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Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.02.1994

Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1628
BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 (https://dejure.org/1993,1628)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 (https://dejure.org/1993,1628)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 (https://dejure.org/1993,1628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sozialversicherung; Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 225
  • MDR 1994, 1129
  • NZA 1994, 620
  • BB 1994, 1640
  • BB 1994, 723
  • DB 1994, 889
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits- …

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Vielmehr verbleibt es insoweit bei der Anwendung der §§ 48, 48 a ArbGG a.F. Danach ist die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen von Amts wegen zu prüfen, wenn es um den Rechtsweg zu den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten geht (BAGE 45, 228, 230 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).

    Vorliegend ist die Frage der Berechtigung des Lohnabzuges jedoch lediglich als öffentlich-rechtliche Vorfrage im Rahmen eines bürgerlichen Rechtsstreits zu prüfen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO ; BAGE 45, 228, 231 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. März 1984 (BAGE 45, 228, 233 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979, zu II der Gründe) ausgesprochen, daß das Nachholverbot den Arbeitnehmer nur vor einer Beitragsanhäufung schützen, nicht aber einer verspäteten Gehaltsabrechnung und einem entsprechend verspäteten Ausweis der Beitragsanteile des Arbeitnehmers entgegenwirken soll.

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 71/79

    Versichderungspflicht - Öffentlicher Dienst - Schuldvorwurf - …

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Vorliegend ist die Frage der Berechtigung des Lohnabzuges jedoch lediglich als öffentlich-rechtliche Vorfrage im Rahmen eines bürgerlichen Rechtsstreits zu prüfen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO ; BAGE 45, 228, 231 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).

    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAGE 6, 7, 10 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO , zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu § § 394, 395 RVO , zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO , zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen - …

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAGE 6, 7, 10 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO , zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu § § 394, 395 RVO , zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO , zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile - …

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAGE 6, 7, 10 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO , zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu § § 394, 395 RVO , zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO , zu II 1 a der Gründe).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …

    Die Beschränkung der Nachholmöglichkeiten des Entgeltabzugs in § 119 Abs. 3 AVG und ab 1. Januar 1989 in § 28g Satz 3 SGB IV hat auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Zweck, den Arbeitnehmer vor einer Aufhäufung der von ihm im (Innen-)Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragenden "Beitragsanteile" zur Sozialversicherung zu bewahren (vgl BAGE 75, 225, 230 = AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO Bl 1220 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).

    Der Arbeitgeber ist im Regelfall also auch bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung grundsätzlich berechtigt, den sog Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAGE 75, 225, 231 = AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO Bl 1220 f).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 140/14

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht wegen Lohnrückständen - …

    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitrags-verschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (so ausdrücklich BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225 = AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO = DB 1994, 889).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Betriebsrente

    Zudem soll das im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherungssystem nicht mit der unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung drückender Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der sich daraus ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225 mwN).
  • BSG, 10.12.2025 - B 6a/12 KR 1/24 R

    Knüpft die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder nach § 240 Absatz 1 Satz 2 …

    Rn. 21 d) Ohne Belang ist auch, dass ein versicherungspflichtig Beschäftigter - anders als ein freiwillig versicherter Beschäftigter - aufgrund der Besonderheiten des Einzugsverfahrens nicht selbst Beitragsschuldner ist und gegebenenfalls aufgrund des Nachholungsverbots des § 28g SGB IV den auf ihn entfallenden Anteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nicht tragen muss, wenn der Arbeitgeber den Beitragsabzug schuldhaft über einen längeren Zeitraum unterlässt (§ 28e Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV iVm § 28g Satz 1 bis 3 SGB IV; vgl hierzu aber auch BAG Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225).

    Der Zweck der zeitlichen Begrenzung der Abzugsmöglichkeit des Arbeitgebers, den abhängig Beschäftigten vor einer Aufhäufung von ihm zu erstattender Beitragsanteile und vor künftigen Erstattungsklagen des Arbeitgebers zu schützen (vgl BAG Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225, juris RdNr 30 mwN;… Segebrecht in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Aufl 2021, Stand 1.8.2021, § 28g RdNr 8), greift nicht in gleicher Weise bei einem freiwillig versicherten Beschäftigten, der die Beiträge alleine trägt und für die Zahlung der Beiträge selbst verantwortlich ist (§ 252 Abs. 1 Satz 1 iVm § 250 Abs. 2 SGB V) und von seinem Arbeitgeber lediglich einen Beitragszuschuss erhält (vgl § 257 Abs. 1 und 2 SGB V).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

    Das Nachholverbot bezweckt allerdings nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohnzahlung (Senat 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225, 230 f., zu II 3 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 25 Sa 1472/20

