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Weitere Entscheidung unten: KG, 19.01.1993

Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.09.1992 - 13 Ta 139/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6008
LAG Köln, 14.09.1992 - 13 Ta 139/92 (https://dejure.org/1992,6008)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.09.1992 - 13 Ta 139/92 (https://dejure.org/1992,6008)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. September 1992 - 13 Ta 139/92 (https://dejure.org/1992,6008)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Vermögen; Bausparvertrag; Einkommen; Wohnungsbauprämie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 481
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 23.07.1999 - 8 W 1413/98

    Keine Prozesskostenhilfe bei vorhandenem Bausparguthaben

    Abgesehen von diesen besonderen Umständen, die hier nicht geltend gemacht werden, muss daher die Partei grundsätzlich auch ein Bausparguthaben für die Finanzierung des Prozesses verwenden (BGH, NJW-RR 1991, 1532 [1533]; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 71; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 82; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 858; LAG Köln, MDR 1993, 481;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 115 Rn 54;… Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 115 Rn 18).

    Ausnahmen sind von Teilen der Rechtsprechung anerkannt, wenn dem Hilfsbedürftigen durch die vorzeitige Kündigung unverhältnismäßige Nachteile entstehen, etwa weil staatliche Fördermittel wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage zurück-erstattet werden müßten (LAG Baden-Württemberg, JurBüro 1989, 669 [670]; LAG Köln, MDR 1993, 481).

  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 750/02

    Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungs- oder Sozialplanabfindung

    Ob es eine von diesen Vorgaben losgelöste und diesen vorgeschaltete, allein auf § 115 Abs. 2 Hs. 1 ZPO gestützte originär prozeßkostenhilferechtliche Zumutbarkeitsschranke gibt, ist umstritten (so VGH Baden-Württemberg v. 13.11.1984 - 7 S 1205/84, Justiz 1985, 111; LAG Köln v. 14.09.1992 - 13 Ta 139/92, LAGE § 115 ZPO Nr. 46 = MDR 1993, 481; LG Magdeburg v. 06.10.1994 - 2 T 59/94, WuM 1995, 47; OLG Frankfurt/Main v. 03.05.1999 - 24 W 21/99, FamRZ 1999, 1671; a.A. VGH Baden-Württemberg v. 30.04.2002 - 14 S 2542/01, Justiz 2003, 38).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Im vorliegenden Fall ist es den Klägern nach alledem nicht zumutbar, ihren Bausparvertrag mit den sich regelmäßig daraus ergebenden wirtschaftlichen Nachteilen zu kündigen und gleichzeitig den Bestand ihres Wohnhauses zu gefährden, weil ihnen künftig die notwendigen Mittel zur Instandhaltung desselben fehlen würden (vgl. LAG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.1987 - 13 (7) Ta 18/86 -, JURIS; LAG Köln, Beschl. v. 14.09.1992 13 Ta 139/92 -, MDR 1993, 481 - zitiert nach JURIS; OLG Naumburg, Beschl. v. 31.01.2003 - 14 WF 172/02 -, JurBüro 2003, 649 - zitiert nach JURIS; LAG Ramm (Westfalen), Beschl. v. 02.09.2004, 4 Ta 827/03 -, JURIS; Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791;… Fischer, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 44;… auch Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 115 Rn. 60, will nur den zuteilungsreifen Bausparvertrag einsetzen).
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Ob es eine von diesen Vorgaben losgelöste und diesen vorgeschaltete, allein auf § 115 Abs. 2 Hs. 1 ZPO gestützte originär prozeßkostenhilferechtliche Zumutbarkeitsschranke gibt, ist umstritten (so VGH Baden-Württemberg v. 13.11.1984 - 7 S 1205/84, Justiz 1985, 111; LAG Köln v. 14.09.1992 - 13 Ta 139/92, LAGE § 115 ZPO Nr. 46 = MDR 1993, 481; LG Magdeburg v. 06.10.1994 - 2 T 59/94, WuM 1995, 47; OLG Frankfurt/Main v. 03.05.1999 - 24 W 21/99, FamRZ 1999, 1671; a.A. VGH Baden-Württemberg v. 30.04.2002 - 14 S 2542/01, Justiz 2003, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Eine von diesen Vorgaben losgelöste und diesen vorgeschaltete, allein auf § 115 Abs. 2 1. Halbsatz gestützte originär prozesskostenhilferechtliche Zumutbarkeitsschranke gibt es demgegenüber nicht (so aber z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.1984 - 7 S 1205/84 -, Justiz 1985, 111; LAG Köln, Beschluss vom 14.09.1992 - 13 Ta 139/92 -, MDR 1993, 481; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.1999 - 24 W 21/99 -, FamRZ 1999, 1671;… Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 115 Randnr. 91, 114;… Zöller-Philippi, a.a.O., § 115 Randnr. 58; Christl, NJW 1981, 785 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Im vorliegenden Fall ist es dem Kläger zu 1. nach alledem nicht zumutbar, die Mittel aus seinem Bausparvertrag für den Prozess einzusetzen und damit gleichzeitig den Bestand des Wohnhauses zu gefährden, weil ihm künftig die notwendigen Mittel zur Instandhaltung desselben fehlen würden (vgl. LAG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.1987 - 13 (7) Ta 18/86 -, JURIS; LAG Köln, Beschl. v. 14.09.1992 13 Ta 139/92 -, MDR 1993, 481 - zitiert nach JURIS; OLG Naumburg, Beschl. v. 31.01.2003 - 14 WF 172/02 -, JurBüro 2003, 649 - zitiert nach JURIS; LAG Hamm (Westfalen), Beschl. v. 02.09.2004, 4 Ta 827/03 -, JURIS; Christi, Einkommen und Vermögen in der Prozesskostenhilfe, NJW 1981, 785, 791;… Fischer, in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 44).
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Rechtsprechung
   KG, 19.01.1993 - 1 W 5005/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8815
KG, 19.01.1993 - 1 W 5005/92 (https://dejure.org/1993,8815)
KG, Entscheidung vom 19.01.1993 - 1 W 5005/92 (https://dejure.org/1993,8815)
KG, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 1 W 5005/92 (https://dejure.org/1993,8815)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 481
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 11 W 5/06

