Rechtsprechung
| LAG Hamm, 14.10.1993 - 8 Ta 342/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwaltskostenfestsetzung; Prozeßkostenhilfe; Rechtsprechungsänderung; Verwirkung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 575
- MDR 1994, 72
- NZA 1994, 286
- Rpfleger 1994, 171
Wird zitiert von ... (4)
- LG Berlin, 04.09.1998 - 87 T 600/97 Dieser Gedanke ist auf andere Sachverhalte kostenrechtlicher Natur übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 441; OLG Celle JurBüro 1983, 1324 und LAG Hamm NJW-RR 1994, 575 für das Erinnerungsrecht wegen einer unrichtigen Vergütungsfestsetzung zugunsten des beigeordneten Anwalts; KG Rpfleger 1981, 456 für die Rückforderung von Sachverständigenentschädigung; LG Kleve JurBüro 1985, 1663 und JurBüro 1986, 1384 für die Rückforderung von Beratungshilfekosten) und auch verfassungsrechtlich zur inhaltlichen Ausgestaltung des auch für den Gesichtspunkt der Verwirkung maßgeblichen Vertrauensschutzes des Empfängers unberechtigter Leistungen aus der Staatskasse geeignet (vgl. BVerfG JurBüro 1983, 1325).
Zum anderen fehlen analogiefähige Vorschriften oder allgemeine Rechtsgrundsätze, auf die sich eine abweichende Entscheidung, der aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung eindeutige Maßstäbe zugrunde liegen müßten, stützen ließe (vgl. KG Rpfleger 1981, 456; LAG Hamm NJW-RR 1994, 575).
- OVG Hamburg, 24.06.2010 - 3 So 146/09
Rückforderung von bereits festgesetzter Dolmetschervergütung
Dementsprechend kann ein Zeitraum von unter einem Jahr auch bei einem Rückforderungsanspruch wegen einer zu Unrecht gezahlten Dolmetschervergütung allenfalls beim Vorliegen ganz besonderer Umstände - solche sind hier nicht erkennbar - als ausreichend angesehen werden, um ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der Dolmetschervergütung zu begründen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl v. 29.8.1974, NJW 1974, 705, 706; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.1991, Justiz 1991, 208 f.; LAG Hamm, Beschl. v. 14.10.1993, MDR 1994, 72). - KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers …
Es ist in der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass die nachträgliche Kürzung einer durch die Staatskasse bereits ausgezahlten Vergütung zeitlich nicht unbegrenzt möglich ist (vgl. Senat, KG-Report 2004, 144 zur Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen; OLG Hamm NJW-RR 1994, 575 zur Vergütung des beigeordneten Anwalts). - LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
Abberufung des Gesamtvollstreckungsverwalters bei auf objektiven Umständen …
§ 574 ZPO ist auf Gesamtvollstreckungsverfahren, die vor dem 01.01.1999 beantragt wurden, anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 1994, 575).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 02.09.1993 - 4 Ta 141/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ArbGG 1979 § 2 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zusammenhangsklage; Arbeitsgericht; Zuständigkeit; Rechtsweg; Hauptklage; Klageerweiterung
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 07.07.1993 - 2 Ca 1464/93
- LAG Köln, 02.09.1993 - 4 Ta 141/93
Papierfundstellen
- MDR 1994, 72
- NZA 1994, 192 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 9 Ta 288/07
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts - Klage wegen unerlaubter Handlung eines …
Hierfür spricht allerdings, dass nach einer weitverbreiteten Auffassung die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 ArbGG auch dann erfüllt sein können, wenn eine in die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte fallende Hauptklage erst nachträglich erhoben wird (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 02.09.1993 - 4 Ta 141/93 - LAGE § 2 ArbGG 1979, 14; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.1991 - 7 Ta 321/91 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 10). - LAG Thüringen, 18.08.1997 - 8 Sa 45/97
Kündigungsbefugnis des Sequesters im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens in …
Die gleiche Problematik besteht im Übrigen im Hinblick auf die Befugnis des Sequesters zur Betriebsstillegung (vgl. Smid-Zeuner a. a. O. Rz. 111 m. w. N.; Pape a. a. O. S. 91; Haarmeyer-Wutzke-Förster a. a. O. Rz. 185; OLG Schleswig a. a. O.; vgl. LAG Köln Beschluss vom 02.09.1993 - 4 Ta 141/93 - LAGE § 2 ArbGG Entscheidung 14; BAG Urteil vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - EzA § 113 BetrVG Entscheidung 17. - ArbG Bonn, 21.09.2017 - 1 Ca 1195/16
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