Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 847
Schmerzensgeld bei weitergehender Zerstörung der Persönlichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 215
- NJW-RR 1996, 215 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1996, 54
- MDR 1996, 54 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1996, 726
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 13.10.1992 - VersR 93, 327 - und vom 16.2.1993 - VersR 93, 585 -) bilden diese Fälle zwar.Denn der BGH hat ausdrücklich auch für diese Fälle daran festgehalten, daß "Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden und Entstellungen" die wesentliche Grundlage bei der Bemessung der Entschädigung bilden (BGH VersR 93, 327, 329).
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92
Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 13.10.1992 - VersR 93, 327 - und vom 16.2.1993 - VersR 93, 585 -) bilden diese Fälle zwar.
- OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96
Höhe des Schmerzensgeldes bei Versterben des Unfallopfers kurz nach dem Unfall
Das Gericht hat die erörterte neuere BGH-Rechtsprechung auf diesen Fall angewandt und bei der Bemessung des zuerkannten Betrages (35.000,00 DM) wesentlich auch auf die Dauer der Verletzungsphase abgestellt (VersR 96, 726). - OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Entgegen der Auffassung der Kläger war bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen, daß Dr. L. die schweren Gesundheitsschäden lediglich rund 21 Monate ertrage mußten; es war auch nicht - sozusagen als Ausgleich hierfür - schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, daß das Leben Dr. L. durch den Unfall frühzeitig beendet worden ist (ebenso Jaeger VersR 96, 1177, 1182; OLG Hamm NZV 97, 233, 234; OLG Oldenburg VersR 96, 726, 727; vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf VersR 96, 985 und OLG Stuttgart VersR 94, 736, 737: Nach OLG Düsseldorf gibt es bei lediglich kurzzeitigem Überleben von einigen Stunden gar kein, nach OLG Stuttgart lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld;… ablehnend insoweit allerdings OLG Hamm und OLG Oldenburg a.a.O.; a.A. dagegen - die zeitliche Dauer der Verletzungsphase als weitgehend unerheblich ansehend - OLG München OLGR 96, 111):. - LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines …
Rn. 41 Bemessungsgrundlage sind auf Seiten des Verletzten insbesondere das Maß der Lebensbeeinträchtigung, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung (OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 215), Heftigkeit der Schmerzen und die Fraglichkeit der endgültigen Heilung.
- OLG Hamm, 22.11.2024 - 25 U 33/24
Anforderungen an Schutzmaßnahmen gegen Scraping-Vorfälle
Zu den Bemessungsgrundlagen zählen demnach Dauer, Art und Schwere der Beeinträchtigung des Wohlbefindens (…BGHZ 138, S. 388; OLG Oldenburg NJW-RR 1996, S. 215;… OLG Bremen VersR 2003, S. 779; OLG München BeckRS 2011, 1862;… Spindler/Flume, in: BeckOK BGB, 71. Ed., § 253 Rn. 28). - OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
Kein nur symbolisches Schmerzensgeld bei Tod nach achttägigem Koma
Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 1992 (NJW 93, 781 ) seine Rechtsprechung geändert hat und nunmehr eine eigenständige Bewertung derjenigen Schadensfälle fordert, die beim Geschädigten zu einem (weitgehenden) Verlust seiner Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit und damit zur fast vollständigen Zerstörung seiner Persönlichkeit geführt haben, sind unter Bezugnahme auf diese geänderte Rechtsprechung weitere obergerichtliche Entscheidungen zur Schmerzensgeldbemessung in Fällen baldigen Todes ohne Wiedererlangung des Bewußtseins ergangen (KG, 25.4. 94, NJW-RR 95, 91: 4.800,- DM bei eintägigem Überleben; OLG Hamm, 21.1. 97, r+s 97, 245: 28.000,- DM bei zehntägigem Überleben im künstlichen Koma, die erste halbe Stunde nach dem Unfall bei vollem Bewußtsein [vom BGH durch Urteil vom 12.5. 98 als nicht zu niedrig bestätigt]; OLG München, 4.10.95, OLG-Report 96, 111: 30.000,- bis 40.000,- DM bei Überleben von "wenigen Wochen"; OLG Oldenburg, 27.6. 95, MDR 96, 54: bei Überleben von 3, 5 Monaten keinesfalls mehr als 35.000,- DM; OLG München, 3.5.96, NZV 97, 440: 50.000,- DM bei 5 ½ monatigem Überleben). - LG Hamburg, 22.06.2007 - 318 O 213/06
Tierhalterhaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines durch einen …
Zu den Bemessungsgrundlagen zählen demnach regelmäßig Dauer, Art und Schwere der Beeinträchtigung des Wohlbefindens (BGHZ 138, 388, 391; OLG Oldenburg, VersR 1996, 726, 727; OLG Bremen, VersR 2003, 779) sowie der Grad des Verschuldens und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers (BGH, NJW 1993, 1531, 1532). - OLG Hamm, 14.06.2000 - 13 U 19/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Daneben sind der Grad des Verschuldens des Verpflichteten und eines etwaigen Mitverschuldens des Verletzten, die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Teile sowie das Bestehen einer eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung von Belang (grundlegend BGH GrZS 18, 149 ff; BGH NJW 1993, 1531; OLG Oldenburg MDR 1996, 54; OLG Frankfurt VersR 1990, 1287). - LG Koblenz, 13.08.2008 - 6 T 99/08
