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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.05.1995 | BGH, 28.03.1995

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2364
BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93 (https://dejure.org/1995,2364)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1995 - I ZR 86/93 (https://dejure.org/1995,2364)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - I ZR 86/93 (https://dejure.org/1995,2364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klageschrift - Antrag - Bestimmtheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmtheit des Klageantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1119
  • MDR 1995, 951
  • WM 1995, 1772
  • BB 1995, 1377
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …

    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93
    Zwar muß ein Anschlußrechtsmittel nicht als solches bezeichnet sein; in dem entsprechenden Schriftsatz muß aber klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommen, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelbeklagten zu erreichen (vgl. BGHZ 109, 179, 187 [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87] m.w.N.).

    Davon kann hier keine Rede sein, zumal der von der Klägerin angekündigte und in der mündlichen Verhandlung gestellte Sachantrag nur auf Zurückweisung der Berufung der Beklagten gerichtet war (vgl. BGHZ 109, 179, 187 [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87];… BGH, Urt. v. 9.5.1984 - IVb ZR 74/82, FamRZ 1984, 657, 659).

  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 388/85

    Konkretisierung des Streitgegenstandes im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93
    Das Berufungsgericht hat nicht berücksichtigt, daß die Klägerin in der Berufungsinstanz den Gegenstand ihrer Klage dadurch - auch im Hinblick auf die Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - ausreichend konkretisiert hat, daß sie das landgerichtliche Urteil, soweit es zu ihren Gunsten ergangen ist, verteidigt hat (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18.12.1986 - VII ZR 388/85, NJW-RR 1987, 639, 640).

    Soweit die von der Klägerin vorgelegten Rechnungen (Rechnung vom 12.9./7.11.1989 und Rechnung vom 3.1.1990) über höhere Beträge lauten, als in die - vom Landgericht als Ausgangspunkt genommenen - Abrechnungen eingestellt sind, hat die Klägerin ersichtlich nur jeweils die geringeren Beträge gemäß den Abrechnungen der Beklagten geltend machen wollen und zwar nicht als Teilbeträge, sondern als die sich insgesamt aus den Abrechnungen ergebenden Forderungen (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 1987, 639, 640;… Münch-KommZPO/Lüke § 253 Rdn. 108).

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung …

    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93
    Davon kann hier keine Rede sein, zumal der von der Klägerin angekündigte und in der mündlichen Verhandlung gestellte Sachantrag nur auf Zurückweisung der Berufung der Beklagten gerichtet war (vgl. BGHZ 109, 179, 187 [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87]; BGH, Urt. v. 9.5.1984 - IVb ZR 74/82, FamRZ 1984, 657, 659).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Dieser hatte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts Kenntnis von den Markenverletzungen und hat sie nicht verhindert (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September 1985 - I ZR 86/93, GRUR 1986, 248, 250 f. - Sporthosen; Urteil vom 9. Juni 2005 I ZR 279/02, GRUR 2005, 1061, 1064 = WRP 2005, 1511 Telefonische Gewinnauskunft).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für …

    Wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit des Gegenstandes des amtsgerichtlichen Urteils in diesem Bereich liegt hier kein Fall vor, in dem die Klägerin in der Berufungsinstanz den Gegenstand ihrer Klage dadurch ausreichend konkretisiert hat, daß sie das erstinstanzliche Urteil, soweit es zu ihren Gunsten ergangen ist, verteidigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - VII ZR 388/85 - NJW-RR 1987, 639, 640; vom 11. Mai 1995 - I ZR 86/93 - NJW-RR 1995, 1119).
  • OLG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 U 28/15

    Gesamtschuldnerschaft bei grob fehlerhafter Krankenhausbehandlung eines …

    Da die Klägerin das Urteil des Landgerichts insofern nicht angreift, ist davon auszugehen, dass sie sich die für sie günstigen Ausführungen zu eigen macht (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation - unbestimmter Klageantrag - BGH, Urteil vom 11. Mai 1995 zu I ZR 86/93, bei juris Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags; …

    Der BGH hat klargestellt, dass der Klageantrag die erforderliche Bestimmtheit auch dadurch erhalten kann, dass der Kläger ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil erster Instanz, dessen Gegenstand bestimmt ist, im Berufungsverfahren verteidigt (BGH NJW-RR 1995, 1119, 1120).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2026 - 4 U 24/26

    Feststellung der Nichtgestattung der Verwendung von personenbezogenen Daten im …

    In der Berufungsinstanz kann dem Bestimmtheitserfordernis auch dadurch Rechnung getragen sein, dass der Kläger das erstinstanzliche Urteil, soweit es zu seinen Gunsten ergangen ist, verteidigt (BGH, Urteil vom 11.05.1995 - I ZR 86/93).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung - …

    Der Mangel ist nicht dadurch geheilt worden, daß das Landgericht der Klage hinsichtlich der Provisionsansprüche in voller Höhe stattgegeben und der Kläger dieses Urteil in der Berufungsinstanz verteidigt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - VII ZR 388/85 = NJW-RR 1987, 639 unter 2 b; Urteil vom 11. Mai 1995 - I ZR 86/94 = WM 1995, 1772 unter II).
  • BGH, 14.06.1995 - XII ZR 171/94

