. Nachw.). - BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß
Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Auch hier ist nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur keine Einstellung des Verfahrens möglich, weil das Rechtsmittelgericht mangels Erfüllung der Rechtszugsvoraussetzungen sich mit der Sache nicht befassen kann, mit anderen Worten, weil das Verfahren nicht wirksam bei ihm anhängig gemacht worden ist (BGHSt 16, 115; 22, 213/216; … - BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61
Mangelhafte Revisionsbegründung II
- OLG Celle, 04.04.1984 - 1 Ss 117/84
- BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08
Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen …
Insbesondere bedurfte es entgegen der Revisionsbegründung keiner Berechnungsdarstellung der Steuerverkürzung im konkreten Anklagesatz (BayObLG wistra 1991, 195; 1992, 238; OLG Karlsruhe wistra 1994, 319; a.A. OLG Düsseldorf wistra 1982, 159; 1991, 32; NJW 1989, 2145). - OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99
Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)
Rn. 14 Versäumnisse allein in der Erfüllung dieser Informationsfunktion stellen keinen wesentlichen Mangel dar und berühren daher die Wirksamkeit - im Sinne der Eignung als Grundlage für das weitere Verfahren - nicht (…BGH a.a.O.;… Kurz a.a.O. § 66 Rdnr. 43; vgl. für das Strafverfahren: BayObLG wistra 1991, 195 m. w. Nachw.; MDR 1992, 889, 890;… Rieß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 200 Rz. 58;… Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 200 Rdnr. 23). - BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06
Sexueller Missbrauch (Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung)
Da die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens nach § 154 Abs. 4 und 5 StPO nicht erfüllt sind, insbesondere der nach § 154 Abs. 5 StPO erforderliche Wiederaufnahmebeschluss nicht vorliegt und eine stillschweigende Wiederaufnahme - was sich bereits aus dem Wortlaut von § 154 Abs. 5 StPO ergibt - zur Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens nicht genügt, bildet der Einstellungsbeschluss vom 28. März 2006 ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Einstellung des dem Beschluss nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO zwingt (vgl. BGH…, Urt. vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80;… Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 154 Rdn. 82; BayObLG NStZ 1992, 403).
- OLG Oldenburg, 04.04.2005 - Ss 8/05
Bestimmung des Verfahrensgegenstandes durch einen zuvor erlassenen Strafbefehl; …
Insoweit wird der Strafbefehl - unter Berücksichtigung seiner Anlage - auch den für ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung spezifizierten Anforderungen an den Inhalt eines Strafbefehls gerecht, wie sie das Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ 19991, 99) aufgestellt hat, so dass offen bleiben kann, ob dieser Entscheidung zu folgen ist (ablehnend u.a. OLG Karlsruhe, wistra 1994, 319 und BayObLG, MDR 1992, 889). - LG Frankfurt/Main, 28.03.1996 - 13 KLs 94 Js 36385/88 Die Schilderung der eigentlichen Tathandlung erfordert im Fall der Steuerhinterziehung Angaben mindestens dazu, weshalb abgegebene Steuererklärungen - bezogen auf die tatsächlichen Grundlagen des materiellen Steueranspruchs, über dessen Verkürzung entschieden werden soll - unrichtig sind und dass der Steuerpflichtige die Finanzbehörden bewusst getäuscht hat (BayObLG, wistra 1992, 238 ; OLG Düsseldorf, wistra 1991, 32).
- OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03
Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und …
Rn. 58 Ob darüber hinaus auch ein Vergleich der gesetzlich geschuldeten Steuer mit derjenigen, die aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Täters gegenüber der Steuerbehörde nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig angemeldet oder festgesetzt wurde erforderlich ist (…für dieses Erfordernis OLG Düsseldorf a.a.O.; dagegen BayObLG NStZ 1992, 403), kann vorliegend dahinstehen. - OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99
Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit …
Dem ist jedoch das BayObLG (MDR 1992, 889, 890) zu Recht nicht gefolgt, weil die Steuerverkürzung schon durch die Angabe der tatsächlichen Grundlagen des materiellen Steueranspruchs, die Beschreibung des Täterverhaltens und die Angabe, für welche Steuerart und welchen Besteuerungszeitraum die Erklärungs- oder Anmeldepflicht verletzt wurde, unverwechselbar umschrieben wird und damit eindeutig von anderen möglichen Hinterziehungshandlungen des Täters abgegrenzt wird. - OLG Koblenz, 25.04.2001 - 1 Ws 244/01
Einstellung, Verfahrenshindernis, Wiederaufnahme, Zuständigkeit
Sie beendet die gerichtliche Anhängigkeit der von ihr betroffenen Anklagevorwürfe und schafft insoweit ein Verfahrenshindernis, welches nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss des dafür zuständigen Gerichts beseitigt werden kann (BayObLG NStZ 92, 403 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06
Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer: …
- OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18 Sie schafft insoweit ein Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO beseitigt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03. August 2016, 5 StR 313/16, zit. nach juris; BGH Beschluss vom 18. April 2007, 2 StR 144/07, NStZ 2007; BGHSt 10, 88; BGHSt 30, 197;… BGH GA 1981, 36, KG StV 2011, 400;… LR-Beulke, StPO, 26. Aufl., § 154 Rdnr. 52;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 154 Rdnr. 17, 22, KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 154 Rdnr. 36, jeweils m.w.N.), wobei der Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO ausdrücklich ergehen muss (SchlHOLG SchlHA 1990, 117; BayObLG NStZ 1992, 403; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 302;… MüKo-Teßmer, StPO, § 152 Rdnr. 82;… KK-Diemer, StPO 7. Aufl., § 154 Rdnr. 36; Schoreit NStZ 1985, 219;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 154 Rdnr. 22;… Rieß GA 1981, 37).
- BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 36/96
Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtmittelbeschränkung auf den …
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