Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Familiengericht - Berufung - Verweisung - Zuständigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1282
- MDR 1993, 1236
- FamRZ 1994, 25
- FamRZ 1994, 372 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90
Rechtsmittel gegen Entscheidung der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Maßgebend ist danach allein, welcher Spruchkörper in erster Instanz entschieden hat, ohne daß es auf die materiellrechtliche Qualifikation einer Sache als Familiensache oder Nichtfamiliensache ankommt (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - FamRZ 1991, 682, 683).Die von der Rechtsprechung im Rahmen der früher geltenden sogenannten materiellen Anknüpfung vorgesehene Möglichkeit, wahlweise eine Rechtsmitteleinlegung sowohl bei dem Oberlandesgericht als auch bei dem Landgericht zuzulassen (vgl. BGHZ 72, 182 ff), ist damit überholt (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 aaO).
- BGH, 21.09.1988 - IVb ARZ 37/88
Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Familiensenat und dem allgemeinen …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Die Zuständigkeit des Familiensenats hängt nach der in § 119 Abs. 2 GVG unverändert gebliebenen Verweisung auf § 23b Abs. 1 GVG vielmehr davon ab, ob es sich um eine Familiensache handelt (…Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 35/88 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 2 Familiensenat 1 = FamRZ 1988, 1035 und vom 21. September 1988 - IVb ARZ 37/88 - FamRZ 1989, 165, 166).Nur wenn es hieran fehlt, muß das Oberlandesgericht die von der Vorinstanz angenommene Qualifizierung als Familiensache oder Nichtfamiliensache hinnehmen, so daß etwa bei einer Entscheidung des Landgerichts der allgemeine Zivilsenat seine Zuständigkeit nicht mehr in Frage stellen kann, auch wenn tatsächlich eine Familiensache gegeben ist, und umgekehrt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1988 und 21. September 1988 aaO;… Baumbach/Lauterbach/Albers aaO § 529 Rdn. 12;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht 2. Aufl. § 529 Rdn. 2;… MünchKomm/Rimmelspacher ZPO § 529 Rdn. 33;… Thomas/Putzo ZPO 18. Aufl. § 529 Rdn. 17 - 21).
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
1. Für die Entscheidung des Kompetenzkonflikts zwischen den beteiligten Senaten des Oberlandesgerichts ist der Bundesgerichtshof entsprechend § 36 Nr. 6 ZPO zuständig (BGHZ 71, 264, 266).
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 34/84
Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Wenn auch die Beurteilung des Familiengerichts, daß die Auseinandersetzung der Parteien nach der Scheidung nicht mehr im Rahmen der Gütergemeinschaft erfolge, nicht zutrifft (vgl. hierzu Senatsurteil vom 5. Juni 1985 - IVb ZR 34/84 - FamRZ 1985, 903 ff), war die Verweisung entgegen der Ansicht des Familiensenats noch nicht willkürlich und daher für das Landgericht bindend (§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO; vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1989 - IVb ARZ 17/89 - FamRZ 1990, 147). - BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Die von der Rechtsprechung im Rahmen der früher geltenden sogenannten materiellen Anknüpfung vorgesehene Möglichkeit, wahlweise eine Rechtsmitteleinlegung sowohl bei dem Oberlandesgericht als auch bei dem Landgericht zuzulassen (vgl. BGHZ 72, 182 ff), ist damit überholt (…Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 aaO). - BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 35/88
Rechtsmittel gegen Entscheidung des Familiengerichts in Nichtfamiliensache
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Die Zuständigkeit des Familiensenats hängt nach der in § 119 Abs. 2 GVG unverändert gebliebenen Verweisung auf § 23b Abs. 1 GVG vielmehr davon ab, ob es sich um eine Familiensache handelt (Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 35/88 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 2 Familiensenat 1 = FamRZ 1988, 1035 und vom 21. September 1988 - IVb ARZ 37/88 - FamRZ 1989, 165, 166). - BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 30/79