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer in Unkenntnis …

    Unter diesen Umständen sind die Kosten für die Einreichung einer Schutzschrift nach Auffassung des Senats auch dann erstattungsfähig, wenn die Schutzschrift erst ( einen Tag) nach Rücknahme des Eilantrags bei Gericht eingeht und der Antragsgegner von der Rücknahme des Antrags keine Kenntnis hat (ebenso OLG Frankfurt, WRP 1982, 334: KG JurBüro 1993, 486, ferner die Nachweise bei Berneke a.a.O.).
  • KG, 07.04.2009 - 9 W 96/08

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …

    Denn anders als eine Klage in einem gewöhnlichen Erkenntnisverfahren (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO) wird ein Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach ganz herrschender Auffassung nicht erst mit der Zustellung an den Gegner, sondern schon mit dem Eingang bei Gericht rechtshängig (OLG Köln, GRUR 2001, 425; KG, MDR 1993, 481;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., vor § 916 Rn. 5 m. w. N.).

    Die abweichende Einordnung des Zeitpunkts der Rechtshängigkeit trägt dem Umstand Rechnung, dass das Gericht über den Erlass einer einstweilige Verfügung oder eines Arrest gemäß §§ 922, 937 Abs. 2 ZPO durch Beschluss entscheiden kann, ohne den Gegner am Verfahren beteiligen zu müssen (KG, MDR 1993, 481).

  • OLG Brandenburg, 18.09.1998 - 7 W 17/98

    Voraussetzungen für eine Kostenentscheidung analog § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO; Ins …

    Hat der Antragsgegner ausnahmsweise vom Antragsteller selbst außerhalb des Verfahrens oder auf andere Weise von dem anhängigen Verfahren Kenntnis erlangt und sich aus eigenem Antrieb nach Antragsrücknahme am Verfahren beteiligt, obliegt ihm die Darlegung, wann und auf welche Weisen er von dem anhängigen Verfahren Kenntnis erlangt hat, damit festgestellt werden kann, ob die Unkenntnis von der Verfahrensbeendigung als unverschuldet anzusehen ist (vgl. JurBüro 1993, 486/487).

    Insoweit dürfte der aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten für die Erwirkung eines Verlustigkeits- und Kostenbeschlusses folgende Rechtsgedanke sinngemäß anwendbar sein, wonach eine Partei bei vernünftiger Abwägung zwischen dem mit einem solchen Beschluß erlangten Vorteil und den dafür aufzuwendenden Kosten jedenfalls dann davon Abstand nehmen muß, eigens zur Erlangung eines solchen Beschlusses einen Anwalt zu beauftragen, wenn die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme überhaupt nicht bezweifelt wird (BGH JurBüro 1981, 1169; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 486).

  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Im hier vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren ist die Rechtshängigkeit bereits mit der Einreichung des Verfügungsantrages eingetreten (vgl. etwa KG MDR 1988, 239 und JurBüro 1993, 486; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 962 und JZ 1995, 316; OLG München NJW 1993, 1604;… Zöller/Vollkommer, ZPO Rdnr. 5 vor § 916).
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