Höhe des Schmerzensgeldes nach vorsätzlicher Körperverletzung
Bemessungsgrundlage sind auf Seiten des Verletzten insbesondere das Maß der Lebensbeeinträchtigung, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung, Heftigkeit der Schmerzen und die Fraglichkeit der endgültigen Heilung ( BGHZ 18, 149; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 215; LG Köln v. 13.02.2007, 2 O 65/06 ). - OLG Hamm, 08.03.2000 - 13 U 195/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Daneben sind der Grad des Verschuldens des Verpflichteten und eines etwaigen Mitverschuldens des Verletzten, die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Teile sowie das Bestehen einer eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung von Belang (grundlegend BGH GrZS 18, 149 ff; BGH NJW 1993, 1531; OLG Oldenburg MDR 1996, 54; OLG Frankfurt VersR 1990; 1287). - AG Rüsselsheim, 11.07.2013 - 3 C 479/13
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Faktische Annullierung / …
Das Ausmaß des Schmerzensgeldes muss in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzung unter Berücksichtigung aller für die Höhe maßgeblichen Umstände stehen (BGH VersR 1988, 943; BGHZ 138, 388, 391; OLG Oldenburg VersR 1996, 726, 727; OLG Bremen VersR 2003, 779).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1995 - II ZR 120/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verschiffung von Stückgut - Vereinbarung des Reisetermins - Verweigerung durch Befrachter - Auftragsentziehung
- rechtsportal.de
ADSp § 21; HGB § 580, § 588
Verweigerung der Vereinbarung eines Reisetermins durch den Befrachter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 155
- MDR 1996, 54
- VersR 1996, 481
- WM 1996, 124
- BB 1995, 2498
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.1991 - II ZR 274/90
Fautfrachtanspruch des Verfrachters bei Konsekutiv-Raumfrachtvertrag - Auslegung …
Auszug aus BGH, 16.10.1995 - II ZR 120/94
Zurückbehaltungsrecht">585 HGB ausgesprochen hat (Urt. v. 2. Dezember 1991 - II ZR 274/90, TranspR 1992, 103, 105 = WM 1992, 612, 613), aber nicht vor, wenn die Vertragsparteien sich ohne nähere Festlegung der Einzelreisen auf die Beförderung einer bestimmten Ladungsmenge in einer Reihe von Reisen geeinigt haben (sog. Konsekutiv-Charter) und der Befrachter sich von dem Vertrag lossagt.In der Nichtlieferung von Ladung kann jedoch, wie der Senat gleichfalls im Urteil vom 2. Dezember 1991 (aaO.) ausgesprochen hat, beim Konsekutiv-Chartervertrag eine stillschweigende Vertragslossagung im Sinne von § 580 HGB gesehen werden, die einen Fautfrachtanspruch in Höhe der Hälfte der vereinbarten Fracht auslöst.
Da die Vorschriften über die Fautfracht nach allgemeiner Meinung abdingbar sind (vgl. Sen.Urt. v. 2. Dezember 1991 aaO.), werden sie wegen des Vorrangs der ADSp durch die abschließende Regelung in deren § 21 Satz 1 verdrängt, wonach bei einer vom Spediteur nicht zu vertretenden Entziehung des Auftrags die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wahlweise eine angemessene Provision zu zahlen ist.
- BGH, 04.12.1989 - II ZR 298/88
Rechtsfolgen der Säumigkeit des Befrachters; Kündigung des Frachtvertrages
Auszug aus BGH, 16.10.1995 - II ZR 120/94
Auf den Stückgutfrachtvertrag ist § 580 HGB entsprechend anwendbar (Sen.Urt. v. 4. Dezember 1989 - II ZR 298/88, TranspR 1990, 159, 162 = WM 1990, 1345, 1348).
- BGH, 15.10.2001 - II ZR 22/01
Ansprüche des Spediteurs wegen eines stornierten See-Frachtvertrages
Nummer 16.3 ADSp n.F. gilt - wie schon § 21 Satz 1 ADSp a.F. (vgl. Sen.Urt. v. 16. Oktober 1995 - II ZR 120/94, WM 1996, 194, 195) auch für Seefrachtverträge.Es verbleibt somit bei der Anwendbarkeit der ADSp auch im Seefrachtgeschäft (so für § 21 ADSp a.F. ausdrücklich Sen.Urt. v. 16. Oktober 1995 - II ZR 120/94, WM 1996, 124, 125 m.w.N.;… s.a. Sen.Urt. v. 2. Dezember 1991 - II ZR 274/90, WM 1992, 612, 613).
- BGH, 22.06.1998 - II ZR 72/97
Anspruch des Verfrachters auf Fautfracht (Fehlfracht)
Nur dann, wenn - was hier indes nicht in Betracht kommt - der Verfrachter die Reise wegen der Kündigung oder Nichtanlieferung der Güter durch den Stückgut-Befrachter ausnahmsweise nicht ausführt, ist auch beim Stückgut-Vertrag § 580 Abs. 1 HGB entsprechend anzuwenden (Sen. in BGHZ 109, 345, 350 ff.; Urt. v. 16. Oktober 1995 - II ZR 120/94, NJW-RR 1996, 155). - OLG München, 29.07.1998 - 7 U 2494/98
Kein Ersatz für Nachteile durch unberechtigte Vertragsstornierung eines Dritten
Im übrigen erfassen die ADSp auch Frachtgeschäfte des Spediteurs (§ 2 Buchst. a ADSp) und sind auch bei der Spedition zu festen Kosten nach § 413 Abs. 1 HGB anwendbar (BGH, TranspR 1996, 28), wie sie auch zwischen der Kl. und der Firma V. vereinbart worden ist.
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