Reichweite der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Insoweit gelten die vom Senat (Beschluß vom 19. September 1979 - IVb ARZ 30/79 - FamRZ 1979, 1005) im Rahmen der materiellen Anknüpfung aufgestellten Grundsätze weiter, ohne daß die Einführung der formellen Anknüpfung hieran etwas geändert hätte. - BGH, 30.06.1993 - XII ARZ 18/93
Zuständigkeit für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung und die …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Voraussetzung hierfür ist, daß die Partei in erster Instanz überhaupt eine Rügemöglichkeit hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juni 1993 - XII ARZ 18/93 - zur Veröffentlichung bestimmt) und von dieser Gebrauch oder jedenfalls unverschuldet keinen Gebrauch gemacht hat. - BGH, 14.07.1989 - IVb ARZ 17/89
Verweisung eines Hilfsantrags an ein anderes Gericht - Bindungswirkung eines …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Wenn auch die Beurteilung des Familiengerichts, daß die Auseinandersetzung der Parteien nach der Scheidung nicht mehr im Rahmen der Gütergemeinschaft erfolge, nicht zutrifft (vgl. hierzu Senatsurteil vom 5. Juni 1985 - IVb ZR 34/84 - FamRZ 1985, 903 ff), war die Verweisung entgegen der Ansicht des Familiensenats noch nicht willkürlich und daher für das Landgericht bindend (§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO; vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1989 - IVb ARZ 17/89 - FamRZ 1990, 147).
- OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung …
Diese mit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I, 301) neu gefassten Vorschriften knüpfen die Rechtsmittelzuständigkeit damit formell an; maßgebend ist allein, welcher Spruchkörper in erster Instanz entschieden hat, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Qualifikation einer Sache als Familien- oder Nichtfamiliensache ankommt (BGH NJW-RR 1993, 1282 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93]; NJW 1993, 1399, 1400 [BGH 09.12.1992 - XII ZB 114/92]; FamRZ 1995, 665;… Kissel, GVG, 1994 § 119 Rn. 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000 § 119 GVG Rn. 5;… Wieczorek/Schütze-Schreiber, ZPO, 3. Aufl. 1995 § 119 GVG Rn. 3;… Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998 § 119 GVG Rn. 4).Zweck dieser formellen Anknüpfung ist es, für die Betroffenen mehr Rechtssicherheit zu erreichen und ihnen die Prüfung der Frage, zu welchem Rechtsmittelgericht sie ihr Rechtsmittel einlegen müssen, anhand rein formaler Kriterien zu erleichtern; es wird vermieden, dass eine Partei in Unsicherheit über die materiell-rechtliche Einordnung einer Sache ihr Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht einlegt (BGH NJW-RR 1993, 1282 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93]).
Das Gesetz spricht in § 119 Abs. 1 GVG nur von dem OLG als solchem, sagt aber über die interne Senatszuständigkeit nichts; die Zuständigkeit des Familiensenates hängt nach der in § 119 Abs. 2 GVG unverändert gebliebenen Verweisung auf § 23 b Abs. 1 GVG vielmehr davon ab, ob es sich tatsächlich um eine Familiensache handelt (BGH NJW-RR 1993, 1282[BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93]).
Hat daher das Familiengericht fälschlich eine Nichtfamiliensache entschieden und wird dies in der Berufung in zulässiger Weise gerügt, ist der allgemeine Zivilsenat berufen (BGH NJW-RR 1993, 1282, 1283[BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93];… Wieczorek/Schütze-Schreiber a.a.O. § 119 GVG Rn. 3;… Kissel a.a.O. § 119 Rn. 14;… Johannsen/Henrich a.a.O. § 119 GVG Rn. 7 am Ende).
Dem Sinn und Zweck der dargestellten Grundsätze, insbesondere desjenigen, dass zur Entscheidung der in der Sache tatsächlich berufene Zivilsenat des Oberlandesgerichtes befugt ist, entspricht es gerade, dass einerseits der materiell richtige Spruchkörper entscheidet und andererseits dadurch eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszuges vermieden werden kann (BGH NJW-RR 1993, 1282, 1283[BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] m.w.N.).