    Beginn der Pflichtversicherung VBL - Einbehalt und Abführung von …

    Bei verspäteter Gehaltszahlung und -abrechnung handelt es sich nicht um ein Unterbleiben von Abzügen im Sinne des § 28g SGB IV, das zu einem Nachholverbot führen könnte (vgl. BAG…, Urteil vom 01. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 -, Rn. 22; BAG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 -, Rn. 32).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Diese Regelung bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung, so dass der Arbeitgeber regelmäßig bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung berechtigt ist, den Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 395/05, ZTR 2006, 319, BAG GS vom 07.03.2001, a.a.O., Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, MDR 1994, 1129).
  • LAG Düsseldorf, 16.12.2009 - 7 Sa 1281/08

    Unbegründete Klage auf Erstattung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile von …

    Im laufenden Arbeitsverhältnis soll der Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass seine Entgeltansprüche für die Zukunft nicht mit Abzügen belastet werden, die weiter zurückliegende Lohnzeiten betreffen (vg. BAG, Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, zitiert nach juris).
  • ArbG Solingen, 27.02.2008 - 5 Ca 1460/07

    Bewertung Sozialbeiträge, kein Arbeitsentgelt i.s.d. §§ 14, 28 SGB IV

    Vorliegend ist die Frage der Berechtigung des Lohnabzuges jedoch lediglich als öffentlich-rechtliche Vorfrage im Rahmen eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreits zu prüfen (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO).

    Zwar soll durch § 28g Satz 3 SGB IV u.a. eine drückende Beitragslast und Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers verhindert werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO; BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - AP Nr. 1 zu § 256 SGB V).

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 712/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung, Aufrechnung

    Das Nachholverbot bezweckt allerdings nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohnzahlung (Senat 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225, 230 f., zu II 3 der Gründe).
  • ArbG Solingen, 27.02.2008 - 5 Ca 1461/07

    Bewertung Sozialbeiträge kein Arbeitsentgelt

  • LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02

    Vollstreckungsabwehrklage; Erfüllung

  • LG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 T 267/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …

  • ArbG Zwickau, 04.05.1995 - 5 Ca 3064/94

    Anspruch auf Ausbildungsentgelt; Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen zur …

  • ArbG Hameln, 06.11.1996 - 2 Ca 393/96

    Urlaubsgeldanspruch; Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung bei der …

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Rechtsprechung
   BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,264
BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 (https://dejure.org/1994,264)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 (https://dejure.org/1994,264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Sprecher, Aufnahmeleiter, Übersetzer und Redakteur -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Rundfunkmitarbeiter, Abhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 21
  • MDR 1994, 1129
  • NZA 1995, 21
  • BB 1994, 1224
  • DB 1994, 2504
  • afp 1994, 248
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).

    Die Arbeitnehmereigenschaft kann nicht mit der Begründung verneint werden, es handele sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (BAG Urteil vom 8. Oktober 1975 - 5 AZR 430/74 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 5 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 -, aaO, zu B II 3 b der Gründe).

    Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).

    Eine Anzahl von Tätigkeiten kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe).

    Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74

    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).

    Die Aufstellung von Dienstplänen kann auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses sein, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehenen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Ein Arbeitsverhältnis kann auch dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter bestimmen kann, daß er an bestimmten (Wochen-)Tagen nicht zur Verfügung steht, oder wenn er bestimmte Einsätze ablehnen kann (vgl. BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 11 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).

    Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Zum anderen bestand wegen der langdauernden Betrauung des Klägers auch mit programmgestaltenden Aufgaben für den Beklagten kein Bedürfnis nach einem Wechsel, während auf der anderen Seite die soziale Schutzbedürftigkeit des Klägers mit den Jahren immer stärker geworden ist (BVerfGE 59, 231, 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit, zu C III 2 der Gründe).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, ist vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit zu berücksichtigen (BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.) und für die Tätigkeit eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und Übersetzertätigkeit (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
    Auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern ist aber ein Arbeitsverhältnis insbesondere dann zu bejahen, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter - …

  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88

    Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender …

  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis - …

  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 162/74

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer …

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    (4) Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (BAG Urteile vom 16. Februar 1994, 5 AZR 402/93 und vom 20. Juli 1994, BAGE 77, 226 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93]).

    Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß diese sich in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen läßt (Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - und vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dies gilt insbesondere für die Tätigkeit in fremdsprachlichen Diensten mit routinemäßigen Tätigkeiten als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind diese Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte, die an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen unterrichten, (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.) und für die Tätigkeit von Mitarbeitern fremdsprachlicher Dienste von Rundfunkanstalten mit routinemäßig anfallender Tätigkeit als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).

    b) Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

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