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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,824
BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 794

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels - Notarielle Urkunde - Revision - Zurückverweisung - Eventual-Widerklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des Revisionsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO § 794
    Bestimmtheit eines in notarieller Urkunde begründeten Vollstreckungstitels

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2165
  • MDR 1996, 1065
  • DNotZ 1997, 570
  • WM 1996, 1931
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    b) Wird der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage an die Vorinstanz zurückverwiesen und steht aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts fest, da die Bedingung für die Erhebung einer Widerklage nicht eingetreten ist, so ist auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben, insoweit erfolgt keine Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Fortführung von BGHZ 21, 13, 16; Abgrenzung zu BGHZ 106, 219, 221 f).«.

    Diese Eventual-Widerklage begegnet als solche keinen rechtlichen Bedenken (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).

    Deshalb war das Berufungsurteil auch insoweit aufzuheben, als es über die Widerklage entschieden hat (vgl. BGHZ 21, 13, 16 f, für die vergleichbaren Fälle von Haupt- und Hilfsantrag vgl. ferner Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rdnr. 9, MünchKommZPO/Rimmelspacher, § 536 Rdnrn. 25 a.E. und 26 bei Fßn. 72).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    b) Wird der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage an die Vorinstanz zurückverwiesen und steht aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts fest, da die Bedingung für die Erhebung einer Widerklage nicht eingetreten ist, so ist auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben, insoweit erfolgt keine Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Fortführung von BGHZ 21, 13, 16; Abgrenzung zu BGHZ 106, 219, 221 f).«.

    Soweit sich der Bundesgerichtshof im Falle der erfolgreichen Revision - nur - des Klägers gegen die Abweisung seines Hauptantrages bei gleichzeitiger Verurteilung des Beklagten nach dem Hilfsantrag gegen eine Aufhebung auch der Entscheidung über den Hilfsantrag ausgesprochen hat (BGHZ 106, 219, 221) und die gleiche Sachbehandlung auch im Falle der Eventual-Widerklage für geboten hält (…aaO. S. 222), beruht die Entscheidung darauf, daß nach der Zurückverweisung für die Vorinstanz überhaupt noch Entscheidungsspielraum hinsichtlich des Hauptantrages und damit der Bedingung für den Hilfsantrag bestand und deshalb auch die Gefahr einer gegen § 559 Abs. 1 ZPO verstoßenden Schlechterstellung des erfolgreichen Revisionsführers gegeben war (…aaO. S. 221).

    Gleichzeitig steht damit fest, daß die - auflösende - Bedingung, unter der die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Widerklage gestanden hat (BGHZ 106, 219, 221), nunmehr eingetreten ist und diese Entscheidung daher - endgültig - aufgehoben werden muß.

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Da die beurkundeten Unterwerfungserklärungen der gesetzlichen Form entsprechen und die Vollstreckungsklauseln erteilt sind, ist damit die formelle Vollstreckungsfähigkeit der Titel gegeben (BGHZ 118, 229, 234, 235).

    Falls, was zwischen den Parteien streitig ist, tatsächlich Steuerschulden der verkauften Gesellschaften bestehen, für die die Kläger haften, stünde ihnen aufgrund des in § 10 der Urkunden geregelten Befreiungsanspruches auch ein Zurückbehaltungsrecht zu, welches ebenfalls eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage zu berücksichtigende Einwendung begründet (BGHZ 118, 229, 241 f, Stein/Jonas/Münzberg aaO. Rdnr. 21).

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieser Verfahrensfehler ist mangels der erforderlichen Verfahrensrüge nicht schon vom Revisionsgericht (BGHZ 16, 71, 74), wohl aber aufgrund der anderweit gebotenen Zurückverweisung vom Berufungsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer …

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Ein Teilurteil nach § 301 ZPO darf nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den noch anhängigen Teil des Streitstoffes unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (st. Rspr., z.B. BGHZ 120, 376, 380).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Richtig ist zwar, daß der Bundesgerichtshof einen Titel u.a. dann für nicht vollstreckungsfähig bezeichnet hat, wenn darin die zu vollstreckende Forderung nicht bestimmt genug bezeichnet worden ist (BGHZ 22, 54, 57: Rente in Höhe der Hälfte der jeweiligen Höchstpension eines bayerischen Notars, BGH, Urteil vom 23. November 1970 - III ZR 58/67 = WM 1971, 165, 166: Angabe nur der oberen Grenze der Schuldsumme).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Diese Eventual-Widerklage begegnet als solche keinen rechtlichen Bedenken (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der …

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieses wird zu entscheiden haben, ob es das unzulässige Teilurteil aufhebt und die Sache an das Landgericht zurückverweist oder den noch beim Landgericht anhängigen Teil der Widerklage an sich zieht und darüber mitentscheidet (BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 = NJW 1991, 2082, 2083; Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - VIII ZR 79/92, UA S. 13 - 14).
  • BGH, 23.11.1970 - III ZR 58/67

    Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsgegenklage - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Richtig ist zwar, daß der Bundesgerichtshof einen Titel u.a. dann für nicht vollstreckungsfähig bezeichnet hat, wenn darin die zu vollstreckende Forderung nicht bestimmt genug bezeichnet worden ist (BGHZ 22, 54, 57: Rente in Höhe der Hälfte der jeweiligen Höchstpension eines bayerischen Notars, BGH, Urteil vom 23. November 1970 - III ZR 58/67 = WM 1971, 165, 166: Angabe nur der oberen Grenze der Schuldsumme).
  • BGH, 06.10.1993 - VIII ZR 79/92

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Videothek wegen Herstellung von …

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieses wird zu entscheiden haben, ob es das unzulässige Teilurteil aufhebt und die Sache an das Landgericht zurückverweist oder den noch beim Landgericht anhängigen Teil der Widerklage an sich zieht und darüber mitentscheidet (BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 = NJW 1991, 2082, 2083; Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - VIII ZR 79/92, UA S. 13 - 14).
  • OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08

    Bereicherung: Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Anspruch auf …

    Zu diesem Fall verhält sich auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH NJW 1996, 2165, wonach dann, wenn die Bedingung für die Erhebung einer Eventual-Widerklage nicht eingetreten ist, auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben ist.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos …

    Diese innerprozessuale Bedingung war zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165 [juris Rn. 26]).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Dies ist nachzuholen, (vgl. BGH, Urt. v. 6. März 1996, VIII ZR 12/94, NJW 1996, 2165, 2167).
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