- BGH, 27.01.2004 - VI ZB 33/03
Statthaftigkeit der zugelassenen Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung der Abgabe an …
Hierbei handelt es sich um eine eventuelle Abgabe an einen anderen Spruchkörper innerhalb desselben Gerichts, auf die § 281 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGHZ 71, 264, 266 ff. und BGH, Beschluß vom 14. Juli 1993 - XII ARZ 16/93 - NJW-RR 1993, 1282). - BGH, 18.09.2024 - XII ZR 116/23
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in einer Familienstreitsache; …
Der Grundsatz der formellen Anknüpfung in § 119 Abs. 1 GVG greift im Verhältnis von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Familiensachen auf die funktionelle Zuständigkeit der Senate bei dem Oberlandesgericht dergestalt durch, dass selbst bei einer fehlerhaften Qualifikation des Verfahrensgegenstands durch die erste Instanz eine vom Landgericht entschiedene Sache nur vom Senat für allgemeine Zivilsachen und umgekehrt eine von der Familienabteilung des Amtsgerichts entschiedene Sache nur vom Familiensenat entschieden werden kann (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 14. Juli 1993 - XII ARZ 16/93 - FamRZ 1994, 25).Rn. 14 bb) Nach der früheren Rechtsprechung des Senats erstreckte sich der Grundsatz der formellen Anknüpfung allerdings nicht auf das Verhältnis zwischen den allgemeinen Zivilsenaten des Oberlandesgerichts und den dort gebildeten Senaten für Familiensachen; diese Abgrenzung sollte gemäß § 119 Abs. 2 GVG iVm § 23 b Abs. 1 GVG ausschließlich davon abhängen, ob es sich bei dem Verfahrensgegenstand inhaltlich um eine Familiensache handelt oder nicht (sog. materielle Anknüpfung; vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1993 - XII ARZ 16/93 - FamRZ 1994, 25, 26 mwN und vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 35/88 - FamRZ 1988, 1035).
- OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
Nachehelicher Unterhalt und Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten bei …
Innerhalb des Oberlandesgerichts hat funktionell der Familiensenat zu entscheiden, weil es sich bei den streitgegenständlichen Forderungen um Ansprüche im Rahmen der durch die Ehe begründeten gesetzlichen Unterhaltspflicht im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO handelt (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1282 ). - OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Zuweisung einer Motorjacht im Hausratsteilungsverfahren
Dabei ist entscheidend, ob es sich vorliegend tatsächlich um eine familienrechtliche Streitigkeit i.Sd. § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GVG oder um eine allgemeine bürgerliche Rechtsstreitigkeit handelt; denn die Verweisung an das Amtsgericht - Familiengericht - Stollberg durch das Landgericht bindet nur das Amtsgericht als solches, qualifiziert damit den Rechtsstreit aber noch nicht als Familiensache (…BGH, a.a.O.; MDR 1993, 1236 ; BayObLG NJW-RR 1993, 10 ). - BGH, 11.03.2014 - X ARZ 664/13
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH: Negativer Kompetenzkonflikt zwischen dem …
Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof darauf verwiesen, dass es in solchen Fällen dem Präsidium des Gerichts, das als richterliches Selbstverwaltungsorgan gemäß § 21e GVG bei einer den Geschäftsverteilungsplan betreffenden Meinungsverschiedenheit mehrerer Spruchkörper grundsätzlich eingreifen kann, verwehrt ist, den Konflikt durch Anwendung einer gesetzlichen Zuständigkeitsnorm verbindlich zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1978 - IV ARZ 26/78, BGHZ 71, 264, 270; Beschluss vom 14. Juli 1993 - XII ARZ 16/93, NJW-RR 1993, 1282). - BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03
Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ferner herangezogen worden bei dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Familiengericht und der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts (BGH, Beschl. v. 21.3.1990 - XII ARZ 11/90, NJW-RR 1990, 1026) sowie im Verhältnis zwischen einem allgemeinen Zivilsenat und dem Familiensenat des Oberlandesgerichts (BGHZ 71, 264; BGH, Beschl. v. 14.7.1993 - XII ARZ 16/93, NJW-RR 1993, 1282). - OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 19 U 148/03
Formbedürftigkeit einer Unterhaltsvereinbarung: Abänderung eines Ehevertrages
Rn. 4 Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung NJW-RR 1993, 1282 ff. ausgeführt, dass das sog. Prinzip der formellen Anknüpfung, wonach es ausschließlich darauf ankommt, weiches Gericht (Prozessgericht/Familiengericht) in 1. Instanz entschieden hat, zwar die Rechtsmittelzuständigkeit begründet, sich die Bedeutung der formellen Anknüpfung jedoch darin auch erschöpfe.... Damit sind BGH MDR 93, 1236 - NJW-RR 93, 1282; OLG Brandenburg OLGZ-NZ 2001, 71 und die Diskussionen hierzu ... überholt.