    Geltendmachung von Ansprüchen auf künftigen Unterhalt durch Sozialhilfebezieher

    Denn sie stellten im Einzelrichtertermin vom 11. März 1994 den Antrag, die Berufung des Beklagten gegen das amtsgerichtliche Urteil zurückzuweisen (vgl. dazu BGH Urteil vom 11. Mai 1995 - I ZR 86/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Vergütungsklage des Werkunternehmers …

    Wie vom BGH in der o.a. angeführten Entscheidung (ebenso BGH, Urteil vom 11.05.1995, I ZR 86/03, NJW-RR 1995, 1119, 1120 unter III.; auch BVerwG, Beschluss vom 05.09.1994, 11 B 78/94, NVwZ-RR 1995, 58) betont worden ist, muss aus dem Schriftsatz - der Berufungserwiderung - zweifelsfrei hervorgehen, dass der Rechtsmittelbeklagte sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein

    Letzte Zweifel insoweit werden zudem dadurch beseitigt, dass die Klägerin zu 1 sich ausdrücklich die Ansicht des Rheinschiffahrtsgerichts, sie sei Inhaberin der geltend gemachten Forderung aufgrund eines Forderungsübergangs auf sie und im Übrigen durch Abtretungen (Urt. S. 10), zu eigen macht (Schriftsatz vom 30.11.2021, Seite 4 [AS II/53]), und auch damit jedenfalls den Gegenstand des Berufungsverfahrens klar bestimmt hat (BGH, Urteil vom 11. Mai 1995 - I ZR 86/93 - [juris Rn. 25]).
  • OLG Brandenburg, 24.02.1999 - 3 U 154/98

    Bestimmheit des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Miete ; Mietverträge über …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat beitritt, kann das Klagebegehren die notwendige Konkretisierung auch dadurch erfahren, daß der Kläger ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil der Eingangsinstanz, dessen Gegenstand bestimmt ist, vor dem Berufungsgericht verteidigt (…vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1986 - VII ZR 388/85, BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit 5; Urt. v. 11.05.1995 - I ZR 86/93, BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit 29).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - U (Kart) 6/16
  • KG, 01.12.2009 - 21 U 148/07

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch wegen …

  • OLG Bamberg, 18.08.2003 - 4 U 213/02

    Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen nicht ordnungsgemäßer …

  • OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01

    Voraussetzungen des Vollzugs eines Erbbaurechtsvertrages

  • OLG Dresden, 22.11.2019 - 1 U 1454/18
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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94   

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https://dejure.org/1995,2604
BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94 (https://dejure.org/1995,2604)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - VIII ZR 113/94 (https://dejure.org/1995,2604)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 (https://dejure.org/1995,2604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1020
  • MDR 1995, 951
  • VersR 1995, 1464
  • WM 1995, 1563
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Ermessen des Berufungsgerichts jedoch gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (z.B. BGH, Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90 = WM 1991, 1896 unter II 2 m.w.Nachw. = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 11;… Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 = NJW-RR 1993, 510 = BGHR aaO. Ermessen 16, je m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91

    Abweichung von erstinstanzlicher Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Ermessen des Berufungsgerichts jedoch gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (z.B. BGH…, Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90 = WM 1991, 1896 unter II 2 m.w.Nachw. = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 11; Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 = NJW-RR 1993, 510 = BGHR aaO. Ermessen 16, je m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das …

    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - und vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 22 und 25).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …

    Unter diesen Umständen und weil für die Bewertung der Zeugenaussagen keine Faktoren im Vordergrund standen, deren Beurteilung - wie z.B. die Urteilsfähigkeit der Zeugen, ihr Erinnerungsvermögen und ihre Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck der Zeugen auf den Richter abhingen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 = NJW-RR 1993, 510; Urteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 = WM 1995, 1563, 1564), war es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Berufungsgericht davon abgesehen hat, sich ein persönliches Bild von den Zeugen zu machen.
  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00

    Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer …

    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).
  • BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 49/12

    Beweiserhebung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Erhebung aller notwendigen …

    So hat der Senat bereits mehrfach zu § 398 ZPO entschieden, dass eine erneute Vernehmung im Berufungsrechtszug allenfalls dann entbehrlich ist, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (Senatsurteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94, NJW-RR 1995, 1020 unter II 3 b; vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285 unter II 2 b aa).
  • BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95

    Ermittlung des Inhabers eines Girokontos

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Ermessen des Berufungsgerichts jedoch in der Weise gebunden, daß eine Verpflichtung zur erneuten Vernehmung besteht, wenn die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend von dem Erstrichter beurteilt werden soll und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - WM 1995, 1563, 1564 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens

    Eine verfahrensfehlerfreie Beurteilung der Erinnerungsfähigkeit und der Glaubwürdigkeit der Zeugen setzt im allgemeinen voraus, daß diese von allen erkennenden Richtern vernommen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1990 - XI ZR 310/89 - NJW 1991, 1180 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89] unter 1 undUrteil vom 03.05.1995 - VIII ZR 113/94 - NJW-RR 1995, 1020 unter II 3) und versucht worden ist, Widersprüche in den Aussagen durch Vorhalte und eine Gegenüberstellung auszuräumen.
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZR 109/95

    Stillschweigende Zusicherung einer Eigenschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Ermessen des Berufungsgerichts jedoch gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (Senatsurteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 = WM 1995, 1563 unter II 3 a m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 298/95

    Totalschaden oder erhebliche Beschädigung geben dem Leasingnehmer das Recht zur …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Ermessen des Berufungsgerichts jedoch gebunden und eine erneute Vernehmung des Zeugen erforderlich, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es - wie hier - für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (z.B. Senatsurteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 = WM 1995, 1563 unter II 3 a m.w.Nachw.).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2253
BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94 (https://dejure.org/1995,2253)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1995 - X ARZ 1088/94 (https://dejure.org/1995,2253)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1995 - X ARZ 1088/94 (https://dejure.org/1995,2253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 702
  • MDR 1995, 951
  • BB 1995, 2029
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94
    Der Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 (- X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Im Verfahren nach § 36 ZPO ist von mehreren einander widersprechenden und nicht offensichtlich rechtsfehlerhaften Verweisungsbeschlüssen allerdings in der Regel der zeitlich erste als maßgeblich angesehen worden (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126, Sen.Beschl. v. 28.03.1995 - X ARZ 1088/94, NJW-RR 1995, 702; vgl. auch Greger/ Heinemann, EWiR 2000, 529, 530).
  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 32b ZPO - Zuständigkeitsbestimmung

    Bei der Beurteilung, ob ein die Willkür begründender schwerer Rechtsfehler vorliegt, ist nur derjenige Vortrag zu berücksichtigen, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen war (BGH NJW-RR 1995, 702; KG, OLG-Report KG 2008, 209;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16

    Gerichtsstandbestimmung; Antragsrecht; Bindungswirkung; Aufhebung des …

    Im Verfahren nach § 36 ZPO ist schon bei Vorliegen von mehreren einander widersprechenden Verweisungsbeschlüssen innerhalb einer Gerichtsbarkeit der zeitlich erste maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.1995 - X ARZ 1088/94, juris Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01, juris Rn. 24;… Greger in Zöller, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 19).
  • KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07

    Verweisungsbeschluss: Prüfungspunkte einer fehlenden Bindungswirkung wegen …

    Der Beurteilung, ob ein solcher Fehler vorliegt, ist der Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht vortragen (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]); die befassten Gerichte sind nicht gehalten, von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung der Zuständigkeit vorzunehmen.

    Zudem ist bei der o.g. Beurteilung nur derjenige Vortrag zu berücksichtigen, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen war (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]; OLG Naumburg, OLGR 2007, 563 [563], Leitsatz 3;… Greger in Zöller, a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 28.03.2001 - 5 AR 1/01

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Sitzverlegung

    Soweit eines der beteiligten Gerichte die Sache nach § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO bindend an das andere verwiesen hat, ist deshalb letzteres als das zuständige Gericht zu bestimmen (BGH FamRZ 1994, 437 f.; MDR 1995, 951 f.).
  • KG, 11.10.2007 - 2 AR 41/07

    Örtliche Zuständigkeit: Prüfung der Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses; …

    Der Beurteilung, ob ein solcher Fehler vorliegt, ist der Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht vortragen (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]); die befassten Gerichte sind nicht gehalten, von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung der Zuständigkeit vorzunehmen.
  • OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01

    Verweisung des Rechtsstreits - objektive Willkürlichkeit - "gespaltene örtliche …

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn dieser jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und objektiv willkürlich erscheint (vgl. BGH BB 1995, 2029; NJW 1993, 1273; BGH FamRZ 1988, 155).
  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem …

    Bei der gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit sind auch eingetretene verfahrensrechtliche Bindungen zu berücksichtigen, wie sie hier aus dem Verweisungsbeschluss des Landgerichts Dessau-Roßlau und § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO folgen (bspw. BGH NJW-RR 1995, 702).
  • KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09

    Zuständigkeitsstreit: Vorliegen einer Unzuständigkeitserklärung; bei Prüfung der …

    Bei der Feststellung der zuletztgenannten Voraussetzung ist derjenige Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen haben (BGH, NJW-RR 1995, 702 [702]; Senat, Beschluss vom 19. September 2007, 2 AR 38/07, KGR 2008, 208-211, m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.09.2001 - 4 AR 62/01

    Örtliche Zuständigkeit: Keine Zuständigkeitsbestimmung nach antragsgemäßer …

    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wirkt im Bestimmungsverfahren fort ( vgl. BGH NJW-RR 95, 702;… Zöller/Vollkommer a.a.0., Rdnr. 28).
  • OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits …

  • OLG Stuttgart, 10.09.1998 - 8 AR 30/98
  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99

    Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

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