Der Familiensenat ist daher nur zuständig, wenn die angefochtene Entscheidung von dem Familiengericht ausgeht (... a. A., aber vor Einführung des neuen § 513 Abs. 2 ZPO BGH FamRZ 1994, 25 ff" (= BGH NJW-RR 93, 1282 ff.)".
- BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99
Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ferner herangezogen worden bei dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Familiengericht und der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts (vgl. BGHZ 71, 264, 270; BGH, Beschl. v. 21.3.1990 - XII ARZ 11/90, NJW-RR 1990, 1026) sowie im Verhältnis zwischen einem allgemeinen Zivilsenat und dem Familiensenat des Oberlandesgerichts (BGHZ 71, 264; BGH, Beschl. v. 14.7.1993 - XII ARZ 16/93, NJW-RR 1993, 1282). - KG, 22.03.2018 - 2 AR 11/18
Zuständigkeitsbestimmungsbestimmungsverfahren: Negativer Kompetenzkonflikt …
Entscheidend für die entsprechende Anwendung der Regelung ist die Erwägung, dass es in solchen Fällen dem Präsidium des Gerichts, das als richterliches Selbstverwaltungsorgan gemäß § 21e GVG bei einer den Geschäftsverteilungsplan betreffenden Meinungsverschiedenheit mehrerer Spruchkörper grundsätzlich eingreifen kann, verwehrt ist, den Konflikt durch Anwendung einer gesetzlichen Zuständigkeitsnorm verbindlich zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1978 - IV ARZ 26/78, BGHZ 71, 264, 270; Beschluss vom 14. Juli 1993 - XII ARZ 16/93, NJW-RR 1993, 1282; BGH…, Beschluss vom 11. März 2014 - X ARZ 664/13 -, NJW-RR 2014, 573 Rn. 5 ). - BayObLG, 29.02.2000 - 1Z BR 14/00
Zulässigkeit der Beschwerde der Eltern gegen die Anordnung einer …
- KG, 14.03.2019 - 2 AR 6/19
Zuständigkeitsbestimmung nach Neuregelung der funktionellen Zuständigkeit: …
- BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 195/99
Zuständigkeit in Familiensachen
- VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
- OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 70/96
Zeitliche Begrenzung und Wegfall des Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit
- KG, 15.03.2021 - 2 AR 11/21
Kinofilm - Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen zwei …
- OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 9 WF 207/24
Familienrechtliche Zuständigkeit aufgrund von Ansprüchen zur wirtschaftlichen …
- OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
- OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96
Bestehen eines eigenes Beschwerderechts des entbundenen Pflichtverteidigers gegen …
- BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 102/00
Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- LG Wuppertal, 28.11.1994 - 6 T 789/94
Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im …
- LG Darmstadt, 31.10.1995 - 5 T 1153/95
Bestimmung eines Gerichts als Nachlassgericht
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